• Viele Einlagen und wenig Kredite - so sah es vor 30 Jahren nicht nur bei der drittgrößten Sparkasse der DDR, der Stadtsparkasse Dresden, aus. : © Historisches Archiv des OSV/ Bestand HAP - E 642/2010

Aufbau des Kreditgeschäfts

Blogserie, Teil 42

Der Umfang des Kreditgeschäfts der DDR-Sparkassen war vor 30 Jahren verhältnismäßig gering, was an der jahrzehntelangen Aufgabenverteilung im sozialistischen Bankensystem und der Planwirtschaft lag.* Der Marktanteil der Sparkassen betrug zur Währungsunion bei den Spareinlagen knapp 81 Prozent, bei den Krediten jedoch nur 4,2 Prozent. In erster Linie waren Kredite für den privaten Wohnungsbau, aber auch Konsumentenkredite, etwa Darlehn für junge Eheleute, und geringfügig gewerbliche Kredite im Bestand.

Zum Kundenstamm im Bereich Firmenkredit gehörten vor allem kleinere private Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Sie waren ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen und beim Wachstum des Kreditgeschäfts.** Bereits durch das ERP-Programm konnten die Sparkassen in diesem Segment Fuß fassen und zum Beispiel Existenzgründer unterstützen. Die Kreditausweitung in der zweiten Jahreshälfte 1990 beruhte sogar fast vollständig auf der Nachfrage der mittelständischen Wirtschaft. Das Volumen der Unternehmenskredite hat sich in dieser Zeit mehr als versechsfacht.***

Für den Aufbau des Kreditgeschäfts waren das Sparkassengesetz vom 29. Juni 1990, das die örtliche Kreditversorgung als Aufgabe hervorhob, und die Sparkassenanordnung vom 26. Juli maßgebend. Sie ermöglichten eine universelle Betätigung. So waren Körperschaftskredite, gesicherte Personalkredite und Blankokredite erlaubt. Die Produktpalette wurde angepasst. Zum Beispiel konnten Privatkunden Dispositionskredite und frei verfügbare Anschaffungskredite bekommen, wobei die Bonität der Schuldner zu beachten war.**** Zum Realkredit war festgelegt:

„Darlehen können gegen Grundpfandrechte und Schiffshypotheken gewährt werden. Die Beleihung darf die ersten drei Fünftel des Wertes des Grundstücks, Schiffs- oder Schiffsbauwerks nicht übersteigen. Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstückes darf den durch sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkehrswert nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Beleihungsobjekts und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen dieses Grundstück bei ordnungsgemäßer Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Im übrigen sind die nach Anhörung des Sparkassenverbandes von der obersten Sparkassenaufsichtsbehörde zu erlassenden Beleihungsgrundsätze anzuwenden.“ *****

Die rechtlichen Voraussetzungen waren gegeben. Allerdings mangelte es an fachlichem Wissen und praktischen Erfahrungen. Unter anderen mussten die verschiedenen persönlichen und sachlichen Kreditrisiken, die Bonität des Kreditnehmers, die Verhältnismäßigkeit des Kredits zur Ertragskraft des Beleihungsobjektes richtig eingeschätzt werden.****** Auch im Firmenkundengeschäft gab es viele Unsicherheitsfaktoren, welche die Beurteilung der Bonität des Kunden und des wirtschaftlichen Erfolgs der Finanzierung erschwerten. Andererseits mochte einer auf Vertrauen basierenden Finanzierung eines örtlichen Unternehmens in der Gründungsphase eine langfristige Partnerschaft folgen. Wenn aber Kreditbetrüger auf unkundige DDR-Sparkässler trafen, so konnte auch großer Schaden entstehen.******* Es bestand ein enormer Nachholbedarf zur Qualifizierung des Personals. Schulungen zum gewerblichen Kreditgeschäft wurden von den westdeutschen Sparkassenakademien angeboten. Dringend notwendiges Know-how brachten auch die Kollegen aus den Partnersparkassen und die neuen Vorstände mit.

Fortsetzung am 20.07.2020

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* Der Schwerpunkt der Kredite lag beim privaten Wohnungsbau. Maßgebend war aber auch in diesem Bereich nicht die Finanzkraft der Darlehnssuchenden, sondern die Verfügbarkeit von Baukapazitäten. Den Großteil bekam der Massenwohnungsbau vom SED-Staat zugewiesen. Ein geringer Teil des Wohnungsbauvolumens wurde privaten Bauvorhaben zugestanden. Materialmangel war ein großes Problem.

** Vgl. Jahresbericht 1990/91 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, S. 17

*** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 317

**** Deswegen nahm zum 2. Juli 1990 die SCHUFA – Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH, an der der DDR-Sparkassenverband beteiligt war, die Arbeit auf.

***** Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der Sparkassen (Sparkassenanordnung) vom 26. Juli 1990, § 14, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 56, 30.08.1990, S. 1276

****** Zu dargestellten Problematik verfasste Bernd Großmann vom DSGV für die Verbandsleitung des DDR-Sparkassenverbandes ein aufschlussreiches Gutachten und mahnte insbesondere angesichts der fehlenden Kreditpraxis zur Zurückhaltung. Vgl. Bernd Großmann: Anlagenpolitik, 09.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA – 76/2004

******* Vgl. Geiger/ Günther, 1998, S. 215

  • Keiner Magd, sondern einer Köchin gehörte das Sparbuch von 1887. : © Historisches Archiv des OSV

Wappenkunde in Magdeburg

Wenn man sich mit alten Sparkassenbüchern beschäftigt, so fallen sie oft sofort ins Auge, die kunstvoll gestalteten Wappen der kommunalen Träger der Insitute. In früheren Zeiten existierten sehr viele eigenständige Sparkassen. Und so birgt das Historische Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes mit seinem Bestand an Sparbüchern auch eine umfangreiche Wappensammlung. Vorgestellt wurde im Blog zum Beispiel bereits das faszinierende Cottbuser Wappentier.

Hier ist das dekorative Wappen der Stadt Magdeburg zu sehen. Es ziert unser ältestes Sparkassenbuch aus Sachsen-Anhalt. 1887 wurde es bei der Zweigstelle Neustadt der Stadtsparkasse Magdeburg ausgestellt. Das Magdeburger Stadtwappen ist ein sogenanntes redendes Wappen, denn es symbolisiert den Stadtnamen. Eine Magd steht über einer Burg mit geöffnetem Tor. Diese Darstellung findet sich klein in Fenstern des geviertelten Wappenschildes zusammen mit fünfblättrigen Rosen, einem weitverbreitenen heraldischen Zeichen. Doch die weibliche Figur ist noch einmal abgebildet, auf einem Helm stehend. In der Hand hält sie immer einen Kranz als Symbol ihrer Reinheit, ihrer Jungfernschaft.

  • Bei der Stadtsparkasse Magdeburg wurden bis zum 30. Juni 1990 80.120 Auszahlungsquittungen mit einem Gesamtbetrag von 73,7 Millionen DM ausgestellt. Mindestens 100 und höchstens 2.000 DM konnten ab dem Folgetag per Quittung ausgereicht werden. Der Empfang war auf der Rückseite mit Unterschrift zu bestätigen. : © Stadtsparkasse Magdeburg

  • Arbeitsanweisung der Staatsbank der DDR zum Umgang mit DM-Auszahlungsquittungen vom 31. Mai 1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Bilanz der ersten Woche

Blogserie, Teil 41

Zum 1. Juli 1990 wurde die Deutsche Mark gesetzliches Zahlungsmittel in der DDR. Ab diesem Tag begannen die ostdeutschen Sparkassen, die Bevölkerung mit der neuen Währung auszustatten. Pro Person konnten bis zu 2.000 DM für die erste Woche ausgezahlt werden. Wer zuvor bei der Abgabe seines Kontoumstellungsantrags eine Auszahlungsquittung beantragt hatte, erhielt Geld. Überliefert ist, dass bei den DDR-Sparkassen vom 1. bis zum 6. Juli 1990 auf 4,3 Millionen dieser Quittungen rund 4,1 Milliarden DM ausgehändigt wurden.*

Vom 3. bis zum 6. Juli fand die Auszahlung bei dem Geldinstitut statt, das die Quittung ausgestellt hatte. Am 1. und 2. Juli konnte man nicht nur direkt bei der Hausbank, sondern auch bei zusätzlichen Auszahlungsstellen Bares bekommen.** Tausende Sonderauszahlungsstellen wurden für diese beiden Tage eingerichtet. Dafür waren Kreiskommissionen, die von den Direktoren und Direktorinnen der Sparkassen geleitet wurden, zuständig.*** Unterstützung erfuhren sie von den Bezirks-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen. Nicht zu vergessen die personelle Hilfe der westdeutschen Betreuungssparkassen, die Mitarbeiter auch zur Abwicklung der Währungsumstellung in die DDR entsandten.

Die Sparkässler hatten aber nicht nur mit der Auszahlung der Deutschen Mark zu tun. Mehr als 3,2 Millionen Bürger gaben in der ersten Juliwoche ihre restlichen Ostmarkbestände bei den Sparkassen ab, da nur Guthaben auf Konten umgewertet wurden. Der Freitag vor 30 Jahren war der letztmögliche Tag für Einzahlung und Antragstellung, wenn man nicht unverschuldet verhindert war.**** Die bei den 196 Sparkassen der DDR bis zum 6. Juli anfallenden Bestände in Mark mussten noch am gleichen Tag auf ein Verrechnungskonto bei der nächsten Staatsbankfiliale eingezahlt werden, damit die Umstellung durchgeführt werden konnte.

„Auf der Grundlage entsprechender Festlegungen der Deutschen Bundesbank wurde mit der Staatsbank Berlin dafür folgende technische Abwicklung vereinbart: Die Sparkassen ermitteln die vorhandenen Bestände in Mark der DDR und fertigen über den noch einzuzahlenden Betrag auf das Verrechnungskonto 2 einen Einzahlungsbeleg an, der vom Direktor der Sparkasse gegenzuzeichnen ist. Grundlage dafür sind telefonische Mitteilungen der Zweigstellenleiter, die anhand der Kassenabschlüsse erfolgen. Der einzuzahlende Betrag ist der zuständigen Staatsbankfiliale telefonisch durch einen vom Direktor der Sparkasse beauftragten Abteilungsleiter mitzuteilen. Diese Mitteilung muss spätestens zwischen 17.00 und 18.00 Uhr am Freitag, dem 6.7.1990, erfolgen.“ *****

Am Wochenende stellte die EDV 24,7 Millionen Sparkassenkonten um. Umstellungsbelege wurden ausgedruckt, welche die Kundinnen und Kunden in der Folgewoche abholen konnten. Ab Montag, den 9. Juli 1990, durften sie auch wieder frei über ihre Konten verfügen. In der ersten Juliwoche war der normale Service der Sparkassen nämlich nicht verfügbar. Wegen der Arbeit zur Durchführung der Währungsunion ruhte das Geschäft. Für den Geschäftsabschluss mussten in dieser Zeit zum Beispiel die Zinsen für das erste Halbjahr 1990 berechnet werden. Danach erfolgte die Umstellung. Im Ergebnis wurden zum Stichtag 30. Juni insgesamt Spareinlagen in Höhe von 50 Milliarden Mark 1 zu 1 und von 96 Milliarden Mark 2 zu 1 in DM umgetauscht.******

Fortsetzung am 16.07.2020

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* Vgl. Sparkassenverband der DDR: Presseinformation – Fakten zur Arbeit der Sparkassen in den ersten 4 Wochen nach der Währungsumstellung, 27.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

** Vgl. Deutsche Bundesbank: Modalitäten der Währungsumstellung (Kontoguthaben bei Geldinstituten und Bargeld) in der Deutschen Demokratischen Republik am 1. Juli 1990, 21.05.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 78/2004 Bd. 3

*** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 138

**** Personen, die damals objektiv nicht in der Lage waren, konnten bis spätestens 30. November 1990 eine nachträgliche Umstellung beantragen. Dabei musste man glaubhaft machen, dass man unverschuldet außerstande war, rechtzeitig das Geld einzuzahlen oder den Antrag zu stellen. Vgl. Staatsbank der DDR: Hinweise der Staatsbank der DDR zur Währungsumstellung im Rahmen der Währungsunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, 21.05.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA Pötzl 13/2004

***** Um Übermittlungsfehler auszuschließen, erfolgte parallel die Information durch den Innenrevisor der Sparkasse an die Bezirksgeschäftsstelle des Sparkassenverbandes der DDR, welche die betreffende Filiale der Staatsbank anrief. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Horst Oberländer an die Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen, 04.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

****** Vgl. Geiger/ Günther, 1998, S. 312

  • Das Sparkassengesetz schuf den Rechtsrahmen für die Sparkassen, um am 1. Juli 1990 in die Marktwirtschaft zu starten.

Das Sparkassengesetz der DDR

Blogserie, Teil 38

Zum 1. Juli 1990 trat der Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Um unter den veränderten Rahmenbedingungen wirken zu können, bekamen die Sparkassen der DDR eine neue Rechtsgrundlage, an deren Entstehung der DDR-Sparkassenverband großen Anteil hatte. Als Vorlage soll vor allem das Sparkassenrecht Nordrhein-Westfalens gedient haben.* Am 29. Juni beschloss die Volkskammer noch rechtzeitig das Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen, welches am 1. Juli gültig wurde. Es ersetzte das Statut der DDR-Sparkassen vom 23. Oktober 1975.

Im Sparkassengesetz finden sich wichtige Merkmale eines dezentralen kommunalen Sparkassenwesens. So wurde das Regionalprinzip verankert. Nur im Gebiet ihrer Träger sollten sich Sparkassen geschäftlich betätigen.** Auf die kommunale Verbundenheit legte man großen Wert. Die Sparkassen waren nicht mehr Einrichtungen der Räte der Stadt- und Landkreise und lediglich juristische Personen, sondern als Einrichtungen der Landkreise oder kreisfreien Städte oder der von ihnen gebildeten Zweckverbände rechtsfähige, gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie waren nicht mehr volkseigene Kreditinstitute. Die Sicherheit der Einlagen garantierte nicht mehr der sozialistische Staat. Für alle Verbindlichkeiten hafteten fortan die kommunalen Gewährträger. Sie hatten sicherzustellen, dass ihre Sparkassen ihre Aufgaben erfüllen konnten.*** Der öffentliche Auftrag wurde im DDR-Sparkassengesetz formuliert.

„Die Sparkassen haben die Aufgabe, den Sparsinn der Bevölkerung ihres Geschäftsgebiets zu fördern. Sie geben Gelegenheit, Ersparnisse und andere Gelder sicher und verzinslich anzulegen, dienen der örtlichen Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes, der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise ihres Geschäftsgebiets und der öffentlichen Einrichtungen in ihrem Geschäftsgebiet […]“ ****

Während das Sparkassenstatut von 1975 die Tätigkeit aller Sparkassen im Sinne der Aufgabenverteilung im sozialistischen Bankensystem festschrieb, bot 1990 die im Vollzug des Sparkassengesetzes erlassene Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der ostdeutschen Sparkassen umfangreiche Möglichkeiten.***** Das Gesetz forderte, dass sie ihre Aufgaben nach kaufmännischen Grundsätzen erfüllten und jederzeit zahlungsbereit waren. Festgelegt wurde – man denke an die Liquiditätshaltung bei der DGZ – die Zusammenarbeit mit vom Sparkassenverband für zuständig erklärten Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Sparkassenorganisation. Die Sparkassenanordnung konkretisierte dies. Verfügbare Gelder hatten die Sparkassen „bei der vom Sparkassenverband für zuständig erklärten Girozentrale sowie bei der zuständigen Landeszentralbank anzulegen“. ******

Anstatt eines Direktors war nun ein Vorstand aus mehreren Personen für die Geschäftsführung zuständig. Das Vier-Augen-Prinzip musste gewährleistet sein. Zur Aufsicht und Kontrolle des Wirkens der Sparkasse war nicht mehr der Rat des Kreises, sondern der Verwaltungsrat des Instituts befugt. Die demokratisch gewählte Vertretung des Gewährträgers, etwa der Kreistag, bestimmte den Vorsitzenden ihrer Verwaltung, in dem Fall den Landrat, zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats einer Kreissparkasse und wählte die übrigen Mitglieder.******* Der Verwaltungsrat bestimmte fortan die Richtlinien der Geschäftspolitik. Er durfte auch die Gründung, Auflösung oder Fusionierung kommunaler Sparkassen beschließen.******** Ein drittes Organ der Sparkasse stellte der Kreditausschuss unter Vorsitz des Verwaltungsratsvorsitzenden dar. Dem Ausschuss hatte der Vorstand Darlehen ab einer bestimmten Größe zur Zustimmung vorzulegen.

Die erwähnte Sparkassenanordnung vom 26. Juli 1990 regelte die Zuständigkeiten des Kreditausschusses und des Vorstandes detaillierter. Gleichzeitig wurde eine Mustersatzung erlassen. Es folgte am 29. August als weitere Durchführungsbestimmung zum DDR-Sparkassengesetz die Anordnung über die Verfahrensregelung zur Überleitung der Sparkassen an die Gewährträger. Demnach sollten die gewählten Vertretungen der Gewährträger ihren Sparkassen bis spätestens 1. Oktober eine der Mustersatzung entsprechende Satzung geben. Der Verwaltungsrat war bis zum 1. November zu wählen und der Kreditausschuss bis zum 15. November zu besetzen. Die Stellen der Vorstände waren unverzüglich auszuschreiben, in Ost- und in Westdeutschland.********* Da gesetzmäßig auch Sparkassenbeschäftigte in den Verwaltungsrat gewählt wurden, erfolgte am 29. August eine Anordnung zur diesbezüglichen Wahlordnung.

Das mit dem bundesdeutschen Recht kompatible Sparkassengesetz galt gemäß Einigungsvertrag ab 3. Oktober 1990 zunächst als einheitliches Länderrecht weiter. Es wurde in den folgenden Jahren ersetzt. So bekamen die Mitgliedsländer des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes eigene Sparkassengesetze, der Freistaat Sachsen 1993, Sachsen-Anhalt sowie Mecklenburg-Vorpommern 1994 und Brandenburg 1996. Diese Gesetze waren fast inhaltsgleich. Auch neue Sparkassenverordnungen und Mustersatzungen wurden von den Bundesländern erlassen.

Fortsetzung am 01.07.2020

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* Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 124

** Vgl. Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen (Sparkassengesetz) vom 29. Juni 1990, § 5, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 40, 12.07.1990, S. 567

*** Die Antstaltslast wurde später modifiziert. Die Gewährträgerhaftung entfiel. Lesen Sie dazu mehr in der Chronik des OSV.

**** Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen (Sparkassengesetz) vom 29. Juni 1990, § 2 (1), in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 40, 12.07.1990, S. 567

***** So gab es zum Beispiel vielfältigere Möglichkeiten zur Anlage der Sparkassenbestände. Vgl. Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der Sparkassen (Sparkassenanordnung) vom 26. Juli 1990, § 10, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 56, 30.08.1990, S. 1276

****** Ebd., § 16, S. 1277

******* Sachkundige Bürger waren wählbar. Bis zu zwei Drittel konnten der politischen Vertretung des Gewährträgers angehören. Die Dienstkräfte der Sparkasse wählten ein Drittel der Verwaltungsratsmitglieder als ihre Vertretung.

******** Vgl. Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen (Sparkassengesetz) vom 29. Juni 1990, § 6 (2), in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 40, 12.07.1990, S. 567

********* Vgl. Anordnung über die Verfahrensregelung zur Überleitung der Sparkassen an die Gewährträger vom 29. August 1990, § 3, in Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 60, 18.09.1990, S. 1475

  • Mit dem Beschluss der Hauptversammlung endete ein mehrmonatiger Entscheidungsprozess in der bundesdeutschen Sparkassenorganisation. Ein Jahr später war er jedoch hinfällig. : © Historisches Archiv des OSV

  • © Historisches Archiv des OSV

(k)eine einheitliche Zentralbank der ostdeutschen Sparkassen

Blogserie, Teil 36

Wozu brauchten die DDR-Sparkassen eine Zentralbank? Nun, den Sparkassen als regional tätigen Universalkreditinstituten war es aufgrund ihrer Größe vor 30 Jahren nicht möglich, der Kundschaft alle Bankprodukte und Serviceleistungen selbst zu konkurrenzfähigen Bedingungen anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, war eine Delegierung bestimmter Leistungen und Aufgaben innerhalb des Verbundsystems auf ein überregionales Zentralinstitut notwendig.* Der Sparkassenverband der DDR wollte unbedingt eine einheitliche Zentralbank für alle Mitglieder. Bei seiner ersten Sitzung am 17. April 1990 beschloss der Vorläufige Verbandsrat gemäß Verbandssatzung die Gründung eines Spitzeninstituts der DDR-Sparkassen als ihre Gemeinschaftseinrichtung.**

Man bat den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) um Unterstützung bei dem Vorhaben. Der Präsidialausschuss und die Verbandsvorsteherkonferenz des DSGV sprachen sich dafür aus, dass der Deutschen Girozentrale – Deutschen Kommunalbank (DGZ) diese Rolle zukommen sollte. Die zentralbankmäßige Betreuung von Sparkassen gehörte aber damals nicht zu ihrem Aufgabenspektrum als Institut auf Bundesebene. Der Verwaltungsrat der DGZ beschloss, dass man zunächst die Liquiditätshalterfunktion und stufenweise weitere Aufgaben übernehmen werde. Das Angebot nahm der Verbandsrat am 14. Juni an. Ihm war klar, dass die Betreuung am Anfang nicht umfassend sein konnte. Daher wurde der vorübergehenden Hilfe durch die westdeutschen Partnersparkassen und deren Landesbanken/Girozentralen zugestimmt.*** Dabei sollte es aber ein einheitliches Vorgehen geben.

„Alle Verbandsmitglieder waren sich darin einig, dass die Sparkassenorganisation der DDR den Wettbewerb mit den westdeutschen Bankkonzernen nur dann erfolgreich meistern kann, wenn sie geschlossen und einheitlich auftritt und nicht ihre Kräfte zersplittert. Aus diesem Grund sind Teillösungen, die nur einzelnen Sparkassen Vorteile verschaffen, abzulehnen. Die Verbandsmitglieder äußerten ihr Befremden darüber, daß auch Verbundeinrichtungen der westdeutschen Sparkassenorganisation versuchen, dieses einheitliche Vorgehen zu stören und einzelne Sparkassen bzw. einzelne Gebiete aus den beschlossenen Konzepten herauszulösen. Das betrifft insbesondere die Datenverarbeitung sowie die Spitzeninstitutslösung. Diese Meinungen werden übereinstimmend vertreten. Unter diesem Aspekt wurde dem vorliegenden Beschluß zur Übertragung der Aufgaben des Spitzeninstituts auf die DGZ einstimmig zugestimmt. Es kam die Erwartung zum Ausdruck, daß die westdeutsche Sparkassenorganisation schnellstmöglich Maßnahmen einleitet und keinen weiteren Zeitverlust zuläßt, um die einheitlich angestrebte Lösung durchsetzen zu helfen. Eine Zersplitterung unserer Kräfte wird sich aus Sicht der Verbandsratsmitglieder auch nachteilig auf die Wettbewerbsinitiativen der gesamten Sparkassenorganisation in Ost und West auswirken.“ ****

Am Vortag hatten sich die Leiter der westdeutschen Girozentralen dafür ausgesprochen, keine einheitliche Sparkassenzentralbank in der DDR aufzubauen, sondern deren Funktionen analog dem regionalen Betreuungskonzept des DSGV selbst auszuüben. Die außerordentliche Hauptversammlung der Deutschen Girozentrale stimmte jedoch am 18. Juni 1990 einer Vorlage des Hessischen Sparkassenverbandes zu. Demnach sollte die DGZ zunächst ab 2. Juli die Liquiditätshalterfunktion und mittelfristig sämtliche Zentralbankfunktionen, wie sie eine westdeutsche Landesbank/Girozentrale für die Sparkassen ihres Zuständigkeitsgebiets wahrnahm, übernehmen. Dazu gehörte auch die Geschäftsbankfunktion im arbeitsteiligen Verbund mit den Sparkassen. Die Gesellschafter der DGZ, also auch die Landesbanken/Girozentralen, verpflichteten sich, „keine auf Dauer angelegten, diesen Beschluß berührenden wettbewerblichen Aktivitäten auf dem Gebiet der heutigen DDR zu entwickeln“. *****

Mit der Entscheidung der Versammlung „wurde ein entscheidender Durchbruch in der Entwicklung einheitlicher Verbundstrukturen für die DDR-Sparkassen neben der LBS erzielt“, schrieb Verbandspräsident Rainer Voigt am 20. Juni.****** Gleichzeitig informierte er die Sparkassen über eine Absprache mit der Deutschen Bundesbank. Aus währungspolitischen Gründen sollten sie ihre flüssigen Mittel vorübergehend weiter, aber marktgemäß verzinst, bei der Staatsbank halten. Am Folgetag kündigte er eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der DGZ und den ostdeutschen Sparkassen an. (Bild 1) Am 2. August stimmte der Vorläufige Verbandsrat dem finalen Entwurf für den Kooperationsvertrag zu, den die Sparkassen mit ihrer neuen Zentralbank abschließen konnten.******* In einem Rundschreiben empfahl der Vizepräsident des Verbandes, umgehend zu unterzeichnen und wies eindringlich darauf hin, dass nur die Einbindung aller Sparkassen kostengünstige Leistungen sichern könne. „Verbundeinrichtungen können immer nur dann für alle vorteilhaft arbeiten, wenn sie mit dem vollen Volumen aller Sparkassen arbeiten können.“ ********

Nach dem Ende des Gentlemen’s Agreement hinsichtlich der Einlagen der Sparkassen bei der Staatsbank nahm die Deutsche Girozentrale zum 8. Oktober 1990 die volle Liquiditätshalterfunktion wahr.********* 90 % der Tages- und die Termingelder wurden übergeleitet. Unter anderem konnten die Mitgliedssparkassen Wertpapiere erwerben, welche für sie im Depot A verwahrt und verwaltet wurden. (Bild 2) Einen weiteren Service stellte die Refinanzierung von Kommunalkrediten dar. Für die ERP-Kredite war die DGZ bereits zuständig. Am 30. November 1990 beschloss ihr Verwaltungsrat einen Stufenplan, der zur Jahresmitte 1992 die volle Angebotspalette vorsah. So begann sie zum Beispiel als zentrale Verrechnungsstelle im Zahlungsverkehr zu fungieren und vollzog den täglichen Kontenausgleich ostdeutscher Sparkassen. Zwar schlossen fast alle Mitgliedssparkassen Kooperationsverträge ab. Da jedoch einige der mit der Wiedervereinigung für das Sparkassenwesen zuständigen Bundesländer andere Pläne hatten, scheiterte das Projekt der einheitlichen Sparkassenzentralbank bereits 1991. Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt gingen getrennte Wege.*********

Fortsetzung am 25.06.2020

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* Vgl. Sparkassenverband der DDR: Informationspapier – Zentralbank für die ostdeutschen Sparkassen, Februar 1991; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 82/2004

** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluß Nr. 9/90 – Spitzeninstitut der Sparkassen der DDR, 17.04.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 2/2017 1

*** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluß Nr. 22/1990 – Zentralinstitut für die Sparkassen der DDR, 14.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 2/2017 1

**** Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Protokoll der Beratung am 14.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA Pötzl 6/2004

***** Beschluß der a.o. Hauptversammlung der DGZ am 18.6.1990 (Abschrift); Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 82/2004

****** Sparkassenverband der DDR – Der Präsident, an die Direktoren der Stadt- und Kreissparkassen und Bezirksgeschäftsstellen, betr. Anlage der freien Mittel, 20.06.1990, S. 3; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

******* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluß Nr. 29/90 – Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen dem Sparkassenverband der DDR und der Deutschen Girozentrale – Deutschen Kommunalbank, 02.08.1990; Bestand: Historiches Archiv des OSV, HA Pötzl 6/2004

******** Sparkassenverband der DDR – Der Vizepräsident, an alle Direktoren der Stadt- und Kreissparkassen und Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen, 07.08.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 82/2004

********* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Der Vizepräsident, Rundschreiben Nr. 9/1990, betr. Übernahme der Liquiditätshalterfunktion durch die Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank – Berlin/Frankfurt, 18.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

********** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 264 ff.

  • Blick aus der trockenen Sparkassenfiliale auf den pitschnassen Alexanderplatz; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Dixie, Durst und Deutsche Mark

Blogserie, Teil 34

So lautete der Titel einer Veranstaltung des Deutschen Fernsehfunks, welche am Sonntag, den 10. Juni 1990, vor der Hauptstelle der Sparkasse der Stadt Berlin stattfand. Einen Tag bevor die DDR-Bürger ihre Umstellungsanträge abgeben konnten, sollte hier nicht nur über die Formalitäten der Währungsumstellung informiert werden. Live-Musik war angesagt und ein traditionelles Berliner Speisen- und Getränkeangebot geplant. Mit Informationsständen waren an dem Tag die Deutsche Bank, die Post und die staatliche Versicherung, die Sparkassen und die LBS vertreten. Die Volksbank hatte den Termin abgesagt. Lag es an den Wetteraussichten?

Mit der vom Deutschen Sparkassenverlag (DSV) bereitgestellten Dekoration dominierte die Sparkassenorganisation den Platz optisch.* Eine KNAX-Hüpfburg stand bereit. Zahlreiche Sonnenschirme und Banner waren aufgestellt, Wasserbälle aufgeblasen. Auch im Hintergrund strahlte das typische Sparkassenrot. Die Hauptstelle der Ostberliner Sparkasse war bereits mit den neuen Imagesymbolen versehen. Zigtausend Flug- und Faltblätter sowie Prospekte lieferte der DSV. Für die Kleinen gab es 10.000 KNAX-Hefte. Als Werbegeschenke bekamen Kinder auch Baseballmützen, Erwachsene Poloshirts oder Jogginganzüge.** In weit größerer Zahl waren Plastik-Tragetaschen, Kugelschreiber und andere Kleinigkeiten verfügbar.

Im Gebäude hatte die Sparkasse einen telefonischen Beratungsdienst für Anfragen zur Währungsunion eingerichtet. Persönlich kamen trotz des Dauerregens immerhin rund 40.000 Menschen zum Alexanderplatz. Sie holten sich Tipps zur Währungsumstellung und ließen sich das neue Angebot der DDR-Sparkassen, das diese auch mit Unterstützung ihrer westdeutschen Partnersparkassen realisieren konnten, vorstellen. Auch direkt vor Ort gab es eine Zusammenarbeit zwischen Ost und West. So waren etwa Frank Axel, damals Verbandsdirektor der Abteilung Passivgeschäft, Zahlungsverkehr, Wertpapiere beim Sparkassenverband der DDR, und Hans E. Giese, Referatsleiter in der Abteilung Grundsatzfragen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, für den Infostand zum Thema Sparkassenbuch und Girokonto zuständig.***

Das Wetter war vor 30 Jahren übrigens so schlecht, das selbst die Treptower Festtage abgesagt werden mussten. Die Sparkässler blieben jedoch standhaft.**** Interessanterweise führte gerade der Regen zu großer öffentlicher Aufmerksamkeit. Es folgten auch deswegen vergleichsweise hohe Einschaltquoten, die eine Werbesendung normalerweise nicht erreichte.***** Der DFF berichtete vom Morgen bis zum Abend insgesamt sechsmal live, sodass 105 Minuten Sendezeit zusammenkamen. Unter anderem wurden Interviews mit den Spitzenvertretern des DDR-Sparkassenverbandes und des DSGV ausgestrahlt. Es war ein erfolgreicher Tag. Die Deutsche Sparkassenzeitung resümierte am 15. Juni auf Seite 4:

„Insgesamt konnte sich die deutsche Sparkassenorganisation den DDR-Bürgern hervorragend präsentieren. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen dem sehr rührigen DDR-Sparkassenverband, dem Deutschen Sparkassenverlag, der LBS Münster, den Sparkassen in West- und Ostberlin sowie dem DSGV gelang es deutlich zu machen, daß die Sparkassen der DDR in enger Partnerschaft mit Unterstützung ihrer bundesdeutschen Kollegen für ihre Kunden kompetente Partner in allen Geldangelegenheiten sein werden.“

Fortsetzung am 11.06.2020

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* Weil man davon ausging, dass mit diesem Event eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit in der ganzen DDR erzielbar war, wurden rechtzeitig Vorbereitungen zur Selbstdarstellung der Sparkassenorganisation getroffen. Vgl. Schreiben Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor der Abteilung Werbung, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit Kurt Löffler an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. – Geschäftsführer Hans-Michael Heitmüller, 31.05.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 102 1/1999

** Vgl. Aufstellung der Werbemittel für die Veranstaltung Dixie, Durst und Deutsche Mark, Anlage 1 zum Vermerk des zuständigen Organisators beim DSGV, Herr Baumgartl, 06.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 102 1/1999

*** Vgl. Vermerk des zuständigen Organisators beim DSGV, Herr Baumgartl, 06.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 102 1/1999

**** Vgl. Bis auf die DM fiel so ziemlich alles ins Wasser, in: Berliner Zeitung, Nr. 133, 11.06.1990, S. 1

***** Vgl. Schreiben Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Kurt Löffler an den Deutschen Sparkassenverlag GmbH, Herrn Lorenz, 09.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 102 1/1999