• Diese letzte ausgegebene Serie an Wertgutscheinen war in den DDR-Haftanstalten von den 1980er Jahren bis zur Währungsunion 1990 gültig. : © Historisches Archiv des OSV

„Knastgeld“ in DDR-Haftanstalten

Der Bestand an Zahlungsmitteln im Historischen Archiv des OSV wird – auch für die aktuelle Wanderausstellung „Geldgeschichten“ – stets erweitert. Zuletzt waren unter den Neuerwerbungen mehrere Wertmarken aus Papier. Nach einiger Recherche stellte sich heraus, dass es sich dabei um Gefängnisgeld handelt, welches in Haftanstalten der DDR als Zahlungsmittel ausgegeben wurde.

Die Arbeit in den Haftanstalten sollte zum einen der Erziehung der Gefangenen dienen, zum anderen war sie ein wichtiger Bestandteil des DDR-Wirtschaftssystems. Unter oft verheerenden Arbeitsbedingungen wurde im Drei-Schicht-System gearbeitet. Dabei waren 48-Stunden-Wochen plus Zusatzschichten keine Seltenheit. Die Häftlinge wurden mit Druck und der Aussicht auf Hafterleichterungen zu hohen Arbeitsleistungen angetrieben. Anreize wurden mit Artikeln für den persönlichen Bedarf oder der Aussicht auf Briefkontakt zu Familie und Freunden geschaffen.
Jedoch gab es auch Arbeitsverweigerer, darunter vor allem politische Gefangene, welche damit gegen das System und die Haftbedingungen protestierten. Die Folge war der Entzug aller Vergünstigungen sowie wöchentlicher Arrest.

Meist handelte es sich bei den Tätigkeiten um Zuarbeit für die umliegenden Betriebe, wovon auch westliche Unternehmen profitierten. So wurden beispielsweise Haushaltsartikel produziert, die das westdeutsche Versandhaus Quelle als Hausmarke vertrieb.

Für ihre Arbeit stand den Gefangenen ab Ende der 1950er Jahre ca. 10 % eines vergleichbaren Nettolohns zur freien Verfügung. Den größten Teil der Zahlungen behielt die Gefängnisleitung für die Haftkosten ein. Zuletzt bekam ein Häftling rund 138 Mark. Von diesem Betrag mussten ggf. die Familie unterstützt und Rücklagen für das Leben nach der Entlassung gebildet werden. Den restlichen Betrag bekam man als Eigengeld in Form von Wertmarken („Knastgeld“) ausgezahlt.

Die Wertmarken dienten in den anstaltsinternen Läden als Zahlungsmittel, wo Waren des täglichen Bedarfs erworben werden konnten. Dort war das Sortiment begrenzt und wurde zu überhöhten Preisen angeboten. Besonders begehrt waren Zigaretten, Kaffee und zuätzliche Nahrungsmittel sowie auch Kosmetikartikel.

Anna-Lena Seibel
Praktikantin im Historischen Archiv des OSV

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Quellen:
Jan Philipp Wölbern: Die historische Aufarbeitung der Zwangsarbeit politischer Häftlinge im Strafvollzug der DDR, Potsdam 2016.

Tobias Wuschnik: Selbstbehauptung und politischer Prostest von Gefangenen im DDR-Strafvollzug, in: Ehrhard Neubert, Bernd Eisenfeld (Hrsg.): Macht-Ohnmacht-Gegenmacht. Grundfragen zur politischen Gegnerschaft in der DDR, Bremen 2001, S. 267-293.

Jan Philipp Wölbern, Haftarbeit in der DDR. Eine Zwischenbilanz, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, 13 (2016), S. 86-107.

  • In der Anlage 1 zum Jahresabschluss 1986 der Stadtsparkasse Dresden ist die damals vorhandene Technik aufgelistet. : © Historisches Archiv des OSV

Die ersten Geldautomaten in Dresden

Nach der Sparkasse der Stadt Berlin wurden 1986 auch andere große DDR-Sparkassen mit Selbstbedienungstechnik ausgestattet. So verfügten zum Beispiel die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und die Stadtsparkasse Karl-Marx-Stadt vor 35 Jahren über jeweils zwei Geldautomaten. Auch die Stadtsparkasse Dresden bekam zwei Exemplare. Der erste Automat im Bezirk Dresden wurde im September 1986 im Foyer der Hauptstelle am Güntzplatz aufgestellt. Nach umfangreichen Tests konnten die beiden Geräte im Februar 1987 in Betrieb genommen werden. Im Juni kamen dann zwei weitere Geldautomaten dazu, die im Centrum-Warenhaus an der Prager Straße ihren Platz fanden. Ende 1987 gab es bereits sieben Geräte, von denen vier im Einsatz waren. 37.411 Auszahlungen fanden in dem Jahr statt. 1988 waren 16 Stück vorhanden. 112.104 Mal wurde Geld abgehoben. 1989 verfügte die Großsparkasse über 23 Automaten. Es wurden 401.742 Auszahlungsvorgänge gezählt. Auch wenn immer öfter Bares durch Selbstbedienung geholt wurde, so entlastete der Einsatz der neuen Technik das Kassenpersonal kaum. Es gab nämlich 1987 insgesamt 3,9 Millionen, 1988 rund 4 Millionen und 1989 fast 4,3 Millionen Auszahlungen.

  • Das Sparbuch wurde 1954 bei der Kreissparkasse Geithain ausgestellt. : © Historisches Archiv des OSV

Sparen für den Aufbau der DDR

Noch vor der Gründung der DDR begann die Integration der ostdeutschen Sparkassen in die sozialistische Planwirtschaft. Zunächst wurden die Hauptaufgaben geregelt. Den Instituten im sowjetischen Besatzungsgebiet wurde zum Beispiel bereits am 3. Juni 1949 ein einheitliches Spareinlagen-Soll vorgeschrieben. Durch die Steigerung der Einlagen sollten die Sparkassen ihren Beitrag zur Erfüllung des Zweijahresplans leisten. Auf diesen folgte 1951 der erste Fünfjahresplan. Aus dieser Zeit stammt das dekorative Aufbausparbuch mit goldfarbener Prägung, das innen mit einem Portrait des Präsidenten Wilhelm Pieck und seiner Parole „Jeder Sparbetrag ist ein Baustein zu einem Leben in Frieden und Wohlstand“ sowie dem Logo des Plans versehen ist.

Während der Laufzeit des Fünfjahresplans durfte bis Ende 1955 nicht über das Guthaben verfügt werden. Solche besonderen Sparbücher bekamen Kundinnen und Kunden für eine Aufbauspareinlage mit vier Prozent Zinsen oder mit zwei Prozent für eine Prämienspareinlage. In diesem Fall nahmen sie an einer halbjährlichen Prämienauslosung in Höhe von einem Prozent der Gesamteinlagen auf den Prämiensparkonten teil. So wurde Sparen und Gewinnen verbunden. Es lockten unter anderem Festprämien von 3.000 Mark, 1.000 Mark und 500 Mark. Aufbausparbücher bekamen aber auch Menschen ausgestellt, die bereits im Rahmen des Nationalen Aufbauprogramms Berlin 1952 Geld für die Neugestaltung der Hauptstadt, etwa für den Bau der Häuser an der heutigen Karl-Marx-Allee, gespart hatten. Ihre Einlagen wurden mit drei Prozent verzinst. Die Rückzahlung erfolgte in Teilbeträgen durch Auslosungen ab dem 1. Juli 1956.

  • Berlin war in die Sektoren der vier Besatzungsmächte aufgeteilt. Am 13. August 1961 wurde die bis dahin offene Sektorengrenze zwischen Ost und West abgeriegelt. (Ausschnitt Landkarte von Berlin und Brandenburg des Verlags Richard Schwarz in Berlin, 1947; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Der Mauerbau vor 60 Jahren

Hier sehen Sie eine Landkarte aus unserem Archivbestand, welche die in Sektoren aufgeteilte Stadt Berlin nach dem Zweiten Weltkrieg zeigt. Deutlich zu erkennen ist die Linie zwischem dem Bereich der sowjetischen Besatzungsmacht (S) im Osten und den Zonen der Franzosen (F), Briten (B) und Amerikaner (A) im Westen. Diese offene Sektorengrenze stellte vor 60 Jahren das letzte Schlupfloch dar, um der SED-Diktatur zu entkommen. Die Zahl der Republikflüchtigen erreichte im Sommer 1961 einen Höhepunkt. Zehntausende gingen nach Westberlin. Bei der Sparkasse in Ostberlin war Republikflucht übrigens der dritthäufigste Grund, warum Beschäftigte damals aus dem Unternehmen ausschieden. Dass sich insbesondere viele junge und gut ausgebildete Menschen absetzten, schadete der Wirtschaft der DDR. Der Imageschaden war enorm. Wie konnte sich der Sozialismus als siegreich im Wettstreit der Systeme erweisen, wenn ihm die Menschen davonliefen? Außerdem gab es viele Ostberliner, die lieber in Westberlin arbeiteten und sich mit DM-Lohn ein gutes Leben leisten konnten. Auch diese waren dem Regime ein Dorn im Auge.

Die ökonomische Überlegenheit der Bundesrepublik hatte Staats- und Parteichef Walter Ulbricht intern längst als Ursache von Flucht ausgemacht und forderte immer wieder Wirtschaftshilfe und eine Abriegelung der innerstädtischen Grenze vom „großen Bruder“. Er wollte das „Ausbluten“ des SED-Staates unbedingt verhindern. Das eigentlichte Ziel Moskaus und Ostberlins war aber zunächst nicht die Errichtung einer Berliner Mauer, sondern die Verdrängung der anderen Besatzungsmächte. Man hätte so die Kontrolle über das freie Westberlin bekommen. Die Alliierten aber blieben standhaft, trotz Drohungen des KPdSU-Chefs Nikita Sergejewitsch Chruschtschow. Erst als er beim neuen US-Präsidenten John F. Kennedy nicht weiterkam, erlaubte Chruschtschow Ulbricht die Schließung der Sektorengrenze. Das war mit den Vorstellungen Kennedys vereinbar, der die Besatzungsrechte in und den freien Zugang nach Westberlin sowie die Freiheit der dortigen Bevölkerung nicht aufgeben wollte. Wegen der endgültigen Teilung Berlins hingegen sollte kein Krieg begonnen werden.

„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“ Diesen Satz sprach Walter Ulbricht bei einer Pressekonferenz am 15. Juni 1961. Fraglich ist, ob es sich dabei um einen Freudschen Versprecher handelte. Er machte zugleich französische, englische, amerikanische und bundesdeutsche Spionagedienste im Westen der Stadt für „Menschenhandel“ verantwortlich und forderte die Schließung „sogenannter Flüchtlingslager“. Auch im Beschluss des Ministerrats der DDR vom 12. August, der zum 13. August 1961 gültig wurde, war von systematischer Abwerbung und von Menschenhandel, der von westdeutschen und westberliner Agenten betrieben werde, die Rede. Die Schließung der Grenze zu den Westsektoren wurde als Abwehrmaßnahme zur Sicherung des Friedens bezeichnet. So werde die feindliche Tätigkeit revanchistischer und militaristischer Kräfte verhindert. Vorausgegangen war der offizielle Vorschlag des Warschauer Pakts, die „Wühltätigkeit“ gegen die DDR und das sozialistische Lager durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen an der Grenze in Berlin zu unterbinden. So wurde damals die Errichtung des „antifaschistischen Schutzwalls“ gegenüber der Öffentlichkeit begründet.

Die streng geheime „Operation Rose“ begann am Sonntag um 00:00 Uhr. Bewusst war diese Zeit gewählt worden. Die Berliner sollten nicht zu viel mitbekommen. Die detaillierten Planungen hatten sowjetische Militärs geliefert. Marschall Ivan S. Konjew gab am 10. August den DDR-Ministern Erich Mielke (Staatssicherheit), Heinz Hoffmann (Verteidigung) und Erwin Kramer (Verkehr) den Befehl zum Start am 13. August. Zuständig für die Ausführung war übrigens der Sekretär für Sicherheitsfragen beim Zentralkomittee der Partei Erich Honecker als Stabschef. In der Nacht wurde das Nahverkehrsnetz gekappt. Polizei- und Kampfgruppenverbände marschierten auf und riegelten die Sektorengrenze und den Außenring um Westberlin ab. Die meisten Übergangsstellen wurden geschlossen, Stacheldrahtsperren gelegt und Barrikaden errichtet. Im Umland standen NVA- und Sowjettruppen zum Einsatz bereit. Wenige Tage später begann die Ersetzung der provisorischen Hindernisse durch Mauern. Am 24. August wurde der erste „Grenzverletzer“ erschossen. Der erste Tote an der Berliner Mauer hieß Günter Litfin.

  • Junge Eheleute bekamen ab 1972 in der DDR einen vergünstigten Sparkassenkredit. (Abb. Ausschnitt Titelblatt der Broschüre Junge Ehe, hrsg. vom Amt für Jugendfragen beim Ministerat der DDR, 1974; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Sparkassenkredite als Mittel der Bevölkerungspolitik

Vor einem halben Jahrhundert, vom 15. bis zum 19. Juni 1971, fand in Ost-Berlin der VIII. Parteitag der SED statt. Dabei verkündete Erich Honecker, neuer Erster Sekretär des Zentralkomitees der Partei, die Einheit von „Wirtschafts- und Sozialpolitik“. Das materielle und kulturelle Lebensniveau der Bevölkerung sollte erhöht, die Zufriedenheit der Menschen vermehrt werden. So wurde etwa der Wohnungsbau forciert. Zur Finanzierung des staatlichen Platten-Wohnungsbaus sollte bald auf die bei der Staatsbank der DDR liegenden freien Mittel der Sparkassen zurückgegriffen werden. Diese sammelten sich dort wegen fehlender Anlagealternativen. Den Sparkassen waren nämlich nur bestimmte Geschäfte erlaubt, die Aufgaben im System der zentralistischen Planwirtschaft reglementiert.

Als sozialpolitische Maßnahme in Durchführung der auf dem Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des neuen Fünfjahresplanes verordnete der Ministerrat der DDR am 10. Mai 1972, dass die Sparkassen Eheleuten unter bestimmten Bedingungen zinslose Darlehen gewährten. Mindestens ein Ehepartner musste Student, Arbeiter, Angestellter, Angehöriger der Streit- und Sicherheitskräfte, Genossenschaftsbauer, Mitglied einer gärtnerischen Produktionsgenossenschaft oder Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer sein. Man durfte nicht älter als 26 Jahre sein und zusammen ein maximales Bruttomonatseinkommen von 1.400 Mark haben.

Die Kredite konnten zum einen für die Finanzierung von Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen, für den Kauf eines Fertighauses, den Bau beziehungsweise die Erweiterung eines Eigenheims, zum anderen zur Finanzierung von Wohnungsausstattungen gewährt werden. Dazu zählten etwa Möbel, hauswirtschaftliche und haushalttechnische Gegenstände, Rundfunk- und Fernsehgeräte und Haushaltswäsche. Krediterlasse gab es bei der Geburt von Kindern in der Ehe. Mit dem 3. Kind waren beide Kredite über jeweils 5.000 Mark getilgt. 1972 erfolgten durch die Sparkassen der DDR 29.594 Ausreichungen über 146,1 Mio. und 3.643 Erlasse über 3,7 Mio. Mark. Der Beweggrund zur Einführung der Darlehn war die demografische Entwicklung. Mit finanziellen Anreizen wollte man die Geburtenrate steigern. Am 25. April 1986 wurde eine Anhebung der Altersgrenze auf 30 Jahre und des Kreditrahmens auf 7.000 Mark verordnet. Die Einkommensgrenze fiel weg. Krediterlasse gab es nun auch für vor der Ehe geborene Kinder. Auch andere Erleichterungen kurbelten das Geschäft an. Im Effekt erfolgten in dem Jahr 111.631 Ausreichungen über 1,155 Mrd. und 150.896 Erlasse über 191,4 Mio. Mark.

  • Stempel des Einheitszinssatzes in einem Sparbuch der Stadtsparkasse Dresden : © Historisches Archiv des OSV

Der Einheitszinssatz der DDR

Zum Jahresbeginn 1971 wurde er eingeführt, der einheitliche Zinssatz für Spareinlagen. Damit wurde Zinsaufwand gespart. Bis zur Wendezeit sollte der Satz von 3,25 % gültig bleiben. Grundlage für die Änderung vor 50 Jahren war ein Ministerratsbeschluss. Bis Ende 1970 wurden Spareinlagen je nach ihrer Laufzeit unterschiedlich verzinst. Nun erklärte man alle bestehenden Laufzeit- und Kündigungseinlagen als frei verfügbar. Aber wie sollten die Sparkassen ihren Kunden die Neuerung erklären? In unserem Archiv ist in der Akte HAP-E 472/2010 ein Entwurf der Staatsbank der DDR für eine Argumentation erhalten, der hier veröffentlicht wird. Es handelt sich um ein interessantes Dokument zum sozialistischen Sparkassenwesen.

„Seit der Gründung unserer Republik wird der Entwicklung des Sparwesens eine große Bedeutung beigemessen. Wie auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens, so ist auch die Sparpolitik als Teil der Gesamtpolitik darauf gerichtet, die Übereinstimmung zwischen den persönlichen Interessen, d.h. den Interessen der Sparer, mit den gesellschaftlichen Interessen herzustellen. Eine solche Übereinstimmung ist nur im sozialistischen Staat möglich, weil nur er über die bewußte Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, insbesondere durch die Gestaltung des gesellschaftlichen Systems als einheitliches Ganzes, eine den Interessen der gesamten Bevölkerung dienende Entwicklung gewährleisten kann. Das zeigt sich z. B. darin, daß die Regierung der DDR die Sicherheit der Spareinlagen und die absolute Steuerfreiheit dieser Einlagen garantiert. Diese Garantieerklärung bedeutet nicht nur, daß der Sparer jederzeit die von ihm eingezahlte Summe zurückerhalten kann, sondern der sozialistische Staat garantiert ihm gleichzeitzig, daß das von ihm eingezahlte Geld zu jedem späteren Zeitpunkt zumindest den gleichen Wert repräsentiert.

Um allen Bürgern unserer Republik für die Anlage ihrer Ersparnisse in Spareinlagen oder Wertpapieren gleiche Bedingungen zu sichern und sie damit am volkswirtschftlichen Nutzeffekt der angelegten Ersparnisse mit gleichen Anteilen zu beteiligen, hat der Ministerrat der DDR beschlossen, ab 1. Januar 1971 alle Spareinlagen und Wertpapiere einheitlich mit 3 1/4 % jährlich zu verzinsen. Mit dieser Maßgabe unserer Regierung erhalten von diesem Zeitpunkt ab über 15 Millionen Sparer in unserer Republik eine höhere Verzinsung ihrer Spareinlagen. Damit findet die ständig wachsende Wirksamkeit des ökonomischen Systems des Sozialismus auch im Nutzen für jeden Einzelnen ihren Ausdruck. Mit der Erhöhung des Normal-Zinssatzes für Spareinlagen von 3 % auf 3 1/4 % ist gleichzeitig die Abschaffung der sogenannten langfristig angelegten Spareinlagen und Wertpapiere zu 4 % und 5 % verbunden. Auch diese Spareinlagen und Wertpapiere werden ab dem 1. Januar 1971 mit 3 1/4 % verzinst. Damit wird die differenzierte Verzinsung der Spareinlagen und Wertpapiere beseitigt, die ökonomisch nicht gerechtfertigt ist, da mit allen Einlagen der gleiche volkswirtschaftliche Nutzeffekt erzielt wird.

Hinzu kommt noch, daß die mit einer bestimmten Laufzeit angelegten Spareinlagen nach Beendigung dieser Frist von 1 bzw. 3 Jahren frei verfügbar werden und trotzdem dafür noch weiter die höhere Verzinsung gewährt wurde. Für diese Einlagen bestand also hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeiten gar kein Unterschied zu den zu 3 % angelegten Guthaben anderer Sparer. Mit der Regelung erhielten rund 10 % der Sparer bzw. der Besitzer von Wertpapieren ökonomisch nicht gerechtfertigte Vorteile gegenüber allen anderen Sparern. Die Sicherung der ständigen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und den gesellschaftlichen Interessen erforderte, diese Faktoren, die zu einer nicht gerechtfertigten Differenzierung auf dem Gebiete des Sparwesens führten, durch die Festlegung des einheitlichen Zinssatzes von 3 1/4 % jährlich, der für die überwiegende Mehrheit der Sparer finanzielle Vorteile mit sich bringt, zu beseitigen.“