• Diese letzte ausgegebene Serie an Wertgutscheinen war in den DDR-Haftanstalten von den 1980er Jahren bis zur Währungsunion 1990 gültig. : © Historisches Archiv des OSV

„Knastgeld“ in DDR-Haftanstalten

Der Bestand an Zahlungsmitteln im Historischen Archiv des OSV wird – auch für die aktuelle Wanderausstellung „Geldgeschichten“ – stets erweitert. Zuletzt waren unter den Neuerwerbungen mehrere Wertmarken aus Papier. Nach einiger Recherche stellte sich heraus, dass es sich dabei um Gefängnisgeld handelt, welches in Haftanstalten der DDR als Zahlungsmittel ausgegeben wurde.

Die Arbeit in den Haftanstalten sollte zum einen der Erziehung der Gefangenen dienen, zum anderen war sie ein wichtiger Bestandteil des DDR-Wirtschaftssystems. Unter oft verheerenden Arbeitsbedingungen wurde im Drei-Schicht-System gearbeitet. Dabei waren 48-Stunden-Wochen plus Zusatzschichten keine Seltenheit. Die Häftlinge wurden mit Druck und der Aussicht auf Hafterleichterungen zu hohen Arbeitsleistungen angetrieben. Anreize wurden mit Artikeln für den persönlichen Bedarf oder der Aussicht auf Briefkontakt zu Familie und Freunden geschaffen.
Jedoch gab es auch Arbeitsverweigerer, darunter vor allem politische Gefangene, welche damit gegen das System und die Haftbedingungen protestierten. Die Folge war der Entzug aller Vergünstigungen sowie wöchentlicher Arrest.

Meist handelte es sich bei den Tätigkeiten um Zuarbeit für die umliegenden Betriebe, wovon auch westliche Unternehmen profitierten. So wurden beispielsweise Haushaltsartikel produziert, die das westdeutsche Versandhaus Quelle als Hausmarke vertrieb.

Für ihre Arbeit stand den Gefangenen ab Ende der 1950er Jahre ca. 10 % eines vergleichbaren Nettolohns zur freien Verfügung. Den größten Teil der Zahlungen behielt die Gefängnisleitung für die Haftkosten ein. Zuletzt bekam ein Häftling rund 138 Mark. Von diesem Betrag mussten ggf. die Familie unterstützt und Rücklagen für das Leben nach der Entlassung gebildet werden. Den restlichen Betrag bekam man als Eigengeld in Form von Wertmarken („Knastgeld“) ausgezahlt.

Die Wertmarken dienten in den anstaltsinternen Läden als Zahlungsmittel, wo Waren des täglichen Bedarfs erworben werden konnten. Dort war das Sortiment begrenzt und wurde zu überhöhten Preisen angeboten. Besonders begehrt waren Zigaretten, Kaffee und zuätzliche Nahrungsmittel sowie auch Kosmetikartikel.

Anna-Lena Seibel
Praktikantin im Historischen Archiv des OSV

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Quellen:
Jan Philipp Wölbern: Die historische Aufarbeitung der Zwangsarbeit politischer Häftlinge im Strafvollzug der DDR, Potsdam 2016.

Tobias Wuschnik: Selbstbehauptung und politischer Prostest von Gefangenen im DDR-Strafvollzug, in: Ehrhard Neubert, Bernd Eisenfeld (Hrsg.): Macht-Ohnmacht-Gegenmacht. Grundfragen zur politischen Gegnerschaft in der DDR, Bremen 2001, S. 267-293.

Jan Philipp Wölbern, Haftarbeit in der DDR. Eine Zwischenbilanz, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, 13 (2016), S. 86-107.

  • Die Sparkassen-Rundschau war ein seit 1926 halbmonatlich erscheinendes Heft, das kostenlos an die Sparkassenkundschaft abgegeben wurde. : © Aus dem Bestand des Historischen Archivs des OSV

Vom Schmücken des Weihnachtsbaumes – anno 1931

Vor 90 Jahren gab es in der Kundenzeitschrift „Sparkassen-Rundschau“ zahlreiche Tipps und Hinweise zur Thematik, welche wir Ihnen keinesfalls vorenthalten wollen. Soll es ein bunt-glitzernder Wunderbaum werden oder ein „architektonischer Winkelbaum“? Wie geht man am besten zu Werke und zu welcher Unsitte sollte man sich niemals hinreißen lassen?

Damit wünscht Ihnen allen das Archiv-Team des OSV ein frohes Fest, einen gelungenen Weihnachtsbaum und geruhsame Tage bis zum neuen Jahr.

Claudia Wöhnl, Britta Weschke & Thomas Einert

  • © Historisches Archiv des OSV

1.000 Spardosen für die Kundschaft

Nach dem Verlust ihres Ersparten durch die Hyperinflation 1923 begannen die Sparkassenkunden erneut, sich Rücklagen zu bilden. Wegen des, durch die staatliche Geldpolitik verursachten, Rückschlags hieß es, ganz von vorne anzufangen. Das Vertrauen in die Reichsmark, die im Kern durch Gold und Devisen gedeckte neue Währung, führte zu einem „Sparwunder“ in der Weimarer Republik. Die Zunahme der Spareinlagen hatte auch mit der Werbung zu tun, welche die Sparkassen damals für sich entdeckten.

Ein Mittel zur Förderung der Spartätigkeit war die Abgabe von Heimspardosen. Bereits nach der Jahrhundertwende wurden sie im Kaiserreich von Sparkassen verliehen. Ab 1924 wurden sie richtig populär, denn es galt, Kapital schon durch kleine Sparbeträge zu bilden. Die Spardose stellte die Filiale zu Hause dar. Sie sollte das Heim des „kleinen Mannes“ zieren und ihn jederzeit ans Vorsorgen erinnern. Außerdem sparte man sich die Mühe mit vielen einzelnen Kleineinzahlungsvorgängen. Üblicherweise war der geringste Einzahlbetrag eine Reichsmark.

Der Schlüssel zur Dose blieb immer bei der Sparkasse, wo auch die Leerung stattfand. So konnte zum Beispiel die in Bad Liebenwerda ansässige Kreissparkase 1926 den vorbeigebrachten Exemplaren 3.913,17 Reichsmark entnehmen. 1.000 Spardosen hatte sie damals bereits in Umlauf. Auch die abgebildete Sparbüchse mit dem schönen Bienenkorbmotiv stammt von der Kreissparkasse und wurde von der Kundschaft bestimmt mit Bienenfleiß gefüllt. Nicht nur mit Münzen konnte man das dekorative Stück übrigens füttern, sondern auch mit gerollten Geldscheinen.

  • eine historische Landkarte aus dem Archivbestand im Einsatz - bei der Schulung der Auszubildenden der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin : © Historisches Archiv des OSV

Das Historische Archiv beim Forum Bau – Orga – Sicherheit

In zwei Wochen ist es soweit. Beim Forum Bau – Orga – Sicherheit 2021 an der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie in Potsdam werde ich den Teilnehmenden unser Historisches Archiv und seine Dienstleistungen vorstellen. Das Archiv versteht sich nicht nur als das „Gedächtnis“ des Verbandes sowie seiner Mitglieder und bewahrt die historische Überlieferung. Wir zeigen außerdem, was man mit alten Dokumenten oder Objekten alles anfangen kann. Der Nutzen von Sparkassengeschichte wird beim Vortrag am 4. November 2021 verdeutlicht.

Die einzigartige Unternehmensgeschichte hebt die Sparkassen von anderen Kreditinstituten ab. Dies lässt sich nicht nur nach außen, sondern auch nach innen kommunizieren. So bringe ich seit nunmehr fünf Jahren Auszubildenden die Geschichte ihrer Sparkassen näher, um die Verbundenheit zum Unternehmen zu stärken. Neben in Quellen recherchierten Inhalten, bedarf es dazu viel Anschauungsmaterial. Bei meinen Veranstaltungen kann ich auf die umfangreichen Bestände des Verbandsarchivs zurückgreifen, etwa alte Landkarten, Sparbücher, Spardosen, Münzen und Geldscheine, Werbematerialien, Postkarten sowie Fotos einsetzen. Und immer gibt es „Geschichte zum Begreifen“. Wer möchte nicht einmal einen Silbertaler in der Hand wiegen?

Auch die Mitgliedssparkassen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes können Taler, Mark, Reichsmark, DDR-Mark und viel mehr von uns bekommen, im Rahmen unserer Wanderausstellung „Geldgeschichte(n)“. Wir versorgen sie auf Anfrage auch gern durch unseren Bilderdienst. So nutzen zum Beispiel 2021 die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin und die Ostsächsische Sparkasse Dresden unsere Abbildungen, um anlässlich ihrer 200. Jubiläen online einen Blick zurück auf die Geschichte zu werfen.

  • Historisches Archiv des OSV : © In der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 wurde die rechtliche Selbstständigkeit der Sparkassen gefordert.

Wie die Sparkassen Körperschaften öffentlichen Rechts wurden

Heute sind die kommunalen Sparkassen rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Vor genau 90 Jahre ordnete Reichspräsident Paul von Hindenburg in einer seiner Notverordnungen an, dass die Sparkassen eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommen sollten. In Kapitel I des fünften Teils der Verordnung „zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ wurden zunächst die Landesregierungen ermächtigt und verpflichtet, dies ihrerseits durch Verordnungen umzusetzen. Mit ihrer rechtlichen Selbstständigkeit sollten die Geldinstitute ein separates Vermögen erhalten. Probleme klammer Träger konnten sich so nicht auf das Sparkassenvermögen auswirken. Der Fall Glashütte war nicht lang her. Die kommunale Gewährträgerhaftung blieb erhalten. Neu war, dass den Vorständen der Sparkassen künftig auch Mitglieder angehörten, die nicht den Verwaltungen entstammten.

Diverse Anlagevorschriften gab es angesichts der Bankenkrise und der prekären Lage der Gemeinden. Kredite an Kommunen durften 25 Prozent der Einlagen nicht übersteigen. Inbegriffen war der Erwerb von kommunalen Anleihen, Bürgschaften und Wechselverpflichtungen. Des Weiteren konnten die Sparkassen nur 40 Prozent der Einlagen in Hypotheken anlegen. Jedem Kreditnehmer war höchstens ein Prozent der Einlagen als Personalkredit zu gewähren, wenn dessen Kredite 20.000 Reichsmark überstiegen. Zur Liquiditätssicherung galt es, 30 Prozent der Spareinlagen und 50 Prozent der sonstigen Einlagen in flüssigen Werten anzulegen. 10 Prozent der Spareinlagen und 20 Prozent der anderen Einlagen sollten als Liquiditätsreserve bei der zuständigen Girozentrale gehalten werden. Neben diesen ganzen Vorschriften gab es noch etwas Positives im Bereich Markenschutz. Die Bezeichnung „Sparkasse“ war fortan den öffentlichen Sparkassen vorbehalten. Jahrelang hatte es diesbezüglich Auseinandersetzungen mit genossenschaftlichen Kreditinstituten gegeben.

Umgesetzt wurde die Verordnung Hindenburgs zum Beispiel am 20. Juli 1932 durch eine Verordnung der letzten demokratischen Regierung des Freistaats Preußen. Mit dem Inkrafttreten einer Mustersatzung, die von den Trägern bis zum 30. September 1932 anzunehmen war, erhielten die preußischen Sparkassen „Rechtsfähigkeit und die Eigenschaft von Körperschaften öffentlichen Rechts“. Damit ging das Sparkassenvermögen einschließlich der Schulden auf die mit Rechtsfähigkeit ausgestattete kommunale Sparkasse über. Auch die anderen Vorgaben vom 6. Oktober 1931 wurden umgesetzt. Mit der neuen Satzung war auch ein neuer Vorstand zu bilden. Ihm sollte mindestens ein „Angehöriger des Gewährverbandes“ angehören, welchen der Bürgermeister beziehungsweise Landrat als Mitglied bestellte. Auch heute noch gehören sachkundige Bürger den Verwaltungsräten der Sparkassen an.

  • © Historisches Archiv des OSV

Der Pfenning

Was steht denn da auf der Vorderseite? Hat sich der Münzmeister in Berlin etwa vertan? Pfennig sollte es doch heißen. Nein, es ist schon richtig so. Vor genau 200 Jahren wurde im Königreich Preußen im Rahmen einer Münzreform festgelegt, dass der Taler fortan aus 30 (Silber)Groschen beziehungsweise 360 Pfenni(n)gen bestehen sollte. Man nannte die Geldstücke wohl so, um sie von den alten zu unterscheiden. Vorher machten nämlich 24 Gute Groschen oder 288 Pfennige einen Taler. Im Münzgesetz Friedrich Wilhelms III. vom 30. September 1821 taucht interessanterweise die eigentümliche Bezeichnung Pfenning gar nicht auf. Jedoch wurde das Gewicht der neuen Kupfermünze genau festgelegt. Fünf Achtundvierzigstel Loth sollte sie wiegen. Das waren rund 1,5 Gramm. Dieses Leichtgewicht konnte man damals nicht zur einzigen preußischen Sparkasse in unserem heutigen Geschäftsgebiet bringen. Einzelne Sparpfennige nahm die Sparkasse eines Vereins in Halle an der Saale nämlich aus verwaltungstechnischen Gründen nicht an. Erst musste ein Taler als Mindesteinlage zusammengespart sein.