• Auszug aus einem Brigadebuch der Stadtsparkasse Dresden von 1983 : © Historisches Archiv des OSV

Weihnachtsfeiern in der DDR – Arbeiten (und Feiern) im Kollektiv

Weihnachtsfeiern sind heutzutage in den allermeisten Firmen und Betrieben ein fester Bestandteil des Jahreskalenders. Jeden Dezember aufs Neue sind die Restaurants und Festsäle durch Firmengruppen ausgebucht. Von kleinen Teams bis hin zu ganzen Abteilungen trifft man sich, um ein leckeres Weihnachtsessen zu genießen.

Doch wie wurde dies in der ehemaligen DDR gehandhabt? Einen Einblick geben uns die sogenannten Brigadebücher der Betriebe und Verwaltungen, hier beispielhaft das Brigadebuch des Arbeitskollektivs Gewerkschaftsgruppe M12 der Stadtsparkasse Dresden. Dieses Brigadebuch ist zusammen mit vielen weiteren als Depositum der Ostsächsischen Sparkasse Dresden in das Historische Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gelangt und von uns Praktikanten in der Datenbank verzeichnet und erschlossen worden.

Für mich, der in Bayern geboren und aufgewachsen ist, waren Brigadebücher neu und unbekannt. Auch im Geschichtsunterricht in der Schule habe ich nichts darüber erfahren. Brigadebücher waren in der DDR ab 1960 bis 1989 in Betrieben und der Verwaltung in Verwendung. Die Führung eines Brigadetagebuchs war Voraussetzung zur Erlangung des staatlichen Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“, für den die Brigade eine Urkunde und eine Kollektivprämie erhielt. Das Tagebuch spiegelte die gemeinsamen Anstrengungen zur Planerfüllung und die Zusammengehörigkeit des Arbeitskollektivs wider.[1] Es enthielt Verpflichtungserklärungen des Kollektivs, Zielvereinbarungen, Kultur- und Reisebeiträge, aber auch Berichte über Geburtstags- und Faschingsfeiern sowie Urlaubsgrüße.

Die Gewerkschaftsgruppe M12 veranstaltete ihre Weihnachtsfeiern sowohl in den eigenen Filialräumen als auch auswärts, wie im Interhotel Astoria in Dresden oder der Gaststätte Waldesruh in der Waldmaxbaude. Zu jeder Weihnachtsfeier wurde eine Verlosung von Weihnachtsgeschenken organisiert. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin durfte zuvor ein oder mehrere Dinge zu einem bestimmten maximalen Wert auf einen Wunschzettel notieren. Während der Feier wurden dann die Lose gezogen und ein „Weihnachtsmann“ verteilte die Geschenke. Die Mitarbeiter, welche die Geschenke ihres Wunschzettels erhielten, freuten sich natürlich am meisten. Für das leibliche Wohl wurde entweder von der Gaststätte oder von den Mitarbeitern selbst gesorgt. Zur weiteren Unterhaltung kamen häufig Gesellschaftsspiele oder Quizze zum Einsatz. 1983 trat sogar der anlässlich zur Weihnachtsfeier ins Leben gerufene „Chor der alten Sparkassen-Vokalisten“ auf.

Im Jahr 1982 hatten sich zwei Kolleginnen besonders Mühe gegeben und eine kleine satirische Festzeitung verfasst. Sie enthielt Beiträge wie das „Sparkassen-ABC“, mit Einträgen wie zum Beispiel:

„B – Beratung: Zeit fehlenden Schlaf nachzuholen            
C – Chaos: Zustand, wenn 2 Kunden auf einmal kommen            
U – Urlaub: Ziel allen Schuftens“.

Aber auch Witze und selbstgeschriebene Gedichte und Verse über die eigenen Arbeitskollegen:             

„Es tönt die Frage – wer will zum Frühstück was haben
Kollegin G. ruft, ich möchte an 3 Brötchen mich laben  
Und hört sie den Preis, erschrickt sie – so viel? 
Trotzdem sind morgen 4 Semmeln ihr Ziel“        

„Für Kollegin W. bringt die Winterzeit   
wieder sehr viel Zeitvertreib.    
Die Straßen sind voll Schnee und Eis      
und Straßenbahn fährt keine meist.      
Nach Papperitz, den Berg hinauf,            
da macht die Luft schon ganz schön schnauf.    
Doch abwärts hat Glatteis den Vorteil dann,      
dass sie zur Arbeit rollen kann.“

Daniel Müller

Praktikant des Historischen Archivs des Ostdeutschen Sparkassenverbandes


[1] https://saxarchiv.hypotheses.org/11802; zulsetzt abgerufen im Dezember 2024

  • Gemeindeamt und Sparkasse in Erlbach im Vogtland (Ausschnitt Ansichtskarte Verlag Karl Kurze in Markneukirchen, versendet 1924; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

364 vor 100 Jahren

Hier sehen sie eine der 364 kommunalen Sparkassen im Freistaat Sachsen. Ja, so viele eigenständige Institute existierten vor 100 Jahren noch. Der Höchststand war 1919 mit 369 erreicht. Großstadtsparkassen waren in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen. Sachsen hatte zugleich zahlreiche, oft kleine Sparkassen. Dies lag an der landestypischen Verwaltungsstruktur. Kreissparkassen wie in Preußen gab es nicht.

Auch Gemeinden mit wenigen Einwohnern unterhielten eigene Geldinstitute. Andere hatten sich dazu mit Nachbarorten verbunden. So bestand zum Beispiel in Erlbach im Erzgebirge ab 1921 die Zweigstelle einer der 45 sächsischen Zweckverbandssparkassen. In Erlbach im Vogtland gab es hingegen seit 1908 die abgebildete Gemeindesparkasse. Sie wirkte 35 Jahre lang. Dann wurde sie wie die anderen Kleinsparkassen fusioniert. Im Ergebnis gab es dann 1944 insgesamt 77 sächsische Sparkassen.

  • © Historisches Archiv des OSV

Namensschutz vor 90 Jahren

Kennen Sie das Kreditwesengesetz? Vor 90 Jahren verabschiedete die NS-Regierung das Reichsgesetz über das Kreditwesen. Es betraf alle Unternehmen, die Bank- oder Sparkassengeschäfte in Deutschland betrieben. Den Sparkassen war weiterhin eine universelle Tätigkeit erlaubt. Allerdings sollten bankmäßige und sparkassenmäßige Geschäfte getrennt stattfinden. Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht setzte viele Regulierungen der Sparkassengeschäfte im KWG durch. So konnten zum Beispiel lediglich 300 Reichsmark pro Monat ohne Kündigungsfrist vom Sparbuch abgehoben werden.

Dem Wirtschaftsminister unterstand fortan ein sogenannter Reichskommissar für das Kreditwesen. Er war als Exekutivorgan für die Umsetzung des Gesetzes zuständig. Zu seinen Kompetenzen gehörte etwa die Entscheidung, welche Firmen die Bezeichnung „Sparkasse“ nutzen konnten.* Genossenschaften durften den Namen zumindest nicht mehr neu einführen. Es gab einen gewissen Bestandsschutz. Der § 10 stärkte zwar die Position der kommunalen Sparkassen im Wettbewerb. Allerdings wurde dieser durch die Einschränkung marktwirtschaftlicher Prinzipien begrenzt. Im nationalsozialistischen Staat war das Kreditwesen nämlich Teil einer „gelenkten“ Wirtschaft.

* Heute finden Sie die Regelung in § 40 des KWG von 1961.