• Nur 20 Reichsmark bekamen Kundinnen und Kunden ab dem 20. Juli 1931 vom Sparbuch ausgezahlt. : © Historisches Archiv des OSV

Krisenzeit vor 90 Jahren

Am 13. Juli 1931 geschah Ungeheuerliches im deutschen Bankenwesen. Die zweitgrößte Bank, die Darmstädter und Nationalbank (Danat-Bank), musste überraschend schließen. Massive Kapitalabzüge ausländischer Geldgeber und der Ausfall eines industriellen Großkunden hatten sie zahlungsunfähig gemacht. Die Reichsbank als „Lender of Last Resort“ konnte nicht mit Liquiditätsmitteln helfen. Sie sorgte sich um die Währungsstabilität, weil ihre Deckungsreserven zurückgingen. Internationale Anleger verloren damals zunehmend das Vertrauen in den Standort Deutschland. Verkündete Reichskanzler Brüning doch – um keine Reparationen mehr zahlen zu müssen – das Land stehe kurz vor dem Bankrott. Da deutsche Banken ihre ausländischen Gläubiger auszahlen mussten, schwanden die Gold- und Devisenreserven der Reichsbank. Damit sank die Notendeckung. Man befürchtete einen Eingriff in die Geldverfassung, etwa eine Abwertung der Währung. Das Misstrauen wuchs. Die „Flucht aus der Reichsmark“ betraf auch inländische Anleger. Nicht vertrauensbildend war, dass die deutsche Zentralbank sich nur noch mit einem Notkredit ausländischer Zentralbanken „über Wasser hielt“.

So gab es für die Danat-Bank bloß eine staatliche Ausfallbürgschaft und eine Garantie für die Einlagen. Das beruhigte ihre Kunden aber nicht. Und es beruhigte erst recht nicht die Kundschaft der deutschen Sparkassen. Die Sparkassen waren im Mengengeschäft tätig und wurden zwangsläufig von der Vertrauenskrise getroffen. Die Kundinnen und Kunden waren durch die Inflationserfahrung 1923 sensibilisiert. Das ab 1924 neu angesparte Geld war oft das einzige Vermögen. Der Schaltersturm traf also ebenfalls Geldinstitute, die nicht ans Ausland verschuldet oder insolvent waren. Es gab aber auch hausgemachte Probleme. So sorgten in Sachsen die Haushaltsschwierigkeiten der Träger für Beunruhigung. Es hatte sogar einen Konkurs gegeben. Dabei besaß das Sparkassenvermögen keinen Vollstreckungsschutz. Die kommunalen Geldinstitute waren Einrichtungen der Gemeinden und verfügten über keine rechtliche Selbstständigkeit. Vorgeworfen wurde klammen Kommunen, dass sie ihre Sparkassen als Finanzierungsinstrumente nutzten, obwohl sie ihre Kredite nicht zurückzahlen konnten. Solche Schlagzeilen zerstörten Vertrauen.

Am 13. Juli 1931 kamen also mehrere Krisen zusammen. Dies wird oft nicht erwähnt, wenn es um die Bankenkrise geht. Verheerende Wirkungen gab es wegen der gleichzeitigen Haushaltskrise des Reichs und der Kommunen sowie der Währungskrise. Die Menschen drängten an die Sparkassenschalter. In dieser Situation empfahl der Präsident des Sächsischen Sparkassenverbandes, Dr. Johann Christian Eberle, den Verbandsmitgliedern, die Kundschaft durch das Entsprechen ihrer Auszahlungswünsche zu beruhigen. Das war die einzige Möglichkeit. Worte halfen nicht. Bei einem sehr großen Andrang konnten die Barmittel aber nicht lange ausreichen. Kommunalkredite waren wegen der schwierigen Finanzlage der Gemeinden oft „festgefroren“. Hypothekenkredite waren langfristige Anlagen. Wertpapiere konnten nur unter großen Verlusten „flüssig gemacht“ werden. Schon am Folgetag benötigte man die Hilfe der Reichsbank. Diese wollte aber auch wegen der Notlage der Sparkassen nicht die Währungskrise verschärfen und eine Inflation heraufbeschwören.

Infolge des allgemeinen Bankruns soll im Deutschen Reich vor 90 Jahren ein Fünftel der umlaufenden Geldmenge gehortet worden sein. Das Bare landete zum Beispiel unter Matratzen. Die Regierung Brüning dachte zunächst daran, der Zahlungskrise mit Notgeld zu begegnen. Dieses Mittel der Inflationszeit wurde zum Glück nicht gewählt. Stattdessen erfolgte die Verordnung von zwei allgemeinen Bankfeiertagen am 14. und 15. Juli. Dies verschaffte den Geldinstituten eine Atempause, um Zahlungsmittel zu mobilisieren. Aber es gab auch negative Auswirkungen. So bezeichneten etwa die sächsischen Großsparkassen die Schließung als eigentliche Ursache für einen Run auf die Einlagen. Die Stadtsparkasse Leipzig als einlagenstärkstes sächsisches Institut schrieb in ihrem Geschäftsbericht:

„Die weitere Aufwärtsbewegung im Sparverkehr im ersten Halbjahr 1931 wurde durch die Zahlungskrise im Juli 1931 jäh unterbrochen. Die Bankfeiertage und die sich daran anschließenden weiteren Einschränkungen im Zahlungsverkehr erzeugten bei der Sparkundschaft eine noch nie dagewesene Vertrauenskrise, die sich in der Hauptsache in unüberlegten und überstürzten Angstkündigungen und -abhebungen äußerte. Alle Beruhigungsversuche scheiterten an der nicht wegzuleugnenden Tatsache, daß die große Zahl der Sparer wochenlang gehindert war, in der gewohnten Weise über ihre Sparguthaben zu verfügen.“

Mancher befürchtete in diesen Tagen eine staatliche Beschlagnahmung seines Eigentums, ein anderer eine neue Inflation. Am 15. Juli sank die Notendeckung unter die 1924 festgelegte Mindestgrenze, da die Bankfeiertage weitere ausländische Kreditkündigungen provoziert hatten. Überliefert ist für Sachsen, dass aus Furcht nicht nur Devisen und Edelmetalle gehamstert wurden. Es wurde auch Geld in Waren „angelegt“. Davon profitierte zum Beispiel die sächsische Möbelindustrie. Angesichts der Währungskrise ging die Regierung verstärkt gegen Kapitalflucht vor und die Reichsbank kontrollierte fortan den Gold- und Devisenverkehr. Erst als die Abflüsse ins Ausland eingedämmt wurden, erweiterte die Zentralbank ihr Angebot und gab den Sparkassen im Freistaat einen ersten Kredit. Auch weil Banken gerettet werden mussten, stellte sie nur begrenzt Liquiditätsmittel zur Verfügung. Zunächst durften zur Monatsmitte Empfänger beziehungsweise Sender von Lohn-, Gehalts- und Unterhaltsleistungen ans Sparkassenkonto. Erst ab dem 20. Juli 1931 bekamen Sparende etwas ausgezahlt. Bis zum 8. August durften Sparerinnen und Sparer nur alle Tage Beträge erhalten, zunächst 20, dann 30 und schließlich 50 Reichsmark (RM).

Dass der stärkste Ansturm danach erfolgte, berichtete nicht nur die Leipziger Stadtsparkasse. Wegen der staatlichen Vorgaben duften Kündigungsfristen von Guthaben erst ab dem 8. August 1931 laufen. Der Abfluss von Einlagen wurde so aufgeschoben. Es gab zwar im Juli besonders viele Auszahlungsvorgänge bei den sächsischen Sparkassen. In Leipzig waren es fast 64.000. Die umfangreichsten Auszahlungen erfolgten jedoch verzögert erst im September. Bei der Stadtsparkasse wurden knapp 14 Mio. RM konstatiert. Durch ihre Girozentrale in Dresden bekamen die Sparkassen Reichsbankdarlehn vermittelt, welche sie zur Finanzierung der Abflüsse benötigten. Erschwerend kam übrigens dazu, dass die Kundschaft nach den Erfahrungen mit den Zahlungsbeschränkungen im Sommer ihr Bares lieber zu Hause behielt und nicht zur Sparkasse brachte.

Wie konnte man Vertrauen aufbauen und die Menschen wieder zum Sparen bewegen? Hinsichtlich der Sparkassen verordnete Reichspräsident Hindenburg am 6. Oktober 1931 eine Umgestaltung zu Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Auch das Vermögen wurde von dem der Träger klar getrennt. Die Selbstständigkeit, welche im Freistaat Sachsen am 13. Mai 1932 angeordnet wurde, stellte angesichts der Krisenerfahrung eine Notwendigkeit zur Erhaltung und Wiedergewinnung von Kundenvertrauen dar. Die Finanzlage der Gemeinden konnte sich nicht auf die Sparkassen auswirken. Das Reich untersagte weitere Kommunalkredite, weil darin eine Ursache für Illiquidität gesehen wurde. Sachsen beschloss am 21. September 1931 ein umfassendes kommunales Konsolidierungsprogramm. Nicht nur die Sparkassen warben im Herbst 1931 intensiv für die Sicherheit der Reichsmark-Währung. Trotz sinkender Deckung vollzog die Reichsbank nämlich keine Abwertung. Der Staat praktizierte eine Deflationspolitik. Reichskanzler Brüning und Reichsbankpräsident Luther wollten eine Inflation unbedingt vermeiden. Dies mochte die Sparerinnen und Sparer beruhigen, verschärfte jedoch ebenso wie die Bankenkrise die fortschreitende Wirtschaftskrise. Wegen der ungünstigen Wirtschaftslage und der instabilen politischen Verhältnisse am Ende der Weimarer Republik konnte der Rückschlag im Spargeschäft nicht schnell ausgeglichen werden.

  • Das Reichsgesetz über das Kreditwesen schützte die Bezeichnung "Sparkasse" in § 10. : © Historisches Archiv des OSV

Das KWG und der Schutz des Namens

Vor genau 85 Jahren wurde das Reichsgesetz über das Kreditwesen erlassen, Vorläufer des heutigen Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Es handelte sich um ein wirtschaftlich orientiertes, nicht etwa von der NS-Ideologie durchdrungenes, Rahmengesetz. Warum soll an dieses Werk erinnert werden? Erstmals wurden in ihm Banken und Sparkassen offiziell rechtlich auf eine Stufe gestellt. Das Gesetz vereinheitlichte zudem die Bankenaufsicht. Zuvor hatte eine umfangreiche staatliche Prüfung des Kreditwesens stattgefunden. Anlass war dessen Destabilisierung durch die Bankenkrise 1931. Auch Landesbanken und Sparkassen hatten Schaden genommen. Eine gesetzliche Neuordnung des Sparkassenwesens war eingeleitet. Das Reich griff dazu in das Sparkassenrecht der Länder ein. Dabei wurde nicht nur die rechtliche Verselbstständigung der kommunalen Geldinstitute angeordnet. Anlagequoten zur Sicherung der Liquidität wurden vorgeschrieben. Auch das Vorrecht zur Nutzung der Bezeichnung „Sparkasse“ sah eine Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 vor. Denn konkurrierende genossenschaftliche Einrichtungen nutzen diese ebenfalls. Das Reichsgesetz bestätigte am 5. Dezember 1934 den Schutz des Namens. Jetzt regelt § 40 des Kreditwesengesetzes den Gebrauch des Firmennamens durch die öffentlich-rechtlichen Sparkassen.

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Berg und Tal

Hier sehen Sie eine historische Grafik, die 1950 vom Sächsischen Sparkassenverband erstellt wurde. Sie zeigt eine wechselvolle Geschichte, welche die Sparkassen und ihre Kundinnen und Kunden in 100 Jahren durchlebt hatten. Deutlich markiert sind Spareinlagenrückgänge. Sie bedürfen einiger Erklärungen. Die Ursachen waren nämlich durchaus unterschiedlich. Im Ersten Weltkrieg hob die Kundschaft viel Geld ab, um Kriegsanleihen des Deutschen Reichs zu kaufen. Mit diesen Wertpapieren wurde ein Großteil der Aufwendungen für die Kriegsführung finanziert. 1931 hingegen bewirkte vor allem der Zusammenbruch einer Großbank eine Vertrauenskrise, die sich auch auf die Sparkassen auswirkte. Es wurde vermehrt abgehoben und weniger eingezahlt. 1948 führte schließlich eine Währungsreform zur Reduzierung der Geldmenge.

Große Katastrophen zeichnen sich deutlich durch die Inflation nach dem Ersten Weltkrieg und das Ende des Zweiten Weltkrieges ab. Für die einzelnen Inflationsjahre sind keine konkreten Werte eingetragen. Überliefert ist, dass die Spareinlagen bei den sächsischen Sparkassen infolge der staatlichen Geldpolitik 1923 über 51 Billiarden Mark betrugen. Dies war gar nicht grafisch umzusetzen. Als Umstellungsverhältnis galt dann 1 Billion Mark : 1 Reichsmark. Ganz auf Null ging es jedoch 1945. Gemäß Anweisung der sowjetischen Besatzungsmacht wurden die in den Kriegsjahren enorm angewachsenen Guthaben schlichtweg „eingefroren“. Durch die verbrecherische Politik des NS-Regimes war die Währung ruiniert. Glücklicherweise konnte die krisengeschädigte Kundschaft in beiden Fällen teilweise entschädigt werden.