• Historisches Archiv des OSV : © In der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 wurde die rechtliche Selbstständigkeit der Sparkassen gefordert.

Wie die Sparkassen Körperschaften öffentlichen Rechts wurden

Heute sind die kommunalen Sparkassen rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Vor genau 90 Jahre ordnete Reichspräsident Paul von Hindenburg in einer seiner Notverordnungen an, dass die Sparkassen eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommen sollten. In Kapitel I des fünften Teils der Verordnung „zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ wurden zunächst die Landesregierungen ermächtigt und verpflichtet, dies ihrerseits durch Verordnungen umzusetzen. Mit ihrer rechtlichen Selbstständigkeit sollten die Geldinstitute ein separates Vermögen erhalten. Probleme klammer Träger konnten sich so nicht auf das Sparkassenvermögen auswirken. Der Fall Glashütte war nicht lang her. Die kommunale Gewährträgerhaftung blieb erhalten. Neu war, dass den Vorständen der Sparkassen künftig auch Mitglieder angehörten, die nicht den Verwaltungen entstammten.

Diverse Anlagevorschriften gab es angesichts der Bankenkrise und der prekären Lage der Gemeinden. Kredite an Kommunen durften 25 Prozent der Einlagen nicht übersteigen. Inbegriffen war der Erwerb von kommunalen Anleihen, Bürgschaften und Wechselverpflichtungen. Des Weiteren konnten die Sparkassen nur 40 Prozent der Einlagen in Hypotheken anlegen. Jedem Kreditnehmer war höchstens ein Prozent der Einlagen als Personalkredit zu gewähren, wenn dessen Kredite 20.000 Reichsmark überstiegen. Zur Liquiditätssicherung galt es, 30 Prozent der Spareinlagen und 50 Prozent der sonstigen Einlagen in flüssigen Werten anzulegen. 10 Prozent der Spareinlagen und 20 Prozent der anderen Einlagen sollten als Liquiditätsreserve bei der zuständigen Girozentrale gehalten werden. Neben diesen ganzen Vorschriften gab es noch etwas Positives im Bereich Markenschutz. Die Bezeichnung „Sparkasse“ war fortan den öffentlichen Sparkassen vorbehalten. Jahrelang hatte es diesbezüglich Auseinandersetzungen mit genossenschaftlichen Kreditinstituten gegeben.

Umgesetzt wurde die Verordnung Hindenburgs zum Beispiel am 20. Juli 1932 durch eine Verordnung der letzten demokratischen Regierung des Freistaats Preußen. Mit dem Inkrafttreten einer Mustersatzung, die von den Trägern bis zum 30. September 1932 anzunehmen war, erhielten die preußischen Sparkassen „Rechtsfähigkeit und die Eigenschaft von Körperschaften öffentlichen Rechts“. Damit ging das Sparkassenvermögen einschließlich der Schulden auf die mit Rechtsfähigkeit ausgestattete kommunale Sparkasse über. Auch die anderen Vorgaben vom 6. Oktober 1931 wurden umgesetzt. Mit der neuen Satzung war auch ein neuer Vorstand zu bilden. Ihm sollte mindestens ein „Angehöriger des Gewährverbandes“ angehören, welchen der Bürgermeister beziehungsweise Landrat als Mitglied bestellte. Auch heute noch gehören sachkundige Bürger den Verwaltungsräten der Sparkassen an.

  • © Historisches Archiv des OSV

Der Pfenning

Was steht denn da auf der Vorderseite? Hat sich der Münzmeister in Berlin etwa vertan? Pfennig sollte es doch heißen. Nein, es ist schon richtig so. Vor genau 200 Jahren wurde im Königreich Preußen im Rahmen einer Münzreform festgelegt, dass der Taler fortan aus 30 (Silber)Groschen beziehungsweise 360 Pfenni(n)gen bestehen sollte. Man nannte die Geldstücke wohl so, um sie von den alten zu unterscheiden. Vorher machten nämlich 24 Gute Groschen oder 288 Pfennige einen Taler. Im Münzgesetz Friedrich Wilhelms III. vom 30. September 1821 taucht interessanterweise die eigentümliche Bezeichnung Pfenning gar nicht auf. Jedoch wurde das Gewicht der neuen Kupfermünze genau festgelegt. Fünf Achtundvierzigstel Loth sollte sie wiegen. Das waren rund 1,5 Gramm. Dieses Leichtgewicht konnte man damals nicht zur einzigen preußischen Sparkasse in unserem heutigen Geschäftsgebiet bringen. Einzelne Sparpfennige nahm die Sparkasse eines Vereins in Halle an der Saale nämlich aus verwaltungstechnischen Gründen nicht an. Erst musste ein Taler als Mindesteinlage zusammengespart sein.

  • Auf dem 2. Verbandstag des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes stimmten Sparkassen- und Kommunalvertreter erstmals gemeinsam ab. Im Präsidium saßen von links nach rechts: Peter Krakow, Dr. Volkhard Spielhagen, Michael Czupalla und Dr. Wolfgang Hemmen. (Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Ein turbulenter Verbandstag vor 30 Jahren

Am 20. März 1990 wurde der Sparkassenverband der DDR als Vorläufer unseres Ostdeutschen Sparkassenverbandes gegründet. Aber erst am 17. September 1991 erhielten auf dem 1. Verbandstag im großen Saal des Hotels Branitz – Lausitzer Kongresszentrum in Cottbus die kommunalen Gewährträger der Sparkassen satzungsrechtlich in vollem Umfang die ihnen zustehenden Rechte und konnten die Belange des Verbandes mitentscheiden. Nur 10 Minuten dauerte diese Versammlung. Die anwesenden Vertreter von 160 der 191 Mitgliedssparkassen beschlossen einstimmig eine Änderung von § 4 Absatz 1 der Satzung vom 20. März 1990.* Damit wurden die bereits als Gäste anwesenden Landräte und Oberbürgermeister gleichberechtigte Teilnehmer beim 2. Verbandstag. An dieser anschließenden Veranstaltung nahmen 176 Vorstandsvorsitzende und 162 Verwaltungsratsvorsitzende teil.

Verschiedene Punkte standen auf der Tagesordnung. Zunächst wurde der Verbandshaushalt einstimmig bestätigt. Dann sollte die Satzung umfassend geändert werden. Damit wurde den gesellschaftlichen, politischen und strukturellen Entwicklungen seit der Verbandsgründung Rechnung getragen. Den Auftrag zur Neugestaltung der Satzung hatte Präsident Rainer Voigt auf dem außerordentlichen Verbandstag am 20. September 1990 bekommen, bei dem auch die Umbenennung in Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband (OSGV) erfolgt war. Eine Satzungskommission aus Vertretern der Gewährträger und Sparkassen hatte sich danach an die Arbeit gemacht. Auch die Regierungen der Bundesländer des Verbandsgebiets waren eingebunden. Am 26. März 1991 lag ein Entwurf vor, der in überarbeiteter Form am 15. August 1991 von den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände der Bundesländer und den Obmännern der Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände verabschiedet wurde. Die Satzung war an die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Verbandsstrukturen und Gremien der Sparkassenorganisation angepasst. Gewährträger und Sparkassen waren gleichberechtigte Mitglieder des Verbandes. Festgeschrieben war eine den föderalen Grundsätzen entsprechende Verbandsstruktur. Die Satzung garantierte über die Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände, die Regionalbeiräte, den Verbandsobmännerausschuss bis hin zum Verbandsvorstand eine demokratische Willensbildung unter der Berücksichtigung der Interessen der Sparkassen, ihrer Gewährträger sowie der Länder.**

Im Satzungsentwurf waren unter § 25 a auch Sonderregelungen enthalten, welche das Erlöschen der Mitgliedschaft der Mitglieder aus Thüringen betrafen. Die Einzelheiten des Ausscheidens sollten zwischen dem OSGV und dem für die Sparkassen Thüringens zuständigen Verband geregelt werden. Der Prozess des Austritts aus dem Fünfländerverband war in vollem Gange. Die Landesregierung in Erfurt hatte sich bereits im Frühjahr 1991 für eine Zusammenarbeit mit Hessen entschieden und der Hessische Sparkassen- und Giroverband einen Grundsatzbeschluss für einem Zweiländerverband gefasst. Die Vertreter aus Thüringen stellten beim 2. Verbandstag in Cottbus zwei Anträge. Der eine betraf die Beschränkung des Geschäftsgebiets der LBS Ost auf die anderen vier Bundesländer beim Ausscheiden Thüringens. Außerdem sollte § 25 a geändert werden, um Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung festzulegen. Die vom Vorstandsvorsitzenden der Stadt- und Kreissparkasse Erfurt und vom Verwaltungsratsvorsitzenden der Kreissparkasse Gotha erläuterten Anträge wurden nach einer Diskussion mehrheitlich vom Verbandstag abgelehnt.***

Auf Bitte der Mitglieder aus Thüringen, die sich besprechen wollten, erfolgte eine viertelstündige Unterbrechung. In dieser Zeit gab es Anfragen aus dem Kreis der Verbliebenen, ob denn der Verbandstag auch ohne diese beschlussfähig sei. Das bejahte der Präsident. 285 Stimmen waren notwendig. 299 waren anwesend. Die Sitzung wurde nach 15 Minuten fortgesetzt, obwohl die Thüringer noch nicht zurück waren. Der Vorstandsvorsitzende der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, Peter Krakow, der als Verbandsobmann fungierte, brachte den Antrag ein, zwei Stellvertreter zu wählen. Mit dieser Änderung wurde die Satzung bei Nichtteilnahme der thüringischen Vertreter einstimmig angenommen.**** Nun kamen diese wieder in den Saal, um ihn auch gleich wieder zu verlassen. Da man die Mindestregeln für ihr Ausscheiden nicht angenommen hatte, wollten sie nicht an weiteren Abstimmungen teilnehmen. Mitglieder waren sie trotzdem im Sparkassen- und Giroverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Freistaat Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Erst am 1. Juli 1992 trat der Staatsvertrag zwischen Hessen und Thüringen über den gemeinsamen Verband in Kraft, womit sie den OSGV verließen.

Die nächste Abstimmung am 17. September 1991 betraf die Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung. Nach der neuen Satzung stellte die kommunale Seite stets diesen Präsidenten. Der sächsische Landkreistag schlug den Landrat des Kreises Delitzsch, Michael Czupalla, vor. Bei 13 Enthaltungen wurde er zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung und damit zum Vorsitzenden des Verbandsvorstandes gewählt. Er setzte sich ins Präsidium und übernahm die Leitung der Sitzung. Neben ihm nahm Verbandsobmann Krakow Platz. Dann erfolgte die Wahl seines Stellvertreters. Der Verbandsobmännerausschuss schlug den Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Luckenwalde, Dr. Volkhard Spielhagen, vor, welcher bei 13 Enthaltungen gewählt wurde und ins Präsidium kam.***** Die Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes schloss sich an. Das waren Obmänner, Vertreter der kommunalen Gewährträger und Spitzenverbände. Dann wurde eine Pause eingelegt, derweil die konstituierende Sitzung des Vorstandes stattfand. Er beschloss einstimmig, dem Verbandstag Rainer Voigt als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, also als Geschäftsführenden Präsidenten, vorzuschlagen. Dem stimmten die Anwesenden bei zwei Enthaltungen zu. Informiert wurden sie über den Vorstandsbeschluss der Bestellung des Verbandsgeschäftsführers Hans E. Giese und des Prüfungsstellenleiters Claus Friedrich Holtman.

* Ergebnisniederschrift über den 1. Verbandstag 1991 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes am 17. September 1991 in Cottbus, S. 6; in: Historisches Archiv des OSV HAP-E 691/2010

** Jahresbericht 1990/1991 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, S. 11

*** Ergebnisniederschrift über den 2. Verbandstag 1991 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes am 17. September 1991 in Cottbus, S. 7, 9; in: Historisches Archiv des OSV HAP-E 691/2010

**** ebd., S. 10

***** Das Foto zeigt im Präsidium sitzend von links nach rechts Peter Krakow, Dr. Volkhard Spielhagen, Michael Czupalla und Dr. Wolfgang Hemmen, den heutigen Leiter der Abteilungen Grundsatzfragen im OSV.

  • © Historisches Archiv des OSV

3 Mark zum Schulanfang

Dieses Sparbuch mit einem Startguthaben von 3 Mark verschenkte vor genau 100 Jahren die Sparkasse in Dresden. Ob sich der 6jährige Walter* wohl über das Geschenksparbuch gefreut hat? Leider ist es bei der einen Einlage geblieben. Zur Förderung des Sparsinns gab die Stadtsparkasse diese speziellen Sparkassenbücher heraus. Es handelte sich um eine Werbemaßnahme, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Bis zur Mündigkeit im Alter von 21 Jahren blieb die Stammeinlage übrigens gesperrt. Der nicht sparfreudige Schüler hatte somit keine Möglichkeit, das Geld zu vernaschen. Auch als junger Mann ist er nicht ans Spargutgaben gekommen, denn dieses wurde nach der verheerenden Inflation 1923 von den Eltern nicht zur Umwertung angemeldet. Es lohnte wohl nicht. Letztlich hätte die Stadtsparkasse nach gesetzlichen Bestimmungen fünf Reichspfennige gutgeschrieben.

* Der vollständige Name des Kunden wurde retuschiert.

  • © Historisches Archiv des OSV

Ein Riesending …

… ist diese Sammelmappe für Girokontoauszüge einer brandenburgischen Sparkasse, welche vor zirka 80 Jahren benutzt wurde. Sie ist 28 Zentimeter breit und 19 Zentimeter hoch. Verzeichnet sind auf der Mappe nicht nur die damaligen Zweigstellen, sondern auch die Produkte. Sie hatten sich im Laufe der Unternehmensgeschichte vermehrt. Die Sparkassen entwickelten sich von Sparanstalten zu Universalinstituten. Einen wichtigen Meilenstein stellte dabei die Einführung des Giroverkehrs dar. Bei der Sparkasse des Kreises Jüterbog-Luckenwalde war der Scheck- und Überweisungsverkehr auf Sparguthaben am 1. März 1913 eingeführt worden. Bald wurden auch Fernüberweisungen möglich. Der Kreis gehörte nämlich zu den Gründungsmitgliedern des Giroverbandes der kommunalen Verbände der Provinz Brandenburg. Sein Zweck war laut der Satzung vom 17. Februar 1914 „die Einrichtung eines Giroverkehrs unter den Verbandsmitgliedern und mit anderen kommunalen Giroverbänden außerhalb des Brandenburgischen Verbandes sowie die Pflege des kommunalen Geld- und Kreditverkehrs“. Überweisungen zwischen den Sparkassen der Verbandsmitglieder und der Girozentrale konnten ab dem 26. August 1914 durchgeführt werden. Die Verrechnungsstelle befand sich zunächst bei der Stadtsparkasse in Forst (Lausitz).

  • © Historisches Archiv des OSV

Geldgeschichte für die Azubis

Letzte Woche haben an der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie in Potsdam wieder die Einführungsseminare für Auszubildende begonnen. Seit fünf Jahren steht dabei auch die Sparkassengeschichte mit auf dem Programm. Bei meinen Veranstaltungen erfahren die Azubis unter anderem, wann ihre Sparkassen im 19. Jahrhundert gegründet wurden, seit wann es Girokonten gibt und was der Punkt im Sparkassenlogo eigentlich bedeutet. Auch die Geldgeschichte ist Thema. Denn so alt wie die Sparkassen sind, haben sie schon mit verschiedenen Währungen zu tun gehabt. Gegründet wurden sie in der Zeit der Taler-Währung. Heute erfahren neue Auszubildene aus Berlin (OSV), Brandenburg (Sparkasse Barnim) und Sachsen-Anhalt (Sparkasse Mansfeld-Südharz) etwas über diese Epoche.

Damals machten im Königreich Preußen zwar 30 Silbergroschen einen Taler. Aber 12 Pfennige ergaben einen Silbergroschen. 360 Pfennige waren also ein Taler. Kniffelig. Warum eigentlich 12 und nicht 10 Pfennige? Nun, die Zahl 12 erlaubte die Teilung in mehr einfache Zahlen ohne Bruch. König Friedrich Wilhelm III., den Sie auf dem Taler abgebildet sehen, wollte bei der Geldreform 1821 das alte 12er-System beibehalten. Und so blieb das Duodezimalsystem bis zur Einführung der Mark im Deutschen Reich bestehen. 1871 wurde die neue Währung festgelegt, die sich aus 100 Pfennigen zusammensetzte. Statt Silbergroschen gab es dann 10-Pfennige-Stücke. Zum 1. Januar 1875 musste überall in Deutschland auf Markrechnung umgestellt sein. Natürlich auch bei den Sparkassen. Das war die erste Währungsreform in ihrer Geschichte.