• Geschäftsstellenübersicht der Sparkasse der Stadt Berlin von 1924; Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Hauptkasse der Sparkasse der Stadt Berlin im Mühlendammgebäude in Berlin-Mitte, 1918; Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Briefkopf der Bezirkssparkasse Lichtenberg, Anfang der 1920 Jahre; Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Vor 100 Jahren: Die Groß-Berliner Sparkasse entsteht

Das Jahr 1920 ist für Berlin und seine Sparkasse ein denkwürdiges Jahr. Mit dem „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ vom 27. April 1920, das am 1. Oktober 1920 in Kraft trat, wurde Groß-Berlin geschaffen. In Folge dieses Gesetzes fusionierten 14 Sparkassen der Vorortgemeinden mit der Sparkasse der Stadt Berlin.

Aufgrund der starken Bevölkerungszunahme Berlins seit der Reichsgründung 1871 befassten sich die zuständigen Stellen bereits vor dem Ersten Weltkrieg mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung Berlins. Mit dem Zweckverbandsgesetz für Groß-Berlin vom 19. Juli 1911 und seinem Inkrafttreten am 1. April 1912 entstand ein lockerer Kommunalverband, dem neben Berlin mehrere Städte und zwei Landkreise im Umland der Hauptstadt angehörten. Damit sollte eine einheitliche städtebauliche Entwicklung und Verkehrsplanung gewährleistet werden. Da jedoch die Nachbargemeinden auf ihrer Eigenständigkeit beharrten und weiterhin zwischen ihnen Konkurrenzdenken vorherrschte sowie konservative Kreise ein erstarktes Berlin verhindern wollten, konnte sich die Idee, ein Groß-Berlin als Einheitsgemeinde zu schaffen, noch nicht durchsetzen. Erst nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs gab es die notwendige Zustimmung für eine umfassende Lösung und am 27. April 1920 votierten die Abgeordneten in der preußischen Landesversammlung für die Bildung von Groß-Berlin.

Im Rahmen dieser Verwaltungsreform wurden im Oktober 1920 in die bisherige Stadtgemeinde Berlin mit seinen 1,9 Millionen Einwohnern die Städte Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Wilmersdorf sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke aus den umliegenden Kreisen Niederbarnim, Osthavelland und Teltow eingemeindet. Hinsichtlich der Einwohnerzahl war Berlin nach der Bildung von Groß-Berlin mit 3,8 Millionen Einwohnern nach London (7,3 Millionen Einwohner) und New York (5,6 Millionen Einwohner) die drittgrößte Stadt der Welt.

Im Jahre 1920 konnte die Berliner Sparkasse als älteste preußische Sparkasse bereits auf über einhundert und die Spandauer Sparkasse auf fast siebzig Geschäftsjahre zurückblicken. Einige Berliner Umlandsparkassen hatten in den letzten Jahren eine sehr erfolgreiche Geschäftsentwicklung genommen und waren recht einlagenstark. Allerdings verschlechterte sich nach dem Ersten Weltkrieg die allgemeine Situation aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage und der zunehmenden Inflation erheblich.

Am 7. Juni 1920 trafen sich auf Einladung des Berliner Sparkassendirektors Schmitt erstmals die Sparkassenleiter der Vorortsparkassen Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Schöneberg, Steglitz, Lichterfelde, Neukölln, Treptow, Köpenick, Lichtenberg, Weißensee, Pankow, Reinickendorf und Tegel zu einer Besprechung. Danach fanden die Treffen regelmäßig statt. Zudem wurden zur Bearbeitung spezieller Themen Unterausschüsse gebildet. Die Zusammenarbeit der einzelnen Sparkassen verlief, obwohl einigen Instituten die Aufgabe der Selbständigkeit nicht leichtfiel, recht harmonisch und konstruktiv. Zunächst mussten die je nach Sparkasse unterschiedlichen Arbeitsabläufe vereinheitlicht und eine zentrale Verwaltung aufgebaut werden. Zudem sollten durch Einsparungen die Wirtschaftlichkeit erhöht sowie die Aus- und Fortbildung der Sparkassenmitarbeiter verbessert werden. Hinzu kam die Erstellung einer den neuen Verhältnissen angepassten Satzung.

Am 1. Oktober 1920 wurde das Ausscheiden der eingemeindeten Vorortsparkassen aus dem Brandenburgisches Sparkassenverband in die Wege geleitet, da sie in den für Berlin bestehenden Sparkassenverband Berlin aufzugehen hatten. Zudem verloren sie ihre Mitgliedschaft beim Brandenburgischen Giroverband. Am 25. November 1920 beschloss die Stadtverordnetenversammlung von Berlin auf Vorlage des Magistrats die zentrale Verwaltung der Sparkasse. 1921 folgten zwei weitere Versammlungen der Sparkassenleiter sowie die Einrichtung eines Organisationsausschusses, der sich aus den Sparkassenleitern und höheren Beamten der Zentrale zusammensetzte.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung am 12. Dezember 1921 verloren die bisherigen Satzungen der zu fusionierenden Sparkassen ihre Geltung. Gleichzeitig erfolgte ihre Vereinigung zur Sparkasse der Stadt Berlin, die sich in zwei Abteilungen gliederte. Die Abteilung A, die Sparkassenzentrale der Stadt Berlin, bestand aus dem Geschäftsbereich allgemeiner Sparverkehr und unterhielt in Berlin als Geschäftsstellen die Bezirks- und Zweigsparkassen. Die Abteilung B, die Girozentrale der Stadt Berlin, führte die Geschäfte der Berliner Girozentrale und war auch neben sonstigen bankmäßigen Aufgaben für den kommunalen Giroverkehr zuständig. Im Stadtgebiet war sie mit eigenen Geschäftsstellen, den Girokassen, vertreten. Geführt wurde die Sparkasse der Stadt Berlin vom Vorstand. Hinzu kam als Kontrollgremium der Aufsichtsrat, der zudem auch die Grundsätze der Geschäftsführung bestimmte.

Die in den einzelnen Bezirken gelegenen Sparkassen wurden fortan als Bezirkssparkassen bezeichnet, von denen es insgesamt 14 Stück gab. Die Bezirkssparkasse Berlin war für sämtliche Bezirke des alten Berlins vor 1920 zuständig. Zu ihr gehörten auch die in diesen Stadtteilen bereits vorhandenen Kassen A bis L der Berliner Sparkasse. Mit Ausnahme von Tempelhof hatte jeder Bezirk eine Bezirkssparkasse. Die bisher selbständige Sparkasse Lichterfelde wurde zur einer Zweigkasse der Bezirkssparkasse Steglitz, die Sparkasse Tegel in die Bezirkssparkasse Reinickendorf eingegliedert und im Juni 1921 die Bezirkssparkasse Zehlendorf neu eröffnet. Alle diese Bezirkssparkassen gaben eigene Sparbücher aus und führten auch die Konten. Daneben standen den Kunden im Berliner Stadtgebiet 72 Zweigkassen, die mit weniger Personal ausgestattet waren, zur Verfügung. Sie stellten ebenfalls eigene Sparbücher aus, wobei aber die Kontenführung überwiegend bei der zugehörigen Bezirkssparkasse lag. Zur Erleichterung des Sparverkehrs existierten im Stadtgebiet zudem 212 von Kaufleuten in ihren Ladengeschäften betriebene Nebenstellen sowie 20 Nebenstellen bei städtischen bzw. staatlichen Behörden für die dort tätigen Beamte. Die Nebenstellen konnten ebenfalls Sparbücher ausgeben, sie führten aber generell keine Konten.

Durch die Eingliederung der Vorortsparkassen entstand in Berlin mit rund 1,9 Millionen Kunden (1 903 902 ausgegebene Sparbücher) und fast zwei Milliarden Mark Spareinlagen „die größte Sparkasse der Welt“, wie Sparkassendirektor Schmitt in der Zeitschrift Sparkasse vom 30. November 1921 schrieb. Die Vorortsparkassen hatten daran mit rund 780 000 Sparbüchern und 772 Millionen Mark Spareinlagen einen Anteil von 41 Prozent. Fast 200 000 Sparbücher kamen von der größten Vorortsparkasse, der Sparkasse Charlottenburg, und nur 1 356 Sparbücher von der erst am 1. Oktober 1919 gegründeten Sparkasse Treptow.

Klaus-Dieter Marten

Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Am 3. Mai 1990 wurde die Presse zur Präsentation der neuen Produktwelt der DDR-Sparkassen eingeladen. : © Historisches Archiv des OSV, Bestand HA-102 1/1999

  • So sah das neue Angebot einer Sparkasse dann aus: Anzeige der Kreissparkasse Eilenburg in den Eilenburger Nachrichten vom 31. August 1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 3/1999

  • Werbeflyer von 1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Deutlich mehr im Angebot

Blogserie, Teil 26

Die Produktpalette der ostdeutschen Sparkassen war vor 30 Jahren sehr begrenzt. Sie war in der DDR-Zeit immer weiter verkleinert worden. Seit 1971 gab es sogar einen einheitlichen Zinssatz für Gelder auf Sparbüchern und Spargirokonten. Es existierten nur täglich fällige Spareinlagen. Die rasche Ausweitung des Angebots war 1990 wichtig, um unter marktwirtschaftlichen Bedingungen neben anderen Kreditinstituten im Konkurrenzkampf bestehen zu können. Es bestand die Gefahr, dass Kunden abwanderten. Weil aber nicht alle vergleichbaren Produkte der bundesdeutschen Sparkassen sofort zum Zeitpunkt der Währungsunion angeboten werden konnten, schlug der DDR-Sparkassenverband den Mitgliedsinstituten in einem Rundschreiben am 26. April vor, das Angebot zunächst schwerpunktmäßig zu erweitern.*

Das bedeutete für das Passivgeschäft zum Beispiel die Einführung von Kündigungseinlagen mit verschiedenen Laufzeiten sowie der gesetzlichen Kündigungsfrist für Spareinlagen. Den Zinssatz für Spargiroeinlagen galt es zu senken. Für das Girokonto als „Fundament einer guten Verbindung“ zwischen Kunde und Sparkasse sollte es einen Dispokredit geben. Ein zusätzlichen Service stellten der eurocheque und die ec-Karte dar.** Mit dem zuständigen EDV-Dienstleister wurde die technische Umsetzung des Angebots vereinbart. Im System wurden unter anderem verschiedene Überziehungslimits oder Kontogebühren sowie differenzierte Sparbuchzinsen durch Zahlen verschlüsselt.***

Verbundpartner ergänzen das Angebot der ostdeutschen Sparkassen. So bot die Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH als zentrale Investmentgesellschaft der bundesdeutschen Sparkassenorganisation ihre Unterstützung an. Mit ihrer Hilfe sollten die Sparkassen in der DDR bald auch SparkassenFonds verkaufen können. Zunächst standen Investitionen in eine Auswahl deutscher Aktien, festverzinslicher Wertpapiere und kommerzieller Immobilien im Mittelpunkt. Werbematerial (Abbildung 3) und Verkaufsunterlagen wollte die Deka bereitstellen. Maßnahmen zur Qualifizierung, etwa zentrale Schulungsveranstaltungen für Teilnehmende aus allen Sparkassen oder Verkaufsschulungen auf regionaler Ebene, wurden vor 30 Jahren geplant.****

Auch zum Thema Bausparen bildeten sich Sparkassenbeschäftigte fort. Dank der Unterstützung der Landesbausparkassen der Bundesrepublik konnte bereits am 11. Juni 1990 die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG gegründet werden.***** Zum 1. Juli genehmigte die DDR-Regierung das Bausparen. Nur zeitweise, von 1954 bis 1970, war es vorher erlaubt und wegen der staatlichen Plan- oder besser Mangelwirtschaft nicht erfolgreich gewesen. Die LBS war das erste Verbundunternmehmen der ostdeutschen Sparkassenorganisation. Auf ihre Bedeutung ging Verbandspräsident Rainer Voigt bei einer Pressekonferenz am 21. Mai 1990 in Berlin ein.

„Die Sparkassen der DDR haben auf ihrer Verbandsversammlung beschlossen, eine eigene Bausparkasse zu gründen. Damit werden die Sparkassen auch ihrer Verantwortung gerecht, insbesondere im kommunalen Bereich, die Bautätigkeit zu unterstützen und so die Wohnverhältnisse der Bürger zu verbessern. Die von den Bürgern der DDR durch das Bausparen gesammelten Fonds werden ausschließlich im Gebiet der DDR zum Einsatz kommen. Je höher der gemeinsame Fonds ist, um so schneller kann die Zuteilung der Bauspardarlehen erfolgen.“ ******

Als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit kommunaler Anbindung hätten die Sparkassen die Aufgabe, im Rahmen der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Kommunen für ihr Gebiet für eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen zu sorgen. Auch die anderen neuen Produkte und Services der Sparkassen thematisierte Voigt. Das Angebot werde selbstverständlich weiter erweitert. Wenn man auf dem Wege sei, eine in allen Geldangelegenheiten der Menschen kompetente, zuverlässige und leistungsstarke Finanzgruppe zu werden, so liege das auch an der Unterstützung des Deutschen Sparkassenverlags.

Der DSV war damals unter anderem mit der Herstellung eines Produkthandbuchs für die Mitarbeiter der Sparkassen der DDR befasst, dass Anfang Juni als Vorabdruck in den Versand gehen sollte. Es beinhaltete zum Beispiel Argumente für die Kundenberatung. Auch die notwendigen Vordrucke, etwa zu Spareinlagen mit Anlagedauer, vereinbarter Kündigungsfrist, Festgeld oder Ratensparverträgen konnten dann bestellt werden.******* Des Weiteren wurden Millionen Prospekte und Flugblätter zur Abgabe an die Bevölkerung produziert, welche über das umfangreichere Angebot informierten. Nicht zu vergessen die Werbeartikel. So sollten etwa 1 Million Kugelschreiber, 100.000 Aschenbecher und 20.000 Zahlteller in den Osten geliefert werden.********

Fortsetzung am 03.05.2020

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* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel, Rundschreiben Nr. 2, 26.04.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

** Vgl. DDR-Produktprospekt, S. 2; Anlage 2 zum Rundschreiben Nr. 3 des Sparkassenverbandes der DDR, undatiert; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

*** Vgl. Sparkassenverband der DDR: Vorgesehene Erweiterungen der derzeitigen EDV-Projekte, 07.05.1990, S. 2 und 4; Anlage 2 zum Rundschreiben Nr. 3 des Sparkassenverbandes der DDR, undatiert; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

**** Vgl. Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH – Geschäftsführung an DDR-Sparkassenverband – Präsident Rainer Voigt, betr. Zusammenarbeit der DDR-Sparkassen mit DekaDespa, 24.04.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

***** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 272 ff.

****** Vgl. Pressegespräch am 21.5.90, S. 6 f.; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 1/1999

******* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel: Rundschreiben Nr. 6, undatiert, S. 3; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

******** Vgl. handschr. Notiz für Geschäftsstellenleiter am 22. Mai; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 4/1999

  • © Historisches Archiv des OSV

Die erste Verbandssatzung

Blogserie, Teil 25

Am 25. April 1990 wird im Gesetzblatt der DDR die „Satzung des Sparkassenverbandes der DDR“ veröffentlicht. Sie war ein Monat zuvor auf der Gründungsversammlung nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen worden. Eine intensive Erarbeitungsphase ging diesem einvernehmlichen Ergebnis voraus.

Ein genauerer Blick auf das Werk lohnt sich, denn es bildet in einer besonderen Übergangszeit die verbindliche Basis* für ein produktives Wirken der ostdeutschen Sparkassenorganisation. Gleichzeitig steht die Satzung für zukünftiges, selbstbestimmtes Handeln. Interessant, wenn auch nicht ohne Schwierigkeiten, ist ohne Zweifel die Mischung aus bisher bekannten Strukturen und neuen Elementen in Anlehnung an die westdeutsche Sparkassenorganisation. Nicht zuletzt stellt diese Satzung einen Meilenstein dar, der im Rückblick zeigt, wie intensiv die Zeiten des Auf- und Umbruchs nach dem 9. November 1989 waren:

Wenn man sich der Abläufe zur Vorbereitung und Gründung des Sparkassenverbandes der DDR im Nachhinein erinnert, erscheint es fast unglaublich, daß man von den ersten Vorstellungen an, in weniger als drei Monaten einen Verband mit seiner Satzung etablieren konnte.**

Die Satzung selbst ist in sieben thematische Abschnitte mit insgesamt 13 Paragrafen gegliedert. Sie beginnt mit der rechtlichen Stellung und dem Verbandssitz in Abschnitt I, zeigt Aufgaben, Befugnisse und Organisation in II und III auf, befasst sich schließlich mit der Leitung und Vertretung in IV sowie mit Einrichtungen in V und endet mit den Kapiteln Revision und Finanzen in VI bzw. VII.

Einige wesentliche Regelungen sollen näher betrachtet werden:

So definiert § 1 Absatz 1 den Verband als „juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR“. Absatz 2 konkretisiert ihn als „Zusammenschluß der Sparkassen der DDR, die entsprechend dem Statut der Sparkassen Einrichtungen der Räte der Stadtkreise bzw. Landkreise sowie des Magistrats von Berlin sind“.

Die Aufgaben und Befugnisse des Verbandes fasst Abschnitt II, § 2 zusammen. Sie waren im Vorfeld durchaus umstritten, denn einige Sparkassenleiter wollten weniger „Zentralismus“. Grundlegend ist – und das gilt bis heute – dass der Verband als „Interessenvertreter der Sparkassen“ auftritt sowie die Sparkassenarbeit „durch Beratung, Information, Unterstützung sowie Organisierung von Betriebsvergleichen und Erfahrungsaustausch“ fördert. Darüber hinaus ist er berechtigt, „verbindliche Regelungen zu treffen, soweit diese für die Lösung der Aufgaben einheitlich notwendig sind“, und Gemeinschaftsunternehmen einzurichten, „die der Förderung der Sparkassen dienen“. Auch Verträge und Vereinbarungen kann der Sparkassenverband für alle verbindlich abschießen.

Zwei Aufgaben werden in § 2 genannt, die in Zusammenhang mit Abschnitt V „Einrichtungen des Verbandes“, § 9 stehen. Denn die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Verantwortung für die Prüfung der Mitgliedssparkassen legen den Grundstein für den Aufbau einer Prüfungsstelle und der Ostdeutschen Sparkassenakademie im Rahmen der Verbandsarbeit.

Eine wichtige Befugnis für alle Sparkassenbeschäftigten ist in § 2 Absatz 9 aufgeführt. Sie besagt, dass der Verband als Tarifpartner für seine Mitgliedssparkassen gegenüber der zuständigen Gewerkschaft fungiert. Dies bedeutet nichts weniger als ein weiterer Schritt in Richtung Loslösung von der Staatsbank und den planwirtschaftlichen Lohnvorgaben. Die Satzung ermöglicht den Verantwortlichen die schnelle und selbständige Aufnahme von Verhandlungen über dringend erforderliche Erhöhungen der Ist-Gehälter.***

Abschnitt III legt die Organisation auf Republik- und Bezirksebene fest. Der Verbandstag, welcher der Mitgliederversammlung westdeutscher Sparkassenverbände entspricht, gilt als höchstes Organ auf Republikebene. In § 4 werden seine weitreichenden Zuständigkeiten näher erläutert. Er „berät und beschließt über die Grundfragen der Sparkassenarbeit“ sowie über alle Angelegenheiten, die der Verbandsrat vorlegt. Darüber hinaus wählt er den Präsidenten und seine beiden Stellvertreter, kann über deren Abwahl und sogar über „die Auflösung des Verbandes mit einer Mehrheit von drei Viertel der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten“ Beschlüsse fassen.

Auf Bezirksebene arbeiten Mitgliederversammlung und Beirat, die sich insbesondere mit regionalspezifischen Fragen auseinandersetzen. Je Bezirk gibt es eine Bezirksgeschäftsstelle mit einem Direktor. „Der Präsident ist gegenüber den Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen weisungsberechtigt“, so die Festlegung in Abschnitt IV, § 8, Absatz 2. Diese Struktur orientiert sich im Wesentlichen am bisherigen Aufbau des Sparkassenwesens in der DDR. Das heißt, die ehemalige Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR wird zur Hauptgeschäftsstelle und die Bezirksstellen der Staatsbank der DDR werden zu Bezirksgeschäftsstellen. Beide Einheiten zusammen ergeben laut Abschnitt V, § 10 die Geschäftsstelle des Verbandes, die vom Präsidenten geleitet wird.

Noch gibt es keine Länderstruktur, ist das alte Statut der Sparkassen der DDR gültig, stehen die ersten freien Kommunalwahlen aus und so fort, sodass ein Kompromiss zwischen „Alt“ und „Neu“ in der ersten Satzung die einzige Möglichkeit ist, um in dieser Übergangszeit arbeitsfähig zu sein. Doch die Dynamik, mit der sich die damaligen Verhältnisse von Monat zu Monat ändern, führt schließlich dazu, dass diese Fassung nicht lange Bestand hat. Als Zeitzeuge stellt Hans-Georg Günther Jahre später fest:

[…] die politischen Entwicklungen zur Einheit Deutschlands verliefen weitaus schneller, als allgemein erwartet werden konnte.****

Insbesondere die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag wirken sich ab Herbst 1990 erheblich auf den  Sparkassenverband und seine Satzung aus. Es beginnt der Kampf um die Existenz …

Fortsetzung am 26.04.2020

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*“Über die Satzung äußern sich die Gesellschafter, also die Eigentümer, verbindlich zu ihren Vorstellungen, wie sie sich die Verfassung ihrer Gesellschaft vorstellen und in deren Rahmen sie selbst innerhalb der Gesellschaft handeln wollen bzw. wie sie wünschen, dass andere Organe […] handeln sollen. Aufgaben, Struktur, Arbeitsweise etc. ihrer Gesellschaft werden also durch sie geprägt.“; Mändle, Eduard: Satzung, in Gabler-Wirtschaftslexikon online, https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/satzung-46124.

**Hans-Georg Günther in seinem Entwurf zum Buch über die Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995; gleichzeitig schreibt er, dass der Prozess „ohne die ständige intensive Hilfe des DSGV vor Ort“ weitaus schwieriger gewesen wäre; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-Günther 1/2004.

***Erste Tarifabschlüsse mit spürbaren Lohnerhöhungen erfolgen bereits im Juni 1990; Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart 1998, S. 194.

****Ebd., S. 66.

  • Durch die Beteiligung am ERP-Kreditprogramm fassten die DDR-Sparkassen im Bereich der Finanzierung mittelständischer Unternehmen Fuß. : © Historisches Archiv des OSV

  • Informationsblatt der KfW, welches auf die Antragstellung bei der Hausbank hinweist; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP- E 821/2010

  • Entwurf für eine Checkliste zur ERP-Antragstellung bei den DDR-Sparkassen; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP- E 722/2010 : © Historisches Archiv des OSV

Hilfskredite für kleine und mittlere Betriebe

Blogserie, Teil 24

Vor 30 Jahren versendete der Sparkassenverband der DDR sein erstes nummeriertes Rundschreiben. Es informierte unter anderem über die korrekte Abwicklung von ERP-Krediten. Dank der Hilfe des DSGV waren auch die ostdeutschen Sparkassen in dieses Kreditprogramm der Bundesrepublik Deutschland eingeschaltet worden.* Der Bund stellte damals aus einem Sondervermögen, von dem ein Teil noch aus Marshall-Plan-Hilfen der USA (European Recovery Program) stammte, sechs Milliarden DM bereit. Mit Darlehen sollten kleinere und mittlere Betriebe auch im Osten gefördert werden. Die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit galt es zu steigern und so die wirtschaftlichen Verhältnisse in der DDR zu verbessern. Hauptleihinstitute waren die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche Ausgleichsbank und die Berliner Industriebank.

Diese drei Banken stellten langfristige Refinanzierungskredite zur Finanzierung von Investitionen für private Betriebe, Handwerker Gewerbetreibende, Einzelhändler und Gastwirte, freiberuflich und sonstig selbstständig Tätige zur Verfügung. Des Weiteren waren in selbstständiger unternehmerischer Verantwortung geführte, mehrheitlich in privatem Eigentum befindliche Gesellschaften und genossenschaftliche Betriebe einbezogen. LPGs sowie Fischerei- und Gärtnerei-Genossenschaften waren ausgeschlossen.** Die Kredite galten vorrangig zur Förderung von Existenzgründungen, dem Umweltschutz, Modernisierungen, Produktionssteigerungen, Betriebserweiterungen und für Maßnahmen des Tourismus. Die Zuständigkeiten waren verteilt. So war etwa die KfW für das Modernisierungsprogramm, die Ausgleichsbank für Existenzgründungen und die Industriebank für Tourismus zuständig.

Die ostdeutschen Unternehmer konnten Anträge beim örtlichen Kreditinstitut ihrer Wahl stellen, zum Beispiel bei einer der 196 Sparkassen. Diese prüfte unter anderem die Sicherstellung der Investition, die Bonität des Darlehnsnehmers, seine fachliche Qualifikation sowie die wesentlichen Unternehmenseckdaten. Bei positivem Bescheid prüfte auch das Hauptleihinstitut. Es folgte die Zusage für den Refinanzierungskredit, wobei die Sparkasse vor Ort die vertraglich festgelegte Verwendung zu garantieren hatte. Die Ausreichung erfolgte in Deutscher Mark. Für die Rückzahlung hatte die Staatsbank für 1990 eine Relation von 1 DM = 2,40 Mark festgelegt. Die erste Sparkasse im Osten, die einen ERP-Kredit weitergab, war übrigens die Kreissparkasse Klötze, heute Sparkasse Altmark-West. Eine Fahrschule in Klötze erhielt Geld, um einen Ford zu kaufen, den sie für den Ausbildungsbetrieb umbauen ließ.***

Eigentlich hatten die DDR-Sparkassen für die fristgemäße Verzinsung und Rückzahlung der Kredite zu haften. Um Vorbehalte der Hauptleihinstitute hinsichtlich ihrer Bonität auszuräumen und gegenüber den Genossenschaftskassen, für die die Deutsche Genossenschaftsbank eintrat, wettbewerbsfähig zu bleiben, wurde im März 1990 die Unterstützung durch die Deutsche Girozentrale-Deutsche Kommunalbank geplant. Die Initiative kam vom DSGV. Zwei Monate später konnte die DGZ in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landesbank/ Landeskreditkasse Kassel die Rolle eines Leitinstituts und die Primärhaftung für die Institute übernehmen. Dafür wurde ein Viertel der Zinsmarge von 1 %, welche die Ost-Sparkassen für die Durchleitung der ERP-Darlehen bekamen, fällig.****

Für die ostdeutschen Sparkassen waren Unternehmenskredite ein fast gänzlich neues Geschäftsfeld. Es brauchte Know-how. Die Hauptleiher qualifizierten die Sparkassen. Dazu und zur kostenlosen Abgabe von Unterlagen zur Kreditbereitstellung und von Informationsmaterial (Abbildung 2) waren sie verpflichtet. Große Unterstützung leistete die westdeutsche Sparkassenorganisation. Qualifizierungsmaßnahmen für Multiplikatoren fanden statt. So wurden etwa am 21./22. Februar 1990 ausgewählte Sparkassen zu den Grundsätzen der Gewährung von ERP-Krediten unter anderem von Mitarbeitern des DSGV, den Kreissparkassen Köln und Bonn sowie der Sparkasse der Stadt Berlin West geschult.***** In diesen Tagen entwickelten die Leitung der Sparkassenabteilung der Staatsbank und der DSGV auch einen Prospekt für die Sparkassenkunden in der DDR. 130.000 der Faltblätter mit dem Titel „ERP-KREDITE FÖRDERN PRIVATE INITIATIVEN“ lieferte der Deutsche Sparkassenverlag dann mit Merkblättern, auf welchen der junge Sparkassenverband der DDR die Sparkassenbeschäftigten zum Einsatz informierte.******

Gesendet wurde nicht nur Werbematerial. Zahlreiche Kreditfachleute reisten in den Osten und wurden bei Patensparkassen helfend tätig. Eine Informationsschrift des DSGV briefte sie für den Einsatz und bat um Einfühlungsvermögen und Verständnis hinsichtlich der andersartigen Verhältnisse der ostdeutschen Sparkassenwelt. Der Sparkassenverband der DDR konstatierte am 23. März: „Mitarbeiter der Sparkassen der BRD und der Sparkasse Berlin (West) stehen in einigen Bezirken in jeder Sparkasse, in einer zentral gelegenen Sparkasse mit Verantwortung für mehrere Sparkassen bzw. in der Bezirksstelle zur Verfügung.“******* Die personelle Unterstützung lief zufriedenstellend an. Einen Schwerpunkt der Qualifizierung stellte die Rentabilitätsvorschau (Abbildung 3) dar. Die Unterstützungsaktion bei der Abwicklung des ERP-Programms war letztlich erfolgreich. Die Maßnahmen bewährten sich. Die von den Sparkassen weitergereichten Kreditanträge waren von guter Qualität, sodass Ablehnungen wohl nicht vorkamen. Bis Mitte Mai betrug der Anteil der Sparkassen an den ERP-Anträgen in der DDR 40 bis 45 %.********

Fortsetzung am 25.04.2020

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* Vgl. Günther, Hans-Georg/ Geiger, Walter: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 165.

** Vgl. Verfahrensgrundsätze für die Abwicklung der ERP-Programme, S. 2, 16.02.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 813/2011

*** Vgl. undatierte Vorlage für eine Pressemeldung des Sparkassenverbandes der DDR; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 813/2011

**** Vgl. Deutsche Girozentrale-Deutsche Kommunalbank an den Vorstand der Stadt- und Kreissparkasse Brandenburg, betr. Darlehnsgewährung zur Finanzierung privater Investitionen in der DDR, 11.05.1990, S. 3; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 71-2004

***** Vgl. Deutscher Sparkassenverlag GmbH: Weiterentwicklung der Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen für die DDR nach der Sitzung des AA/ZWA, 26.03.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 617/2010

****** Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband: Informationen für die Sparkassenarbeit in der DDR, April 1990; Bestand: Historisches Achiv des OSV, HA Günther 9/2004

******* Vgl. Sparkassenverband der DDR: Stand der Kreditantragstellung im Rahmen der ERP-Finanzierung per 23.3.90; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 813/2011

******** Vgl. Ergebnisvermerk über den Erfahrungsaustausch der DDR-Koordinatoren der regionalen Sparkassen- und Giroverbände des DSGV und des Sparkassenverbandes der DDR am 15./16.05.1990, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004

  • Geschäftige Arbeitsatmosphäre - der vorläufige Verbandsrat diskutierte und beschloss in der Zeit seines Bestehens von April 1990 bis September 1991 zahlreiche Vorhaben. 15 delegierte Sparkassendirektorinnen und -direktoren aus allen Bezirken der DDR und der Stadt Berlin unter Vorsitz des Verbandspräsidenten Rainer Voigt arbeiteten auf zentraler Ebene an der Umgestaltung des Sparkassenwesens in Ostdeutschland. : © Historisches Archiv des OSV

  • Hier im Alexanderhaus nahe der Weltzeituhr begann der vorläufige Verbandsrat mit seiner Arbeit. : © Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Der vorläufige Verbandsrat nimmt seine Arbeit auf

Blogserie, Teil 23

Heute vor 30 Jahren tagten 15 Sparkassendirektorinnen und -direktoren aus der ganzen Republik* sowie der frisch ins Amt gewählte Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, Rainer Voigt, und sein Stellvertreter, Hans-Georg Günther, im Sitzungssaal der Sparkasse der Stadt Berlin am Alexanderplatz. Punkt 1 der Tagesordnung – die Konstituierung des vorläufigen Verbandsrates durch alle Anwesenden – war schnell erledigt. Wie auch die Wahl von Rainer Voigt zum Vorsitzenden des soeben gebildeten Gremiums. Somit konnte das zweitwichtigste Organ des noch jungen Sparkassenverbandes mit seiner Arbeit beginnen.**

Insgesamt zehn Beschluss-Vorlagen wollten an diesem Tag beraten und bestätigt werden. Als Erstes wurde einstimmig der vorgeschlagene Stellenplan für die Verbandsgeschäftsstelle bestätigt. Dies war für den zukünftigen Aufbau und die Arbeitsfähigkeit des Verbandes von enormer Bedeutung. Die weiteren Beschlüsse waren thematisch breit gefächert. Sie reichten vom Beitritt aller DDR-Sparkassen zum Eurocheque-Verfahren über die Bildung von Versicherungsunternehmen bis hin zur Anschaffung von PKWs für den Verband und alle Bezirksgeschäftsstellen.

Zuletzt wurde unter Top 4 der Tagesordnung festgelegt, dass schnellstmöglich nach dem Tag der Währungsunion die neue Produktpalette für die Kunden zur Verfügung stehen sollte, und dass „alle Möglichkeiten zur Werbung neuer Geschäftskunden genutzt werden bzw. verhindert wird, daß bisherige Kunden der Sparkasse verloren gehen.“***

Fortan traf sich das Gremium mindestens einmal monatlich. 76 Beschlüsse**** wurden in den eineinhalb Jahren seines Bestehens gefasst. Erst nachdem die neue Verbandsversammlung am 17. September 1991 die Satzungsänderung verabschiedete und den Verbandsvorstand wählte, war der vorläufige Verbandsrat Geschichte.

Fortsetzung am 19.04.2020

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*Auf der Gründungsversammlung des Sparkassenverbandes der DDR am 20. März 1990, welche zugleich den ersten Verbandstag (das höchste Gremium) darstellte, wurde die Zusammensetzung des vorläufigen Verbandsrates festgelegt. Aus jedem Bezirk der DDR und der Stadt Berlin sollte eine Sparkassendirektorin bzw. ein -direktor in den Verbandsrat delegiert werden. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 423/2010.

**Ursprünglich sollten dem Verbandsrat, lt. Satzung vom 20. März 1990, neben den Direktorinnen und Direktoren noch je Bezirk ein Vertreter der für die Sparkassen verantwortlichen Stadt- bzw. Kreisräte und ein Vertreter des Städte- und Gemeindetages der DDR angehören. Aber die sich überschlagenden Ereignisse hinsichtlich der politischen Veränderungen in jenen Monaten, wie zum Beispiel die Bildung von Ländern oder das Gesetz über die Selbstverwaltung der Kommunen, ließen die satzungsmäßigen Vorschriften unwirksam werden. Um dennoch ein handlungsfähiges Gremium zu haben, beschloss der Verbandstag einen vorläufigen Verbandsrat einzusetzen. Vgl.: Geiger, Walter/Günther, Hans-Georg: Die Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart 1998, S. 83f.

***Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 715/2010.

****Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 632/2010, Bd. 2.

  • Die Sparkasse hatte von 1845 bis 1895 ihren Sitz im hier abgebildeten Rathaus. (Ansichtskarte Verlag F. Ullmann in Zwickau, um 1900; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

  • König Friedrich August II. genehmigte die Sparkassengründung der Stadt Zwickau. : © Historisches Archiv des OSV

175 Jahre Sparkasse Zwickau

Heute hat die Sparkasse Zwickau ihren 175. Geburtstag. Zu diesem Anlass beglückwünschen wir die Mitgliedssparkasse des OSV und senden herzliche Grüße nach Westsachsen. Das Institut hat sich für das Jubiläumsjahr einige Aktionen einfallen lassen. Zum Beispiel erhalten heute in der Region geborene Kinder 175 Euro von der Sparkasse geschenkt. Als sie selbst vor 175 Jahren ins Leben trat, war noch der Taler Währung. Am 16. April 1845 um 14:00 Uhr eröffnete die Stadtsparkasse Zwickau. Dies war die erste Gründung im heutigen Geschäftsgebiet der Sparkasse Zwickau. Gleich neben der Kämmerei im Rathaus befand sich die Geschäftsstelle, die anfangs immer am Mittwochnachmittag besetzt war. Als Kassierer tat hier Christian Friedrich Klösel Dienst. Er war der einzige Angestellte und erhielt für jeden Öffnungstag einen Taler als „Remuneration“, also als Vergütung.

Klösel war aber nicht allein. Bei den wöchentlichen „Expeditionen“ der Sparkasse hatte auch ein Mitglied der kommunalen Sparkassenverwaltung, der sogenannten „Deputation“, anwesend zu sein und den Tagesabschluss mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Die staatlich genehmigte Satzung des Geldinstituts beinhaltete noch andere Sicherheitsvorkehrungen. So musste der Kassierer eine Kaution leisten. Die Tageseinnahmen durfte er nur vom einen zum anderen Mittwoch selbst verwahren. Dann kamen sie in eine Kasse, zu der er nicht allein Zugang hatte. Überliefert ist, dass im ersten Jahr 366 Einzahlungen über insgesamt 3.025 Taler und 5 Neugroschen stattfanden. 182 Sparkassenbücher wurden ausgestellt und mit Name und Wohnort der Kundinnen und Kunden versehen.

Vornehmlich für die „unbemittelten“ Einwohner des Stadtbezirks Zwickau wurde die Sparkasse gegründet. Es konnten sogar vermögende Bürger abgewiesen werden. Bei Ersparnissen von Kindern war die gesellschaftliche Herkunft hingegen nicht ausschlaggebend. Grundsätzlich waren Einlagen ab 10 Neugroschen bis 25 Taler möglich. Die Sparkassensatzung machte klar, dass die kommunale Einrichtung nicht zur „sicheren und bequemen Unterbringung […] zufällig müßig liegender Kapitalien missbraucht“ werden durfte. Bei 100 Talern Guthaben war Schluss. Wenn der Kunde das Konto nicht leerte und sich um eine andere Anlage kümmerte, kaufte die Sparkasse selbst sichere Wertpapiere für das Geld und händigte diese aus.

Interessant ist auch, dass die Sparkasse von Anfang an Wert darauf legte, die örtliche Wirtschaft mit Darlehen zu fördern. In der Eröffnungsanzeige in der Zeitung am 7. April 1845 machte die fürs Aktivgeschäft zuständige Sparkassendeputation klar, dass „sicheren Gewerbetreibenden und Geschäftsleuten […] sehr gern laufende Credite bewilligt werden“. Auch über kleinere Summen dürften sie disponieren. Und wenn sich aus der Verwaltung der Stadtsparkasse Überschüsse ergaben, so sollte satzungsgemäß ein Reservefonds für schlechte Zeiten gebildet werden. 1847 war es soweit. 61 Taler, 27 Neugroschen und 2 Pfennige waren die erste Rücklage. Ab 1856 profitierte die Trägerkommune von ihrer Sparkasse. Bereits 1864 begann die Förderung wohltätiger und gemeinnütziger Projekte. Auch dieses wichtige gesellschaftliche Engagement weist die Sparkasse in ihrer Historie als Meilenstein aus.