• © Historisches Archiv des OSV/ Jahresbericht der Kreissparkasse Sangerhausen 2000

20 Jahre Internet-Filiale

Heute heißt sie Internet-Filiale. Bei ihrer Einführung vor 20 Jahren wurde sie Virtuelle Geschäftsstelle genannt. Als neuer Vertriebskanal für die Sparkassen in den vier Mitgliedsländern entwickelte sie der damalige Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband. Die neue Plattform im Internet zeichne sich durch eine besonders übersichtliche und kundenfreundliche Benutzerführung aus, schrieb der Verband im Jahresbericht 2000. Sie sei im Hinblick auf das Produktangebot ausbaufähig und bette sich gut in das Gesamtkonzept der Mehrkanalvertriebsstrategie der Sparkassen ein. Nicht etwa Selbstzweck oder Modetrend sei die „Internetschiene“, sondern ein zusätzlicher Service für die moderne Kundschaft, der die Dienstleistungen der Geschäftsstellen spürbar ergänze und abrunde.

Bei der Kreissparkasse Sangerhausen fand die Eröffnung des weiteren Vertriebsweges am 1. September 2000 im Rahmen des Altstadtfestes statt. Um sich für das Online-Banking fit zu machen, nutzten zu dieser Zeit viele Menschen die von der Sparkasse und der Kreisvolkshochschule gemeinsam angebotenen Kurse. Es ging nicht nur um die Verwaltung des Kontos von zu Hause aus. Man konnte zum Beispiel auf der Sparkassen-Homepage ein kostenloses Musterdepot führen und sein eigenes „Börsenspiel“ starten. Unter anderem bot die Seite einen großen Immobilienteil und Finanzierungsangebote. Als regionales Geldinstitut wollte die Sparkasse auf Veranstaltungen hinweisen, natürlich auch auf solche, die sie selbst unterstützte. Vielfältig war das Angebot, das noch ausgebaut wurde.

Zweifellos ist die Etablierung der Geschäftsstelle im Internet ein wichtiger Meilenstein in der jüngeren ostdeutschen Sparkassengeschichte. Heute ist sie wichtiger denn je. Von der Innovation vor 20 Jahren soll darum auch in diesem Jahr den Auszubildenden der Sparkassen berichtet werden, die an den Einführungsseminaren der Nord- Ostdeutschen Sparkassenakademie in Potsdam teilnehmen. Auf dem Stundenplan steht die Historie morgen für die Azubis der Sparkasse Mansfeld-Südharz. Die Kreissparkasse ging 2008 in ihr auf. Bestimmt interessiert die Teilnehmenden die Internet-Filiale, die wohl in den meisten Fällen älter ist als sie selbst.

  • Sparbuch der Stadtsparkasse Karl-Marx-Stadt/ Chemnitz - In Millionen Sparkassenbüchern musste vor 30 Jahren händisch die Umstellung auf DM vermerkt werden. : © Historisches Archiv des OSV

„DDR-Sparkassen bewältigen gewaltiges Arbeitspensum“

Blogserie, Teil 44

Unter dieser Überschrift veröffentlichte die Deutsche Sparkassenzeitung auf Seite 1 eine Leistungsbilanz der ostdeutschen Sparkassen für die ersten vier Wochen seit der Währungsunion.* Die zugrunde liegende Pressemeldung des Sparkassenverbandes der DDR datiert auf den 27. Juli 1990. Sie enthält interessante Fakten zur Leistung der Sparkassen vor 30 Jahren. Demnach betrug der Arbeitsumfang damals fast das Fünffache der Vorjahre.** Für die Beschäftigten gab es seit Monaten kein normales Wochenende mehr. Oft musste täglich 12 Stunden gearbeitet werden. Hervorgehoben wurde, dass dies vor allem Frauen betraf, die in der Mehrzahl Kinder im Alter bis 6 Jahren und im schulpflichtigen Alter hatten.

Nach der ersten Juliwoche war die Ausnahmesituation noch nicht vorbei. Durch über 4 Millionen Vorgänge wurden 10 Milliarden Deutsche Mark von den Sparkassen ausgezahlt. Der Bargeldbestand in der DDR, der wegen des alleinigen Umtauschs auf Konten praktisch nicht mehr vorhanden war, wurde so wiederhergestellt. Die Meldung erwähnt, dass seit dem 9. Juli mehr als 5 Millionen Kunden fast 17 Millionen Umstellungsbelege und ihre ersten neuen Kontoauszüge abgeholt hatten. 4 Millionen Kunden ließen sich die umgestellten DM-Beträge in ihre Sparkassenbücher eintragen, um frei über das Geld verfügen und weiter sparen zu können.***

Per Rundschreiben waren die 196 Sparkassen von ihrem Verband rechtzeitig über die notwendige Kennzeichnung informiert worden. Die Staatsbank der DDR gab vor, die nächste freie Zeile unter dem letzten Eintrag durch einen Doppelstrich zu entwerten. In die folgende Zeile musste in den Spalten Datum, Rückzahlung und Einzahlung ein spezieller Stempel**** angebracht werden. In die Spalte Guthaben war der neue Saldo laut Umrechnungsabrechnung in Deutsche Mark einzutragen. Dass bei dem abgebildeten Sparbuch Spalten bereits mit DM bezeichnet sind, soll Sie, liebe Leserinnen und Leser, nicht irritieren. Gedruckt wurde es, als die Währung im Osten noch Deutsche Mark der Deutschen Notenbank hieß.

Wichtig war die rasche Eintragung vielen Menschen auch wegen der neuen Möglichkeit des Freizügigkeitsverkehrs mit den bundesdeutschen Sparkassen ab dem 9. Juli 1990.***** So konnten Sparkassenkunden sich maximal 2.000 DM innerhalb von 30 Tagen bei einer Sparkasse in der Bundesrepublik vom Sparbuch auszahlen lassen. Auch Einzahlungen waren möglich. Die zentrale Verrechnung erfolgte über die Stadtsparkasse Magdeburg. Zur Information der westdeutschen Institute hatte der DDR-Verband ein Merkblatt übersandt. Sie wurden unter anderem mit den unterschiedlichen Ausführungen der Sparkassenbücher bekannt gemacht.****** Von den „Notsparbüchern“ im Faltblattformat ist bereits berichtet worden. Daneben kursierten gleich drei Versionen mit rotem Pappeinband und DDR-Sparkassenlogo. Eingestanzt war in Goldschrift Deutsches Sparkassenbuch, Sparkassenbuch oder Sparbuch.

Fortsetzung am 31.07.2020

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* Vgl. DDR-Sparkassen bewältigen gewaltiges Arbeitspensum, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 60, 07.08.1990, S. 1

** Vgl. Presseinformation der Sparkassenverbandes der DDR: Fakten zur Arbeit der Sparkassen in den ersten 4 Wochen nach der Währungsumstellung, 27.07.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 102 4/1999

*** Vgl. ebd., S. 1

**** Die Stempel bestellte der Verband bei der Firma Schmorrde in Löbau, welche diese direkt an die Sparkassen liefern sollte. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Horst Oberländer an die Direktoren der Sparkassen und Bezirksgeschäftsstellen, 21.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

***** Die Sparkassenbücher der westdeutschen Sparkassen waren hingegen vorerst nicht zum Freizügigkeitsverkehr im Osten zugelassen. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel: Rundschreiben Nr. 10, 04.07.1990, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

****** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband – Herrn Lux betr. Freizügiger Sparverkehr DDR/BRD, 19.06.1990, Anlage 1 – Merkblatt, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

  • Viele Einlagen und wenig Kredite - so sah es vor 30 Jahren nicht nur bei der drittgrößten Sparkasse der DDR, der Stadtsparkasse Dresden, aus. : © Historisches Archiv des OSV/ Bestand HAP - E 642/2010

Aufbau des Kreditgeschäfts

Blogserie, Teil 42

Der Umfang des Kreditgeschäfts der DDR-Sparkassen war vor 30 Jahren verhältnismäßig gering, was an der jahrzehntelangen Aufgabenverteilung im sozialistischen Bankensystem und der Planwirtschaft lag.* Der Marktanteil der Sparkassen betrug zur Währungsunion bei den Spareinlagen knapp 81 Prozent, bei den Krediten jedoch nur 4,2 Prozent. In erster Linie waren Kredite für den privaten Wohnungsbau, aber auch Konsumentenkredite, etwa Darlehn für junge Eheleute, und geringfügig gewerbliche Kredite im Bestand.

Zum Kundenstamm im Bereich Firmenkredit gehörten vor allem kleinere private Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Sie waren ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen und beim Wachstum des Kreditgeschäfts.** Bereits durch das ERP-Programm konnten die Sparkassen in diesem Segment Fuß fassen und zum Beispiel Existenzgründer unterstützen. Die Kreditausweitung in der zweiten Jahreshälfte 1990 beruhte sogar fast vollständig auf der Nachfrage der mittelständischen Wirtschaft. Das Volumen der Unternehmenskredite hat sich in dieser Zeit mehr als versechsfacht.***

Für den Aufbau des Kreditgeschäfts waren das Sparkassengesetz vom 29. Juni 1990, das die örtliche Kreditversorgung als Aufgabe hervorhob, und die Sparkassenanordnung vom 26. Juli maßgebend. Sie ermöglichten eine universelle Betätigung. So waren Körperschaftskredite, gesicherte Personalkredite und Blankokredite erlaubt. Die Produktpalette wurde angepasst. Zum Beispiel konnten Privatkunden Dispositionskredite und frei verfügbare Anschaffungskredite bekommen, wobei die Bonität der Schuldner zu beachten war.**** Zum Realkredit war festgelegt:

„Darlehen können gegen Grundpfandrechte und Schiffshypotheken gewährt werden. Die Beleihung darf die ersten drei Fünftel des Wertes des Grundstücks, Schiffs- oder Schiffsbauwerks nicht übersteigen. Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstückes darf den durch sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkehrswert nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Beleihungsobjekts und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen dieses Grundstück bei ordnungsgemäßer Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Im übrigen sind die nach Anhörung des Sparkassenverbandes von der obersten Sparkassenaufsichtsbehörde zu erlassenden Beleihungsgrundsätze anzuwenden.“ *****

Die rechtlichen Voraussetzungen waren gegeben. Allerdings mangelte es an fachlichem Wissen und praktischen Erfahrungen. Unter anderen mussten die verschiedenen persönlichen und sachlichen Kreditrisiken, die Bonität des Kreditnehmers, die Verhältnismäßigkeit des Kredits zur Ertragskraft des Beleihungsobjektes richtig eingeschätzt werden.****** Auch im Firmenkundengeschäft gab es viele Unsicherheitsfaktoren, welche die Beurteilung der Bonität des Kunden und des wirtschaftlichen Erfolgs der Finanzierung erschwerten. Andererseits mochte einer auf Vertrauen basierenden Finanzierung eines örtlichen Unternehmens in der Gründungsphase eine langfristige Partnerschaft folgen. Wenn aber Kreditbetrüger auf unkundige DDR-Sparkässler trafen, so konnte auch großer Schaden entstehen.******* Es bestand ein enormer Nachholbedarf zur Qualifizierung des Personals. Schulungen zum gewerblichen Kreditgeschäft wurden von den westdeutschen Sparkassenakademien angeboten. Dringend notwendiges Know-how brachten auch die Kollegen aus den Partnersparkassen und die neuen Vorstände mit.

Fortsetzung am 20.07.2020

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* Der Schwerpunkt der Kredite lag beim privaten Wohnungsbau. Maßgebend war aber auch in diesem Bereich nicht die Finanzkraft der Darlehnssuchenden, sondern die Verfügbarkeit von Baukapazitäten. Den Großteil bekam der Massenwohnungsbau vom SED-Staat zugewiesen. Ein geringer Teil des Wohnungsbauvolumens wurde privaten Bauvorhaben zugestanden. Materialmangel war ein großes Problem.

** Vgl. Jahresbericht 1990/91 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, S. 17

*** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 317

**** Deswegen nahm zum 2. Juli 1990 die SCHUFA – Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH, an der der DDR-Sparkassenverband beteiligt war, die Arbeit auf.

***** Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der Sparkassen (Sparkassenanordnung) vom 26. Juli 1990, § 14, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 56, 30.08.1990, S. 1276

****** Zu dargestellten Problematik verfasste Bernd Großmann vom DSGV für die Verbandsleitung des DDR-Sparkassenverbandes ein aufschlussreiches Gutachten und mahnte insbesondere angesichts der fehlenden Kreditpraxis zur Zurückhaltung. Vgl. Bernd Großmann: Anlagenpolitik, 09.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA – 76/2004

******* Vgl. Geiger/ Günther, 1998, S. 215

  • Keiner Magd, sondern einer Köchin gehörte das Sparbuch von 1887. : © Historisches Archiv des OSV

Wappenkunde in Magdeburg

Wenn man sich mit alten Sparkassenbüchern beschäftigt, so fallen sie oft sofort ins Auge, die kunstvoll gestalteten Wappen der kommunalen Träger der Insitute. In früheren Zeiten existierten sehr viele eigenständige Sparkassen. Und so birgt das Historische Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes mit seinem Bestand an Sparbüchern auch eine umfangreiche Wappensammlung. Vorgestellt wurde im Blog zum Beispiel bereits das faszinierende Cottbuser Wappentier.

Hier ist das dekorative Wappen der Stadt Magdeburg zu sehen. Es ziert unser ältestes Sparkassenbuch aus Sachsen-Anhalt. 1887 wurde es bei der Zweigstelle Neustadt der Stadtsparkasse Magdeburg ausgestellt. Das Magdeburger Stadtwappen ist ein sogenanntes redendes Wappen, denn es symbolisiert den Stadtnamen. Eine Magd steht über einer Burg mit geöffnetem Tor. Diese Darstellung findet sich klein in Fenstern des geviertelten Wappenschildes zusammen mit fünfblättrigen Rosen, einem weitverbreitenen heraldischen Zeichen. Doch die weibliche Figur ist noch einmal abgebildet, auf einem Helm stehend. In der Hand hält sie immer einen Kranz als Symbol ihrer Reinheit, ihrer Jungfernschaft.

  • Bei der Stadtsparkasse Magdeburg wurden bis zum 30. Juni 1990 80.120 Auszahlungsquittungen mit einem Gesamtbetrag von 73,7 Millionen DM ausgestellt. Mindestens 100 und höchstens 2.000 DM konnten ab dem Folgetag per Quittung ausgereicht werden. Der Empfang war auf der Rückseite mit Unterschrift zu bestätigen. : © Stadtsparkasse Magdeburg

  • Arbeitsanweisung der Staatsbank der DDR zum Umgang mit DM-Auszahlungsquittungen vom 31. Mai 1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Bilanz der ersten Woche

Blogserie, Teil 41

Zum 1. Juli 1990 wurde die Deutsche Mark gesetzliches Zahlungsmittel in der DDR. Ab diesem Tag begannen die ostdeutschen Sparkassen, die Bevölkerung mit der neuen Währung auszustatten. Pro Person konnten bis zu 2.000 DM für die erste Woche ausgezahlt werden. Wer zuvor bei der Abgabe seines Kontoumstellungsantrags eine Auszahlungsquittung beantragt hatte, erhielt Geld. Überliefert ist, dass bei den DDR-Sparkassen vom 1. bis zum 6. Juli 1990 auf 4,3 Millionen dieser Quittungen rund 4,1 Milliarden DM ausgehändigt wurden.*

Vom 3. bis zum 6. Juli fand die Auszahlung bei dem Geldinstitut statt, das die Quittung ausgestellt hatte. Am 1. und 2. Juli konnte man nicht nur direkt bei der Hausbank, sondern auch bei zusätzlichen Auszahlungsstellen Bares bekommen.** Tausende Sonderauszahlungsstellen wurden für diese beiden Tage eingerichtet. Dafür waren Kreiskommissionen, die von den Direktoren und Direktorinnen der Sparkassen geleitet wurden, zuständig.*** Unterstützung erfuhren sie von den Bezirks-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen. Nicht zu vergessen die personelle Hilfe der westdeutschen Betreuungssparkassen, die Mitarbeiter auch zur Abwicklung der Währungsumstellung in die DDR entsandten.

Die Sparkässler hatten aber nicht nur mit der Auszahlung der Deutschen Mark zu tun. Mehr als 3,2 Millionen Bürger gaben in der ersten Juliwoche ihre restlichen Ostmarkbestände bei den Sparkassen ab, da nur Guthaben auf Konten umgewertet wurden. Der Freitag vor 30 Jahren war der letztmögliche Tag für Einzahlung und Antragstellung, wenn man nicht unverschuldet verhindert war.**** Die bei den 196 Sparkassen der DDR bis zum 6. Juli anfallenden Bestände in Mark mussten noch am gleichen Tag auf ein Verrechnungskonto bei der nächsten Staatsbankfiliale eingezahlt werden, damit die Umstellung durchgeführt werden konnte.

„Auf der Grundlage entsprechender Festlegungen der Deutschen Bundesbank wurde mit der Staatsbank Berlin dafür folgende technische Abwicklung vereinbart: Die Sparkassen ermitteln die vorhandenen Bestände in Mark der DDR und fertigen über den noch einzuzahlenden Betrag auf das Verrechnungskonto 2 einen Einzahlungsbeleg an, der vom Direktor der Sparkasse gegenzuzeichnen ist. Grundlage dafür sind telefonische Mitteilungen der Zweigstellenleiter, die anhand der Kassenabschlüsse erfolgen. Der einzuzahlende Betrag ist der zuständigen Staatsbankfiliale telefonisch durch einen vom Direktor der Sparkasse beauftragten Abteilungsleiter mitzuteilen. Diese Mitteilung muss spätestens zwischen 17.00 und 18.00 Uhr am Freitag, dem 6.7.1990, erfolgen.“ *****

Am Wochenende stellte die EDV 24,7 Millionen Sparkassenkonten um. Umstellungsbelege wurden ausgedruckt, welche die Kundinnen und Kunden in der Folgewoche abholen konnten. Ab Montag, den 9. Juli 1990, durften sie auch wieder frei über ihre Konten verfügen. In der ersten Juliwoche war der normale Service der Sparkassen nämlich nicht verfügbar. Wegen der Arbeit zur Durchführung der Währungsunion ruhte das Geschäft. Für den Geschäftsabschluss mussten in dieser Zeit zum Beispiel die Zinsen für das erste Halbjahr 1990 berechnet werden. Danach erfolgte die Umstellung. Im Ergebnis wurden zum Stichtag 30. Juni insgesamt Spareinlagen in Höhe von 50 Milliarden Mark 1 zu 1 und von 96 Milliarden Mark 2 zu 1 in DM umgetauscht.******

Fortsetzung am 16.07.2020

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* Vgl. Sparkassenverband der DDR: Presseinformation – Fakten zur Arbeit der Sparkassen in den ersten 4 Wochen nach der Währungsumstellung, 27.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

** Vgl. Deutsche Bundesbank: Modalitäten der Währungsumstellung (Kontoguthaben bei Geldinstituten und Bargeld) in der Deutschen Demokratischen Republik am 1. Juli 1990, 21.05.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 78/2004 Bd. 3

*** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 138

**** Personen, die damals objektiv nicht in der Lage waren, konnten bis spätestens 30. November 1990 eine nachträgliche Umstellung beantragen. Dabei musste man glaubhaft machen, dass man unverschuldet außerstande war, rechtzeitig das Geld einzuzahlen oder den Antrag zu stellen. Vgl. Staatsbank der DDR: Hinweise der Staatsbank der DDR zur Währungsumstellung im Rahmen der Währungsunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, 21.05.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA Pötzl 13/2004

***** Um Übermittlungsfehler auszuschließen, erfolgte parallel die Information durch den Innenrevisor der Sparkasse an die Bezirksgeschäftsstelle des Sparkassenverbandes der DDR, welche die betreffende Filiale der Staatsbank anrief. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Horst Oberländer an die Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen, 04.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

****** Vgl. Geiger/ Günther, 1998, S. 312

  • Das Sparkassengesetz schuf den Rechtsrahmen für die Sparkassen, um am 1. Juli 1990 in die Marktwirtschaft zu starten.

Das Sparkassengesetz der DDR

Blogserie, Teil 38

Zum 1. Juli 1990 trat der Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Um unter den veränderten Rahmenbedingungen wirken zu können, bekamen die Sparkassen der DDR eine neue Rechtsgrundlage, an deren Entstehung der DDR-Sparkassenverband großen Anteil hatte. Als Vorlage soll vor allem das Sparkassenrecht Nordrhein-Westfalens gedient haben.* Am 29. Juni beschloss die Volkskammer noch rechtzeitig das Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen, welches am 1. Juli gültig wurde. Es ersetzte das Statut der DDR-Sparkassen vom 23. Oktober 1975.

Im Sparkassengesetz finden sich wichtige Merkmale eines dezentralen kommunalen Sparkassenwesens. So wurde das Regionalprinzip verankert. Nur im Gebiet ihrer Träger sollten sich Sparkassen geschäftlich betätigen.** Auf die kommunale Verbundenheit legte man großen Wert. Die Sparkassen waren nicht mehr Einrichtungen der Räte der Stadt- und Landkreise und lediglich juristische Personen, sondern als Einrichtungen der Landkreise oder kreisfreien Städte oder der von ihnen gebildeten Zweckverbände rechtsfähige, gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie waren nicht mehr volkseigene Kreditinstitute. Die Sicherheit der Einlagen garantierte nicht mehr der sozialistische Staat. Für alle Verbindlichkeiten hafteten fortan die kommunalen Gewährträger. Sie hatten sicherzustellen, dass ihre Sparkassen ihre Aufgaben erfüllen konnten.*** Der öffentliche Auftrag wurde im DDR-Sparkassengesetz formuliert.

„Die Sparkassen haben die Aufgabe, den Sparsinn der Bevölkerung ihres Geschäftsgebiets zu fördern. Sie geben Gelegenheit, Ersparnisse und andere Gelder sicher und verzinslich anzulegen, dienen der örtlichen Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes, der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise ihres Geschäftsgebiets und der öffentlichen Einrichtungen in ihrem Geschäftsgebiet […]“ ****

Während das Sparkassenstatut von 1975 die Tätigkeit aller Sparkassen im Sinne der Aufgabenverteilung im sozialistischen Bankensystem festschrieb, bot 1990 die im Vollzug des Sparkassengesetzes erlassene Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der ostdeutschen Sparkassen umfangreiche Möglichkeiten.***** Das Gesetz forderte, dass sie ihre Aufgaben nach kaufmännischen Grundsätzen erfüllten und jederzeit zahlungsbereit waren. Festgelegt wurde – man denke an die Liquiditätshaltung bei der DGZ – die Zusammenarbeit mit vom Sparkassenverband für zuständig erklärten Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Sparkassenorganisation. Die Sparkassenanordnung konkretisierte dies. Verfügbare Gelder hatten die Sparkassen „bei der vom Sparkassenverband für zuständig erklärten Girozentrale sowie bei der zuständigen Landeszentralbank anzulegen“. ******

Anstatt eines Direktors war nun ein Vorstand aus mehreren Personen für die Geschäftsführung zuständig. Das Vier-Augen-Prinzip musste gewährleistet sein. Zur Aufsicht und Kontrolle des Wirkens der Sparkasse war nicht mehr der Rat des Kreises, sondern der Verwaltungsrat des Instituts befugt. Die demokratisch gewählte Vertretung des Gewährträgers, etwa der Kreistag, bestimmte den Vorsitzenden ihrer Verwaltung, in dem Fall den Landrat, zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats einer Kreissparkasse und wählte die übrigen Mitglieder.******* Der Verwaltungsrat bestimmte fortan die Richtlinien der Geschäftspolitik. Er durfte auch die Gründung, Auflösung oder Fusionierung kommunaler Sparkassen beschließen.******** Ein drittes Organ der Sparkasse stellte der Kreditausschuss unter Vorsitz des Verwaltungsratsvorsitzenden dar. Dem Ausschuss hatte der Vorstand Darlehen ab einer bestimmten Größe zur Zustimmung vorzulegen.

Die erwähnte Sparkassenanordnung vom 26. Juli 1990 regelte die Zuständigkeiten des Kreditausschusses und des Vorstandes detaillierter. Gleichzeitig wurde eine Mustersatzung erlassen. Es folgte am 29. August als weitere Durchführungsbestimmung zum DDR-Sparkassengesetz die Anordnung über die Verfahrensregelung zur Überleitung der Sparkassen an die Gewährträger. Demnach sollten die gewählten Vertretungen der Gewährträger ihren Sparkassen bis spätestens 1. Oktober eine der Mustersatzung entsprechende Satzung geben. Der Verwaltungsrat war bis zum 1. November zu wählen und der Kreditausschuss bis zum 15. November zu besetzen. Die Stellen der Vorstände waren unverzüglich auszuschreiben, in Ost- und in Westdeutschland.********* Da gesetzmäßig auch Sparkassenbeschäftigte in den Verwaltungsrat gewählt wurden, erfolgte am 29. August eine Anordnung zur diesbezüglichen Wahlordnung.

Das mit dem bundesdeutschen Recht kompatible Sparkassengesetz galt gemäß Einigungsvertrag ab 3. Oktober 1990 zunächst als einheitliches Länderrecht weiter. Es wurde in den folgenden Jahren ersetzt. So bekamen die Mitgliedsländer des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes eigene Sparkassengesetze, der Freistaat Sachsen 1993, Sachsen-Anhalt sowie Mecklenburg-Vorpommern 1994 und Brandenburg 1996. Diese Gesetze waren fast inhaltsgleich. Auch neue Sparkassenverordnungen und Mustersatzungen wurden von den Bundesländern erlassen.

Fortsetzung am 01.07.2020

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* Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 124

** Vgl. Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen (Sparkassengesetz) vom 29. Juni 1990, § 5, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 40, 12.07.1990, S. 567

*** Die Antstaltslast wurde später modifiziert. Die Gewährträgerhaftung entfiel. Lesen Sie dazu mehr in der Chronik des OSV.

**** Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen (Sparkassengesetz) vom 29. Juni 1990, § 2 (1), in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 40, 12.07.1990, S. 567

***** So gab es zum Beispiel vielfältigere Möglichkeiten zur Anlage der Sparkassenbestände. Vgl. Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der Sparkassen (Sparkassenanordnung) vom 26. Juli 1990, § 10, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 56, 30.08.1990, S. 1276

****** Ebd., § 16, S. 1277

******* Sachkundige Bürger waren wählbar. Bis zu zwei Drittel konnten der politischen Vertretung des Gewährträgers angehören. Die Dienstkräfte der Sparkasse wählten ein Drittel der Verwaltungsratsmitglieder als ihre Vertretung.

******** Vgl. Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen (Sparkassengesetz) vom 29. Juni 1990, § 6 (2), in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 40, 12.07.1990, S. 567

********* Vgl. Anordnung über die Verfahrensregelung zur Überleitung der Sparkassen an die Gewährträger vom 29. August 1990, § 3, in Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 60, 18.09.1990, S. 1475