• Plakat zur Tagung : © Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald

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Nächste Woche findet in Greifswald eine interdisziplinäre Fachtagung zum Thema Bankraub statt, die vom Alfried Krupp Wissenschaftskolleg organisiert wird. Das Programm bietet von Donnerstag bis Samstag zahlreiche interessante Vorträge. Ich bin gerade dabei, meinen Beitrag vorzubereiten. Er wird sich einer Umbruchzeit widmen. Raubüberfälle auf Sparkassen waren in der DDR selten. Es lohnt sich jedoch, auf einige spektakuläre Einzelfälle einzugehen und anhand dieser das Thema Sicherheitseinrichtungen zu thematisieren. Die waren nämlich bis zur und auch nach der Währungsunion 1990 mangelhaft. Da hieß es, rasch aufzurüsten, etwa mit Panzerglas und Überwachungskameras.

Eine Welle von Raubüberfällen brach mit der Einführung der Deutschen Mark über die im Sparkassenverband der DDR/ Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband organisierten Institute herein. Zum Teil machten die Täter enorme Beute. Nicht nur auf die Zahl der Verbrechen, sondern auch auf besondere Einzelfälle werde ich am 6. Mai 2023 eingehen. So gab es beispielsweise bei einem Überfall auf die Meyenburger Geschäftsstelle der damaligen Kreissparkasse Pritzwalk den ersten Toten zu beklagen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, so kommen Sie gern vorbei. Es gibt nicht nur Interessantes zu hören. Eine ansprechende Bilderpräsentation bringe ich mit nach Greifswald, um das Referat noch unterhaltsamer zu gestalten.

  • Am sogenannten Storchenturm in Müncheberg befindet sich auch heute noch eine seltsame Inschrift. (Ansichtskarte Verlag Wilhelm Winter in Berlin, versendet 1933; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Heimatgeschichtliches aus Müncheberg

Am 7. Juni 1847 wurde in Müncheberg die zweite Sparkasse im Geschäftsgebiet der heutigen Sparkasse Märkisch-Oderland gegründet. Als Geschäftsstelle diente damals die Kämmereikasse im Rathaus auf dem Marktplatz. Die Ansichtskarte zeigt den Sitz der Stadtsparkasse Anfang der 1930er Jahre. Daneben ist eine seltsame Sehenswürdigkeit abgebildet. Am Küstriner Torturm gibt es eine rätselhafte Inschrift auf einer Steintafel. „Wer giebt seinen Kindern Brod – und leidet selber Noth – den soll man schlagen – mit dieser Keule todt.“ Und tatsächlich hängt darüber ein knorriger Holzknüppel. Um dieses seltsame Arrangement ranken sich Legenden.

Die Journalistin Imma Luise Harms hat dazu bereits recherchiert. Die unmittelbare Botschaft erscheint demnach als keine der selbstlosen Elternliebe zu den Kindern. Die harte Realität war in vormaligen Not- und Hungerzeiten schlichtweg: wenn die Eltern nicht durchkamen, so hatten auch die Kinder keine Chance. Die Zahl der Kinder war hoch, ihre Sterblichkeit ebenfalls. Im Alter sorgten die Kinder für die Eltern. Darauf spielt auch ein heimatgeschichtliches Gedicht an, das wohl im Gründungsjahr der Sparkasse entstanden ist. Vor Jahrhunderten soll ein Müncheberger Bürger seine Kinder sehr gut versorgt haben, dann als Greis von ihnen aber schlecht behandelt worden sein. Die Keule diente auch in dieser Version der Geschichte als abschreckende Warnung.

  • © Historisches Archiv des OSV

  • © Historisches Archiv des OSV

Jubiläumsvorbereitung? Gern mit uns!

Unsere Mitgliedssparkassen gehören zu den ältesten, heute noch bestehenden Unternehmen vor Ort. Ein guter Grund zum Feiern. Mit allen. Insbesondere dann, wenn der 200. Geburtstag vor der Tür steht. Und insbesondere deshalb, weil „Sparkasse“ seit jeher bedeutet, für die Menschen vor Ort da zu sein.

Die Gründungsdaten und anstehenden Jubiläen stets im Blick, haben wir ein umfangreiches Serviceangebot entwickelt, um als zuständiger regionaler Sparkassenverband bestmöglich unterstützen zu können. Nach dem Baukastenprinzip stehen einerseits Standards bereit. Mit wenig Aufwand kann zum Beispiel unsere modulare Ausstellung „Geldgeschichte(n)“ in den unterschiedlichsten Filialen unkompliziert aufgebaut und gezeigt werden. Begleitet wird sie durch Material für Schulklassen sowie einen Schnellüberblick, um im Gedächtnis bleibende Führungen sowie kurzweilige Lernangebote gewährleisten zu können. Andererseits stellen wir uns seit Jahren immer wieder gern auf individuelle Wünsche ein. Seien es Chronikprojekte, die Ausleihe von eindrucksvollen Objekten aus unserer umfangreichen Sammlung zur Sparkassen- und Geldgeschichte – auch in Ergänzung zu den standardisierten Ausstellungen – oder die Lieferung digitalisierter Bilder und Fotos, die den Sparkassenalltag früherer Jahre vortrefflich veranschaulichen, es gibt viele Dinge, die wir realisieren und wo wir weiterhelfen können.

Ein Fundus, den wir gern zur Verfügung stellen, ist unser Wissen über Jubiläumsprojekte anderer Häuser. Hier gilt: Machen Sie unseren Erfahrungsschatz zu Ihrem Reichtum! Wir blicken über den eigenen Tellerrand, werten lokale Aktionen aus und sammeln Material zu nachahmenswerten abgeschlossenen Projekten. Auf diese Weise entstand und entsteht mit der Zeit eine umfangreiche Wissensbasis, auf deren Grundlage wir beraten und die Jubiläumsplanung aus historischer Sicht optimal begleiten können. Und natürlich entstehen auf dieser Basis auch ganz neue Ideen, deren Umsetzung mitunter eine spannende Herausforderung ist. Menschen mitzunehmen und zu begeistern, gute Ideen zu verbreiten und in viele Regionen zu tragen, ist ein wunderbares Ziel, an dem wir gern mitwirken.

  • © Historisches Archiv des OSV

Vor 90 Jahren: Das „Berufsbeamtengesetz“

Am 7. April 1933 erließ die Reichsregierung unter Reichskanzler Adolf Hitler das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Der Titel ist irreführend. Es war nicht zur Wiederherstellung, sondern zur Verfolgung gedacht. Es handelte sich um das erste Gesetz des NS-Regimes, das ein Sonderrecht gegen Menschen schuf, die aus rassistischen und politischen Gründen unerwünscht waren. Das sogenannte Berufsbeamtengesetz betraf letztlich auch die Sparkassenbeamten, außerdem die bei den kommunalen Geldinstituten beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Wahlbeamte der Gemeinden, die zum Beispiel als Bürgermeister Vorstandsvorsitzende von Stadtsparkassen waren, konnten ebenfalls Probleme bekommen. So wurden die Sparkassen personell gleichgeschaltet.

Entfernt werden konnten diejenigen Beamten, „die nicht arischer Abstammung sind“ (§ 3), wenn sie ab dem 1. August 1914 verbeamtet worden waren und nicht im Ersten Weltkrieg an der Front gekämpft hatten beziehungsweise Vater oder Kind im Krieg verloren hatten. Des Weiteren betraf das Gesetz Beamte, „die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit für den nationalen Staat eintreten“ (§ 4). Diese dehnbare Formulierung ermöglichte willkürliche Entlassungen von politischen Gegnern der Nationalsozialisten. Als ungeignet galten Personen, die seit der Novemberrevolution 1918 „ohne die für ihre Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Vorbildung oder sonstige Eignung“ (§ 2) Beamte geworden waren.

Auf das Gesetz folgten zahlreiche Regelungen zur Durchführung sowie Ergänzungen und Änderungen. Hier soll lediglich auf die erste zeitnahe Durchführungsverordnung vom 11. April 1933 eingegangen werden. Hinsichtlicht § 2 wurde festgelegt, dass Mitglieder der KPD sowie kommunistischer Ersatz- oder Hilfsorganisationen prinzipiell ungeeignet waren. Zu § 4 stand nun fest, dass die gesamte Betätigung in der Vergangenheit, insbesondere seit dem 9. November 1918, beurteilt werden sollte. Alle Beamten wurden verpflichtet, der obersten Reichs- oder Landesbehörde auf deren Verlangen hin Auskunft zu geben, welcher Partei oder politischen Organisation sie bisher angehörten. Beim § 3 wurde definiert, wer als „Nichtarier“ galt. Man forderte einen Nachweis der „arischen“ Abstammung, etwa mittels Geburts- und Heiratsurkunden.

„Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelterneil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat. […] Ist die arische Abstammung zweifelhaft, so ist ein Gutachten des beim Reichsministerium des Innern bestellten Sachverständigen für Rasseforschung einzuholen.“

  • Tischläufer und Handtuch der Sparkasse Obercunnersdorf von 1933 : © Historisches Archiv des OSV

Waschtag im Archiv

Pflege ist angebracht. Denn diese Textilien sind nicht im besten Zustand. Entstanden sind sie anlässlich des 50. Jubiläums der Sparkasse Obercunnersdorf in der Oberlausitz am 1. April 1933, als gerade die nationalsozialistische Gleichschaltung der kommunalen Geldinstitute stattfand. Ihre Herstellung erfolgte in der Region, die für ihre Textilindustrie bekannt war. Zum Glück gibt es in unserem Historischen Archiv zeitgenössische Hinweise zur Säuberung solcher Objekte. So werden sich die Verfärbungen gewiss entfernen lassen. Da die Sachen aus Sachsen stammen, kann es sich nur um Kaffee handeln. Die verlinkte Fleckenuhr empfiehlt, ältere Kaffeeflecken über Nacht in konzentriertem Glycerin einzuweichen und dann in warmem Wasser mit Borax nachzuwaschen.

Beide Zutaten habe ich aus der örtlichen Apotheke besorgt und musste dabei seltsamerweise meine Ausweisdaten hinterlegen. Wofür ich denn solche Stoffe brauche? Da gestand ich, dass ich jetzt im Sinne der Gleichberechtigung im Historischen Archiv des OSV die Aufgabe der Textilpflege übernehmen muss. Dabei wurde ich im Rahmen des jährlichen Frühjahrsputzes gleich zum samstäglichen Waschtag verpflichtet. Nun sitze ich also hier in Potsdam mit einem Eimer Glycerin und einer Kanne Borax und hoffe auf gute Wirkung. Nebenbei kann ich aber auch gleich im Blog etwas für unsere Öffentlichkeitsarbeit tun. Vielleicht sind solche Waschhinweise ja auch für andere Archive interessant?

[ Nachtrag: Tatsächlich stimmen die historischen Fleckentipps. Und auch die Jubiläumswerbeartikel existieren. Der Rest aber wurde im Sinne eines Aprilscherzes frei erfunden. Bei uns muss der Historiker keine braune Wäsche waschen. 😉 ]