• Was mag das wohl sein?

  • Nur wenn echte Reichsmarkmünzen in den passenden Schlitz gesteckt werden, hält sich das Gerät in Waage.

  • Ab 1924 wurde in Deutschland die Reichsmark eingeführt. Und nur für diese Münzen konnte das Gerät verwendet werden. Die davor geltende Mark, wie hier die 1/2 Mark von 1918 aus unserem Bestand, lässt sich damit nicht prüfen.

Was ist das für ein Ding?

Es ist circa 13 cm lang, 2,5 cm breit und 3 cm hoch. Es hat unterschiedliche, mit Zahlen beschriftete Schlitze am oberen Teil und eine wippenähnliche Mechanik. Mit etwas Phantasie könnte man es für eine Art Waage halten.

In der Verpackung lag eine ausführliche Beschreibung des Herstellers. Und so wurde schnell klar: Es handelt sich um den Hartgeldprüfer FAVORIT, hergestellt Mitte der 1920er-Jahre. Die Hamburgische Münzverwaltung schreibt dazu: „Der uns von Ihnen zur Begutachtung eingereichte Münzprüfer Favorit eignet sich zur Feststellung der am häufigsten im Zahlungsverkehr vorkommenden falschen 5.-, 3.-, 2.- und 1.- Reichsmarkstücke, die aus Zinn oder einer Zinnlegierung gegossen und teilweise versilbert sind. Die Handhabung dieses Münzprüfers erfordert keinerlei besondere Kunstgriffe, so daß jedermann ohne weiteres die aus Zinn oder seinen Legierungen nachgegossenen falschen Münzen von den echten Silbermünzen mit ihm zu unterscheiden vermag.“

Entdeckt haben wir das Gerät bei der ersten Begutachtung des neuesten Depositalbestandes in unserem Archiv, der von der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien seinen Weg zu uns gefunden hat. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch die Sparkassenkassierer mit diesem kleinen Gerät schnell und unkompliziert Entscheidungen über die Echtheit der eingezahlten Geldstücke getroffen haben.

Unsere Begeisterung über den Neuzugang ist natürlich groß. Was für ein tolles Ausstellungsobjekt! Dessen erster Einsatz in unserer aktuellen Wanderausstellung „Geldgeschichte(n)“ ist bereits beschlossen.

  • Siegelmarke der Sparkasse mit Stadtwappen zum 100. Jubiläum : © Historisches Archiv des OSV

Von der Anfängen der Sparkasse in Zeitz

Zeitz ist Hauptsitz der Sparkasse Burgenlandkreis. Die Stadt ist nach Naumburg und Weißenfels, wo bereits 1823 und 1825 Sparkassen gegründet wurden, der drittälteste Standort im Geschäftsgebiet des Instituts. Vor genau 190 Jahren, am Morgen des 22. Juli 1828, kam der erste Kunde zur Spar- und Leihkasse in Zeitz. Er brachte 25 preußische Taler mit und ließ sich ein Einlagebuch ausstellen.

Dieses Sparkassenbuch war mit dem Stadtwappen versehen und unter anderem vom Bürgermeister signiert. Es hatte eine Nummer, die mit der in den Büchern der Sparkasse übereinstimmte. Die Namen der Kundinnen und Kunden fanden sich damals üblicherweise nur in den Unterlagen des Geldinstituts. Wenn man es jedoch ausdrücklich wünschte, konnte der Stadtkämmerer, der die Kassenführung übernahm, eine Personalisierung vornehmen und eine Auszahlungsbeschränkung eintragen.

So steht es im, von der Regierung genehmigten, Statut der Stadtsparkasse geschrieben. Diese Geschäftsbedingungen lagen zur Information jedem Sparbuch bei. Man wurde aufgefordert, das bares Geld werte Dokument sorgfältig aufzubewahren. Im Normalfall zahlte die Sparkasse nämlich ohne Legitimationsprüfung aus. Es musste unbedingt darauf geachtet werden, dass das Buch nicht in falsche Hände geriet. Ein Verlust war sofort anzuzeigen, um schnell Vorkehrungen gegen Missbrauch treffen zu können.

Auch über Gebühren informierte die Satzung. Umgelegt wurden die Anschaffungskosten der Einlagebücher in Höhe von zwei Silbergroschen und sechs Pfennigen pro Stück. Die Verzinsung der Einlagen hing interessanterweise von der Höhe ab. Je mehr Geld auf dem Konto war, desto geringer fiel der Zinsfuß aus. Der Höchstbetrag der Guthaben war übrigens mit 100 Talern festgesetzt. Das Vermögen der Kundschaft musste durch das der Kämmereikasse gedeckt werden. Deswegen gab es eine strikte Obergrenze.

Wozu die Sparkasse den Einwohnern von Zeitz und den in der Stadt tätigen Dienstboten nützlich sein konnte, war schriftlich festgehalten. Erspartes konnte zum Beispiel für die Heirat und die Erziehung der Kinder gebraucht werden. Auch an das wirtschaftliche Fortkommen war gedacht. Die Stadt wollte den Gewerbefleiß fördern. Ein Sparkassenguthaben konnte etwa als Startkapital beim Selbstständigmachen dienen. Kredit bekam man bei der mit der Sparkasse verbundenen Pfand-Leihkasse. Die Stadtsparkasse selbst verlieh Geld an die Bürger nur gegen hypothekarische Sicherheit.

  • Nicht nur über die Ausbürgerung von Dr. Albert Sommer informierte die sächsischen Spar- und Girokassen dieses Verbandsrundschreiben. Das Schreiben liegt im Historischen Archiv der Erzgebirgssparkasse. Im Historischen Archiv des OSV sind die Rundschreiben der Jahre 1939 bis 1944 als Digitalisate vorhanden.

Der Fall Dr. Albert Sommer

Im Krisenjahr 1931 führte die Regierung Brüning die Reichsfluchtsteuer ein, um der Kapitalflucht ins Ausland entgegenzuwirken. Ein Viertel des Vermögens sollte abgetreten werden. Dies sollte abschreckend wirken. Um die Zahlung zu erzwingen, konnten die Finanzämter sogar Steckbriefe zur Ergreifung erlassen und das gesamte inländische Vermögen beschlagnahmen. Über diese Fälle konnten sich die Sparkassen unter anderem in der Deutschen Sparkassenzeitung informieren. Sie waren verpflichtet, das zuständige Finanzamt, das Vermögensbeschlagnahmen verfügte, über Forderungen und Ansprüche des Betreffenden zu informieren. Zahlungen an ihn durften nicht erfolgen.

Das NS-Regime nutzte die rechtlichen Regelungen aus der Weimarer Zeit, um zur Auswanderung gezwungene jüdische Bürgerinnen und Bürger zu berauben. Dies sollte dem Staat erhebliche Einnahmen verschaffen. Allein 841.569 Reichsmark Reichsfluchtsteuer plus Zinsen wollte man zum Beispiel von Dr. Albert Sommer erpressen. Er war der erste Sachse, auf dessen Fall 1933 in der Sparkassenzeitung hingewiesen wurde. Der in Dresden promovierte Chemiker hatte die Kaltasphalttechnik in Europa eingeführt und war Aufsichtsratsvorsitzender beziehungsweise Aufsichtsratsmitglied zahlreicher Bau- und Asphaltfirmen. Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten hatte er Deutschland verlassen.

Da die Finanzbehörden ein erhebliches Interesse am Besitz des jüdischen Firmeninhabers hatten, versuchten sie ihn schließlich 1938 durch die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit gänzlich zu enteignen. Grundlage war ein 1933 erschaffenes Gesetz, das bald nicht mehr vorrangig gegen politische Emigranten, sondern zur finanziellen Judenverfolgung genutzt wurde. Es erfolgte eine Massenausbürgerung, die auf das Vermögen der Geflohenen abzielte. Juden, die zum Beispiel gegen Steuer- und Devisenrecht verstießen, um Vermögen ins Ausland zu retten, sollten konsequent ausgebürgert werden. Auch über Devisenvergehen informierte übrigens die Sparkassenzeitung.

Wie alle anderen Kreditinstitute, so hatten auch die kommunalen nachzuprüfen, ob sie Vermögen ausgebürgerter Menschen verwalteten. Dazu gab es in Sachsen von 1937 bis 1939 Verbandsrundschreiben mit Namenslisten. Ab 1939 wurden die umfangreichen Namensverzeichnise der Gestapo den Mitgliedsinstituten per Umlauf zur Verfügung gestellt. Konten mussten sofort gesperrt und gemeldet werden. Für die Durchführung der Beschlagnahme war dann die Ausbürgerungsabteilung beim Finanzamt Moabit-West in Berlin zuständig. Deren Unterlagen befinden sich heute im Berliner Landesarchiv. Auch eine Akte zum Fall des Dresdeners Dr. Albert Sommer ist erhalten und wurde von mir eingesehen.

Er hatte das Glück, in der Schweiz Zuflucht gefunden zu haben. Dort lebte er bis 1968. Die noch im Deutschen Reich wohnhaften Juden, die während des Zweiten Weltkriegs in die Todeslager im Osten deportiert wurden, verloren in dem Augenblick, in dem sie die Landesgrenze überquerten, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Zugleich waren sie kollektiv enteignet. Auch dafür hatten die Nationalsozialisten rechtliche Voraussetzungen geschaffen, durch eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1941. Wie zum Beispiel die sächsischen Spar- und Girokassen infolge mit dem jüdischen Besitz zu verfahren hatten, wird in einem anderen Blogbeitrag beleuchtet.

  • In Millionen Reichsmark sind die Spareinlagen verzeichnet. (Tabelle, grafisch bearbeitet, in: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 1929, S. 326; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Ländervergleich vor 90 Jahren

Nach der Hyperinflation 1923 befanden sich die deutschen Sparkassen vor 90 Jahren in einer Wiederaufbauphase. Die Kundinnen und Kunden bildeten, trotz der Entwertung ihrer alten Guthaben, neue Rücklagen. Wie sich die Spareinlagen vermehrten, können Sie anhand der Tabelle erkennen. Rasant ging es zum Beispiel im Freistaat Sachsen voran. 385,7 Millionen Reichsmark betrugen die Guthaben zur Mitte des Kalenderjahres. Damit lagen die Sachsen im heutigen OSV-Verbandsgebiet an der Spitze. Im Freistaat Mecklenburg-Strelitz hingegen gab es mit 3,2 Millionen Reichsmark vergleichsweise geringe Bestände.

Die unterschiedlichen Einlagen hingen vor allem mit der Größe und Bevölkerungszahl der Länder zusammen. So wohnten im dicht bevölkerten Industrieland Sachsen rund fünf Millionen Menschen auf fast 15.000 km². Mecklenburg-Strelitz hatte zwar ein Fünftel dieser Fläche, aber nur ca. 110.000 Einwohner. Angemerkt werden soll, dass hier jeder Zehnte ein neues Sparkassenbuch besaß. In Sachsen hatte sich nach dem Inflationsende sogar jeder Fünfte eines zugelegt. Wieso gab es solche Unterschiede? Wegen dem unterschiedlich langen Weg zur nächsten Sparkasse? Festzustellen ist jedenfalls, dass 1928 in Sachsen über 600 und in Mecklenburg-Strelitz zwölf Anlaufstellen für die Kundschaft existierten.