• Berufs- und Leistungsbild des Verbandsprüfers des Sparkassenverbandes der DDR vom 26. Juli 1990 : © Historisches Archiv des OSV

  • Berufs- und Leistungsbild des Verbandsprüfers des Sparkassenverbandes der DDR vom 26. Juli 1990 : © Historisches Archiv des OSV

Die Einrichtung der Prüfungsstelle

Blogserie, Teil 32

Die Prüfung der Sparkassen gehört traditionell zu den Aufgaben der regionalen Sparkassenverbände. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts waren Verbandsprüfer im Gebiet des Ostdeutschen Sparkassenverbandes unterwegs. 1952 schaffte das SED-Regime die Verbände ab. Erst mit der Gründung des Sparkassenverbandes der DDR in der Wendezeit bekamen die Sparkassen wieder eine Prüfungsstelle ihres Verbandes. Gemäß § 11 der Verbandssatzung vom 20. März 1990 war festgelegt:

„(1) Der Verband übt die Prüfung der Mitgliedssparkassen auf der Grundlage einer Prüfungsordnung über eine Prüfungsstelle aus. Die Prüfungsstelle ist bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig und nicht an Weisungen der Verbandsorgane gebunden, die den Umfang, die Art und die Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen.

(2) Der Prüfungsstelle obliegt die Jahresabschlußprüfung und die Durchführung der thematischen Prüfungen der Mitgliedssparkassen. Auf Antrag der Mitgliedssparkassen sowie der zuständigen örtlichen Räte können weitere Prüfungen vorgenommen werden.

(3) Die Revisionsergebnisse sind vor Vertretern des zuständigen örtlichen Rates sowie der Leitung der geprüften Sparkasse auszuwerten.

(4) Für die Jahresabschlußprüfungen und die Prüfungen auf Antrag werden Gebühren erhoben. Der Verbandsrat regelt die Gebühren.“*

Bei seiner ersten Sitzung am 17. April 1990 berief der Verbandsrat unter dem Vorsitz von Rainer Voigt den Leiter der Prüfungsstelle. Erhard Pötzl war vorher bei der staatlichen Finanzrevision für Sparkassenrevisionen verantwortlich gewesen. Er erhielt den Auftrag, die Prüfung der Sparkassen durch den Sparkassenverband der DDR auf Grundlage einer Prüfungsordnung zu organisieren. Das Ziel war, die Arbeitsfähigkeit der Prüfungsstelle bis zum 30. Juni 1990 herzustellen.** Bereits bei der folgenden Sitzung am 23. Mai 1990 konnte der Verbandsrat eine vorläufige Prüfungsordnung verabschieden.*** Sie wurde aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion ersetzt. Die neue Version vom 1. August entstand in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Die Unabhängigkeit und Eigenverantwortung der Prüfungsstelle war nun klar festgeschrieben und gewährleistet, dass etwa das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Prüfungsordnung akzeptierte.**** Weil die Ordnung den Standards der Bundesrepublik Deutschland entsprechen musste, hatte der Leiter der Prüfungsstelle öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer zu sein. Auch die Anforderungen an die Prüfer hatten sich geändert.

„Die Prüfer müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Mit der selbständigen Durchführung von Prüfungen dürfen grundsätzlich nur solche Prüfer betraut werden, die das Wirtschaftsprüferexamen oder vor dem beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband eingerichteten Prüfungsausschuß das Verbandsprüferexamen abgelegt haben und als Verbandsprüfer angestellt sind. Der Leiter der Prüfungsstelle kann im Ausnahmefall auch andere Prüfer beauftragen.“*****

Was das Personal betraf, so sah der Stellenplan vor 30 Jahren 68 Stellen vor. Für die damals 196 Mitgliedssparkassen waren 52 Prüfer in der Außenorganisation vorgesehen. Der personelle Aufbau der Prüfungsstelle erforderte verschiedene Maßnahmen. So sollten sich zum Beispiel die ehemaligen Sparkassenrevisoren der staatlichen Finanzrevision qualifizieren und die DDR-Sparkassen zusammen mit Kollegen aus westdeutschen Prüfungsstellen, die zur Unterstützung abgeordnet wurden, prüfen. Bereits Ende Mai hatten sich die Prüfungsstellenleiter dafür ausgesprochen, den Ostverband mit seinen damals nur 15 Prüfern personell zu unterstützen.****** So sollten der Einsatz fremder Wirtschaftsprüfer und Auswirkungen auf die Prüfungshoheit verhindert werden. Was den Aufbau eines eigenen Personalbestands betraf, so dachte der Sparkassenverband der DDR unter anderem daran, geeignete Akademiker ohne sparkassenspezifische Kenntnisse an Universitäten und Hochschulen zu werben und mit Unterstützung der westdeutschen Sparkassenorganisation auszubilden. An der Deutschen Sparkassenakademie in Bonn hatten sie das Verbandsprüferexamen abzulegen.******* Zur langfristigen Gewinnung von Nachwuchs galt es 1990, die Prüfertätigkeit populärer zu machen, durch die Verbreitung eines entsprechende Berufs- und Leistungsbildes. Dieses ging sogar auf die Persönlichkeit der ostdeutschen Verbandsprüfer ein.

Fortsetzung am 28.05.2020

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* Satzung des Sparkassenverbandes der DDR vom 20. März 1990, § 11, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 24, 25.04.1990, S. 235; Bestand: Historisches Archiv des OSV

** Vgl. Sparkassenverband der DDR/ Vorläufiger Verbandsrat, Beschluß Nr. 3/90 – Berufung des Leiters der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes der DDR; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 2/2017 Bd. 1

*** Vgl. Sparkassenverband der DDR/ Vorläufiger Verbandsrat: Beschluß Nr. 20/1990 – Prüfungsordnung für die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes der DDR, in: Historisches Archiv des OSV, HA 2/2017 Bd. 1

**** Sparkassenverband der DDR – Leiter Prüfungsstelle an die Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen betr. Prüfungsordnung für die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes, 14.08.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE – Pötzl 5/2004

***** Prüfungsordnung für die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes der DDR, 01.08.1990, § 2, 5; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE – Pötzl 5/2004

****** Vgl. Niederschrift über die Verbandsvorsteherkonferenz des DSGV am 28./29.05.1990 in Berlin, S. 8; Bestand: Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum des DSGV, Bonn

******* Vgl. Sparkassenverband der DDR: Konzept zur Schaffung der personellen Voraussetzungen für die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes, 26.07.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE – Pötzl 3/2004

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