• Dieses Sparbuch wurde vor 100 Jahren eröffnet. Den Kundennamen haben wir retuschiert. : © Historisches Archiv des OSV

Das Blasewitzer Quittungsbuch

Heute soll wieder ein besonderes Sparbuch aus unserem Archivbestand vorgestellt werden. Es wurde vor genau 100 Jahren ausgegeben, aber nicht von der Sparkasse zu Blasewitz. Doch der Reihe nach. Bereits 1882 gründete die Gemeinde Blasewitz bei Dresden eine Sparkasse, welche am Ende des ersten Geschäftsjahres 110 Sparkassenbücher betreute. Als hier 1893 die erste elektrische Straßenbahn Sachsens fuhr und das Blaue Wunder eingeweiht wurde, hatte die Sparkasse des wohlhabenden Villenvororts schon fast 2.000 Kundinnen und Kunden. Am Anfang des 20. Jahrhunderts führte Dresden Verhandlungen, um Blasewitz einzugemeinden. Der Ort wehrte sich jedoch.

1920 bestanden schließlich 22.611 Sparkassenbücher bei der Gemeindesparkasse. Im Folgejahr kam es zur Zwangseingemeindung. Insgesamt 23 Orte wurden mit der Stadt vereinigt. Elf Sparkassen mit zusammen 88.539 Sparbüchern gingen 1921 auf die Stadtsparkasse Dresden über. Das waren Blasewitz, Briesnitz, Bühlau, Coschütz, Kleinzschachwitz, Laubegast, Leuben, Leubnitz-Neuostra, Loschwitz, Niedergorbitz und Weißer Hirsch. Die aufnehmende Sparkasse stellte aber der Kundschaft ihrer neuen Zweigstellen nicht etwa einheitliche Dresdener Bücher zur Verfügung. Alte Exemplare, wie das abgebildete, wurden aus Kostengründen mit einem Stempel versehen. Dieses Quittungsbuch der vormaligen Sparkasse zu Blasewitz bekam übrigens ein Kunde aus Loschwitz am anderen Elbeufer über 500 Mark ausgestellt.

  • Nicht nur bei der Schweinitzer Kreissparkasse gab es in der Inflationszeit mehr Sichteinlagen als Spareinlagen. (Abb. Siegel der Sparkasse) : © Historisches Archiv des OSV

Giro- und Spareinlagen in der Inflationszeit

Durch einen Erlass erlaubte der preußische Innenminister am 15. April 1921 den Oberpräsidenten der Provinzen des Freistaats, eine Erweiterung des Geschäftsbereichs der Sparkassen zuzulassen. Danach konnte zum Beispiel die Höchstgrenze für die Einlagen im Depositen- und Kontokorrentverkehr entfallen. Diese durften seit dem 10. August 1917 nur 25 Prozent des Gesamtbetrags der vorhandenen Einlagen auf Sparkassenbüchern betragen. Als den preußischen Sparkassen am 20. April 1909 erstmals der Giroverkehr für Kontokorrentguthaben erlaubt wurde, waren es sogar nur zehn Prozent.

Während der Inflation Anfang der 1920er Jahre nahm die Bedeutung der Girokonten bei der Sparkassen stark zu. Damals wollte die Kundschaft ihr Geld wegen der Furcht vor fortschreitender Entwertung gern täglich verfügbar halten. Traditionelles Sparen mit dem Sparkassenbuch hatte keinen Sinn. Wer den Wert des Ersparten retten wollte, erwarb Sachgüter, Devisen oder Wertpapiere. Die Sparkassen profitierten vom Wertpapierkommissionsgeschäft, das ihnen durch den Ministerialerlass erleichtert wurde. Langfristige Hypothekenkredite als Anlage der Sparguthaben waren nicht mehr gefragt. Bedeutung erlangten kurzfristige Kredite, etwa Vorschüsse an Giro- und Kontokorrentkunden.

Am Beispiel der ältesten kommunalen Kreissparkasse im Verbandsgebiet lässt sich das Verhältnis der lang- und kurzfristigen Einlagen verdeutlichen. Betrugen bei der Sparkasse des Schweinitzer Kreises 1921 die Sparguthaben 49,9 Millionen Mark und die Guthaben auf Giro- und Kontokorrentkonten 13,2 Millionen Mark, so waren es ein Jahr später 66,2 beziehungsweise 204,8 Millionen Mark. Nach der Hyperinflation lagen Ende 1923 auf den Sparbüchern mehr als 250 Billionen Mark. Die Giro- und Kontokorrenteinlagen betrugen hingegen fast 173 Billiarden Mark.

  • Das Sparbuch wurde 1954 bei der Kreissparkasse Geithain ausgestellt. : © Historisches Archiv des OSV

Sparen für den Aufbau der DDR

Noch vor der Gründung der DDR begann die Integration der ostdeutschen Sparkassen in die sozialistische Planwirtschaft. Zunächst wurden die Hauptaufgaben geregelt. Den Instituten im sowjetischen Besatzungsgebiet wurde zum Beispiel bereits am 3. Juni 1949 ein einheitliches Spareinlagen-Soll vorgeschrieben. Durch die Steigerung der Einlagen sollten die Sparkassen ihren Beitrag zur Erfüllung des Zweijahresplans leisten. Auf diesen folgte 1951 der erste Fünfjahresplan. Aus dieser Zeit stammt das dekorative Aufbausparbuch mit goldfarbener Prägung, das innen mit einem Portrait des Präsidenten Wilhelm Pieck und seiner Parole „Jeder Sparbetrag ist ein Baustein zu einem Leben in Frieden und Wohlstand“ sowie dem Logo des Plans versehen ist.

Während der Laufzeit des Fünfjahresplans durfte bis Ende 1955 nicht über das Guthaben verfügt werden. Solche besonderen Sparbücher bekamen Kundinnen und Kunden für eine Aufbauspareinlage mit vier Prozent Zinsen oder mit zwei Prozent für eine Prämienspareinlage. In diesem Fall nahmen sie an einer halbjährlichen Prämienauslosung in Höhe von einem Prozent der Gesamteinlagen auf den Prämiensparkonten teil. So wurde Sparen und Gewinnen verbunden. Es lockten unter anderem Festprämien von 3.000 Mark, 1.000 Mark und 500 Mark. Aufbausparbücher bekamen aber auch Menschen ausgestellt, die bereits im Rahmen des Nationalen Aufbauprogramms Berlin 1952 Geld für die Neugestaltung der Hauptstadt, etwa für den Bau der Häuser an der heutigen Karl-Marx-Allee, gespart hatten. Ihre Einlagen wurden mit drei Prozent verzinst. Die Rückzahlung erfolgte in Teilbeträgen durch Auslosungen ab dem 1. Juli 1956.

  • © Historisches Archiv des OSV

3 Mark zum Schulanfang

Dieses Sparbuch mit einem Startguthaben von 3 Mark verschenkte vor genau 100 Jahren die Sparkasse in Dresden. Ob sich der 6jährige Walter* wohl über das Geschenksparbuch gefreut hat? Leider ist es bei der einen Einlage geblieben. Zur Förderung des Sparsinns gab die Stadtsparkasse diese speziellen Sparkassenbücher heraus. Es handelte sich um eine Werbemaßnahme, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Bis zur Mündigkeit im Alter von 21 Jahren blieb die Stammeinlage übrigens gesperrt. Der nicht sparfreudige Schüler hatte somit keine Möglichkeit, das Geld zu vernaschen. Auch als junger Mann ist er nicht ans Spargutgaben gekommen, denn dieses wurde nach der verheerenden Inflation 1923 von den Eltern nicht zur Umwertung angemeldet. Es lohnte wohl nicht. Letztlich hätte die Stadtsparkasse nach gesetzlichen Bestimmungen fünf Reichspfennige gutgeschrieben.

* Der vollständige Name des Kunden wurde retuschiert.

  • Der Bienenkorb war ein beliebtes Werbemotiv deutscher Sparkassen, symbolisierte er doch das Vorsorgen. : © Historisches Archiv des OSV

Eichhörnchen vs. Biene

Das Vorsorgen für die Zukunft symbolisiert ein putziges Eichhörnchen in der neuen Markenkampagne der deutschen Sparkassen. Sicherlich weiß jede/r mit dem Tier, das emsig Vorräte für den Winter anlegt, etwas anzufangen. Aus diesem Grund trägt es übrigens die Caisse d’Epargne als Logo. 1818 wurde sie in Paris als erste französische Sparkasse gegründet. Die erste deutsche Sparkasse ist vierzig Jahre älter. Die Bürgervereinigung, welche sie 1778 in Hamburg eröffnete, hatte einen Bienenkorb im Emblem. Und hat ihn noch. Die Patriotische Gesellschaft engagiert sich seit jeher für das Gemeinwohl. Die gesellschaftliche Verantwortung wird auch in der neuen Sparkassenwerbung thematisiert. Diese gehört meiner Auffassung nach zur „historischen DNA“ der Sparkassen. Im Blog ist das Engagement in früheren Zeiten schon oft thematisiert worden.

Doch zurück ins Tierreich. Weniger bekannt ist sicherlich, dass Eichhörnchen einen Teil ihrer an vielen Orten versteckten Vorräte nicht mehr wiederfinden. Unbewusst bewirken sie so einen Nachwuchs an Bäumen. Die Biene ist zwar nicht ganz so possierlich wie das Nagetier. Doch auch das fleißige Bienenvolk, früher ein beliebtes Werbemotiv der Sparkassen, sorgt nicht nur für sich selbst. Angelockt von Nektar und Pollen, bestäuben die Insekten jetzt im Frühling die Blüten. Diese Leistung ist auch für die Landwirtschaft sehr bedeutend. Bienen zählen daher zu den wichtigsten Nutztieren. Es geht um mehr als Honig. Es gibt sogar Sparkassen, die sich mit Imkerei-Projekten engagieren, um dem Bienensterben entgegenzuwirken. Dem Waldsterben wird mit Baumpflanzaktionen begegnet, wie kürzlich bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden.

  • 300 Reichsmark gab es für einen Chemnitzer Sparkassenkunden vor 75 Jahren. : © Historisches Archiv des OSV

Der Befehl 74 der Sowjetischen Militäradministration

Stempel finden sich viele in alten Sparkassenbüchern. Es sind Zeugnisse von Währungsumstellungen, der Aufwertung der Spargelder nach der Inflation 1923 und der Anmeldung von Altguthaben in der DDR, von Spartagen und Sparwochen im Dritten Reich, von verschiedensten Zinsen, Sperrvermerken, Fusionen und manchem mehr. Oft ist auch eine Stempelung zu entdecken, die auf den Befehl 74 der Sowjetischen Militäradministration (SMA/SMAD) hinweist. Aufgrund dieses Befehls wurde Geld ausgezahlt. Man konnte sich einen freigegebenen Betrag aber auch auf ein verfügbares Konto übertragen lassen. So tat es zum Beispiel ein Kunde der Stadtsparkasse Chemnitz vor genau 75 Jahren.

Was hat es mit dem Befehl auf sich? Die sowjetischen Besatzer hatten sämtliche Guthaben zum Stand 8. Mai 1945 eingefroren. Begründet wurde das mit einem Bankrott der Sparkassen, der durch das NS-Regime verursacht worden sei. Zum 15. August 1945 wurden die Sparkassen in Sachsen geschlossen und dann ohne Rechtsnachfolge neu gegründet. Am 9. März 1946 befahlen die Sowjets schließlich, dass die Kleinsparer der geschlossenen Institute eine Unterstützung erhalten sollten. Für die neuen Sparkassen ergab sich durch die Aktion die Möglichkeit, wieder mit ihren alten Kunden in direkten Kontakt zu treten und sie womöglich zu einem Neuanfang beim Sparen zu bewegen.

Wer nicht mehr als 3.000 Reichsmark (RM) Altguthaben hatte, bekam davon 300 ausgezahlt. Arbeitsunfähige erhielten beim Fehlen anderer Existenzmittel 400 RM, auch wenn sie mehr als 3.000 RM Guthaben hatten. Die Auszahlung der genehmigten Beträge sollte zu je 100 RM monatlich erfolgen. Besonders notleidenden Sparern konnte bei Vorliegen einer Bescheinigung der Abteilung für Sozialfürsorge die gesamte Summe auf einmal gegeben werden. Wenn man die 400 RM wollte, musste das Wohlfahrtsamt die Arbeitsunfähigkeit, die Mittellosigkeit und das Fehlen arbeitsfähiger Personen in der Familie nachweisen. Prinzipiell durften 400 RM gewährt werden: Männern über 65 und Frauen über 60 Jahre, Menschen mit mehr als 20 % Erwerbsbeschränkung sowie Frauen mit Kindern unter 7 Jahre, wenn sich in der Familie keine arbeitsfähige Person befand. Kriegsverbrecher und aktive Mitglieder der NSDAP bekamen nichts.

Ebenfalls keine Unterstützung erhielt ein aus der Gefangenschaft in Sibirien heimgekehrter Soldat, der sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung befand. Ausgebombt war er, mittellos. Seine Frau war nicht in der Lage, beide über Wasser zu halten. Nur 5 RM in der Woche verdiente sie in einem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb. Leider betrug das Guthaben des Chemnitzers bei der Sparkasse 42,52 RM zu viel. Es bestand gemäß der Richtlinien keine Möglichkeit, ihn aus sozialen Gründen zu unterstützen. Es gebe keine Ausnahmen von den Vorschriften, so bitter das im Einzelfall auch sei, ließ der Sächsische Sparkassenverband verlauten. Und dies ist nicht das einzige Schicksal, das sich im Schriftverkehr zwischen Sparkassen und Verband zur Durchführung des Befehls 74 in unserem Archiv findet …