• Auch dieser Runderlass, veröffentlicht am 24. Dezember 1941 im Ministerialblatt des Reichswirtschaftsministeriums, thematisiert die Verordnung.

Die elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz und ihre Folgen

Mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 schufen die Nationalsozialisten die rechtliche Legitimation, um den deutschen Juden im Zuge der Verschleppung in den Osten die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen und ihr Vermögen zu rauben. Auch bereits emigrierte Deutsche jüdischer Herkunft beziehungsweise jüdischen Glaubens waren betroffen, sofern sie noch keine neue Staatsangehörigkeit hatten. Ihr Besitz verfiel ebenfalls pauschal dem Deutschen Reich.

Mit der „Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland“ wurde man ausgebürgert. Die Zielorte der Deportationen standen fest. Die von Deutschland besetzten oder unter deutscher Verwaltung stehenden Gebiete, etwa das „Generalgouvernement“ (Polen), galten als Ausland. Das Vermögen der Opfer sollte laut der Verordnung „zur Förderung aller mit der Lösung der Judenfrage in Zusammenhang stehenden Zwecke dienen“. Die Fahrtkosten musste die jüdische Bevölkerung übrigens selbst bezahlen. Eine Anweisung des Reichssicherheitshauptamtes vom 3. Dezember 1941 sah eine „Spende“ vor. Das Vermögen war da bereits bei der Gestapo erfasst und einem strengen Verfügungsverbot unterworfen.

Dieses betraf auch Konten und Wertpapierdepots bei kommunalen Geldinstituten. Nur in Ausnahmefällen sollte der Zugriff möglich sein, erklärte etwa der Sächsische Sparkassen- und Giroverband in einem Rundschreiben vom 5. Januar 1942. Das Verfügungsverbot der Geheimen Staatspolizei bekamen alle Mitgliedsinstitute zugeschickt. Hinweise gab es auch hinsichtlich des Vermögensverfalls. So sollten jüdische Kundinnen und Kunden den Beweis erbringen, dass oben angesprochene Verordnung für sie nicht galt. Bis dahin blieben Konten und Depots gesperrt.

Auch wenn nur „ein gewisser Verdacht“ bestand, dass es sich um jüdischen Besitz handelte, erfolgte eine vorläufige Sperre. Dabei wurde empfohlen, „vorsorglich den Kreis der zu sperrenden Konten und Depots möglichst weit zu ziehen“. Außerdem sollte davon abgesehen werden, die betreffenden Personen vom Vermögensverfall zu benachrichtigen. Dazu hatte zuvor bereits der Deutsche Sparkassen- und Giroverband in einem Rundschreiben am 8. Dezember 1941 geraten. Die Veröffentlichung der Verordnung im Reichsgesetzblatt sei Information genug für Ausgewanderte.

Die Abschrift eines Rundschreibens der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe gab der sächsische Verband am 8. Juni 1942 an seine Mitglieder weiter. Demnach sollten über die in den Osten „abgeschobenen“ Juden Abrufschreiben der Oberfinanzpräsidenten, denen die Verwaltung und Verwertung des Besitzes zustand, informieren. Die Vermögenswerte mussten dann abgeliefert werden. Weil die Identifizierung Emigrierter Probleme bereiten konnte, wurde geraten, in zweifelhaften Fällen den Chef der Sicherheitspolizei und des SD die Feststellung treffen zu lassen, denn:

„Hat ein Kontoinhaber einen jüdischen Namen, so spricht zwar die Wahrscheinlichkeit dafür, dass er Jude ist, trotzdem kann er Nichtjude oder Mischling sein. Andererseits steht bei einem Kontoinhaber, der keinen jüdisch klingenden Namen hat, nicht unbedingt fest, ob er Nichtjude ist.“

Anzumerken ist, dass solche Hinweise nur die sächsischen Spar- und Girokassen erhielten, die ihren Verband über vermeintliche jüdische Kundinnen und Kunden informierten. Dazu gab es am 14. Februar 1942 eine Umfrage. Ein weiteres Schreiben folgte am 25. Juni 1942. Auch Fehlanzeigen wurden gefordert. In ihrem Interesse, um sich vor etwaigen Schwierigkeiten zu schützen, sollten die Kassen gewissenhaft prüfen und Meldung zu noch bestehenden Konten machen. Dabei sei egal, „ob sich die jüdischen Kontoinhaber noch im Inland oder im Ausland befinden und ob sie ausgewandert oder abgeschoben oder verstorben sind“.

  • Der Name des jungen Sparbuchinhabers wurde digital retuschiert. : © Historisches Archiv des OSV

Ein Geschenksparbuch zum Schulanfang

Im Februar 1921 wurde die Sparkasse in Dresden 100 Jahre alt. Angesichts der schwierigen Verhältnisse in der Inflationszeit nach dem Ersten Weltkrieg fand nur eine bescheidene Geburtstagsfeier statt. So steht es im Verwaltungsbericht, der auch auf die Historie des Instituts eingeht. Von der Herausgabe einer Denkschrift wurde angesichts der Teuerung abgesehen. Es gab aber den Beschluss, sich mit Betriebsüberschüssen sozial zu engagieren. So bekamen Dresdener Kriegswaisen und Kinder von Kriegsversehrten Sparbücher mit jeweils 250 Mark Guthaben geschenkt.

Zur Förderung des Sparsinns war hingegen das abgebildete Buch gedacht. Es wurde in der Geschäftsstelle Ecke Schießstraße/ Landhausstraße ausgestellt. Drei Mark Startguthaben erhielt ein Junge zum Schulanfang im September 1921. Über den Betrag und die Zinsen sollte er jedoch erst bei Volljährigkeit mit 21 Jahren verfügen dürfen. Dies war als Anreiz gedacht, Kunde der Sparkasse zu bleiben und natürlich fleißig zu sparen. Nicht nur bei der Stadtsparkasse Dresden war diese Werbemaßnahme früher üblich. Einen Anlass für ein Geschenk stellte übrigens auch die Geburt dar.

  • Die Zentrale der Kreissparkasse befand sich vor 100 Jahren in Berlin-Steglitz. (Abb.: Ausschnitt Ansichtskarte unbekannter Verlag, versendet 1914; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Die zehntgrößte deutsche Sparkasse …

… war vor 100 Jahren die Teltower Kreissparkasse. Das Institut war deshalb so groß, weil ein Teil seines Geschäftsgebietes im „Speckgürtel“ der Reichshauptstadt lag. Zweigstellen hatte die Großsparkasse unter anderem in den Vororten Friedenau, Köpenick, Lichterfelde, Südende, Steglitz und Tempelhof. Daneben gab es noch zahlreiche Agenturen, die überwiegend von Kaufleuten betreut wurden. Sie waren nicht nur im heutigen Stadtgebiet Berlins, sondern auch in Brandenburg zu finden, etwa in Zossen. Wer zur Hauptstelle wollte, musste nach Steglitz. Dort stand seit 1906 diese repräsentative Zentrale der Sparkasse des Teltower Kreises. Zwar gehörte der Ort noch nicht zu Berlin, musste jedoch wie viele andere die Bezeichnung „Berlin“ im Namen führen. Durch die Erweiterung zu Groß-Berlin 1920 verlor der Kreis übrigens Stadt- und Landgemeinden sowie Gutsbezirke, die aber Geschäftsgebiet der Kreissparkasse blieben. Allerdings wurde dann auch die Stadtsparkasse Berlin dort aktiv.

  • Die Unterschriften der verwunderten Kollegen aus Sachsen-Anhalt wurden digital retuschiert. : © Historisches Archiv des OSV

Verbandsvergleich mit Hindernissen

Verwundert zeigten sich die für die Statistik zuständigen Mitarbeiter des Sparkassenverbandes in Halle. Was war das denn? Konnten die verehrten Kollegen in Dresden etwa hellsehen? Der Sächsische Sparkassenverband hatte sich doch tatsächlich im Jahr vertan, als er am 24. April 1950 seine Daten übermittelte und um die der Nachbarn in Sachsen-Anhalt bat. Was die Ursache dieses Fehlers war, darüber können wir heute nur spekulieren. Und vielleicht kann man auch über die Reaktion der Verbandsmitarbeiter schmunzeln. Das Schriftstück ist, wie zahlreiche anderen Quellen zur Sparkassengeschichte, in unserem Archivbestand erhalten. Er erlaubt zum Beispiel einen Blick in die Zeit, als noch Sparkassenverbände in der DDR existierten. Aus den Unterlagen geht übrigens hervor, dass Sachsen im Spargeschäft 1949 weit vor den anderen Ländern rangierte.