• In der Anlage 1 zum Jahresabschluss 1986 der Stadtsparkasse Dresden ist die damals vorhandene Technik aufgelistet. : © Historisches Archiv des OSV

Die ersten Geldautomaten in Dresden

Nach der Sparkasse der Stadt Berlin wurden 1986 auch andere große DDR-Sparkassen mit Selbstbedienungstechnik ausgestattet. So verfügten zum Beispiel die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und die Stadtsparkasse Karl-Marx-Stadt vor 35 Jahren über jeweils zwei Geldautomaten. Auch die Stadtsparkasse Dresden bekam zwei Exemplare. Der erste Automat im Bezirk Dresden wurde im September 1986 im Foyer der Hauptstelle am Güntzplatz aufgestellt. Nach umfangreichen Tests konnten die beiden Geräte im Februar 1987 in Betrieb genommen werden. Im Juni kamen dann zwei weitere Geldautomaten dazu, die im Centrum-Warenhaus an der Prager Straße ihren Platz fanden. Ende 1987 gab es bereits sieben Geräte, von denen vier im Einsatz waren. 37.411 Auszahlungen fanden in dem Jahr statt. 1988 waren 16 Stück vorhanden. 112.104 Mal wurde Geld abgehoben. 1989 verfügte die Großsparkasse über 23 Automaten. Es wurden 401.742 Auszahlungsvorgänge gezählt. Auch wenn immer öfter Bares durch Selbstbedienung geholt wurde, so entlastete der Einsatz der neuen Technik das Kassenpersonal kaum. Es gab nämlich 1987 insgesamt 3,9 Millionen, 1988 rund 4 Millionen und 1989 fast 4,3 Millionen Auszahlungen.

  • Das Denkmal für die im Krieg gegen Frankreich 1870/71 gefallenen Kirchhainer bezuschusste die Stadtsparkasse mit 500 Mark. (Ansichtskarte Verlag Carl Menze in Boxhagen-Rummelsburg, versendet 1913; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Vom Straßen- und Denkmalbau

Bei der mittlerweile abgeschlossenen Erforschung und Verschriftlichung der Geschichte der Sparkasse Elbe-Elster für eine Chronik stellte das gesellschaftliche Engagement in früheren Zeiten ein wichtiges Thema dar. Ermittelt wurde unter anderem, für welche Vorhaben der Kreis Schweinitz bereits vor der Reichsgründung Überschüsse seiner 1837 gegründeten Sparkasse verwenden konnte. So wurden zum Beispiel im Jahr 1869 stattliche 20.000 Taler für den Bau einer Chaussee von Kolochau über Lebusa bis zur Kreisgrenze bei Dahme/Mark genehmigt. Diese Information fand sich in Unterlagen der damaligen Aufsichtsbehörde der Sparkasse im Landesarchiv Sachsen-Anhalt in Merseburg. Es handelt sich dabei wohl um die heutigen Landesstraßen L 704 und L 70.

Akten im Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam gaben hingegen Aufschluss über die erste Gewinnverwendung für öffentliche Zwecke in Kirchhain. Dort wurde 1854 die erste Stadtsparkasse im Geschäftsgebiet der Sparkasse Elbe-Elster eröffnet. Belegt sind für das Jahr 1887 insgesamt 10.550 Mark. Im Stadtarchiv in Doberlug-Kirchhain war Schriftgut zu einem Verwendungszweck vorhanden. 500 Mark aus dem Reservefonds der Sparkasse konnte die Kommune demnach zur Errichtung eines Denkmals für die im Deutsch-Französischen Krieg gefallenen Kirchhainer beisteuern. 2.500 Mark hatte bereits ein Verein gesammelt. Am 11. September 1887 wurde das sogenannte Kriegerdenkmal vor dem Rathaus feierlich eingeweiht. Noch heute steht es dort.

  • Das Sparbuch wurde 1954 bei der Kreissparkasse Geithain ausgestellt. : © Historisches Archiv des OSV

Sparen für den Aufbau der DDR

Noch vor der Gründung der DDR begann die Integration der ostdeutschen Sparkassen in die sozialistische Planwirtschaft. Zunächst wurden die Hauptaufgaben geregelt. Den Instituten im sowjetischen Besatzungsgebiet wurde zum Beispiel bereits am 3. Juni 1949 ein einheitliches Spareinlagen-Soll vorgeschrieben. Durch die Steigerung der Einlagen sollten die Sparkassen ihren Beitrag zur Erfüllung des Zweijahresplans leisten. Auf diesen folgte 1951 der erste Fünfjahresplan. Aus dieser Zeit stammt das dekorative Aufbausparbuch mit goldfarbener Prägung, das innen mit einem Portrait des Präsidenten Wilhelm Pieck und seiner Parole „Jeder Sparbetrag ist ein Baustein zu einem Leben in Frieden und Wohlstand“ sowie dem Logo des Plans versehen ist.

Während der Laufzeit des Fünfjahresplans durfte bis Ende 1955 nicht über das Guthaben verfügt werden. Solche besonderen Sparbücher bekamen Kundinnen und Kunden für eine Aufbauspareinlage mit vier Prozent Zinsen oder mit zwei Prozent für eine Prämienspareinlage. In diesem Fall nahmen sie an einer halbjährlichen Prämienauslosung in Höhe von einem Prozent der Gesamteinlagen auf den Prämiensparkonten teil. So wurde Sparen und Gewinnen verbunden. Es lockten unter anderem Festprämien von 3.000 Mark, 1.000 Mark und 500 Mark. Aufbausparbücher bekamen aber auch Menschen ausgestellt, die bereits im Rahmen des Nationalen Aufbauprogramms Berlin 1952 Geld für die Neugestaltung der Hauptstadt, etwa für den Bau der Häuser an der heutigen Karl-Marx-Allee, gespart hatten. Ihre Einlagen wurden mit drei Prozent verzinst. Die Rückzahlung erfolgte in Teilbeträgen durch Auslosungen ab dem 1. Juli 1956.

  • Die Reichsbank musste seit 1924 für eine ausreichende Deckung ihrer Banknoten durch Gold- und Devisenreserven sorgen. : © Historisches Archiv des OSV

Währungspolitik vor 90 Jahren

Nicht nur in der heutigen Zeit machen sich Sparkassenkundinnen und -kunden Gedanken wegen der Inflation. Auch vor 90 Jahren waren viele Menschen besorgt. Die Währung war im Kern durch Gold- und Devisenvorräte gesichert. 30 Prozent des Banknotenumlaufs musste durch Gold gedeckt sein. Die Mindestdeckung wurde jedoch während der Bankenkrise im Sommer 1931 unterschritten, weil ausländische Investoren das Vertrauen in den Standort Deutschland verloren und deutsche Banken ihre ausländischen Gläubiger auszahlen mussten. Angesichts der Währungskrise ging die Regierung gegen die Kapitalflucht vor und die Reichsbank kontrollierte den Gold- und Devisenverkehr.

Die Reichsmark wurde nicht abgewertet, obwohl die Notendeckung weiter sank. Auch als Großbritannien im Herbst den Goldstandard wegen massiver Kapitalabzüge und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit aufgab, zog das Deutsche Reich nicht nach. Der Staat setzte auf Deflation, um schneller durch die Weltwirtschaftskrise zu kommen. Den Höhepunkt der Deflationspolitik der Regierung von Heinrich Brüning stellte am 8. Dezember 1931 die Senkung aller Tariflöhne und -gehälter sowie der gebundenen Preise, Zinsen und Mieten auf den Stand von Anfang 1927 dar. Durch die sinkenden Preise steigerte sich der Geldwert. Die Regierung war überzeugt davon, dass es zu einem neuen Aufschwung der Konjunktur komme, wenn die Preise niedrig genug waren und deswegen wieder Waren gekauft wurden. Der Konkurs von nicht konkurrenzfähigen Betrieben während der Wirtschaftsdepression wurde als natürlich erachtet und in Kauf genommen.

Reichsbankpräsident Hans Luther propagierte eine stabile Goldwährung und sprach sich gegen eine kontrollierte Inflation aus. Er sah darin eine Manipulation der Währung, um sich notwendigen Maßnahmen in der Wirtschaftspoltik zu entziehen. Jedwede Geldschöpfung und Kreditaufnahme zugunsten des Staates führe wieder zu einer verheerenden Inflation. Eine stabile Währung war wichtig für die Sparkassenkundschaft, die in der Hyperinflation 1923 schweren Schaden erlitten hatte. Durch den Zugriff der Reichsregierung auf die damals von ihr abhängige Zentralbank war sie um den Großteil ihrer Ersparnisse gebracht worden. In Vertrauen auf eine feste Reichsmark sollten die Menschen 1931 ihre Spargelder nicht zu Hause horten, sondern zur Sparkasse bringen, damit diese als Kredite vergeben werden konnten. Die Deflationspolitik verschärfte jedoch die Wirtschaftskrise. Die Sparfähigkeit der Bevölkerung reduzierte sich insbesondere wegen der massiven Arbeitslosigkeit.

  • Übersicht der königlichen Regierung Frankfurt (Oder) über die Sparkassen im Regierungsbezirk 1846 mit Angaben in Reichstalern, Silbergroschen und Pfennigen. 30 Silbergroschen waren ein Taler, 12 Pfennige ein Silbergroschen. : © Historisches Archiv des OSV

Sparkassenstatistik vor 175 Jahren

Vor 175 Jahren waren die Landesgrenzen Brandenburgs andere als heute. Ein großer Teil des Frankfurter Regierungsbezirks lag östlich von Oder und Neiße. Nur vier Sparkassen des Bezirks hatten ihren Sitz im Gebiet des heutigen Bundeslandes. Beaufsichtigt wurden die kommunalen Sparkassen von der Abteilung des Inneren bei der Regierung in Frankfurt an der Oder. Von dieser stammt die abgebildete Übersicht mit Geschäftsdaten. Die Niederlausitzer Provinzialsparkasse mit Hauptsitz in Lübben war eine große Flächensparkasse und einlagenstärkstes Institut. Ihr folgte die Stadtsparkasse Cottbus und dieser wiederum die älteste Sparkasse des Bezirks, welche umfangreichere Sicherheitsreserven aufwies. Interessanterweise wurde ihre Eröffnung am 1. Oktober 1822 nicht vermerkt. Über die unterschiedliche Zinsspanne informiert die Tabelle. Für die Einlagen der Kundschaft bestanden verschiedene Obergrenzen. Auch die Mindestbeträge für Einzahlungen waren noch nicht einheitlich. Besonders kleinsparerfreundlich scheint die in Bobersberg (heute Bobrowice) ansässige Sparkasse gewesen zu sein.

  • Die Verordnung wurde am am 14. November 1938 im Reichsgesetzblatt abgedruckt. : © Historisches Archiv des OSV

Die „Judenvermögensabgabe“ 1938

Verschiedene Mittel nutzten die Nationalsozialisten zur Judenverfolgung, zum Beispiel die Steuer- und Devisengesetzgebung. So wurde etwa die noch aus der Weimarer Republik stammende Reichsfluchtsteuer missbraucht, um jüdische Emigranten um einen Teil ihrer Habe zu bringen. Mit der Ausbürgerung nach dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 ging wiederum das ganze Vermögen an den Staat. Es kam zu finanziell motivierten Massenausbürgerungen von Geflüchteten. Anlass gaben unter anderem Verstöße gegen das NS-Steuerrecht. Eine weitere Ungerechtigkeit stellte die sogenannte „Sühneleistung“ für einen Mord dar, welche Juden mit deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlose, also auch bereits emigrierte, zu zahlen hatten.

Nach dem Attentat auf einen deutschen Diplomaten in Paris, das Herschel Grynszpan wegen der Deportation seiner Eltern im Rahmen der „Polenaktion“ verübt hatte und welches wiederum dem NS-Regime als Anlass für die Pogromnacht vom 9. zum 10. November 1938 diente, erhob Hermann Göring am 12. November die willkürliche Sonderabgabe von einer Milliarde Reichsmark. Zur Durchführung bestimmte der Finanzminister Schwerin von Krosigk am 21. November, dass davon alle Jüdinnen und Juden betroffen waren, die gemäß einer Verordnung vom 26. April des Jahres bereits ihr Vermögen über 5.000 Reichsmark angemeldet hatten. Man wusste also Bescheid, wem man diese Zwangsabgabe von 20 Prozent auferlegen konnte, um so das Defizit im Reichshaushalt zu verringern. Die Abgabe war in vier Raten vom 15. Dezember 1938 bis zum 15. August 1939 an die Finanzämter zu entrichten.

Die „gleichgeschalteten“ Sparkassen waren in die Maßnahmen gegen jüdischen Besitz eingebunden. Per Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 gab es einen Depotzwang für Wertpapiere jüdischer Deutscher. Sie mussten diese schnellstens in ein Depot einer Devisenbank einlegen und kennzeichnen. Sparkassen ohne Devisenbankeigenschaft hatten die in ihrer Verwahrung befindlichen jüdischen Werte an die zuständige Girozentrale in Drittverwahrung zu geben. Der Staat genehmigte die Zahlung der Vermögensabgabe am 15. Dezember mit Wertpapieren. Sie waren dazu von den Sparkassen in ein Depot bei der Preußischen Seehandlung (Staatsbank), welche als Treuhänderin des Reichsfinanzministers fungierte, der regionalen Girozentrale oder der Deutschen Girozentrale umzulegen. Die zuständigen Finanzämter mussten darüber informiert werden. Die Börsenumsatzsteuer wurde von den Finanzbehörden mit den Abgabepflichtigen verrechnet. Wegen sonstiger Kosten hatten sich die Geldinstitute an die betreffenden Juden zu halten. Festgelegt wurde ein Provision von 0,5 Prozent, mindestens aber eine Reichsmark.