• Lübecker Notgeld

    Die Sammler-Notgeldscheine zur Kunstausstellung "Nordische Woche" wurden im September 1921 ausgegeben. Abgebildet sind (v.l.o.n.r.u): Serienrückseite sowie die Wappen von Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark und Lübeck. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

  • Nordisches Notgeld

    Sammler-Notgeld der Lübecker Fischermeister, ausgegeben September 1921. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

Nordisches Notgeld

Im September des Jahres 2023 beschlossen der Ostdeutsche Sparkassenverbund (OSV) und die Berliner Sparkasse, nach vielen Jahren bestehender Kooperation im Bereich geschichtlicher Öffentlichkeitsarbeit, dieses gemeinsame Vorhaben nun auch vertraglich zu besiegeln. Dem OSV fiel damit die fachliche Betreuung der historischen Sammlung der Berliner Sparkasse zu. Um einen von vielen dort behüteten Schätzen soll es sich heute drehen.

In zahlreichen unscheinbaren Kartons und Kisten schlummerten nicht weniger als rund 100.000 Notgeldscheine und Banknoten der unlängst 100 Jahre zurückliegenden Hyperinflation des frühen zwanzigsten Jahrhunderts. Die oft künstlerisch wertvoll gestalteten und an ihre Lokalkultur gekoppelten Papiere bieten uns auf ästhetisch ansprechende Art eine wertvolle Perspektive und Erinnerung an die oft charakteristischen Lebens- und Sprechweisen der Menschen dieser Zeit. Obgleich sich aus nahezu allen Teilen Deutschlands und ihrer damaligen Provinzen kleine bunte Scheinchen im Archiv der Berliner Sparkasse eingefunden haben, wird an dieser Stelle lediglich eine Ortschaft näher beleuchtet.

Mit seinen hanseatisch geprägten Vereinen und Veranstaltungen sticht Lübeck in Sachen Notgeld aus diesem Bestand hervor. Während unzählige Exemplare in anderen Gegenden des ehemaligen Deutschen Reiches von Stadträten, Magistraten, Firmen und natürlich auch von den Sparkassen in Umlauf gebracht wurden, schritten in Lübeck die Nordischen Briefmarkensammler und Händler sowie Fischermeister, Bäckersänger oder die Plattdeutsche Volksgilde zur Tat.

Auch die als „Nordische Woche“ titulierte Kunstausstellung aus dem Jahre 1921 bot einen Anlass. Sie stellte das Ergebnis der Bestrebung dar, auf Grundlage einer gemeinsamen baltischen und nordeuropäisch geprägten Lebenswelt Kontakte mit den skandinavischen Ländern und Finnland wiederherzustellen, um dadurch jüngere kriegsbedingte Wunden zu heilen. Dementsprechend lassen sich auf den Notgeldscheinen zur Nordischen Woche neben des Lübecker Wappens auch die Embleme jener Länder wiederfinden. Ein Symbol der Einigkeit und diplomatischen Bemühungen, welches in den Händen von Sammlern und angereisten Gästen Spuren entsprechender Signalkraft hinterlassen haben wird.

In ihrer Kombination spiegeln die vielfältigen Motive sowohl die Eigenarten der Sprache als auch die facettenreichen Alltagserscheinungen der Menschen Lübecks wider. Im Magazin des Historischen Archivs des OSV sind diese vielfältigen Serien neben etlichen nicht weniger schönen und kulturell aussagekräftigen Notgeldscheinen anderer Regionen gesichtet und weiterhin für die Nachwelt verewigt.

Fabian Helbig

Praktikant des Historischen Archivs des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

  • Umstellung im Verhältnis 1 zu 3 in einem Sparbuch der Stadtsparkasse Berlin: aus 40 Talern, 3 Silbergroschen und 4 Pfennigen wurden 120 Mark und 33 Pfennige. : © Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Mark-Einführung in Berlin vor 150 Jahren

Die Etablierung der einheitlichen Währung Mark ab 1871 war, wie bereits in verschiedenen Blogbeiträgen thematisiert, ein längerer Prozess. Einen wichtigen Schritt stellte dabei der Beginn der Rechnung in Mark und Pfennig dar. Die meisten deutschen Länder führten dadurch die Reichswährung zum 1. Januar 1875 ein. Auch Preußen, in dem sich große Teile unseres heutigen Verbandsgebietes befanden, gehörte dazu.

Die älteste Sparkasse im Königreich war die Berliner Stadtsparkasse. Ihren Sitz hatte sie damals noch im Rathaus. Die Einlagen der Kundschaft betrugen Ende 1874 genau 5.337.332 Taler, 18 Silbergroschen und 8 Pfennige. Diese verteilten sich auf 105.976 Sparkassenbücher. Das abgebildete Exemplar war eines davon. Nach der Umrechnung gab es ein Gesamtguthaben von 16.011.997 Mark und 78 Pfennigen. Überliefert sind diese Daten durch die Aufsichtsbehörde in Potsdam, denn Berlin gehört damals verwaltungstechnisch zu Brandenburg.

Medienliste der OSV-Bibliothek

Zeitungen und Zeitschriften

von A bis Z

Arbeit und Arbeitsrecht – Personal, Praxis, Recht [Link]

Archiv – Theorie und Praxis [Link]

Archiv und Wirtschaft – Zeitschrift für das Archivwesen der Wirtschaft [Link]

Auto Bild – der kompetente Ratgeber für alle Autofahrer [Link]

Auto Straßenverkehr – alles rund ums Auto [Link]

Bank und Markt – die digitale Bank [Link]

Bankmagazin – für Führungskräfte der Finanzwirtschaft [Link]

Bibliotheksdienst [Link]

Börsen-Zeitung – Nachrichten für Finanzmärkte [Link]

Capital [Link]

Cards – Karten – Cartes – Zeitschrift für Zahlungsverkehr und Payments [Link]

C.ebra – Zeitschrift für effiziente Beschaffung rund um Büro und Arbeitswelt [Link]

c’t – Magazin für Computertechnik [Link]

Datenschutz aktuell [Link]

Datenschutz-Berater [Link]

DEMO – Demokratische Gemeinde – das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik [Link]

Facility Manager [Der] – Gebäude und Anlagen besser planen, bauen, bewirtschaften [Link]

FinanzBusiness [Link]

Finanztest [Link]

Flottenmanagement – das Fachmagazin für innovatives Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement [Link]

Frankfurter Allgemeine Zeitung [Link]

Geldwäsche & Recht [Link]

Handelsblatt [Link]

Harvard Business Manager [Link]

Horizont – Zeitung für Marketing, Werbung und Medien [Link]

Human Resources Manager [Link]

Immobilien & Finanzierung – der langfristige Kredit [Link]

ImPuls Infobrief – der Infobrief für die Sparkassen-Finanzgruppe [Institutslizenz]

Impulse – Netzwerk und Know-how für Unternehmer [Link]

Kommunalpolitische Blätter [Link]

Kommunalwirtschaft [Link]

Landkreis [Der] – Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung [Link]

Landtagsnachrichten Mecklenburg-Vorpommern [Link]

Lohn + Gehalt – Entgeltabrechnung aus erster Hand [Link]

manager magazin – Wirtschaft aus erster Hand [Link]

managerSeminare – das Weiterbildungsmagazin [Link]

Mitteilungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages [Link]

Neues Deutschland – Journalismus von links [Link]

Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht [Link]

Neue Juristische Wochenschrift [Link]

Personalrat aktuell – kompakt, konkret, rechtssicher [Link]

Personalwirtschaft – das Magazin für den Job HR [Link]

personal.magazin – Impulse zur Gestaltung der Arbeitswelt [Link]

Platow Brief [Der] – News und exklusive Recherchen für den Finanzplatz Deutschland [Link]

politik & kommunikation [Link]

Source Informationsdienst – Zahlen, Fakten, Hintergründe für Karten-Experten [Link]

Spiegel [Der] [Link]

Stiftung Warentest [Link]

Süddeutsche Zeitung [Link]

Super Illu [Link]

Tagesspiegel Background – Sustainable Finance [Link]

W&V Werben und Verkaufen – Marketing, Media, digitale Kommunikation [Link]

Welt [Die] – Aktuelle Nachrichten, News, Hintergründe & Videos [Link]

Wirtschaftswoche [Link]

working@office – das führende Fachportal für professionelles Büromanagement [Link]

Zeitschrift Führung + Organisation [Link]

Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen [Link]

Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes [Link]

Datenbanken

Abmahnungs-Generator [1 Lizenz] [Link]

Aushangpflichtige Gesetze Öffentlicher Dienst [Institutslizenz] [Link]

Bank- und Kapitalmarktrecht PREMIUM (Beck) [3 Lizenzen] [Link]

Beratermodul Otto Schmidt ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht [3 Lizenzen] [Link]

Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst [3 Lizenzen] [Link]

Betriebsvergleich der Sparkassen (DSV-Portal) [Institutslizenz]

Fachmitteilungen für die Praxis – Fachmitteilungen online (DSV-Portal) [Institutslizenz]

Fachmodul Arbeitsrecht OPTIMUM (Beck) [5 Lizenzen] [Link]

Fachmodul Öffentliches Arbeits- und Tarifrecht PLUS (Beck) [4 Lizenzen] [Link]

Handbuch Kontenrahmen und Jahresabschluss der Sparkassen (DSV-Portal) [Institutslizenz]

Haufe Steuer Office für Steuerberater [1 Lizenz] [Link]

Haufe TVöD Office für die Verwaltung [3 Lizenzen] [Link]

Insolvenzrecht PREMIUM (Beck) [3 Lizenzen] [Link]

Kreditwesengesetz [2 Lizenzen] [Link]

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (EBC) [Institutslizenz]

NWB PRO – Kanzleipaket [5 Lizenzen] [Link]

Sparkassenfachbuch (DSV-Portal) [Institutslizenz]

Statistik der Sparkassen (DSV-Portal) [Institutslizenz]

Tarifrecht im öffentlichen Dienst – das Recht der Eingruppierungen von A – Z [3 Lizenzen] [Link]

TVöD Entgeltordnung VKA – Eingruppierung in der Praxis [3 Lizenzen] [Link]

TVöD PLUS [3 Lizenzen] [Link]

Wolters Kluwer Online: Arbeitsrecht [3 Lizenzen] [Link]

Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (Beck) [3 Lizenzen] [Link]

Zeugnis-Generator [1 Lizenz] [Link]

ZIS – Kundensystematik für ein Zentrales Informationssystem (DSV-Portal) [Institutslizenz]

Zivilrecht OPTIMUM (Beck) [3 Lizenzen] [Link]

Ergänzungslieferungen

Bankrecht und Bankpraxis [Link]

Datenschutz-Grundverordnung / Bundesdatenschutzgesetz [Link]

Datenschutz-Management kompakt [Link]

Datenschutzrecht [Link]

EDV-Recht [Link]

Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte [Link]

Grundgesetz [Link]

Grundlagen des Giroverkehrs

Handbuch Insolvenzrecht in Europa [Link]

Handbuch Ordnungsmäßigkeit und Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts

Insolvenzordnung [Link]

Kommentar zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst [Link]

Kommunalverfassungsrecht Sachsen [Link]

Kommunalverfassungsrecht Sachsen-Anhalt [Link]

Kreditwesengesetz [Link]

Landespersonalvertretungsgesetz Freistaat Sachsen [Link]

Landespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern [Link]

Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt [Link]

Personalvertretungsrecht in Brandenburg [Das] [Link]

Potsdamer Kommentar [Link]

Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht in Sachsen [Das] [Link]

Reisekostenrecht des Bundes [Link]

Sozialgesetzbuch SGB II [Link]

Sozialgesetzbuch SGB III [Link]

Sozialgesetzbuch SGB IV [Link]

Sozialgesetzbuch SGB IX [Link]

Sozialgesetzbuch SGB V [Link]

Sozialgesetzbuch SGB VI [Link]

Sozialgesetzbuch SGB XI [Link]

Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen [Link]

Umzugskostenrecht des Bundes [Link]

  • Auszug aus einem Brigadebuch der Stadtsparkasse Dresden von 1983 : © Historisches Archiv des OSV

Weihnachtsfeiern in der DDR – Arbeiten (und Feiern) im Kollektiv

Weihnachtsfeiern sind heutzutage in den allermeisten Firmen und Betrieben ein fester Bestandteil des Jahreskalenders. Jeden Dezember aufs Neue sind die Restaurants und Festsäle durch Firmengruppen ausgebucht. Von kleinen Teams bis hin zu ganzen Abteilungen trifft man sich, um ein leckeres Weihnachtsessen zu genießen.

Doch wie wurde dies in der ehemaligen DDR gehandhabt? Einen Einblick geben uns die sogenannten Brigadebücher der Betriebe und Verwaltungen, hier beispielhaft das Brigadebuch des Arbeitskollektivs Gewerkschaftsgruppe M12 der Stadtsparkasse Dresden. Dieses Brigadebuch ist zusammen mit vielen weiteren als Depositum der Ostsächsischen Sparkasse Dresden in das Historische Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gelangt und von uns Praktikanten in der Datenbank verzeichnet und erschlossen worden.

Für mich, der in Bayern geboren und aufgewachsen ist, waren Brigadebücher neu und unbekannt. Auch im Geschichtsunterricht in der Schule habe ich nichts darüber erfahren. Brigadebücher waren in der DDR ab 1960 bis 1989 in Betrieben und der Verwaltung in Verwendung. Die Führung eines Brigadetagebuchs war Voraussetzung zur Erlangung des staatlichen Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“, für den die Brigade eine Urkunde und eine Kollektivprämie erhielt. Das Tagebuch spiegelte die gemeinsamen Anstrengungen zur Planerfüllung und die Zusammengehörigkeit des Arbeitskollektivs wider.[1] Es enthielt Verpflichtungserklärungen des Kollektivs, Zielvereinbarungen, Kultur- und Reisebeiträge, aber auch Berichte über Geburtstags- und Faschingsfeiern sowie Urlaubsgrüße.

Die Gewerkschaftsgruppe M12 veranstaltete ihre Weihnachtsfeiern sowohl in den eigenen Filialräumen als auch auswärts, wie im Interhotel Astoria in Dresden oder der Gaststätte Waldesruh in der Waldmaxbaude. Zu jeder Weihnachtsfeier wurde eine Verlosung von Weihnachtsgeschenken organisiert. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin durfte zuvor ein oder mehrere Dinge zu einem bestimmten maximalen Wert auf einen Wunschzettel notieren. Während der Feier wurden dann die Lose gezogen und ein „Weihnachtsmann“ verteilte die Geschenke. Die Mitarbeiter, welche die Geschenke ihres Wunschzettels erhielten, freuten sich natürlich am meisten. Für das leibliche Wohl wurde entweder von der Gaststätte oder von den Mitarbeitern selbst gesorgt. Zur weiteren Unterhaltung kamen häufig Gesellschaftsspiele oder Quizze zum Einsatz. 1983 trat sogar der anlässlich zur Weihnachtsfeier ins Leben gerufene „Chor der alten Sparkassen-Vokalisten“ auf.

Im Jahr 1982 hatten sich zwei Kolleginnen besonders Mühe gegeben und eine kleine satirische Festzeitung verfasst. Sie enthielt Beiträge wie das „Sparkassen-ABC“, mit Einträgen wie zum Beispiel:

„B – Beratung: Zeit fehlenden Schlaf nachzuholen            
C – Chaos: Zustand, wenn 2 Kunden auf einmal kommen            
U – Urlaub: Ziel allen Schuftens“.

Aber auch Witze und selbstgeschriebene Gedichte und Verse über die eigenen Arbeitskollegen:             

„Es tönt die Frage – wer will zum Frühstück was haben
Kollegin G. ruft, ich möchte an 3 Brötchen mich laben  
Und hört sie den Preis, erschrickt sie – so viel? 
Trotzdem sind morgen 4 Semmeln ihr Ziel“        

„Für Kollegin W. bringt die Winterzeit   
wieder sehr viel Zeitvertreib.    
Die Straßen sind voll Schnee und Eis      
und Straßenbahn fährt keine meist.      
Nach Papperitz, den Berg hinauf,            
da macht die Luft schon ganz schön schnauf.    
Doch abwärts hat Glatteis den Vorteil dann,      
dass sie zur Arbeit rollen kann.“

Daniel Müller

Praktikant des Historischen Archivs des Ostdeutschen Sparkassenverbandes


[1] https://saxarchiv.hypotheses.org/11802; zulsetzt abgerufen im Dezember 2024

  • Gemeindeamt und Sparkasse in Erlbach im Vogtland (Ausschnitt Ansichtskarte Verlag Karl Kurze in Markneukirchen, versendet 1924; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

364 vor 100 Jahren

Hier sehen sie eine der 364 kommunalen Sparkassen im Freistaat Sachsen. Ja, so viele eigenständige Institute existierten vor 100 Jahren noch. Der Höchststand war 1919 mit 369 erreicht. Großstadtsparkassen waren in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen. Sachsen hatte zugleich zahlreiche, oft kleine Sparkassen. Dies lag an der landestypischen Verwaltungsstruktur. Kreissparkassen wie in Preußen gab es nicht.

Auch Gemeinden mit wenigen Einwohnern unterhielten eigene Geldinstitute. Andere hatten sich dazu mit Nachbarorten verbunden. So bestand zum Beispiel in Erlbach im Erzgebirge ab 1921 die Zweigstelle einer der 45 sächsischen Zweckverbandssparkassen. In Erlbach im Vogtland gab es hingegen seit 1908 die abgebildete Gemeindesparkasse. Sie wirkte 35 Jahre lang. Dann wurde sie wie die anderen Kleinsparkassen fusioniert. Im Ergebnis gab es dann 1944 insgesamt 77 sächsische Sparkassen.

  • © Historisches Archiv des OSV

Namensschutz vor 90 Jahren

Kennen Sie das Kreditwesengesetz? Vor 90 Jahren verabschiedete die NS-Regierung das Reichsgesetz über das Kreditwesen. Es betraf alle Unternehmen, die Bank- oder Sparkassengeschäfte in Deutschland betrieben. Den Sparkassen war weiterhin eine universelle Tätigkeit erlaubt. Allerdings sollten bankmäßige und sparkassenmäßige Geschäfte getrennt stattfinden. Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht setzte viele Regulierungen der Sparkassengeschäfte im KWG durch. So konnten zum Beispiel lediglich 300 Reichsmark pro Monat ohne Kündigungsfrist vom Sparbuch abgehoben werden.

Dem Wirtschaftsminister unterstand fortan ein sogenannter Reichskommissar für das Kreditwesen. Er war als Exekutivorgan für die Umsetzung des Gesetzes zuständig. Zu seinen Kompetenzen gehörte etwa die Entscheidung, welche Firmen die Bezeichnung „Sparkasse“ nutzen konnten.* Genossenschaften durften den Namen zumindest nicht mehr neu einführen. Es gab einen gewissen Bestandsschutz. Der § 10 stärkte zwar die Position der kommunalen Sparkassen im Wettbewerb. Allerdings wurde dieser durch die Einschränkung marktwirtschaftlicher Prinzipien begrenzt. Im nationalsozialistischen Staat war das Kreditwesen nämlich Teil einer „gelenkten“ Wirtschaft.

* Heute finden Sie die Regelung in § 40 des KWG von 1961.