• Das Reichsgesetz regelte vor 100 Jahren unter anderem die Entschädigungen für die Sparkassenkundschaft, deren Ersparnisse in der Inflation entwertet wurden. : © Historisches Archiv des OSV

  • Die alten Guthaben mussten zunächst in Goldmark umgerechnet werden. Ein hilfreiches Tabellenwerk publizierte Gerhard Vollhaber, Sparkassendirektor in Wilhelmshaven. : © Historisches Archiv des OSV

  • Auch dieses Sparbuch der Schweinitzer Kreissparkasse mit Sitz in Herzberg (Elster) in Preußen wurde aufgewertet. Die Kundin bekam 67 Reichsmark. : © Historisches Archiv des OSV

  • Das Aufwertungsgesetz bestimmte eine Aufwertung von mindestens 12,5 Prozent des Goldmarkwertes der Altgutgaben. Bei der Sparkasse im sächsischen Olbersdorf gab es das Doppelte. : © Historisches Archiv des OSV/ Depositum Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Vor 100 Jahren – Das Aufwertungsgesetz regelte Entschädigungen

Zur staatlich verschuldeten Inflation Anfang der 1920er Jahre sind im Laufe der Zeit schon verschiedene Beiträge im Sparkassengeschichtsblog erschienen. Sie befassen sich unter anderem mit Milliarden auf dem Sparbuch oder Billionen-Scheinen. Im Herbst 1923 stoppte die rasante Geldentwertung. Im Folgejahr wurde die Reichsmark neue deutsche Währung. Kundinnen und Kunden konnten alte Mark-Guthaben bei ihrer Sparkasse anmelden, um eine Entschädigung zu erhalten. Bargeld tauschte die Reichsbank im Verhältnis 1 Billion zu 1 um.

Am 16. Juli 1925 wurde dann ein Reichsgesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen veröffentlicht. Es regelte die Aufwertung von Ansprüchen in Mark, die vom Währungsverfall betroffen waren. Voraussetzung war die Errechnung eines sogenannten Goldmark-Wertes. Man schrieb zahlreiche Umrechnungssätze fest. (Bild 2) Ab dem 20. November 1923 entsprach eine Billion Papiermark einer Goldmark.

Das Gesetz befasste sich zudem mit der Aufwertung von Sparkassenguthaben. Zunächst hieß es aber für die Sparkassen, ihre entwerteten Anlagen zum Teil wiederherzustellen. Dies betraf zum Beispiel die Hypothekenkredite. Zu den Aktiva gehörten auch viele Staatspapiere, etwa Anleihen aus der Zeit des Ersten Weltkriegs. Deren Aufwertung regelte vor 100 Jahren ein separates Gesetz. Letztlich sollten sich unter Länderaufsicht Teilungsmassen bei den Sparkassen bilden.

Die Kundschaft musste laut Aufwertungsgesetz prinzipiell mindestens 12,5 Prozent des errechneten Goldmarkwertes ihrer alten Sparguthaben erhalten. Die obersten Landesbehörden bekamen aber die Ermächtigung, von der einheitlichen Regelung abzuweichen. So konnten etwa Gewinne der Geldinstitute oder Beiträge der kommunalen Träger in die Teilungsmasse eingehen. Preußen bestimmte einen Aufwertungssatz für alle Sparkassen. In Sachsen hingegen berechnete jedes einzelne Institut eine individuelle Quote. (Bilder 3, 4) Beides war gesetzlich erlaubt.

Die Aufwertung bedeutete eine Menge Rechenarbeit für die Sparkassen. Es mussten ja sämtliche Ein- und Auszahlungen berücksichtigt werden und nicht nur der Endstand des Kontos. Außerdem erfolgten noch staatliche Verfahrensänderungen, die zu Verzögerungen führten. So zog sich der Entschädigungsprozess bis in die 1930er Jahre. Ältere und bedürftige Sparende mussten aber nicht so lange warten. Sie bekamen Abschlagszahlungen. Sicherlich trug diese freiwillige Maßnahme dazu bei, das Vertrauen in die Sparkassen zu stärken.

  • Umstellung im Verhältnis 1 zu 3 in einem Sparbuch der Stadtsparkasse Berlin: aus 40 Talern, 3 Silbergroschen und 4 Pfennigen wurden 120 Mark und 33 Pfennige. : © Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Mark-Einführung in Berlin vor 150 Jahren

Die Etablierung der einheitlichen Währung Mark ab 1871 war, wie bereits in verschiedenen Blogbeiträgen thematisiert, ein längerer Prozess. Einen wichtigen Schritt stellte dabei der Beginn der Rechnung in Mark und Pfennig dar. Die meisten deutschen Länder führten dadurch die Reichswährung zum 1. Januar 1875 ein. Auch Preußen, in dem sich große Teile unseres heutigen Verbandsgebietes befanden, gehörte dazu.

Die älteste Sparkasse im Königreich war die Berliner Stadtsparkasse. Ihren Sitz hatte sie damals noch im Rathaus. Die Einlagen der Kundschaft betrugen Ende 1874 genau 5.337.332 Taler, 18 Silbergroschen und 8 Pfennige. Diese verteilten sich auf 105.976 Sparkassenbücher. Das abgebildete Exemplar war eines davon. Nach der Umrechnung gab es ein Gesamtguthaben von 16.011.997 Mark und 78 Pfennigen. Überliefert sind diese Daten durch die Aufsichtsbehörde in Potsdam, denn Berlin gehört damals verwaltungstechnisch zu Brandenburg.

  • Bei der Währungsreform 1948 fand eine gestaffelte Umstellung von Sparguthaben statt. : © Historisches Archiv des OSV

1 zu 1, 5 zu 1, 10 zu 1

Sparkassengeschichte ist Geldgeschichte. Mit was für verschiedenen Währungen man schon zu tun hatte, erfuhren auch heute wieder Auszubildende bei einem Einführungsseminar an der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie. Einige Umstellungen haben die Sparkassen schon erlebt. Die Relationen wurden dabei üblicherweise vom Staat vorgegeben. 1948 war es die sowjetische Besatzungsmacht, die für die Ostzone Deutschlands Festlegungen traf. Die Vorgabe lautete, Spareinlagen bis 100 Reichsmark 1 zu 1 umzustellen. 5 zu 1 lautete der Satz für die nächsten 900 Reichsmark. Für Geldbeträge über 1.000 Reichsmark galt sogar 10 zu 1. Und das nur, wenn das Sparguthaben maximal 5.000 Reichsmark betrug.

In einem Sparbuch der Kreissparkasse Wittenberg fand ich einen Beleg der Umrechnung und der Einführung der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank im Sommer 1948. Diesen konnte ich dann Auszubildenden der Sparkasse Wittenberg präsentieren. Dank unseres Archivbestandes ist eine individuelle Vorbereitung auf teilnehmende Institute möglich. Für Erstaunen sorgte, dass es diese Mark zunächst nur aus Papier und erst ab 1956 aus Metall gab. Anhand des Originalobjekts aus unserer Sammlung wurde das Münzmetall (Aluminium) erraten. Natürlich sollen sich die Teilnehmenden nicht sämtliche Währungen merken. Hängenbleiben kann zumindest, dass die Sparkassen schon viel erlebt haben.

  • © Historisches Archiv des OSV

Die Einführung der Reichsmark

Vor 100 Jahren erfolgte in Deutschland eine neue Währungsgesetzgebung. Die Reichsbank wurde eine souveräne, von der Regierung unabhängige Zentralnotenbank. Nicht ein Münzgesetz, wie das vom 4. Dezember 1871, sondern ein Bankgesetz führte neues Geld ein. Die Noten der Reichsbank sollten die Währungsbezeichnung Reichsmark tragen. Anders als bei der Einführung der Mark nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 ging es nicht mehr um eine Münz-, sondern um eine Papierwährung. Ihre bisher ausgegebenen Mark-Scheine sollte die Reichsbank im Verhältnis eine Billion zu eins in Reichsmark umtauschen. Reichsmark-Scheine ware künftig das einzige unbeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel.

Wirksam wurde das Bankgesetz aber erst zum 11. Oktober 1924. Die Reichsdruckerei stellte die ersten neuen Geldscheine im Herbst fertig. Das waren Werte von 10, 20, 50 und 100 Reichsmark. Um sie fälschungssicherer zu machen, verwendete man Hadernpapier aus textilen Rohstoffen. Zwar musste die Reichsbank 30 Prozent des Notenumlaufs durch Goldreserven decken. 1.392 Reichsmark entsprachen dabei einem Pfund Feingold. Die Scheine konnten aber nicht, wie in der Zeit der Mark vor dem Ersten Weltkrieg, in Gold eingelöst werden. Am 11. Oktober trat auch ein neues Münzgesetz vom 30. August 1924 in Kraft. Aber erst im Folgejahr wurden nach einer Bekanntmachung vom 17. April 1925 Geldstücke zu einer Reichsmark aus Silber geprägt.

  • © Historisches Archiv des OSV

Der Kaiser in Silber

Der Kaiser in Gold wurde Ihnen ja bereits in einem Blogbeitrag zur Währungsgeschichte vorgestellt. In der Münzsammlung des Historischen Archivs befinden sich noch weitere Geldstücke aus der Zeit des Deutschen Reichs. Sie werden öfters ausgeliehen und ergänzen die Wanderausstellung Geldgeschichte(n). Hier sehen Sie ein 150 Jahre altes 5-Mark-Stück mit dem Bildnis des preußischen Königs und deutschen Kaisers Wilhelm I.

Hergestellt wurde es mit dem Prägezeichen A in Berlin. Gemäß dem Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 entstanden aus einem Pfund Feinsilber 20 Münzen. Eine beinhaltete 25 Gramm. Damals gab es übrigens auch Geldstücke zu 5 Mark aus Gold. Bei der Prägung von 279 Stücken kam ein Pfund Feingold zum Einsatz. Es waren also nur 1,79 Gramm enthalten. Im Gegensatz zu den kleinen Geldstücken aus Gold waren die großen aus Silber unterwertig. Der aufgeprägte Wert entsprach nicht dem Metallwert. Es handelte sich um sogenannte Scheidemünzen.

Interessanterweise war kein Bürger verpflichtet, Reichssilbermünzen im Betrag von mehr als 20 Mark anzunehmen. Auch dies stand im Gesetz. Hinsichtlich der Gestaltung gab es vor, dass auf einer Seite die Hoheitszeichen der freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck beziehungsweise die jeweiligen Landesherren abgebildet wurden. Somit trugen die Deutschen nicht nur den Kaiser aus Preußen, sondern zum Beispiel auch den König aus Sachsen in der Geldbörse.

  • Das älteste Sparbuch im Bestand des Sparkassenmuseum wurde 1835 eröffnet. : © Sparkassenmuseum Muldental/ Foto: Historisches Archiv des OSV

Das Älteste im Muldental

Gestern waren wir anlässlich einer Besprechung bei der Sparkasse Muldental in Grimma. Es ging um unsere Unterstützungsleistungen vor dem 200. Geburtstag der Sparkasse im Jahr 2026. Am Nachmittag stand dann ein Besuch des örtlichen Sparkassenmuseums auf dem Programm. Dieses gibt es schon seit 1997. 2019 wurde es vom Sparkassenmuseum Muldental e.V. übernommen. Die Vereinsvorsitzende, Angela Elsner, begleitete uns. Für mich gab es viel Neues in den Räumen des Museums zu sehen, liegt doch der letzte Besuch fast zwölf Jahre zurück. Damals sichtete ich im Auftrag des Geschäftsführenden Präsidenten unseres Verbandes Sparkassenunterlagen aus der NS-Zeit in Sachsen.

Zwischenzeitlich wurde das Museum neugestaltet. 2019 fand die Wiedereröffnung statt. Ein Highlight in der Sammlung stellt für mich das älteste Sparkassenbuch dar, das in einer Vitrine ausgestellt ist. Es wurde am 1. September 1835 für Emil Schaditz eröffnet. Die Einlage, zu der in den Folgejahren keine weiteren des Kunden hinzukamen, betrug vier Taler. Der Kassierer und der Buchhalter der Grimmaer Spar- und Leihkasse quittierten mit ihren Unterschriften. Sitz des Instituts war damals das Privathaus des ehemaligen Bürgermeisters Caspar Gottfried Füllkruß am Markt. Die Sparkasse bestand seinerzeit als Aktiengesellschaft eines Vereins. Füllkruß war dessen Vorsteher. Die zugrunde liegende Satzung finden Sie hier im Bestand der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden.

Das Dokument bestimmte, dass es 3,125 Prozent Zinsen gab. Die Verzinsung begann im Monat nach der Einzahlung. Der Kunde bekam zunächst neun Pfennige gutgeschrieben. 288 Pfennige entsprachen zu der Zeit in Sachsen einem Rechnungstaler (Abkürzung rthl. im Sparbuch). Zwölf Pfennige machten einen Groschen, 24 Groschen den Taler. Die Zinsen wurde satzungsgemäß „nach erfolgtem Jahresschlusse, wenn sie im Laufe des Monats Januar nicht zurückgenommen werden, als neue Einlage dem Capitale zugeschrieben und vom 1sten Februar des neuen Jahres wieder mit verzinset“. Mit der Einführung des sächsischen Neugroschens (Abkürzung ngr. im Sparbuch), der zehn Pfennige ergab, erfolgte 1841 ein Schritt in Richtung Dezimalsystem. Der Taler, für den ein neuer Münzfuß galt, bestand fortan aus 30 Neugroschen.