• Die Satzung von 1830 ist in einem 1855 eröffneten Sparbuch abgedruckt. : © Historisches Archiv des OSV

Die erste Kreissparkasse …

… im Geschäftsgebiet des Ostdeutschen Sparkassenverbandes wurde bekanntlich am 1. August 1837 in Herzberg (Elster) für den Schweinitzer Kreis eröffnet. Von dieser Gründung ist im Blog bereits anlässlich des 180. Geburtstags der Sparkasse Elbe-Elster berichtet worden. Noch älter ist jedoch eine Kreissparkasse, die einige Jahre zuvor ebenfalls in der preußischen Provinz Sachsen zu wirken begann. Die Rede ist von der Sparkasse für den Schleusinger Kreis, die ihren Sitz in der gleichnamigen Stadt hatte. Am 8. August 1830 beschlossen die Kreisstände die hier abgebildete Satzung, welche am 10. September des Jahres von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt und bestätigt wurde. Die Geschäftsaufnahme soll am 2. Januar 1831 erfolgt sein. Diese Kreissparkasse gilt somit als erste in Deutschland. Wer sich für das Statut dieses geschichtlich bedeutenden Instituts interessiert, kann sich gern an das Historische Archiv des OSV wenden. Abgedruckt ist es zusammen mit Nachträgen von 1843 und 1847 im ältesten Sparbuch des Archivbestands.

  • Sparbuch der Stadtsparkasse Karl-Marx-Stadt/ Chemnitz - In Millionen Sparkassenbüchern musste vor 30 Jahren händisch die Umstellung auf DM vermerkt werden. : © Historisches Archiv des OSV

„DDR-Sparkassen bewältigen gewaltiges Arbeitspensum“

Blogserie, Teil 44

Unter dieser Überschrift veröffentlichte die Deutsche Sparkassenzeitung auf Seite 1 eine Leistungsbilanz der ostdeutschen Sparkassen für die ersten vier Wochen seit der Währungsunion.* Die zugrunde liegende Pressemeldung des Sparkassenverbandes der DDR datiert auf den 27. Juli 1990. Sie enthält interessante Fakten zur Leistung der Sparkassen vor 30 Jahren. Demnach betrug der Arbeitsumfang damals fast das Fünffache der Vorjahre.** Für die Beschäftigten gab es seit Monaten kein normales Wochenende mehr. Oft musste täglich 12 Stunden gearbeitet werden. Hervorgehoben wurde, dass dies vor allem Frauen betraf, die in der Mehrzahl Kinder im Alter bis 6 Jahren und im schulpflichtigen Alter hatten.

Nach der ersten Juliwoche war die Ausnahmesituation noch nicht vorbei. Durch über 4 Millionen Vorgänge wurden 10 Milliarden Deutsche Mark von den Sparkassen ausgezahlt. Der Bargeldbestand in der DDR, der wegen des alleinigen Umtauschs auf Konten praktisch nicht mehr vorhanden war, wurde so wiederhergestellt. Die Meldung erwähnt, dass seit dem 9. Juli mehr als 5 Millionen Kunden fast 17 Millionen Umstellungsbelege und ihre ersten neuen Kontoauszüge abgeholt hatten. 4 Millionen Kunden ließen sich die umgestellten DM-Beträge in ihre Sparkassenbücher eintragen, um frei über das Geld verfügen und weiter sparen zu können.***

Per Rundschreiben waren die 196 Sparkassen von ihrem Verband rechtzeitig über die notwendige Kennzeichnung informiert worden. Die Staatsbank der DDR gab vor, die nächste freie Zeile unter dem letzten Eintrag durch einen Doppelstrich zu entwerten. In die folgende Zeile musste in den Spalten Datum, Rückzahlung und Einzahlung ein spezieller Stempel**** angebracht werden. In die Spalte Guthaben war der neue Saldo laut Umrechnungsabrechnung in Deutsche Mark einzutragen. Dass bei dem abgebildeten Sparbuch Spalten bereits mit DM bezeichnet sind, soll Sie, liebe Leserinnen und Leser, nicht irritieren. Gedruckt wurde es, als die Währung im Osten noch Deutsche Mark der Deutschen Notenbank hieß.

Wichtig war die rasche Eintragung vielen Menschen auch wegen der neuen Möglichkeit des Freizügigkeitsverkehrs mit den bundesdeutschen Sparkassen ab dem 9. Juli 1990.***** So konnten Sparkassenkunden sich maximal 2.000 DM innerhalb von 30 Tagen bei einer Sparkasse in der Bundesrepublik vom Sparbuch auszahlen lassen. Auch Einzahlungen waren möglich. Die zentrale Verrechnung erfolgte über die Stadtsparkasse Magdeburg. Zur Information der westdeutschen Institute hatte der DDR-Verband ein Merkblatt übersandt. Sie wurden unter anderem mit den unterschiedlichen Ausführungen der Sparkassenbücher bekannt gemacht.****** Von den „Notsparbüchern“ im Faltblattformat ist bereits berichtet worden. Daneben kursierten gleich drei Versionen mit rotem Pappeinband und DDR-Sparkassenlogo. Eingestanzt war in Goldschrift Deutsches Sparkassenbuch, Sparkassenbuch oder Sparbuch.

Fortsetzung am 31.07.2020

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* Vgl. DDR-Sparkassen bewältigen gewaltiges Arbeitspensum, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 60, 07.08.1990, S. 1

** Vgl. Presseinformation der Sparkassenverbandes der DDR: Fakten zur Arbeit der Sparkassen in den ersten 4 Wochen nach der Währungsumstellung, 27.07.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 102 4/1999

*** Vgl. ebd., S. 1

**** Die Stempel bestellte der Verband bei der Firma Schmorrde in Löbau, welche diese direkt an die Sparkassen liefern sollte. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Horst Oberländer an die Direktoren der Sparkassen und Bezirksgeschäftsstellen, 21.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

***** Die Sparkassenbücher der westdeutschen Sparkassen waren hingegen vorerst nicht zum Freizügigkeitsverkehr im Osten zugelassen. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel: Rundschreiben Nr. 10, 04.07.1990, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

****** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband – Herrn Lux betr. Freizügiger Sparverkehr DDR/BRD, 19.06.1990, Anlage 1 – Merkblatt, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

  • Keiner Magd, sondern einer Köchin gehörte das Sparbuch von 1887. : © Historisches Archiv des OSV

Wappenkunde in Magdeburg

Wenn man sich mit alten Sparkassenbüchern beschäftigt, so fallen sie oft sofort ins Auge, die kunstvoll gestalteten Wappen der kommunalen Träger der Insitute. In früheren Zeiten existierten sehr viele eigenständige Sparkassen. Und so birgt das Historische Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes mit seinem Bestand an Sparbüchern auch eine umfangreiche Wappensammlung. Vorgestellt wurde im Blog zum Beispiel bereits das faszinierende Cottbuser Wappentier.

Hier ist das dekorative Wappen der Stadt Magdeburg zu sehen. Es ziert unser ältestes Sparkassenbuch aus Sachsen-Anhalt. 1887 wurde es bei der Zweigstelle Neustadt der Stadtsparkasse Magdeburg ausgestellt. Das Magdeburger Stadtwappen ist ein sogenanntes redendes Wappen, denn es symbolisiert den Stadtnamen. Eine Magd steht über einer Burg mit geöffnetem Tor. Diese Darstellung findet sich klein in Fenstern des geviertelten Wappenschildes zusammen mit fünfblättrigen Rosen, einem weitverbreitenen heraldischen Zeichen. Doch die weibliche Figur ist noch einmal abgebildet, auf einem Helm stehend. In der Hand hält sie immer einen Kranz als Symbol ihrer Reinheit, ihrer Jungfernschaft.

  • Seite eines Sparkassen-Buchs der Gemeindesparkasse Sehma im Erzgebirge : © Historisches Archiv des OSV

100 Jahre Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Form der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Vor 100 Jahren wurde sie im Deutschen Reich eingeführt. Am 29. März 1920 beschloss die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung Gesetze zur Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer, welche nach Zustimmung des Reichsrats verkündet wurden. Zinsen waren steuerbare Kapitalerträge.* Steuerpflichtig war der Gläubiger des Kapitalertrags, etwa der Sparer. Konkret wurde zu Gunsten des Reichs eine Steuer von zehn Prozent erhoben. Dies betraf Erträge ab dem 31. März 1920. Geregelt war zum Beispiel für dieses sächsische Sparbuch, dass nach Ablauf des Geschäftsjahrs die Sparkasse zehn Prozent der an den Kunden zu entrichtenden Zinsen an das Finanzamt abführte. Dies wurde natürlich ordentlich im Sparkassenbuch quittiert.

* Vgl. Kapitalertragsteuergesetz vom 29. März 1920, § 2 I.1., in: Reichsgesetzblatt Nr. 54 1920, S. 345

  • Auszug aus dem Regulativ der Stadtsparkasse Markneukirchen, 1903 : © Historisches Archiv des OSV

Kontenobergrenzen zur Einlagenabwehr

Lange Zeit wurde den kommunalen Sparkassen vom Staat eine sozialpolitische Funktion zugemessen, die sich in Einlagenobergrenzen manifestierte. So sollten Wohlhabende ferngehalten werden. Besonders streng zeigte sich dabei das Königreich Sachsen. So wurde 1860 vom Innenministerium vorgeschrieben, dass Sparkonten von Privatkunden 500 Taler nicht übersteigen durften. Mit der Umstellung der Währung 1875 waren das 1.500 Mark. Diese Regelung galt bis 1902, also über 40 Jahre. Es gab schrittweise Erhöhungen, 1902 auf 3.000 Mark und 1912 auf 5.000 Mark. Dies erfolgte mit dem Verweis, dass sich Gehälter und Löhne verbessert hatten und auch Arbeiter mittlerweile mehr sparen konnten.

„Die Regierung will also unbedingt daran festhalten, dass die Sparkasse nur die ersten Sparpfennige aufzunehmen und zu sammeln hat. Hat der Sparer ein kleines Kapital aufgespeichert, das groß genug ist, eine andere Anlage zu benutzen, so wird es aus dem Schutz der Sparkasse entlassen und muss selbstständig seinen Weg suchen.“*

In der Realität wurden die Sparkassen nicht nur von der „Unterschicht“ zum Sparen, sondern auch von der „Mittelschicht“ zur Geldanlage genutzt. Überliefert ist, dass die Obergrenzen wohl geschickt umgangen wurden, indem Kapital auf mehrere Sparbücher verteilt wurde. So bekam etwa jedes Familienmitglied eines ausgestellt. Oder man verwendete verschiedene Namen. Personalausweise existierten noch nicht. Eine andere Möglichkeit stellte die Nutzung mehrerer Sparkassen dar. Der Weg war nicht weit. In Sachsen bestanden besonders viele eigenständige Sparkassen.

Erwähnenswert ist, dass am Anfang des 20. Jahrhunderts gerade in wirtschaftlichen Krisenjahren die Einlagen zunahmen, weil Sachsen Geld aus Banken und industriellen Anlagen abzogen und bei den Sparkassen parkten. Gleichzeitig kam es, bedingt durch den Rückgang von Einkommen in diesen Zeiten, zu einem Rückgang der normalen Spartätigkeit. Übrigens suchten damals Anleger auch im Zuge von Zusammenbrüchen von Banken in Dresden und Leipzig einen „sicheren Hafen“.

* Braedt, Felix: Das Sparkassenwesen im Königreich Sachsen, 1912, S. 17

  • © Historisches Archiv des OSV

Ein Sparbuch der Sparkasse der Residenzstadt Potsdam

Es ist wieder an der Zeit, ein außergewöhnliches Sparbuch aus unserem Archivbestand vorzustellen. Im Mittelpunkt des Interesses soll aber nicht das hübsche Bienenkorb-Motiv stehen, das im Blog schon mehrfach thematisiert worden ist. Auffällig ist das Sparkassenbuch wegen der Bezeichnung „Sparkasse der Residenzstadt Potsdam“. Sie findet sich nicht nur auf dem Cover. Eröffnet wurde das Buch im Januar 1928. Zu diesem Zeitpunkt „residierte“ Wilhelm II. schon seit fast einem Jahrzehnt in den Niederlanden. Im November 1918 war er geflohen und hatte als preußischer König und Deutscher Kaiser abgedankt. Damit hatte Potsdam die Funktion als Residenzstadt verloren. Die Stadtverwaltung behielt die Bezeichnung jedoch bei. Noch Anfang der 1930er-Jahre tauchte sie in den Sparbüchern der kommunalen Sparkasse auf.