• © Historisches Archiv des OSV

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Die Kriegsanleihe-Sparkarte

Vor wenigen Tagen jährte sich das Ende des Ersten Weltkrieges zum 100. Mal. Finanziert wurde die Kriegsführung von 1914 bis 1918 vom Deutschen Reich zum großen Teil durch die Herausgabe von Anleihen. Die neun Auflagen der Kriegsanleihen brachten dem Staat 97 Milliarden Mark ein. Gezeichnet wurden die Papiere auch von den Sparkassen und ihrer Kundschaft. Es gab verschiedene Initiativen, um auch kleinere Geldbeträge für die Kriegsfinanzierung einzusetzen, etwa Kriegssparbücher.

Gemäß einer Vereinbarung des Deutschen Sparkassenverbandes mit der Heeresverwaltung kamen ab 1917 sogar spezielle Sparkarten zum Einsatz, die den Anleihenkauf fördern sollten. Der Soldat im Felde ließ sich einen Betrag vom Sold abziehen. Zur Quittierung klebte man Sparmarken auf freie Felder, die sich auf zwei Seiten der Klappkarte befanden. Das Ersparte wurde der Heimatsparkasse überwiesen und kam aufs Sparbuch. Wenn 100 Mark zusammen waren, erwarb das Geldinstitut auf Wunsch des Kunden eine Kriegsanleihe für ihn. Ansonsten blieb das Guthaben privilegiert verzinst, wenn man es bis zwei Jahre nach Friedensschluss nicht anrührte.

Im Fall des Todes des Soldaten konnte die Auszahlung oder die Herausgabe der Anleihen an jede zur gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung berechtigte Person erfolgen. So stand es auch in der Karte, die einstmals Albin Otto Sieber gehörte. Er war Kunde der Gemeindesparkasse in Mittelbach bei Chemnitz. Als Unteroffizier in der 1. Kompanie des Reserve-Infanterie-Regiments 104 wurde er 1916 schwer verletzt. 1917 und 1918 sparte der dann in einer anderen Einheit dienende Sieber insgesamt 43 Mark mit dieser Karte. Kriegssparmarken zu einer, drei und fünf Mark wurden geklebt. Zu sehen sind die unterschiedlichen Marken auf dem zweiten Bild dieses Beitrags.

  • Eiserne Sparkassenbücher aus Sachsen : © Historisches Archiv des OSV

Das Eiserne Sparen

Zur Lenkung der überschüssigen Kaufkraft im Zweiten Weltkrieg führte der Ministerrat für Reichsverteidigung durch eine Verordnung vom 30. Oktober 1941 das sogenannte Eiserne Sparen für Beamte, Angestellte und Arbeiter „deutscher Volkszugehörigkeit“ ein. Auch Soldaten durften von ihren laufenden steuerpflichtigen Bezügen und Zuwendungen sparen. Propagiert wurde das Einschränken von Bedürfnissen durch die verdienenden Männer und Frauen während der Kriegszeit. Nach dem „Endsieg“ sollte es wieder ausreichend Waren geben. Zur Belohnung des Verzichts wurden bestimmte Sparbeträge sowie die Zinsen von Sozialversicherungsbeiträgen und Reichssteuern befreit. Diese Sparraten wurden so gestaltet, dass sie auch Empfänger kleiner Einkommen erfassten. Außerdem konnten Zuwendungen, etwa das Weihnachtsgeld, gespart werden.

Die Beiträge zum Eisernen Sparen erfolgen entgegen der Propaganda zum Teil nicht freiwillig. Eiserne Sparkonten sollten nach Beendigung des Krieges mit Jahresfrist kündbar sein. In Notfällen wurde auf Antrag das Sparguthaben auch schon vorzeitig ausgezahlt, zum Beispiel bei einem Luftkriegsschaden. Erstmals eisern gespart werden konnte im November 1941. Sparerklärungen sollten das Verlangen, dass der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn oder Gehalt sowie Zuwendungen einbehielt und abführte, dokumentieren. Durch Nachweisungen beim Kreditinstitut erhielten die Sparenden Auskunft darüber, welche Beträge für sie gutgeschrieben wurden. Dazu diente bald das Eiserne Sparkassenbuch. Es wurde einheitlich in der Form einer vierseitigen Klappkarte hergestellt und unterschied sich vom normalen roten Sparkassenbuch auch durch seine graue Farbe.

Besonders erfolgreich war die Initiative der NS-Regierung zur Forcierung des Sparens nicht. So wurde zum Beispiel in Sachsen konstatiert, dass wohl die Steuervorteile den langfristigen Verzicht auf die Verfügbarkeit der Einlagen nicht aufwogen. Zudem durfte nicht der Sparer selbst entscheiden, bei welchem Geldinstitut er Kunde wurde, sondern der Firmenleiter. Des Weiteren trat die neue Sparform mit dem bereits etablierten Gefolgschaftssparen der Mitarbeiterschaft in den Betrieben in Konkurrenz. Im Ergebnis bestanden Ende 1943 lediglich 168.000 Eiserne Sparkonten. Zum Vergleich: Die Zahl der normalen Sparkonten stand damals bei über fünf Millionen. Es gab in Sachsen mehr Sparkassenbücher als Einwohner.

  • Siegelmarke des Magistrats von Eilenburg : © Historisches Archiv des OSV

175 Jahre Sparkasse in Eilenburg

Eilenburg ist eine Stadt im Landkreis Nordsachsen und gehört zum Geschäftsgebiet der Stadt und Kreissparkasse Leipzig. Seit 175 Jahre ist hier eine Sparkasse vor Ort. Am 3. November 1843 um 14:00 Uhr wurde die Stadtsparkasse im Rathaus eröffnet. Die Geschäftsaufnahme wurde zuvor vom Magistrat im Eilenburger Wochenblatt angekündigt. Die Kassengeschäfte sollten der Kämmerer Lehmann als Rendant und der Gerichtsangestellte Winkler als Kontrolleur nebenamtlich übernehmen. Zunächst hatte die Sparkasse ja lediglich an zwei Wochentagen jeweils zwei Stunden lang geöffnet.

Mitglieder des Magistrats und Stadtverordnete waren im Verwaltungsorgan des Geldinstituts vertreten. Der Verordnete Kaufmann Schmidt beziehungsweise sein Stellvertreter, der Apotheker Jonas, mussten die Sparkassenbücher zusammen mit dem Rendanten ausstellen. Am ersten Tag waren das 17 Stück. 124 Taler wurden eingezahlt. Es gab 2 7/8 Prozent Zinsen jährlich, was für damalige Verhältnisse wenig erschien. Diese sollten durch sichere Anlagen erwirtschaftet werden. Dazu zählte man etwa Hypotheken, inländische Staatspapiere und Pfandbriefe.

  • Als 1918 in Oberschlema das Kurbad seinen Betrieb aufnahm, gab es bereits eine Sparkasse vor Ort. (Ausschnitt Ansichtskarte Verlag Buchbinderei Karl Eger in Schneeberg, versendet 1918; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Die Sparkasse in Bad Schlema

In Bad Schlema befindet sich heute eine BeratungsFiliale der Erzgebirgssparkasse. Bereits am Anfang des 20. Jahrhunderts gab es hier Sparkassenstandorte. Zu dieser Zeit hatten viele kleine Gemeinden ein eigenständiges Geldinstitut. Flächensparkassen mit Zweigstellen gab es im damaligen Königreich Sachsen nicht. Gemeindeverbandssparkassen waren kaum verbreitet. In Niederschlema eröffnete am 2. Januar 1903 eine Sparkasse. Am 20. Oktober 1904 folgte die Sparkasse Oberschlema. Das Motiv einer vor 100 Jahren versandten Postkarte zeigt uns ihren damaligen Sitz. 1918 ist ein bemerkenswertes Jahr in der Ortsgeschichte. Damals wurde in Oberschlema ein Radiumbad eröffnet. Die Entwicklung zu einem renommierten Badeort begann.

Die zehn kleinsten Sparkassen

Der Ostdeutsche Sparkassenverband ist laut Satzung Interessenvertreter und Dienstleister der Sparkassen in vier Bundesländern. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen bestehen derzeit insgesamt 45 öffentlich-rechtliche Sparkassen. Die Zahl der Institute hat sich seit 1991 durch Fusionen reduziert. In der Aufstellung sehen Sie links die zehn bilanzmäßig kleinsten Sparkassen, die Ende 1990 existierten.

Die zehntkleinste Sparkasse im heutigen Verbandsgebiet war die Kreissparkasse Pritzwalk, die 1993 mit der Kreissparkasse Perleberg zur Sparkasse Prignitz fusionierte. Die kleinste Sparkasse hieß Kreissparkasse Röbel. Aus ihr und der Kreissparkasse Waren entstand 1992 die Müritz-Sparkasse. Die Mehrzahl der hier aufgeführten Kleinsparkassen befand sich übrigens in Mecklenburg-Vorpommern.

Die zehn kleinsten Sparkassen verschwanden in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre von der Bildfläche. Heute sind die rechts aufgelisteten Sparkassen vor Ort zuständig. Darunter ist die OstseeSparkasse Rostock sogar das größte Institut in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wurde 1994 durch den Zusammenschluss der Kreissparkasse Bad Doberan mit den Sparkassen Teterow, Rostock und Güstrow gegründet. In der letztgenannten war kurz zuvor die Kreissparkasse Bützow aufgegangen.

  • Auch dieser Runderlass, veröffentlicht am 24. Dezember 1941 im Ministerialblatt des Reichswirtschaftsministeriums, thematisiert die Verordnung.

Die elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz und ihre Folgen

Mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 schufen die Nationalsozialisten die rechtliche Legitimation, um den deutschen Juden im Zuge der Verschleppung in den Osten die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen und ihr Vermögen zu rauben. Auch bereits emigrierte Deutsche jüdischer Herkunft beziehungsweise jüdischen Glaubens waren betroffen, sofern sie noch keine neue Staatsangehörigkeit hatten. Ihr Besitz verfiel ebenfalls pauschal dem Deutschen Reich.

Mit der „Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland“ wurde man ausgebürgert. Die Zielorte der Deportationen standen fest. Die von Deutschland besetzten oder unter deutscher Verwaltung stehenden Gebiete, etwa das „Generalgouvernement“ (Polen), galten als Ausland. Das Vermögen der Opfer sollte laut der Verordnung „zur Förderung aller mit der Lösung der Judenfrage in Zusammenhang stehenden Zwecke dienen“. Die Fahrtkosten musste die jüdische Bevölkerung übrigens selbst bezahlen. Eine Anweisung des Reichssicherheitshauptamtes vom 3. Dezember 1941 sah eine „Spende“ vor. Das Vermögen war da bereits bei der Gestapo erfasst und einem strengen Verfügungsverbot unterworfen.

Dieses betraf auch Konten und Wertpapierdepots bei kommunalen Geldinstituten. Nur in Ausnahmefällen sollte der Zugriff möglich sein, erklärte etwa der Sächsische Sparkassen- und Giroverband in einem Rundschreiben vom 5. Januar 1942. Das Verfügungsverbot der Geheimen Staatspolizei bekamen alle Mitgliedsinstitute zugeschickt. Hinweise gab es auch hinsichtlich des Vermögensverfalls. So sollten jüdische Kundinnen und Kunden den Beweis erbringen, dass oben angesprochene Verordnung für sie nicht galt. Bis dahin blieben Konten und Depots gesperrt.

Auch wenn nur „ein gewisser Verdacht“ bestand, dass es sich um jüdischen Besitz handelte, erfolgte eine vorläufige Sperre. Dabei wurde empfohlen, „vorsorglich den Kreis der zu sperrenden Konten und Depots möglichst weit zu ziehen“. Außerdem sollte davon abgesehen werden, die betreffenden Personen vom Vermögensverfall zu benachrichtigen. Dazu hatte zuvor bereits der Deutsche Sparkassen- und Giroverband in einem Rundschreiben am 8. Dezember 1941 geraten. Die Veröffentlichung der Verordnung im Reichsgesetzblatt sei Information genug für Ausgewanderte.

Die Abschrift eines Rundschreibens der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe gab der sächsische Verband am 8. Juni 1942 an seine Mitglieder weiter. Demnach sollten über die in den Osten „abgeschobenen“ Juden Abrufschreiben der Oberfinanzpräsidenten, denen die Verwaltung und Verwertung des Besitzes zustand, informieren. Die Vermögenswerte mussten dann abgeliefert werden. Weil die Identifizierung Emigrierter Probleme bereiten konnte, wurde geraten, in zweifelhaften Fällen den Chef der Sicherheitspolizei und des SD die Feststellung treffen zu lassen, denn:

„Hat ein Kontoinhaber einen jüdischen Namen, so spricht zwar die Wahrscheinlichkeit dafür, dass er Jude ist, trotzdem kann er Nichtjude oder Mischling sein. Andererseits steht bei einem Kontoinhaber, der keinen jüdisch klingenden Namen hat, nicht unbedingt fest, ob er Nichtjude ist.“

Anzumerken ist, dass solche Hinweise nur die sächsischen Spar- und Girokassen erhielten, die ihren Verband über vermeintliche jüdische Kundinnen und Kunden informierten. Dazu gab es am 14. Februar 1942 eine Umfrage. Ein weiteres Schreiben folgte am 25. Juni 1942. Auch Fehlanzeigen wurden gefordert. In ihrem Interesse, um sich vor etwaigen Schwierigkeiten zu schützen, sollten die Kassen gewissenhaft prüfen und Meldung zu noch bestehenden Konten machen. Dabei sei egal, „ob sich die jüdischen Kontoinhaber noch im Inland oder im Ausland befinden und ob sie ausgewandert oder abgeschoben oder verstorben sind“.