• Am 8. März 1990 wurde der Sparkassenverband im Sparkassenstatut rechtlich verankert. : © Historisches Archiv des OSV

Rechtliche Weichenstellungen

Blogserie, Teil 17

Am 6. März 1990 beschloss die Volkskammer der DDR (Parlament) einstimmig die Änderung des Gesetzes über die Staatsbank. Das stellte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem freien Bankenmarkt im Osten dar. Die Staatsbank sollte nicht mehr von der Regierung abhängig sein. Die Tätigkeit als Emissionsbank, als Kredit- und Verrechnungszentrum wurde festgeschrieben. Die Erhaltung der Stabilität der Währung stand im Mittelpunkt. Bisherige Aufgaben konnten Geschäftsbanken übertragen werden. Die Aufsicht über die Tätigkeit der Geschäftsbanken und Sparkassen wurde von der Staatsbank wahrgenommen.*

Am 9. März verkündete der Vorsitzende des Staatsrates die Regelungen. Bereits am Tag zuvor hatte der Ministerrat der DDR (Regierung) Änderungen des Statuts der DDR-Sparkassen bekanntgegeben. Die Sparkassen sollten zwar ihre Aufgaben nicht mehr in Durchführung der Beschlüsse der SED erfüllen, galten aber weiterhin als volkseigene Kreditinstitute.** Die Aufsichtsfunktion der Staatsbank und ihres Präsidenten wurde festgelegt. Auch § 12 des Einheitsstatuts von 1975 erhielt eine neue Fassung.

Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR

  • Die Sparkassen sind Mitglied des Sparkassenverbandes. Die Aufgaben des Verbandes sind in der Satzung des Sparkassenverbandes geregelt.
  • Der Verband ist in den Bezirken durch Bezirksgeschäftsstellen vertreten. Ihnen obliegt die Durchführung der Verbandsarbeit in den Bezirken.“

Am 20. März 1990 sollten diese Neuerungen gültig werden. An diesem Tag fand die Gründungsversammlung des Sparkassenverbandes der DDR statt, welche ursprünglich für den 15. März avisiert war.*** Auch der Ort war ein anderer. Nicht ins Haus der Ministerien in Ost-Berlin, sondern ins Tagungszentrum des Ministeriums für Nationale Verteidigung in Strausberg wurden die Direktoren und Direktorinnen der 196 Sparkassen eingeladen, um die Verbandssatzung zu beschließen. Über den Ablauf des Tages wird natürlich hier im Blog am 20. März 2020 berichtet werden.

Fortsetzung am 12.03.2020

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* Vgl. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Staatsbank der deutschen Demokratischen Republik vom 6. März 1990, § 5, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 16, 12.03.1990, S. 125; Bestand: Historisches Archiv des OSV

** Vgl. Bekanntmachung über die Änderung des Statuts der Sparkassen der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. März 1990, § 1, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 19, 23.03.1990, S. 174; Bestand: Historisches Archiv des OSV

*** Vgl. Zeitlicher Ablaufplan zur Vorbereitung der Bildung des Sparkassenverbandes vom 23.01.1990, in: Historisches Archiv des OSV Akte HA 69/2004, Bd. 1

  • Motive von Werbepostkarten der LBS Sachsen, 1930er-Jahre : © Historisches Archiv des OSV

Vom Beginn des Bausparens in Chemnitz

Genau vor 90 Jahren nahm die Landesbausparkasse Sachsen ihre Tätigkeit auf. Dass sie in Form eines Zweckverbandes gegründet werden konnte, ist vor allem dem Engagement des sächsischen Verbandspräsidenten Dr. Johann Christian Eberle zu verdanken. Er wirkte nicht nur durch die Verbreitung des Giroverkehrs als Sparkassenreformer. Auch das Bauspargeschäft ergänzte die Tätigkeit der Sparkassen in ihrem Geschäftsgebiet. Durch das vertragliche, gemeinsame Sparen sollten der Neubau, der Kauf, der Umbau sowie die Entschuldung von Wohngebäuden gefördert werden. Das war in der Zeit der Weltwirtschaftskrise, die sich im Industrieland Sachsen besonders schädlich auswirkte, nicht ganz einfach.

Dies berichtete etwa die Stadtsparkasse Chemnitz im Geschäftsbericht für 1930. So wurden lediglich von 7 Bausparern 14 Bausparverträge mit einer Gesamtvertragssumme von 100.000 Reichsmark abgeschlossen. Doch es gab Schützenhilfe. Um die örtliche Wohnungsbautätigkeit zu stärken, schlossen damals Gemeinden Verträge aus Mitteln ihrer Sparkassen ab. Diese Vorratsverträge wurden nach der Zuteilung an private Bausparer übergeleitet. Die Stadt Chemnitz schloss 300 Verträge über insgesamt 1,5 Mio. Reichsmark ab. Bei der ersten Baugeldzuteilung am 14. Dezember 1930 sollten dann zwei Verträge über 20.000 Reichsmark zugeteilt werden und der örtlichen Wohnungswirtschaft zugutekommen.

  • Auszug aus dem Regulativ der Stadtsparkasse Markneukirchen, 1903 : © Historisches Archiv des OSV

Kontenobergrenzen zur Einlagenabwehr

Lange Zeit wurde den kommunalen Sparkassen vom Staat eine sozialpolitische Funktion zugemessen, die sich in Einlagenobergrenzen manifestierte. So sollten Wohlhabende ferngehalten werden. Besonders streng zeigte sich dabei das Königreich Sachsen. So wurde 1860 vom Innenministerium vorgeschrieben, dass Sparkonten von Privatkunden 500 Taler nicht übersteigen durften. Mit der Umstellung der Währung 1875 waren das 1.500 Mark. Diese Regelung galt bis 1902, also über 40 Jahre. Es gab schrittweise Erhöhungen, 1902 auf 3.000 Mark und 1912 auf 5.000 Mark. Dies erfolgte mit dem Verweis, dass sich Gehälter und Löhne verbessert hatten und auch Arbeiter mittlerweile mehr sparen konnten.

„Die Regierung will also unbedingt daran festhalten, dass die Sparkasse nur die ersten Sparpfennige aufzunehmen und zu sammeln hat. Hat der Sparer ein kleines Kapital aufgespeichert, das groß genug ist, eine andere Anlage zu benutzen, so wird es aus dem Schutz der Sparkasse entlassen und muss selbstständig seinen Weg suchen.“*

In der Realität wurden die Sparkassen nicht nur von der „Unterschicht“ zum Sparen, sondern auch von der „Mittelschicht“ zur Geldanlage genutzt. Überliefert ist, dass die Obergrenzen wohl geschickt umgangen wurden, indem Kapital auf mehrere Sparbücher verteilt wurde. So bekam etwa jedes Familienmitglied eines ausgestellt. Oder man verwendete verschiedene Namen. Personalausweise existierten noch nicht. Eine andere Möglichkeit stellte die Nutzung mehrerer Sparkassen dar. Der Weg war nicht weit. In Sachsen bestanden besonders viele eigenständige Sparkassen.

Erwähnenswert ist, dass am Anfang des 20. Jahrhunderts gerade in wirtschaftlichen Krisenjahren die Einlagen zunahmen, weil Sachsen Geld aus Banken und industriellen Anlagen abzogen und bei den Sparkassen parkten. Gleichzeitig kam es, bedingt durch den Rückgang von Einkommen in diesen Zeiten, zu einem Rückgang der normalen Spartätigkeit. Übrigens suchten damals Anleger auch im Zuge von Zusammenbrüchen von Banken in Dresden und Leipzig einen „sicheren Hafen“.

* Braedt, Felix: Das Sparkassenwesen im Königreich Sachsen, 1912, S. 17

  • Mitarbeiterinnen der Kreissparkasse Quedlinburg in der Wendezeit : © Harzsparkasse; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Lohnerhöhungen mit Nachdruck gefordert

Blogserie, Teil 11

Am 13. Februar zwischen 14:00 und 15:00 Uhr sollte er stattfinden, der Warnstreik aller Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der DDR. Bereits am 23. Januar hatten einzelne Sparkassen ihren Betrieb für eine Stunde eingestellt. Die Kreissparkasse Quedlinburg informierte im Nachgang alle anderen Sparkassen von ihrem Streik und über die Beweggründe. Im Mittelpunkt stand die Arbeits- und Lohnsituation.

„Dieser Warnstreik wurde letztlich auch im Interesse unserer Kunden geführt, denn wie sollten wir sonst unsere qualifizierten Mitarbeiter halten, wenn der Verdienst in anderen Bereichen weitaus höher ist. Das Einkommen unserer Kollegen liegt weit unter dem Republikdurchschnitt. Neueinstellungen scheitern immer wieder an diesem Problem. Deshalb leidet unser Institut an einer permanenten Unterbesetzung.“*

Des Weiteren wollte die Kreissparkasse „die Ablösung unserer Vor- und Nachkriegsbestände an Arbeitsmitteln durch moderne Büromöbel und -technik“. Unter anderem wurde eine Konzentration auf die eigentlichen Aufgaben und Dienstleistungen einer Sparkasse gefordert. Dazu gehörte zum Beispiel nicht der Verkauf von FDGB-Marken. Auch die Eigenständigkeit der Institute in der DDR mahnte das Schreiben an. Über den Verlauf des Streiks, für den sich sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse ausgesprochen hatten, heißt es:

„In den Tageszeitungen informierten wir die Kunden und baten um Unterstützung durch Vertrauen und Verständnis für diese Maßnahme. An den Schaltern brachten wir Aushänge rechtzeitig an und in den 2 größten Betrieben des Kreises machte zusätzlich der Betriebsfunk auf unseren Streik aufmerksam. Am 23. Januar trat dann von 14.00 – 15.00 Uhr die Belegschaft im gesamten Kreisgebiet vor die Tür und brachte auf Transparenten ihre Forderungen zum Ausdruck. […] Von den Kunden erhielten wir nur Zuspruch und Befürwortung. Dieser 1-stündige Warnstreik wurde von unseren Mitarbeitern vor- oder nachgearbeitet.“  

Bis zum 13. Februar wurden annehmbare Vorschläge von der Staatsbank und der Zentralstelle der zuständigen Gewerkschaft gefordert. Sonst sollte der Warnstreik wiederholt werden. „Wir hoffen, dass sich alle Mitarbeiter der Sparkassen an diese Forderungen anschließen.“ Die von der Kreissparkasse Quedlinburg benannten Probleme kannten auch die anderen DDR-Sparkassen. Viele Institute schlossen sich letztlich dem Aufruf an, andere erklärten sich zumindest mit den Kolleginnen und Kollegen solidarisch und schickten Beschwerdeschreiben nach Berlin.

Was die Forderung nach mehr Geld betraf, so kündigte der Ministerrat der DDR am 1. Februar 1990 grundsätzliche Verbesserungen an. Eine Woche später fanden die Tarifpartner – der Präsident der Staatsbank und der Zentralvorstand der „Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft“ – eine Vereinbarung zu den Löhnen und Gehältern in Banken und Sparkassen. Demnach sollten gewerblich Beschäftigte zum 1. März durchschnittlich 150,00 Mark mehr bekommen. Für alle anderen Beschäftigten der Sparkassen waren zum 1. Juni durchschnittlich 200,00 Mark mehr Gehalt angedacht.**

Nicht nur wegen des späten Termins für die Angestellten regte sich Widerstand bei den Sparkassen. Man forderte auch deutlich mehr Geld. Es hagelte Protestschreiben. Weitere Arbeitsniederlegungen drohten. So wurde etwa für den 6. März ein vierstündiger Generalstreik angekündigt.*** Letztlich beugte sich der Staatsbankpräsident dem Druck, nachdem Vertreter, unter anderem aus Quedlinburg, persönlich zu einem Gespräch in Berlin erschienen waren.**** Zum 1. März 1990 wurden die Lohn- und Gehaltserhöhungen erkämpft.

Fortsetzung am 16.02.2020
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* Schreiben der Kreissparkasse Quedlinburg: An alle Mitarbeiter der Sparkassen!, 25.1.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-191/2010

** Vgl. Schreiben des Leiters der Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR, Rainer Voigt, an die Kreissparkasse Pirna, 13.2.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-191/2010

*** Vgl. Resolution der Kreissparkasse Sangerhausen an den Präsidenten der Staatsbank der DDR, 13.2.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004 c

**** So berichtete etwa die Deister- und Weserzeitung in einem Artikel am 19.2.1990 vom Erfolg der Quedlinburger in Berlin; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004 c

  • ehemaliges Gebäude der Staatsbank im Januar 2020 : © Historisches Archiv des OSV

Konspirativ fing es an …

Blogserie, Teil 8

Konspirativ war es, das erste persönliche Zusammentreffen von Vertretern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und der Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR. So wusste deren Präsident Dr. Horst Kaminsky nichts von der Zusammenkunft, die am 2. Januar 1990 bei der Sparkasse in West-Berlin stattfand. Denn dienstliche Kontakte waren eigentlich untersagt. Abteilungsleiter Rainer Voigt und sein Stellvertreter Hans-Georg Günther hatten deswegen dringende Arzttermine vorgeschoben und sich „abgesetzt“.* Empfangen wurden sie vom stellvertretenden Geschäftsführer des DSGV, Dr. Walter Geiger, und dem Leiter der Deutschen Sparkassenakademie, Prof. Dr. Günter Ashauer.

Man tauschte sich über das Sparkassenwesen in Ost und West aus. Ein wichtiges Gesprächsthema stellte die Bildung eines Sparkassenverbandes in der DDR dar, mit der Voigt beauftragt war. Die Vertreter des DSGV wollten bei der Etablierung helfen und gaben Hinweise, verwiesen etwa auf die rechtlichen Grundlagen von Regionalverbänden. Im Osten gab es jedoch (noch) keine Länder, sondern Bezirke. Und auch der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik war noch nicht beschlossen. Die Schwierigkeit bestand darin, einen überregionalen Verband mit einer regionalen Satzung zu schaffen.** Die Sparkassen wollten keinesfalls von zentraler Stelle bevormundet werden, wie sie es schon von der Staatsbank kannten. Beim Entwicklungsprozess der Verbandssatzung vor 30 Jahren konnten alle ostdeutschen Sparkassendirektoren und -direktorinnen mitwirken.

Vor diesem Hintergrund fand schließlich am 26. Januar 1990 ein Treffen statt, zu dem Kaminsky selbst geladen hatte. Er wurde vom Vizepräsidenten Bruno Meier und von Rainer Voigt begleitet. Zu Besuch nach Ost-Berlin kamen der DSGV-Präsident Dr. h. c. Helmut Geiger, der Verbandsgeschäftsführer Dr. Hannes Rehn sowie sein Stellvertreter, Dr. Walter Geiger. Vereinbart wurde die Zusammenarbeit zwischen der Sparkassenabteilung und dem Dachverband. Der DSGV-Präsident kündigte nach der Zusammenkunft öffentlich an, dass die für März geplante Gründung des DDR-Sparkassenverbandes von der bundesdeutschen Sparkassenorganisation voll unterstützt werde.*** Endlich würden die Sparkassen aus ihrer Abhängigkeit von der Staatsbank entlassen. Ihre Geschäftstätigkeit sollte der neue Verband koordinieren und Hilfestellung bei der Umgestaltung des Sparkassenwesens geben, so Geiger.

Fortsetzung am 07.02.2020
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* So berichtet z. B. Hans-Georg Günther im Entwurf einer Abschiedsrede für den DSGV-Präsidenten Dr. h. c. Helmut Geiger 1993; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-81/2004, Bd. 1

** Vgl. ZZI Rainer Voigt, 15.05.2012; Bestand: Historisches Archiv des OSV

*** DDR-Sparkassenverband vor Gründung, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 8, 30.01.1990, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV

  • © Historisches Archiv des OSV

Ein Sparbuch der Sparkasse der Residenzstadt Potsdam

Es ist wieder an der Zeit, ein außergewöhnliches Sparbuch aus unserem Archivbestand vorzustellen. Im Mittelpunkt des Interesses soll aber nicht das hübsche Bienenkorb-Motiv stehen, das im Blog schon mehrfach thematisiert worden ist. Auffällig ist das Sparkassenbuch wegen der Bezeichnung „Sparkasse der Residenzstadt Potsdam“. Sie findet sich nicht nur auf dem Cover. Eröffnet wurde das Buch im Januar 1928. Zu diesem Zeitpunkt „residierte“ Wilhelm II. schon seit fast einem Jahrzehnt in den Niederlanden. Im November 1918 war er geflohen und hatte als preußischer König und Deutscher Kaiser abgedankt. Damit hatte Potsdam die Funktion als Residenzstadt verloren. Die Stadtverwaltung behielt die Bezeichnung jedoch bei. Noch Anfang der 1930er-Jahre tauchte sie in den Sparbüchern der kommunalen Sparkasse auf.