• Gliederung der DDR nach der neuen Verwaltungsstruktur 1952 (Ausschnitt Karte des VEB Deutscher Zentralverlag Berlin; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Die Verwaltungsreform 1952

Vor 70 Jahren erließ das SED-Regime das „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik“. Dieses diente dazu, die föderative Stuktur abzuschaffen und einen zentralistischen Einheitsstaat zu erschaffen. „Das noch vom kaiserlichen Deutschland stammende System der administrativen Gliederung in Länder mit eigenen Landesregierungen sowie in große Kreise gewährleistet nicht die Lösung der neuen Aufgaben unseres Staates.“ Die in der Verfassung vom 7. Oktober 1949 verankerten Länder wurden faktisch, aber nicht formal abgeschafft. Die Länder mussten in ihren Gebieten eine neue Kreiseinteilung vornehmen und mehrere Kreise in einem Bezirk zusammenfassen. In den drei brandenburgischen Bezirken vermehrte sich die Zahl der Kreise zum Beispiel von 23 auf 41. Gesetzlich regelte die DDR-Regierung etwa den Übergang der Aufgaben der Landesregierungen auf die Organe der neuen Bezirke. Die Ministerpräsidenten hatten die Auflösung der Einrichtungen der Länder und die Schaffung der Bezirksbehörden zu gewährleisten.

Insgesamt entstanden im Gebiet der fünf Länder 14 Bezirke mit zusammen 217 Kreisen. Grenzverschiebungen gab es, wie Sie auf der abgebildeten Karte erkennen können. So gehörte beispielsweise der Westen des Bezirks Cottbus vormals zu Sachsen-Anhalt und der Süden zu Sachsen. Der Bezirk Cottbus zählte zu den wenigen Beispielen einer Bezirksgründung nach wirtschaftlichen Aspekten. Er war das Entwicklungszentrum der Kohle- und Energieindustrie. Mehr zum Thema können Sie hier lesen. Die Neugliederung hatte große Auswirkungen auf die Sparkassenorganisation in der DDR. Das Finanzministerium ordnete am 14. Oktober 1952 die Einrichtung von Kreissparkassen in den neuen Kreisen an. Es bestanden dann sage und schreibe 200 Sparkassen, darunter 175 Kreis-, 19 Stadt- und Kreis- sowie 6 Stadtsparkassen. Ihre Länderverbände und deren Zentralstelle wurden auf Geheiß des Ministerrats zum 30. November 1952 aufgelöst und die Aufgaben dem Finanzministerium übertragen, welchem Hauptreferate in den Bezirken untergeordnet waren.

  • Ab 1913 hatte die Stadtsparkasse ein eigenes Gebäude. (Abb. Ansichtskarte Verlag R. Lederbogen in Halberstadt, 1917; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Zur Geschichte der Sparkasse in Halberstadt

Halberstadt ist nach derzeitigem Forschungsstand der älteste Standort einer Sparkasse im Geschäftsgebiet der Harzsparkasse. Am 3. Juni 1833 eröffnete eine Stadtsparkasse im Untergeschoss des Halberstädter Rathauses. 1868 wurde sie mit der Stadtkasse vereinigt und 1891 wieder von ihr getrennt. Der Geschäftsraum befand sich dann im ehemaligen Standesamt im Rathaus. 1903 zog die Sparkasse ins nahegelegene Domprobsteigebäude. Auch dort waren die Verhältnisse sehr beengt. Es gab lediglich ein Zimmer. 1913 konnte die Stadtsparkasse dann in ein eigenes Haus einziehen, das die Stadt errichtet hatte.

Dieses können Sie auf der schmucken Ansichtskarte erkennen. So sah Halberstadt einstmals aus. Von der bedeutsamen historischen Stadt mit zahlreichen Fachwerkhäusern ist leider nicht mehr viel übrig. Der Ort wurde bei einem US-Luftangriff 1945 fast komplett zerbombt. Nach der Beseitigung der Trümmer fand sozialistischer Städtebau statt. Die Lücken füllte man mit Neubauten. Die Stadtsparkasse Halberstadt ließ die sowjetische Besatzungsmacht neu gründen, ohne Rechtsnachfolge. Mit der Verwaltungsreform 1952 entstand die Kreissparkasse Halberstadt. Bis 1993 lautete ihre Adresse Westendorf 37, danach Domplatz 12. Dort finden Sie heute eine Zweigstelle der Harzsparkasse, die am 1. Januar 2008 durch eine Fusion gegründet wurde.

  • Die zeitgenössische Karte zeigt das Geschäftsgebiet der Prenzlauer Kreissparkasse. (Abb. Ausschnitt Landkarte der preuß. Provinz Brandenburg; Druck und Verlag von C. Flemming in Glogau, 1844) : © Historisches Archiv des OSV

200 Jahre Sparkasse Uckermark – 180 Jahre Sparkasse in Prenzlau

Anlässlich des großen Jubiläums der Sparkasse Uckermark wird heute in der Hauptstelle, Georg-Dreke-Ring 62 in Prenzlau, eine Wanderausstellung zur Unternehmensgeschichte eröffnet. Diese war zunächst in der Filiale in Templin zu sehen, wo am 1. April 1822 die erste Sparkassengründung im Geschäftsgebiet erfolgte. Darüber hatten wir hier im Blog berichtet. Wer sich für die spannende Historie der Sparkasse interessiert, kann auch online eine schöne gestaltete Jubiläums-Begleitbroschüre ansehen. Sie beinhaltet auch Abbildungen des Historischen Archivs des OSV. Templin war der erste Ort mit einer Sparkasse in der Uckermark. Gewährträger des für den Kreis Templin zuständigen Geldinstituts waren zunächst die Mitglieder eines Vereins. Die erste kommunale Kreissparkasse in der Region entstand dann vor ziemlich genau 180 Jahren in Prenzlau, wo sich heute der Hauptsitz befindet. Falls Sie mehr über diese Gründung erfahren möchte, so schauen Sie doch gern einmal in unseren Jubiläumsbeitrag.

  • © Ostdeutscher Sparkassenverband

Seit 30 Jahren ein Vier-Länder-Verband

Seit 30 Jahren ist unser Sparkassenverband für vier ostdeutsche Bundesländer zuständig. Zum 1. Juli 1992 traten die Thüringer Verbandsmitglieder aus dem damaligen Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV) aus und dem neuen Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen bei. Erfurt wurde neben Frankfurt am Main Verbandssitz. Grundlage war ein Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern, welcher vor drei Jahrzehnten in Kraft trat. Bereits mit der Paraphierung des Vertrages am 10. März 1992 hatte der Hessische Verband in Abstimmung mit dem OSGV die Bertreuung der 35 thüringischen Sparkassen offiziell übernommen. Die erste Verbandsversammlung beschloss am 27. August 1992 die Satzung des Zwei-Länder-Verbandes.

In der Festschrift 125 Jahre Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen von 2018 steht, dass nach den Erfahrungen der DDR Vorbehalte gegen zentralistische Strukturen die Sparkassen und Träger Thüringens bewogen hätten, sich eine Alternative zum OSGV zu suchen. Deutlich machten sie ihren Austrittswillen beim Verbandstag in Cottbus am 17. September 1991, bei dem für unseren Verband eine den föderalen Grundsätzen entsprechende Struktur beschlossen wurde. Die neue Satzung garantierte über die Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände, die Regionalbeiräte, den Verbandsobmännerausschuss bis hin zum Verbandsvorstand eine demokratische Willensbildung unter Berücksichtigung der Interessen der Sparkassen, Gewährträger und Länder. Beim OSGV verblieben letztlich 146 Sparkassen und ihre Gewährträger aus den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Am 17. Dezember 1992 unterzeichneten die vier Ministerpräsidenten einen Staatsvertrag über den Vier-Länder-Verband.