• Dieser Briefkopf zeigt gleich zwei Umbenennungen des Verbandes. : © Historisches Archiv des OSV

Ein Verband und viele Namen

Bereits 1892 wurde im Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt ein Sparkassenverband gegründet. Er war für die preußische Provinz Sachsen, das Herzogtum Anhalt sowie die thüringischen Herzog- und Fürstentümer zuständig. Gegründet in Halle (Saale), hatte er dann in Magdeburg seinen Sitz. 1922 wurde er mit dem seit 1915 bestehenden Sparkassen-Giroverband Sachsen-Thüringen-Anhalt vereinigt. Der neue Sparkassen- und Giroverband für Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt erhielt wiederum 1938 den Namen Mitteldeutscher Sparkassen- und Giroverband. 1944 löste das NS-Regime die Provinz Sachsen auf. Aus dem dortigen Regierungsbezirk Merseburg wurde die Provinz Halle-Merseburg und aus dem Regierungsbezirk Magdeburg die Provinz Mageburg.

1945 befahl die Sowjetische Militäradministration in Deutschland, die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg sowie das bisherige Land Anhalt zur Provinz Sachsen zu vereinigen. Halle wurde Amtssitz. Gleichzeitig entstand das Land Thüringen, dessen Verwaltungssitz Weimar war. Der Verband war von beiden Orten aus tätig. 1946 wies die Besatzungsmacht an, dass der Mitteldeutsche Sparkassen- und Giroverband seine Arbeit auf die Provinz Sachsen zu beschränken hatte. Darum lautete die Bezeichnung fortan Sparkassenverband der Provinz Sachsen. Im Folgejahr gab es wieder eine Umbenennung, weil das Land Sachsen-Anhalt entstand. Wie der gleichnamige Verband existierte es nur bis 1952. Damals schaffte das SED-Regime die Länderstruktur in der DDR ab. Der Sparkassenverband Sachsen-Anhalt wurde aufgelöst. Erst seit 1990 haben die Sparkassen in Sachsen-Anhalt wieder einen Sparkassenverband.

  • © Historisches Archiv des OSV

Sparkassenkredite für Umsiedler

4,3 Millionen Deutsche waren es, die wegen des vom Deutschen Reich entfesselten und verlorenen Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verließen und in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands kamen. Sie machten etwa ein Viertel der dortigen Bevölkerung aus. Vertrieben wurden die Menschen zum Beispiel wegen der Westverschiebung Polens bis an Oder und Neiße, die ein wichtiges Kriegsziel Stalins darstellte. Seine im ostdeutschen Besatzungsgebiet eingesetzte Militärverwaltung legte fest, dass die Flüchtlinge und Ausgewiesenen beschönigend Umsiedler genannt werden mussten. Jede offene Kritik an der Grenzziehung und der Vertreibung wurde von der Besatzungsmacht unterbunden. Die Umsiedler hatten sich anzupassen und in der neuen Heimat einzugliedern.

Sozialpolitische Maßnahmen sollten dazu beitragen. So bekamen nach der Bodenreform 1945 auch Geflüchtete Land entgeigneter Großgrundbesitzer und wurden zu Neubauern. Doch die Lebenssituation der Neubürger blieb schlechter als die der einheimischen Bevölkerung. Den Höhepunkt der Integrationsmaßnahmen stellte das Gesetz über die weitere Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler vom 8. September 1950 dar. Beschlossen wurde die Unterstützung von Neubauern-Umsiedlern, die Bereitstellung von Wohnraum für Umsiedler, die in volkseigenen Betrieben arbeiteten, und die Hilfe für Umsiedler-Handwerker. Des Weiteren gab es eine Ausbildungshilfe für Umsiedlerkinder und zinslose Kredite bis 1.000 Deutsche Mark (der Deutschen Notenbank) über drei Jahre zum Kauf von Einrichtungsgegenständen, etwa von Möbeln, für bedürftige Menschen.

Die Durchführung dieser Kreditaktion wurde den Sparkassen übertragen. Der Sächsische Sparkassenverband schrieb im abgebildeten Rundschreiben vom 5. Oktober 1950, dass sie als volksnahe Kreditinstitute mit einem dichten Zweigstellennetz diese Aufgabe leisten konnten. Die Sparkassen hatten monatlich über die Finanzministerien der Länder das Finanzministerium der DDR über Anzahl und Höhe der Kredite zu informieren. Die Zinsen erhielten sie jährlich von den Ländern erstattet. Bald waren die Sparkassen auch für die Kreditunterstützung der Handwerker zuständig. Nach dem Gesetz bekamen Umsiedler zur Eröffnung oder Erweiterung handwerklicher Gewerbebetriebe Kredite bis 5.000 DM über zehn Jahre. Der ermäßigte Jahreszinssatz betrug drei Prozent. Das Ziel war, beim Aufbau und Ausbau einer selbstständigen Existenz zu helfen. Finanziert werden konnten unter anderem Werkzeuge und Maschinen. Auch bei dieser Maßnahme mussten die Sparkassen den Staat über die Ausreichungen informieren. Aus den Länderhaushalten bekamen sie jährlich die Differenz zum Normalzinssatz gezahlt. Bis Ende März 1953 war es Umsiedlern möglich, Kreditanträge zu stellen.

  • Diese letzte ausgegebene Serie an Wertgutscheinen war in den DDR-Haftanstalten von den 1980er Jahren bis zur Währungsunion 1990 gültig. : © Historisches Archiv des OSV

„Knastgeld“ in DDR-Haftanstalten

Der Bestand an Zahlungsmitteln im Historischen Archiv des OSV wird – auch für die aktuelle Wanderausstellung „Geldgeschichten“ – stets erweitert. Zuletzt waren unter den Neuerwerbungen mehrere Wertmarken aus Papier. Nach einiger Recherche stellte sich heraus, dass es sich dabei um Gefängnisgeld handelt, welches in Haftanstalten der DDR als Zahlungsmittel ausgegeben wurde.

Die Arbeit in den Haftanstalten sollte zum einen der Erziehung der Gefangenen dienen, zum anderen war sie ein wichtiger Bestandteil des DDR-Wirtschaftssystems. Unter oft verheerenden Arbeitsbedingungen wurde im Drei-Schicht-System gearbeitet. Dabei waren 48-Stunden-Wochen plus Zusatzschichten keine Seltenheit. Die Häftlinge wurden mit Druck und der Aussicht auf Hafterleichterungen zu hohen Arbeitsleistungen angetrieben. Anreize wurden mit Artikeln für den persönlichen Bedarf oder der Aussicht auf Briefkontakt zu Familie und Freunden geschaffen.
Jedoch gab es auch Arbeitsverweigerer, darunter vor allem politische Gefangene, welche damit gegen das System und die Haftbedingungen protestierten. Die Folge war der Entzug aller Vergünstigungen sowie wöchentlicher Arrest.

Meist handelte es sich bei den Tätigkeiten um Zuarbeit für die umliegenden Betriebe, wovon auch westliche Unternehmen profitierten. So wurden beispielsweise Haushaltsartikel produziert, die das westdeutsche Versandhaus Quelle als Hausmarke vertrieb.

Für ihre Arbeit stand den Gefangenen ab Ende der 1950er Jahre ca. 10 % eines vergleichbaren Nettolohns zur freien Verfügung. Den größten Teil der Zahlungen behielt die Gefängnisleitung für die Haftkosten ein. Zuletzt bekam ein Häftling rund 138 Mark. Von diesem Betrag mussten ggf. die Familie unterstützt und Rücklagen für das Leben nach der Entlassung gebildet werden. Den restlichen Betrag bekam man als Eigengeld in Form von Wertmarken („Knastgeld“) ausgezahlt.

Die Wertmarken dienten in den anstaltsinternen Läden als Zahlungsmittel, wo Waren des täglichen Bedarfs erworben werden konnten. Dort war das Sortiment begrenzt und wurde zu überhöhten Preisen angeboten. Besonders begehrt waren Zigaretten, Kaffee und zuätzliche Nahrungsmittel sowie auch Kosmetikartikel.

Anna-Lena Seibel
Praktikantin im Historischen Archiv des OSV

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Quellen:
Jan Philipp Wölbern: Die historische Aufarbeitung der Zwangsarbeit politischer Häftlinge im Strafvollzug der DDR, Potsdam 2016.

Tobias Wuschnik: Selbstbehauptung und politischer Prostest von Gefangenen im DDR-Strafvollzug, in: Ehrhard Neubert, Bernd Eisenfeld (Hrsg.): Macht-Ohnmacht-Gegenmacht. Grundfragen zur politischen Gegnerschaft in der DDR, Bremen 2001, S. 267-293.

Jan Philipp Wölbern, Haftarbeit in der DDR. Eine Zwischenbilanz, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, 13 (2016), S. 86-107.

  • In der Anlage 1 zum Jahresabschluss 1986 der Stadtsparkasse Dresden ist die damals vorhandene Technik aufgelistet. : © Historisches Archiv des OSV

Die ersten Geldautomaten in Dresden

Nach der Sparkasse der Stadt Berlin wurden 1986 auch andere große DDR-Sparkassen mit Selbstbedienungstechnik ausgestattet. So verfügten zum Beispiel die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und die Stadtsparkasse Karl-Marx-Stadt vor 35 Jahren über jeweils zwei Geldautomaten. Auch die Stadtsparkasse Dresden bekam zwei Exemplare. Der erste Automat im Bezirk Dresden wurde im September 1986 im Foyer der Hauptstelle am Güntzplatz aufgestellt. Nach umfangreichen Tests konnten die beiden Geräte im Februar 1987 in Betrieb genommen werden. Im Juni kamen dann zwei weitere Geldautomaten dazu, die im Centrum-Warenhaus an der Prager Straße ihren Platz fanden. Ende 1987 gab es bereits sieben Geräte, von denen vier im Einsatz waren. 37.411 Auszahlungen fanden in dem Jahr statt. 1988 waren 16 Stück vorhanden. 112.104 Mal wurde Geld abgehoben. 1989 verfügte die Großsparkasse über 23 Automaten. Es wurden 401.742 Auszahlungsvorgänge gezählt. Auch wenn immer öfter Bares durch Selbstbedienung geholt wurde, so entlastete der Einsatz der neuen Technik das Kassenpersonal kaum. Es gab nämlich 1987 insgesamt 3,9 Millionen, 1988 rund 4 Millionen und 1989 fast 4,3 Millionen Auszahlungen.

  • Das Sparbuch wurde 1954 bei der Kreissparkasse Geithain ausgestellt. : © Historisches Archiv des OSV

Sparen für den Aufbau der DDR

Noch vor der Gründung der DDR begann die Integration der ostdeutschen Sparkassen in die sozialistische Planwirtschaft. Zunächst wurden die Hauptaufgaben geregelt. Den Instituten im sowjetischen Besatzungsgebiet wurde zum Beispiel bereits am 3. Juni 1949 ein einheitliches Spareinlagen-Soll vorgeschrieben. Durch die Steigerung der Einlagen sollten die Sparkassen ihren Beitrag zur Erfüllung des Zweijahresplans leisten. Auf diesen folgte 1951 der erste Fünfjahresplan. Aus dieser Zeit stammt das dekorative Aufbausparbuch mit goldfarbener Prägung, das innen mit einem Portrait des Präsidenten Wilhelm Pieck und seiner Parole „Jeder Sparbetrag ist ein Baustein zu einem Leben in Frieden und Wohlstand“ sowie dem Logo des Plans versehen ist.

Während der Laufzeit des Fünfjahresplans durfte bis Ende 1955 nicht über das Guthaben verfügt werden. Solche besonderen Sparbücher bekamen Kundinnen und Kunden für eine Aufbauspareinlage mit vier Prozent Zinsen oder mit zwei Prozent für eine Prämienspareinlage. In diesem Fall nahmen sie an einer halbjährlichen Prämienauslosung in Höhe von einem Prozent der Gesamteinlagen auf den Prämiensparkonten teil. So wurde Sparen und Gewinnen verbunden. Es lockten unter anderem Festprämien von 3.000 Mark, 1.000 Mark und 500 Mark. Aufbausparbücher bekamen aber auch Menschen ausgestellt, die bereits im Rahmen des Nationalen Aufbauprogramms Berlin 1952 Geld für die Neugestaltung der Hauptstadt, etwa für den Bau der Häuser an der heutigen Karl-Marx-Allee, gespart hatten. Ihre Einlagen wurden mit drei Prozent verzinst. Die Rückzahlung erfolgte in Teilbeträgen durch Auslosungen ab dem 1. Juli 1956.

  • Berlin war in die Sektoren der vier Besatzungsmächte aufgeteilt. Am 13. August 1961 wurde die bis dahin offene Sektorengrenze zwischen Ost und West abgeriegelt. (Ausschnitt Landkarte von Berlin und Brandenburg des Verlags Richard Schwarz in Berlin, 1947; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Der Mauerbau vor 60 Jahren

Hier sehen Sie eine Landkarte aus unserem Archivbestand, welche die in Sektoren aufgeteilte Stadt Berlin nach dem Zweiten Weltkrieg zeigt. Deutlich zu erkennen ist die Linie zwischem dem Bereich der sowjetischen Besatzungsmacht (S) im Osten und den Zonen der Franzosen (F), Briten (B) und Amerikaner (A) im Westen. Diese offene Sektorengrenze stellte vor 60 Jahren das letzte Schlupfloch dar, um der SED-Diktatur zu entkommen. Die Zahl der Republikflüchtigen erreichte im Sommer 1961 einen Höhepunkt. Zehntausende gingen nach Westberlin. Bei der Sparkasse in Ostberlin war Republikflucht übrigens der dritthäufigste Grund, warum Beschäftigte damals aus dem Unternehmen ausschieden. Dass sich insbesondere viele junge und gut ausgebildete Menschen absetzten, schadete der Wirtschaft der DDR. Der Imageschaden war enorm. Wie konnte sich der Sozialismus als siegreich im Wettstreit der Systeme erweisen, wenn ihm die Menschen davonliefen? Außerdem gab es viele Ostberliner, die lieber in Westberlin arbeiteten und sich mit DM-Lohn ein gutes Leben leisten konnten. Auch diese waren dem Regime ein Dorn im Auge.

Die ökonomische Überlegenheit der Bundesrepublik hatte Staats- und Parteichef Walter Ulbricht intern längst als Ursache von Flucht ausgemacht und forderte immer wieder Wirtschaftshilfe und eine Abriegelung der innerstädtischen Grenze vom „großen Bruder“. Er wollte das „Ausbluten“ des SED-Staates unbedingt verhindern. Das eigentlichte Ziel Moskaus und Ostberlins war aber zunächst nicht die Errichtung einer Berliner Mauer, sondern die Verdrängung der anderen Besatzungsmächte. Man hätte so die Kontrolle über das freie Westberlin bekommen. Die Alliierten aber blieben standhaft, trotz Drohungen des KPdSU-Chefs Nikita Sergejewitsch Chruschtschow. Erst als er beim neuen US-Präsidenten John F. Kennedy nicht weiterkam, erlaubte Chruschtschow Ulbricht die Schließung der Sektorengrenze. Das war mit den Vorstellungen Kennedys vereinbar, der die Besatzungsrechte in und den freien Zugang nach Westberlin sowie die Freiheit der dortigen Bevölkerung nicht aufgeben wollte. Wegen der endgültigen Teilung Berlins hingegen sollte kein Krieg begonnen werden.

„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“ Diesen Satz sprach Walter Ulbricht bei einer Pressekonferenz am 15. Juni 1961. Fraglich ist, ob es sich dabei um einen Freudschen Versprecher handelte. Er machte zugleich französische, englische, amerikanische und bundesdeutsche Spionagedienste im Westen der Stadt für „Menschenhandel“ verantwortlich und forderte die Schließung „sogenannter Flüchtlingslager“. Auch im Beschluss des Ministerrats der DDR vom 12. August, der zum 13. August 1961 gültig wurde, war von systematischer Abwerbung und von Menschenhandel, der von westdeutschen und westberliner Agenten betrieben werde, die Rede. Die Schließung der Grenze zu den Westsektoren wurde als Abwehrmaßnahme zur Sicherung des Friedens bezeichnet. So werde die feindliche Tätigkeit revanchistischer und militaristischer Kräfte verhindert. Vorausgegangen war der offizielle Vorschlag des Warschauer Pakts, die „Wühltätigkeit“ gegen die DDR und das sozialistische Lager durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen an der Grenze in Berlin zu unterbinden. So wurde damals die Errichtung des „antifaschistischen Schutzwalls“ gegenüber der Öffentlichkeit begründet.

Die streng geheime „Operation Rose“ begann am Sonntag um 00:00 Uhr. Bewusst war diese Zeit gewählt worden. Die Berliner sollten nicht zu viel mitbekommen. Die detaillierten Planungen hatten sowjetische Militärs geliefert. Marschall Ivan S. Konjew gab am 10. August den DDR-Ministern Erich Mielke (Staatssicherheit), Heinz Hoffmann (Verteidigung) und Erwin Kramer (Verkehr) den Befehl zum Start am 13. August. Zuständig für die Ausführung war übrigens der Sekretär für Sicherheitsfragen beim Zentralkomittee der Partei Erich Honecker als Stabschef. In der Nacht wurde das Nahverkehrsnetz gekappt. Polizei- und Kampfgruppenverbände marschierten auf und riegelten die Sektorengrenze und den Außenring um Westberlin ab. Die meisten Übergangsstellen wurden geschlossen, Stacheldrahtsperren gelegt und Barrikaden errichtet. Im Umland standen NVA- und Sowjettruppen zum Einsatz bereit. Wenige Tage später begann die Ersetzung der provisorischen Hindernisse durch Mauern. Am 24. August wurde der erste „Grenzverletzer“ erschossen. Der erste Tote an der Berliner Mauer hieß Günter Litfin.