• Bekanntmachung Zwickau 1866

    Die Regierungsbehörden wiesen die Kundschaft 1866 auf die Sicherheit der Sparkassen hin. (Abb. aus: Müller, Gottwald: Handbuch für die sächsischen Sparkassen, 1908, S. 142; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

  • Kronprinz Sachsen Koeniggraetz

    Kronprinz Albert von Sachsen vor der Schlacht bei Königgrätz (Stahlstich von A. Beck, 1866) : © Historisches Archiv des OSV

„Die Preußen kommen!“

… hieß es vor 150 Jahren in Sachsen. Nach einer Kriegserklärung rückten ab dem 16. Juni 1866 preußische Truppen im Königreich ein. Das Land wurde besetzt. Die sächsische Armee hatte sich nach Böhmen zurückgezogen. Zusammen mit österreichischen Truppen sollte sie dann am 3. Juli den Preußen in der entscheidenden Schlacht bei Königgrätz gegenübertreten. Der Hintergrund des Krieges war die Rivalität zwischen Berlin und Wien. Und die Sachsen hatte wieder einmal das Pech, auf der Verliererseite zu stehen.

Wie bei allen Kriegen, so kam es auch 1866 zu Angstabhebungen. Kunden befürchtete, dass das Ersparte bei der Sparkasse nicht sicher sei. Überliefert ist zum Beispiel, dass Bauern ihre Sparbücher „plünderten“ und die Taler vergruben. Der Staat mahnte zu Besonnenheit. Eine Bekanntmachung der südwestsächsischen Kreisverwaltung ist uns im Nachdruck überliefert. Sie hob die Sicherheit der Einlagen hervor.

Nur ein Bruchteil der Einlagen der Kundinnen und Kunden (ca. 2 %) lag damals als barer Kassenbestand in den Sparkassen selbst, natürlich gut verschlossen. Der Großteil war sicher angelegt, vor allem in Hypotheken. Daneben spielten Staats- und andere Wertpapiere eine Rolle. Und es gab durch Pfänder und Bürgen gesicherte Kredite. Für eventuelle Verluste waren Reservefonds vorhanden. Außerdem hafteten die Träger für die Sicherheit der Guthaben. Wenn tatsächlich viele Menschen in Panik gerieten und an ihr Erspartes wollten, das Bare bei den Sparkassen knapp wurde, konnten Wertpapiere „flüssig gemacht“, also verkauft oder beliehen werden.

Der Krieg dauerte allerdings nicht lange. Er endete am 23. August 1866 mit einem Friedensvertrag zugunsten Preußens. Sächsische Sparkassen verzeichneten aber weiterhin Auszahlungsüberschüsse. Warum? Es gab eine Missernte. Weil ein enger Zusammenhang zwischen dem Wohlergehen der Landwirtschaft und den Sparkassen bestand, wirkte sich auch dieses Ereignis auf die Einlagenentwicklung aus.

  • Tabelle Sparkassen Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) Innenministerium 1845

    Das preußische Innenministerium kontrollierte zum Beispiel die Geschäftsergebnisse der Sparkassen im Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) von 1845. : © Historisches Archiv des OSV

  • Sparkassenreglement Preusse 1838

    Das preußische Sparkassenreglement vom 12. Dezember 1838 regelte die Staatsaufsicht über die Sparkassen. : © Historisches Archiv des OSV

Die Staatsaufsicht über die Sparkassen in Brandenburg

Bereits 1838 ist im Königreich Preußen ein umfangreiches, fortschrittliches Rahmengesetz für Sparkassen erlassen worden. Es förderte die Gründung kommunaler Institute und hatte sogar für das Sparkassenrecht anderer deutscher Länder Vorbildwirkung. Kernland Preußens war Brandenburg. Auch die hier ansässigen Kassen mussten sich an das Reglement halten. Es ließ ihnen gewisse Freiheiten, gab ihnen aber auch strenge Regeln vor.

Der preußische Staat beaufsichtigte das Wirken der Geldinstitute. Er wollte sich von einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb überzeugen. So konnten die Regierungsbehörden in den brandenburgischen Bezirken Potsdam und Frankfurt (Oder) außerordentliche Kassenrevisionen vornehmen, um eventuelle Missstände aufzudecken. Ihre Aufgabe war es auch, die von den Sparkassen abgelieferten Jahresabschlüsse zu bearbeiten. Die gesammelten Nachweisungen erhielt dann die oberste Aufsichtsbehörde, der preußische Innenminister, zur Kontrolle.

Und wer beaufsichtigt heute die Sparkassen? Preußen gibt es längst nicht mehr. Auch die DDR ist Geschichte. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands liegt auch die Aufsicht in Ostdeutschland wieder bei den Ländern. In Brandenburg ist nun das Finanzministerium in Potsdam zuständig. Seine Befugnisse sind durch ein Landesgesetz (§ 31) geregelt.

  • Koenig Friedrich August I.

    Friedrich August I. musste vor 200 Jahren einen großen Teil seines Landes an Preußen abtreten. Lithografie von Maximilian Knäbig, um 1840 : © Historisches Archiv des OSV

  • Landkarte Sachsen Preussen 1887

    Der Ausschnitt einer Landkarte von 1887 zeigt den Verlauf der Grenze zwischen der preußischen Provinz Schlesien (gelb) und dem Königreich Sachsen. (Karte vermtl. in: Richard Andrees allgemeiner Handatlas; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Vor 200 Jahren – Die Teilung Sachsens

Genau vor 200 Jahren, am 9. Juni 1815, wurde ein Vertrag zwischen Preußen, Russland und Sachsen völkerrechtlich bestätigt, der gravierende Auswirkungen auf das Königreich Sachsen hatte. Nach dem sogenannten Pressburger Vertrag vom 19. Mai 1815 erhielt nämlich Preußen zwei Drittel der Fläche und knapp die Hälfte der Bevölkerung des Nachbarlandes.

Wie konnte es dazu kommen? Der König von Sachsen, Friedrich August I., stand während des Befreiungskrieges gegen Napoleon schlichtweg auf der falschen, auf der Verliererseite. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig wurde er sogar preußischer Gefangener in Friedrichsfelde (Berlin). Die territorialen Ansprüche Preußens gingen damals weit. Man wollte ursprünglich ganz Sachsen erwerben.

Bei den Verhandlungen des Wiener Kongresses wurde jedoch ein Kompromiss geschlossen. Es kam zur Teilung. Die Bestimmungen dazu können Sie hier im Artikel 15 der Wiener Kongressakte nachlesen. Friedrich August I. verzichtete unter anderem auf Gebiete, die heute zum Freistaat Sachsen gehören. So lag etwa ein Teil der Oberlausitz vor 200 Jahren in der preußischen Provinz Schlesien.

Aufgrund der damaligen Grenzziehungen ist die Historie einiger heutiger Sparkassen eine sächsisch-preußische. So wurde zum Beispiel 1825 im sächsischen Zittau eine Stadtsparkasse und 1830 im preußischen Görlitz die Oberlausitzer Provinzialsparkasse gegründet. Nicht nur dort ist jetzt die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien für ihre Kundinnen und Kunden vor Ort. Ihre Wurzeln reichen weit in die Vergangenheit – und über frühere Landesgrenzen.

  • Formular Überweisung Giro

    Im Deutschen Sparkassenkalender wurde das Stettiner Formular 1913 veröffentlicht. : © Historisches Archiv des OSV

Ein Formular für einen einheitlichen Giroverkehr

Vor mehr als 100 Jahren begann der Wandel der Sparkassen zu modernen Universalinstituten. Ein sehr wichtiger Schritt auf dem Weg war die Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Besonders verdient machte sich bei seiner Etablierung der Nossener Bürgermeister Dr. Johann Christian Eberle. Zunächst wurde der Giroverkehr 1909 im Königreich Sachsen aufgenommen. Der nächste deutsche Landesteil, in dem Überweisungen getätigt werden konnten, war 1912 die Provinz Pommern im Königreich Preußen.

Hier entstand ein zweiter kommunaler Giroverband. Seine Geschäftsführung lag bei der Sparkasse Stettin. Von ihr ist ein informativer „Wegweiser für die Einführung des Giroverkehrs in Preußen“ in unserem Archiv überliefert. Er enthält auch ein Musterformular für Überweisungen, das dann sogar vom Deutschen Sparkassenverband zur einheitlichen Verwendung empfohlen wurde.

Zu seiner Nutzung, damals vor allem durch Geschäftsleute, gab die pommersche Sparkasse wichtige Tipps. So sollte die Kundschaft beim Ausfüllen per Hand unbedingt den Kopierstift benutzen. Dieser stellte vor der Erfindung des Kugelschreibers das einzige dokumentenechte Schreibgerät dar. Seine Schrift war nur schwer wegzuradieren, wobei das Papier beschädigt wurde. Überweisungen, bei denen die Sparkasse Radierungen oder Änderungen feststellte, wurden von ihr zurückgewiesen. Ebenso waren Zusätze, die nicht dem Vordruck entsprachen, unstatthaft. Die genauen Inhalte sollten natürlich leserlich eingetragen werden.

Aber was für Angaben waren zu leisten? Dies können Sie auf der Abbildung erkennen. Heute müssen Kundinnen und Kunden der Sparkasse nicht mehr unbedingt zu Stift und Papier greifen. Sie können zum Beispiel bequem per Online- oder Mobile-Banking Transaktionen durchführen.