• Stempel des Einheitszinssatzes in einem Sparbuch der Stadtsparkasse Dresden : © Historisches Archiv des OSV

Der Einheitszinssatz der DDR

Zum Jahresbeginn 1971 wurde er eingeführt, der einheitliche Zinssatz für Spareinlagen. Damit wurde Zinsaufwand gespart. Bis zur Wendezeit sollte der Satz von 3,25 % gültig bleiben. Grundlage für die Änderung vor 50 Jahren war ein Ministerratsbeschluss. Bis Ende 1970 wurden Spareinlagen je nach ihrer Laufzeit unterschiedlich verzinst. Nun erklärte man alle bestehenden Laufzeit- und Kündigungseinlagen als frei verfügbar. Aber wie sollten die Sparkassen ihren Kunden die Neuerung erklären? In unserem Archiv ist in der Akte HAP-E 472/2010 ein Entwurf der Staatsbank der DDR für eine Argumentation erhalten, der hier veröffentlicht wird. Es handelt sich um ein interessantes Dokument zum sozialistischen Sparkassenwesen.

„Seit der Gründung unserer Republik wird der Entwicklung des Sparwesens eine große Bedeutung beigemessen. Wie auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens, so ist auch die Sparpolitik als Teil der Gesamtpolitik darauf gerichtet, die Übereinstimmung zwischen den persönlichen Interessen, d.h. den Interessen der Sparer, mit den gesellschaftlichen Interessen herzustellen. Eine solche Übereinstimmung ist nur im sozialistischen Staat möglich, weil nur er über die bewußte Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, insbesondere durch die Gestaltung des gesellschaftlichen Systems als einheitliches Ganzes, eine den Interessen der gesamten Bevölkerung dienende Entwicklung gewährleisten kann. Das zeigt sich z. B. darin, daß die Regierung der DDR die Sicherheit der Spareinlagen und die absolute Steuerfreiheit dieser Einlagen garantiert. Diese Garantieerklärung bedeutet nicht nur, daß der Sparer jederzeit die von ihm eingezahlte Summe zurückerhalten kann, sondern der sozialistische Staat garantiert ihm gleichzeitzig, daß das von ihm eingezahlte Geld zu jedem späteren Zeitpunkt zumindest den gleichen Wert repräsentiert.

Um allen Bürgern unserer Republik für die Anlage ihrer Ersparnisse in Spareinlagen oder Wertpapieren gleiche Bedingungen zu sichern und sie damit am volkswirtschftlichen Nutzeffekt der angelegten Ersparnisse mit gleichen Anteilen zu beteiligen, hat der Ministerrat der DDR beschlossen, ab 1. Januar 1971 alle Spareinlagen und Wertpapiere einheitlich mit 3 1/4 % jährlich zu verzinsen. Mit dieser Maßgabe unserer Regierung erhalten von diesem Zeitpunkt ab über 15 Millionen Sparer in unserer Republik eine höhere Verzinsung ihrer Spareinlagen. Damit findet die ständig wachsende Wirksamkeit des ökonomischen Systems des Sozialismus auch im Nutzen für jeden Einzelnen ihren Ausdruck. Mit der Erhöhung des Normal-Zinssatzes für Spareinlagen von 3 % auf 3 1/4 % ist gleichzeitig die Abschaffung der sogenannten langfristig angelegten Spareinlagen und Wertpapiere zu 4 % und 5 % verbunden. Auch diese Spareinlagen und Wertpapiere werden ab dem 1. Januar 1971 mit 3 1/4 % verzinst. Damit wird die differenzierte Verzinsung der Spareinlagen und Wertpapiere beseitigt, die ökonomisch nicht gerechtfertigt ist, da mit allen Einlagen der gleiche volkswirtschaftliche Nutzeffekt erzielt wird.

Hinzu kommt noch, daß die mit einer bestimmten Laufzeit angelegten Spareinlagen nach Beendigung dieser Frist von 1 bzw. 3 Jahren frei verfügbar werden und trotzdem dafür noch weiter die höhere Verzinsung gewährt wurde. Für diese Einlagen bestand also hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeiten gar kein Unterschied zu den zu 3 % angelegten Guthaben anderer Sparer. Mit der Regelung erhielten rund 10 % der Sparer bzw. der Besitzer von Wertpapieren ökonomisch nicht gerechtfertigte Vorteile gegenüber allen anderen Sparern. Die Sicherung der ständigen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und den gesellschaftlichen Interessen erforderte, diese Faktoren, die zu einer nicht gerechtfertigten Differenzierung auf dem Gebiete des Sparwesens führten, durch die Festlegung des einheitlichen Zinssatzes von 3 1/4 % jährlich, der für die überwiegende Mehrheit der Sparer finanzielle Vorteile mit sich bringt, zu beseitigen.“

  • gestaltet von Rudolf Pfennigwerth, ca. Ende 1920er/1930er Jahre : © Historisches Archiv des OSV

Weihnachtszeit ist Märchenzeit

Viele städtische Sparkassen förderten ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert den Kleinspargedanken und trugen damit zur Sparerziehung bei. Schön gestaltete Sparkarten, wie diese hier aus Dresden, sprachen besonders Kinder und Jugendliche an. Konnten sie regelmäßig einen bestimmten Betrag – zuerst 10 Pfennige, später oft auch 50 Pfennige – erübrigen, war die Karte oder auch ein kleines Heft schnell bis aufs letzte Feld beklebt mit Sparmarken. Die Gutschrift auf ein Sparbuch erfolgte anschließend bei der örtlichen Sparkasse.

Was bei Kindern und Jugendlichen mindestens genauso gut ankam, waren Märchen. Für Erwachsene aufgeschrieben, von Kindern gern gehört, bietet die besinnliche Weihnachtszeit bis heute einen ganz besonderen Rahmen für phantastische Geschichten und Träumereien. Wie inspirierend Dresden für E.T.A. Hoffmann, einen der bekanntesten Dichter der Romantik, war, lässt sich im „Märchen aus der neuen Zeit. Der goldne Topf“ nachlesen: Am Himmelfahrtstage, nachmittags um drei Uhr, rannte ein junger Mensch in Dresden durchs Schwarze Tor, und geradezu in einen Korb mit Äpfeln und Kuchen hinein, die ein altes häßliches Weib feilbot […]

Entdecken Sie das Märchen, das 1814 in einer schweren, krisenbehafteten Zeit entstand, noch einmal neu und lassen Sie gemeinsam mit unserem Studenten Anselmus, dem Helden der Geschichte, die reale Alltagswelt hinter sich, um in das Reich der Phantasie einzutauchen. Erleben Sie die königliche Haupt- und Residenzstadt Dresden zu einer Zeit, in der nur wenige Jahre später eine Sparkasse eröffnet wurde, um dem gänzlichen Verarmen und insbesondere den gefährlichen Folgen entgegenzuwirken.*

Ja, die Sparkasse in Dresden feiert im kommenden Jahr tatsächlich schon ihren 200. Geburtstag. Doch darüber berichten wir später. Nun ist erst einmal Weihnachten und wir Blogautoren wünschen Ihnen eine gesunde, friedliche & vor allem märchenhafte Zeit!

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*zitiert nach Wysocki, Josef: Stadtsparkasse Dresden 1921–1996. Geschichte und Gegenwart. Hrsg. von d. Stadtsparkasse Dresden, Stuttgart, 1996. S. 13; vgl. auch Böhmert, Victor: Das sächsische Sparkassenwesen von 1821 bis 1881. In: Die Sparkasse, 1883, Nr. 62, S. 3.

  • Viele Einlagen und wenig Kredite - so sah es vor 30 Jahren nicht nur bei der drittgrößten Sparkasse der DDR, der Stadtsparkasse Dresden, aus. : © Historisches Archiv des OSV/ Bestand HAP - E 642/2010

Aufbau des Kreditgeschäfts

Blogserie, Teil 42

Der Umfang des Kreditgeschäfts der DDR-Sparkassen war vor 30 Jahren verhältnismäßig gering, was an der jahrzehntelangen Aufgabenverteilung im sozialistischen Bankensystem und der Planwirtschaft lag.* Der Marktanteil der Sparkassen betrug zur Währungsunion bei den Spareinlagen knapp 81 Prozent, bei den Krediten jedoch nur 4,2 Prozent. In erster Linie waren Kredite für den privaten Wohnungsbau, aber auch Konsumentenkredite, etwa Darlehn für junge Eheleute, und geringfügig gewerbliche Kredite im Bestand.

Zum Kundenstamm im Bereich Firmenkredit gehörten vor allem kleinere private Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Sie waren ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen und beim Wachstum des Kreditgeschäfts.** Bereits durch das ERP-Programm konnten die Sparkassen in diesem Segment Fuß fassen und zum Beispiel Existenzgründer unterstützen. Die Kreditausweitung in der zweiten Jahreshälfte 1990 beruhte sogar fast vollständig auf der Nachfrage der mittelständischen Wirtschaft. Das Volumen der Unternehmenskredite hat sich in dieser Zeit mehr als versechsfacht.***

Für den Aufbau des Kreditgeschäfts waren das Sparkassengesetz vom 29. Juni 1990, das die örtliche Kreditversorgung als Aufgabe hervorhob, und die Sparkassenanordnung vom 26. Juli maßgebend. Sie ermöglichten eine universelle Betätigung. So waren Körperschaftskredite, gesicherte Personalkredite und Blankokredite erlaubt. Die Produktpalette wurde angepasst. Zum Beispiel konnten Privatkunden Dispositionskredite und frei verfügbare Anschaffungskredite bekommen, wobei die Bonität der Schuldner zu beachten war.**** Zum Realkredit war festgelegt:

„Darlehen können gegen Grundpfandrechte und Schiffshypotheken gewährt werden. Die Beleihung darf die ersten drei Fünftel des Wertes des Grundstücks, Schiffs- oder Schiffsbauwerks nicht übersteigen. Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstückes darf den durch sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkehrswert nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Beleihungsobjekts und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen dieses Grundstück bei ordnungsgemäßer Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Im übrigen sind die nach Anhörung des Sparkassenverbandes von der obersten Sparkassenaufsichtsbehörde zu erlassenden Beleihungsgrundsätze anzuwenden.“ *****

Die rechtlichen Voraussetzungen waren gegeben. Allerdings mangelte es an fachlichem Wissen und praktischen Erfahrungen. Unter anderen mussten die verschiedenen persönlichen und sachlichen Kreditrisiken, die Bonität des Kreditnehmers, die Verhältnismäßigkeit des Kredits zur Ertragskraft des Beleihungsobjektes richtig eingeschätzt werden.****** Auch im Firmenkundengeschäft gab es viele Unsicherheitsfaktoren, welche die Beurteilung der Bonität des Kunden und des wirtschaftlichen Erfolgs der Finanzierung erschwerten. Andererseits mochte einer auf Vertrauen basierenden Finanzierung eines örtlichen Unternehmens in der Gründungsphase eine langfristige Partnerschaft folgen. Wenn aber Kreditbetrüger auf unkundige DDR-Sparkässler trafen, so konnte auch großer Schaden entstehen.******* Es bestand ein enormer Nachholbedarf zur Qualifizierung des Personals. Schulungen zum gewerblichen Kreditgeschäft wurden von den westdeutschen Sparkassenakademien angeboten. Dringend notwendiges Know-how brachten auch die Kollegen aus den Partnersparkassen und die neuen Vorstände mit.

Fortsetzung am 20.07.2020

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* Der Schwerpunkt der Kredite lag beim privaten Wohnungsbau. Maßgebend war aber auch in diesem Bereich nicht die Finanzkraft der Darlehnssuchenden, sondern die Verfügbarkeit von Baukapazitäten. Den Großteil bekam der Massenwohnungsbau vom SED-Staat zugewiesen. Ein geringer Teil des Wohnungsbauvolumens wurde privaten Bauvorhaben zugestanden. Materialmangel war ein großes Problem.

** Vgl. Jahresbericht 1990/91 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, S. 17

*** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 317

**** Deswegen nahm zum 2. Juli 1990 die SCHUFA – Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH, an der der DDR-Sparkassenverband beteiligt war, die Arbeit auf.

***** Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der Sparkassen (Sparkassenanordnung) vom 26. Juli 1990, § 14, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 56, 30.08.1990, S. 1276

****** Zu dargestellten Problematik verfasste Bernd Großmann vom DSGV für die Verbandsleitung des DDR-Sparkassenverbandes ein aufschlussreiches Gutachten und mahnte insbesondere angesichts der fehlenden Kreditpraxis zur Zurückhaltung. Vgl. Bernd Großmann: Anlagenpolitik, 09.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA – 76/2004

******* Vgl. Geiger/ Günther, 1998, S. 215

  • © Historisches Archiv des OSV

Geld zum Kekse backen?

Hier sehen Sie den letzten Guthabenstand eines Quittungsbuchs der Stadtsparkasse Dresden, Zweigstelle Pieschen. Genau 6,44 Mark blieben vor 100 Jahren stehen. Was war dieser Betrag wert? Interessant sind in dem Zusammenhang etwa die damaligen Lebensmittelpreise. Das Statistische Jahrbuch für den Freistaat Sachsen 1918/20 bietet auf Seite 283 einige Informationen. Die Weihnachtszeit rückte heran. Angenommen, die Sparkassenkundin hätte Kekse backen wollen, wären wohl die folgenden Preise maßgebend gewesen. So kosteten in Dresden im Kleinhandel ein Pfund Butter 4,36 Mark und ein Hühnerei 1,20 Mark, das Kilo Zucker 1,45 Mark und das Kilo Weizenmehl 84 Pfennige. Falls zu den Keksen ein Glas Milch serviert wurde, schlug der Liter mit 82 Pfennigen zu Buche.

  • Peter Carl Wilhelm Graf von Hohenthal (1754-1825), Gemälde von Anton Graff um 1800, Schloss Baruth/Lausitz (1945 zerstört). Hohenthal beschäftigte sich schon eine Weile mit der Sparkassenidee nach dem Hamburger und Stuttgarter Vorbild, bevor er 1818 das lebhafteste Bild von einer solchen Einrichtung entwickelte und ein Regulativ für diese verfasste. : © SLUB, Deutsche Fotothek, Fotograf: Walter Möbius

  • Die Hohenthals gehörten neben dem Haus Schönburg zu den größten Grundbesitzern Sachsens. Angehörige der Familie bekleideten häufig hohe Staatsämter. : © Historisches Archiv des OSV

  • Karte Sachsen 1820 (Ausschnitt). Hohenthal wollte den Versuch im Kleinen wagen. So sollte für das beschauliche Königsbrück sowie für die Umgebung eine standesherrschaftliche Sparkasse eingerichtet werden. Der Graf legte fest, dass sie von allen Einwohnern der Standesherrschaft sowie von Auswärtigen genutzt werden durfte, um Ersparnisse zu bilden und somit für schlechte Zeiten vorzusorgen. : © Historisches Archiv des OSV

  • Königsbrück um 1834. Zu dieser Zeit lebten in der Standesherrschaft etwa 2.800 Einwohner. Das Städtchen selbst, gelegen ca. 30 km von Dresden entfernt, war seit der Sparkassengründung 1819 angewachsen auf etwa 220 Häuser und zählte ca. 1.500 Einwohner : © Historisches Archiv des OSV

  • Konventionstaler mit König Friedrich August I. von Sachsen (1806-1827) aus dem Jahr 1823. Die Mindesteinlage betrug bei der Königsbrücker Sparkasse 1 Taler und 6 Groschen. Es konnten Mündel- und Spargelder angelegt werden. Der Zinsfuß der Einlagen wurde vorläufig auf 5 Prozent festgesetzt. : © Historisches Archiv des OSV

  • Schloss Königsbrück um 1912. Der Standesherr bürgte für die Sparkasse, die Zeit seines Lebens ein Zuschussgeschäft blieb. Ihre Verwaltung wurde der Renterei der Herrschaft mit Sitz im Schloss übertragen, namentlich Dr. Karl Gustav Schmalz. : © Historisches Archiv des OSV

  • Turm über dem Eingangstor 2009. Rentmeister Schmalz übernahm 1822 auch die Leitung zur Wiederherstellung des Turms über dem Schlosstor. Er wurde „mit Schiefer gedeckt“ und erhielt „dabey seine alte schöne Form wieder“. : © Historisches Archiv des OSV

  • Königsbrück um 1903. Nach Schließung 1832 und Wiedereröffnung 1850 wurde schließlich die Stadt im April 1854 Träger der Sparkasse in Königsbrück. Mit der kommunalen Übernahme waren endgültig die Weichen für die Zukunft des Instituts gestellt, das 1888 gemeinsam mit der Stadtverwaltung in das frisch renovierte Rathaus am Markt einziehen konnte. : © Historisches Archiv des OSV

Vor 200 Jahren in Königsbrück – Graf Hohenthal eröffnet eine Sparkasse

1819. Im beschaulichen Königsbrück wird für die Standesherrschaft und für Auswärtige eine Sparkasse eingerichtet. Die erste in Sachsen. Zu verdanken ist sie dem Engagement eines Adligen: Peter Carl Wilhelm von Hohenthal. Heute ist die Sparkasse eine Filiale der Ostsächsischen Sparkasse Dresden. Und natürlich wird das 200-jährige Jubiläum vor Ort auch gefeiert! Eine kleine Ausstellung wird im Gebäude Markt 13, am 9. Januar 2019, Punkt 18:19 Uhr eröffnet. Interessierte Besucher können sich anschließend dienstags von 9 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr sowie freitags von 9 – 13 Uhr auf eine Zeitreise in die Königsbrücker Sparkassengeschichte begeben.

Darüber hinaus wurden für das Heft 1/2019 der Sächsischen Heimatblätter die historischen Akten zur Königsbrücker Sparkasse transkribiert und ausgewertet. Im Ergebnis entstand ein umfassender Beitrag zur wechselvollen Geschichte der Einrichtung von den Anfängen bis zur kommunalen Übernahme 1854.

Graf Hohenthal, der ab 1775 im sächsischen Staatsdienst stand, galt schon zu Lebzeiten als eifriger Förderer gemeinnütziger Bestrebungen. Der Königsbrücker Chronist, Oberpfarrer Kirsch, berichtete 1845, dass keiner der Vorbesitzer der Herrschaft dem „Edlen an Verdiensten um die Standesherrschaft gleich stände“. Er lobte seinen Einsatz für Kirche, Schulbildung und weitere Belange einfacher Menschen.

„Wenn nur etwas Gemeinnütziges dadurch bewürckt wird“dieser Gedanke zieht sich wie ein roter Faden durch das arbeitsreiche und erfüllte Leben Hohenthals. Seine Beteiligung an zahlreichen sozialen Projekten wird neben den vielfältigen beruflichen Herausforderungen bereits 1827 in einer umfassenden Abhandlung über den Grafen gewürdigt. Wir haben für Sie die historischen Quellen gewälzt und eine biographische Chronik zusammengestellt:

20.04.1754
geboren in Trossin bei Leipzig, als Sohn des Freiherrn Peter von Hohenthal, der 1790 in den Reichsgrafenstand erhoben wird

>> Stammbaum der Familie in Bezug auf Peter Carl Wilhelm von Hohenthal und seine Standesherrschaft Königsbrück, siehe Bildergalerie<<<

Erziehung durch Hauslehrer
Entwicklung einer Zeit seines Lebens bestehenden Vorliebe für klassische Sprachen und für die Schriften der alten Klassiker

1771-1774
Studium der Rechtswissenschaft sowie Beschäftigung mit Theologie und Philosophie an der Universität Leipzig
bereits vor dem juristischen Examen Zutritt zu den Sitzungen des Leipziger Oberhofgerichts
nach Abschluss des Studiums Arbeit im Oberaufseheramt zu Eisleben

08.1775    
Assessor bei der Landesregierung in Dresden
Beginn der Karriere im sächsischen Staatsdienst

1776
Veröffentlichung der vollständig umgearbeiteten Examensarbeit
„Liber de Politia, adspersis observationibus de causarum politiae et justitiae differentiis“

1777 
Supernumerar-, Hof- und Justitienrat
Mitglied der Leipziger Ökonomischen Societät (1811 Direktor)
sowie weitere Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Vereinigungen, u. a.
1805 Mitglied der Oberlausitzer Gesellschaft der Wissenschaften
1811 Ehrenmitglied der Märkischen Ökonomischen Societät zu Potsdam
1814 Präsident der neu gestifteten Sächsischen Bibelgesellschaft zu Dresden

1778    
Amt eines Geheimen (Geh.) Referendars

27.09.1779  
heiratet Christiane Sophie von Watzdorff (1759-1814)
aus der Ehe stammen 9 Kinder, vier überleben den Vater
sein Sohn, Peter Carl von Hohenthal (1784-1856), übernimmt die Standesherrschaft Königsbrück ab 1825
sein jüngster Sohn, Peter Wilhelm von Hohenthal (1799-1859) wird Jurist und Schriftsteller
seine beiden Töchter, Dorothea Friederike und Eleonore Sophie Auguste, heiraten in die Familie zur Lippe ein

1781
Geh. Kammer- und Bergrat
Sitz und Stimme in der Polizei- und Armenkommission, wo er von 1789-1809 das Kondirektorium führt

1782
Mitglied des neu errichteten Geh. Finanzkollegiums, Geh. Finanzrat
in den Folgejahren werden Hohenthal wichtige Kommissionen übertragen bzw. er wird Kommissionsmitglied, u. a.
1782 Mitglied einer Kommission zur Revision des Etats der drei Fürstenschulen und Mitglied der Wasserleitungskommission
1788 Mitglied einer Kommission zur Besorgung der Armen-, Zucht- und Waisenhäuser (1807-1809 Oberleitung)
1795 Leitung der Revision des Jakobshospitals, verbessert dort die Krankenhausordnung und initiiert den Wiederaufbau der kleinen Kirche

1792-1807
führende Position in einer Gesetzeskommission für das Kurfürstentum (ab 1806 Königreich) Sachsen, u. a. Ausarbeitung eines neuen Gesetzbuches und einer neuen Prozessordnung

1794   
Nach dem Tod des Vaters setzt er dessen Projekte fort, u. a.
Unterstützung des 1769 gegründeten Freitisches (kostenlose Mahlzeiten) für junge Studenten in Leipzig mit jährlich 300 bis 400 Talern
bis 1807 Unterstützung der Leipziger Freischule, wo mehr als 60 Kinder unentgeltlich unterrichtet werden
bis 1824 Herausgabe der 1763 gegründeten, aufklärerisch wirksamen Schrift „Leipziger Intelligenzblatt“; verfasst für das Blatt mehrere Beiträge

01.11.1797  
Eröffnung einer von Hohenthal gestifteten Versorgungsanstalt für arme Kranke in Dresden-Friedrichstadt, Hohenthalplatz Nr. 7, späteres Amtskrankenhaus, das 1799 vom Staat übernommen wird unter gleichzeitiger Übertragung der Leitung und Verwaltung an Hohenthal

Erweiterung der Anstalt durch Erwerb eines angrenzenden bebauten Grundstücks, späteres sog. Hohenthal-Haus, das nach dem Tod des Grafen zum Pflegeheim umfunktioniert wird

03.1800-1807  
Präsident des Sächsischen Appellationsgerichts

1803
Mitbegründer und zeitweise Mitdirektor des „Vereins zu Rath und That“ in Dresden, der u. a. die Eröffnung der Dresdner Sparkasse 1821 realisiert

Unterstützung in Not geratener Dresdner Handwerker durch unverzinsbare Vorschüsse in Höhe von mehreren tausend Talern im Rahmen einer Aktiengesellschaft

30.11.1803  
Kauf der Standesherrschaft Königsbrück für 246.000 Taler,
führt in den Folgejahren dort – in der größten seiner Besitzungen – Verbesserungen und Veränderungen im Religions- und Schulwesen sowie im Schullehrerdienst durch; weitere Neuerungen:
ab 1810 öffentliche Konfirmation der Kinder
ab 1811 Karfreitag als ganztägiger Feiertag
übernimmt das Schulmandat der Erblande für die Standesherrschaft
begründet 1821 eine Schullehrer-Konferenz
baut in Döbernitz ein Schulhaus
übernimmt in Städteln (heute Großstädteln) das Schulgeld für arme Kinder
legt ein Getreidemagazin für Bedürftige an
etc.

ab 1806      
Initiative zur Fortsetzung des Codex Augusteus
Einnahmen aus dem Druck der Gesetzessammlung kommen der 1820 gegründeten Witwenkasse in Königsbrück zugute

08.1807    
Aufnahme im Konferenzministerium, u. a. zuständig für das Direktorium des Konsistorialdepartments
Beschäftigung mit bedeutenden Landesangelegenheiten etc.

1807-1815
Leitung der neu errichteten Landeskommission während der schwierigen Napoleonischen Zeit

1808 
Nachlass-Regulierung für die Halbschwester Henriette Sophie Gräfin von Hohenthal (1772-1808), u. a. Auszahlung bedeutender Legate

1809-1820  
Vorsitz der Oberrechnungsdeputation

1811
überlässt der ersten, 1809 gegründeten privaten Blindenanstalt in Dresden zur unentgeltlichen Nutzung auf unbestimmte Zeit sein Wohnhaus am See vor dem Wilsdruffer Tor (heute Postplatz in Dresden)

1815 
Unterstützung des Königs Friedrich August I. (1806-1827) während der Verhandlungen über das Schicksal Sachsens in Pressburg

02.07.1815
2. Ehe mit Ernestine von Charpentier (1776-1829), Witwe des mit Hohenthal befreundeten Oberhofpredigers Franz Volkmar Reinhardt und jüngste Tochter des Oberberghauptmanns von Charpentier

12.1815
Auszeichnung mit dem Großkreuz-Orden für Verdienst und Treue
(erste Stiftung des Ordens in Sachsen)

1818
Erholungsreise durch Süddeutschland, Schweiz

1819       
Eröffnung der ersten sächsischen Sparkasse in Königsbrück

1820 
Obersteuerdirektor

1820     
Gründung einer Witwen-und Waisenpflegschaft für die Standesherrschaft Königsbrück
überträgt die Verantwortung für diese Einrichtung Rentmeister Dr. Karl Gustav Schmalz, der 1841 in einer Publikation ausführlich über die erfolgreiche Entwicklung berichtet

1824             
Auszeichnung mit dem juristischen Ehrendoktortitel der Universität Leipzig

1824  
Reformationsfest in Dresden als ganztägiger Feiertag auf Initiative Hohenthals eingeführt

15.01.1825
stirbt in Dresden und
wird auf dem Eliaskirchhof beigesetzt.

Folgende Charaktereigenschaften werden Graf Hohenthal zugeschrieben:

  • ernste Besonnenheit, verbunden mit herzlicher Freundlichkeit
  • Pflichtbewusstsein, Wahrheitsliebe, Akribie
  • Nächstenliebe (seine Passion ist die Linderung menschlichen Elends, Armutsbekämpfung und Armenversorgung)
  • Wohltätigkeit und Generosität (Stifter und Mitbegründer zahlreicher sozialer Projekte, Unterstützer der öffentlichen Wohlfahrt)
  • Fleiß (rastlose Tätigkeit im breitgefächerten Wirkungskreis)
  • großes Bildungsinteresse, verbunden mit Freigebigkeit (gewährt auch Fremden Zutritt zu seiner umfangreichen Bibliothek).

Quellen:

Galerie denkwürdiger Staatsmänner des 18. und 19. Jahrhunderts, welche ihre irdische Laufbahn vollendet haben, Leipzig 1840, S. 149-153.

Georgi, M. K. A.: Geschichte der Königl. Sächs. Blinden=Anstalt zu Dresden bis zu ihrer Verlegung in ihr jetziges neues Gebäude, Dresden 1836, S. 3.

Lindner, Johann Wilhelm Sigismund: Peter Karl Wilhelm Graf von Hohenthal, Besitzer der Standesherrschaft Königsbrück […] Eine kurze Darstellung seiner Leben= und Handelsweise, bes. Abdruck, Ilmenau 1827, 22 S.

Schmidt, Georg: Die Familie der Grafen von Hohenthal, als Manuscript für die Familie gedruckt, Halle a. S. 1896, Kap. V., S. 43-49.

Staatsfilialarchiv Bautzen, div. Akten aus dem Bestand „50155 Standesherrschaft Königsbrück“

Verwaltungsordnung für das Hohenthal=Haus zu Dresden, Dresden 1897. S. 3.

www.deutsche-biographie.de

  • Der Name des jungen Sparbuchinhabers wurde digital retuschiert. : © Historisches Archiv des OSV

Ein Geschenksparbuch zum Schulanfang

Im Februar 1921 wurde die Sparkasse in Dresden 100 Jahre alt. Angesichts der schwierigen Verhältnisse in der Inflationszeit nach dem Ersten Weltkrieg fand nur eine bescheidene Geburtstagsfeier statt. So steht es im Verwaltungsbericht, der auch auf die Historie des Instituts eingeht. Von der Herausgabe einer Denkschrift wurde angesichts der Teuerung abgesehen. Es gab aber den Beschluss, sich mit Betriebsüberschüssen sozial zu engagieren. So bekamen Dresdener Kriegswaisen und Kinder von Kriegsversehrten Sparbücher mit jeweils 250 Mark Guthaben geschenkt.

Zur Förderung des Sparsinns war hingegen das abgebildete Buch gedacht. Es wurde in der Geschäftsstelle Ecke Schießstraße/ Landhausstraße ausgestellt. Drei Mark Startguthaben erhielt ein Junge zum Schulanfang im September 1921. Über den Betrag und die Zinsen sollte er jedoch erst bei Volljährigkeit mit 21 Jahren verfügen dürfen. Dies war als Anreiz gedacht, Kunde der Sparkasse zu bleiben und natürlich fleißig zu sparen. Nicht nur bei der Stadtsparkasse Dresden war diese Werbemaßnahme früher üblich. Einen Anlass für ein Geschenk stellte übrigens auch die Geburt dar.