• Unverkennbar: Leuchtendes Sparkassenrot, in der Fachwelt "HKS 13" genannt. : © Bildausschnitt: photothek.net, Thomas Trutschel und Thomas Imo, 2015

Der BGH hat entschieden: Der Rotton HKS 13 bleibt eingetragene Farbmarke für die Sparkassen-Finanzgruppe | Kurze Chronik eines langjährigen Rechtsstreits

Leuchtendes Rot gehört zur Sparkasse, wie sattes Blau zur Deutschen Bank oder intensives Gelb zur Commerzbank. 1972 eingeführt, hat es sich inzwischen als Hausfarbe der Sparkassen etabliert. Studien belegen: 97 % der Deutschen kennen Sparkassen, die die beliebtesten Geldinstitute zum Führen von Gehalts- und Girokonten sind.* Mehr als die Hälfte der Verbraucher können ihnen die so typische Signalfarbe zuordnen. Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), unterstreicht: „Das Sparkassen-Rot gibt den Verbrauchern Orientierung im Markt. Das ist wichtig, denn das Geschäftsmodell der Sparkassen unterscheidet sich wesentlich von dem der Privatbanken.“

„Rot“ also gleich Sparkasse? Ganz so einfach war es in den letzten Jahren nicht, wie der lang anhaltende Rechtsstreit zwischen Sparkassenorganisation und der spanischen Bankengruppe Santander zeigt. Beide nutzen in ihrem Außenauftritt kaum voneinander unterscheidbare Rottöne: HKS 13 und HKS 14. Beide wollten auch davon nicht abrücken, sodass Santander die Löschung der 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrierten Sparkassen-Farbmarke beantragte. Der BGH, das höchste deutsche Zivilgericht, entschied nun endgültig in der Streitsache. „Die rote Farbmarke der Sparkassen [ist] nicht im Markenregister zu löschen“, teilte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs in ihrer Information Nr. 129/2016 mit.

Ob nun Ruhe einkehrt, bleibt abzuwarten. Denn natürlich will Santander das Urteil prüfen und schauen, ob man dagegen vorgehen kann. Auch bleibt abzuwarten, welche Folgen das für die Gruppe haben wird. Santander also zukünftig ganz in Grün, Schwarz oder Orange? Alles möglich. Aber auch die Sparkassen bleiben am Thema dran. Vier Verletzungsverfahren wurden vom DSGV angestrengt mit dem Ziel, „dass das Santander-Rot so weit wie möglich vom Markt verschwindet.“

Manch einen mag dieser Kampfgeist befremden. Doch schaut man genauer hin, wird schnell klar, dass es für Unternehmen heutzutage selbstverständlich, unter Umständen sogar existentiell, ist, sich eigene Marken schützen zu lassen und Nachahmern entgegenzutreten. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG (Markengesetz) „können alle Zeichen, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen […], sowie sonstige Aufmachungen, einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen, geschützt werden.“ Sie müssen allerdings geeignet sein, „Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Das Sparkassenrot trägt definitiv zu solch einer Unterscheidung bei. Oder was meinen Sie?

*aktuelle Befragungsergebnisse, Quellen: Stern und VuMA, lt. Statista 2016

Kurze Chronik eines langjährigen Rechtsstreits

1972 Der Rotton HKS 13 wird auf Vorschlag des renommierten Designers Otl Aicher Hausfarbe der deutschen Sparkassenorganisation

7.2.2002 Anmeldung des Farbtons „Rot (HKS 13)“ als Marke durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), den Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

11.7.2007 Registrierung der abstrakten Farbmarke „Rot (HKS 13)“ als verkehrsdurchgesetztes Zeichen für die Dienstleistungen „Finanzwesen, nämlich Retail-Banking (Bankdienstleistungen für Privatkunden)“ beim DPMA, Markeninhaber: DSGV

15.1.2008 Antrag der Oberbank AG auf Löschung der Sparkassen-Farbmarke, Begründung: Farbe hat infolge ihrer Nutzung keine Unterscheidungskraft erworben; Der DSGV tritt dem Antrag entgegen

16.6.2009 Entscheidung DPMA: Zurückweisung des Antrags, da Sparkassenrot infolge der Benutzung Unterscheidungskraft erworben hat; Belege des DSGV: u. a. Verbraucherbefragung vom 24.1.2006

Beschwerde der Oberbank beim Gerichtshof (Dritte Kammer): Ziel ist Aufhebung der Entscheidung des DPMA und Löschung der eingetragenen Farbmarke; Der DSGV beantragt die Zurückweisung der Beschwerde und legt eine weitere, im Juni 2011 durchgeführte Verbraucherbefragung vor

19.10.2009 Antrag der Banco Santander und der Santander Consumer Bank auf Löschung der Farbmarke, Basis: aufgeführte Gründe der Oberbank 2008, demoskopische Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen; Der DSGV tritt den Löschungsanträgen entgegen

24.4.2012 Verbindung beider Verfahren, Entscheidung DPMA: Zurückweisung der Löschungsanträge, Basis: dieselben Gründe wie 2009

Beschwerde der Banco Santander und der Santander Consumer Bank; Der DSGV beantragt Zurückweisung der Beschwerde

19.3.2013 Beschluss des Bundespatentgerichts: Aussetzung des Verfahrens und Vorabentscheidungsersuchen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

14.5.2013 Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs: Verbindung der vorliegenden Rechtssachen zu einem gemeinsamen schriftlichen und mündlichen Verfahren

19.6.2014 Urteil des EuGH: Bestätigung der grundsätzlichen Möglichkeit des Schutzes einer konturlosen Farbe als Marke

8.7.2015 Beschluss des Bundespatentgerichts (BPatG): Bestätigung des Löschungsantrags der spanischen Banco Santander S.A. und ihrer deutschen Tochter, der Santander Consumer Bank AG, Begründung: Die Sparkassen-Farbmarke hat sich weder zum Zeitpunkt der Anmeldung im Jahr 2002 noch der Entscheidung über den Löschungsantrag im Jahr 2015 im Verkehr im Sinne von § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt; Der DSGV legt Revision ein

21.7.2016 Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH): Die beim Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Farbmarke „Rot (HKS 13)“ muss nicht gelöscht werden; Begründung: Breite Durchsetzung des Sparkassenrots im Markt.

  • Goerlitz Stadtsparkasse

    Die zeitgenössische Darstellung zeigt die Stadtsparkasse vor 100 Jahren. (Ansichtskarte Verlag Neue Postkartenquelle Görlitz, versendet 1927; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Ganz weit im Osten

Die Sparkassen und ihre kommunalen Träger in vier ostdeutschen Bundesländern sind Mitglieder im OSV. Über die nördlichste und südlichste Sparkassenfiliale im Verbandsgebiet wurde im Blog bereits berichtet. Eine befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern und die andere in Sachsen. Heute besuchen wir wieder den Freistaat, denn dort liegt die östlichste Stadt der Bundesrepublik Deutschland: Görlitz.

Eine Sparkassentradition gibt es hier schon seit 1830. Damals wurde die Oberlausitzer Provinzialsparkasse gegründet. Vor 165 Jahren öffnete auch eine Stadtsparkasse. Sie entwickelte sich zu einem bedeutenden Geldinstitut. Im Wilhelminischen Kaiserreich war sie nach Breslau die zweitgrößte Stadtsparkasse im preußischen Schlesien.

1913 bezog die Sparkasse den hier abgebildeten Neubau in der Berliner Straße, der bald auch ihr Hauptsitz wurde. Der Standort war gut gewählt, befand sich an einer wichtigen Haupt- und Geschäftsstraße in der Nähe des Bahnhofs, dieser sogar mit Direktverbindung nach Berlin. Das Gebäude grenzte zudem an den repräsentativen Postplatz. Eine schöne Ecke, an der sich später auch die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien niedergelassen hat. Sie ist heute in dem historischen Haus mit der Nummer 64 vor Ort.

  • Martin Luther Relief

    Zu den ersten durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und eine Sparkasse erworbenen Kunstwerken gehörte ein Luther-Relief. (Albert von Soest, Brustbild Dr. Martin Luther, 1560/70, Relief, Buchsbaumholz auf Eichenholz, Foto: G. Bröcker) : © Staatliches Museum Schwerin

20 Jahre Ostdeutsche Sparkassenstiftung

„Die Sparkassen im OSGV sind ostdeutsche Unternehmen, die sich der Aufbausituation an ihren Standorten in Ostdeutschland stellen. Ihr Selbstverständnis ist auch von dem Bewußtsein geprägt, in Regionen tätig zu sein, die zu den ältesten und gleichzeitig innovativsten Kulturlandschaften Deutschlands zählen. Beim Stolz auf ein außerordentliches Kulturerbe zwischen Tradition und Avantgarde wollen sie es nicht belassen, sondern an den Anstrengungen teilhaben, die kulturelle Substanz des Überlieferten und eine lebendige Gegenwartskunst ebenso zu erhalten und weiterzuentwickeln.“ (Rainer Voigt, 1998)

Heute vor genau 20 Jahren war es soweit. Der Prozess zur Gründung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung (OSS) war abgeschlossen. Die Idee zur Einrichtung dieses Förderinstruments hatte Rainer Voigt, Geschäftsführender Präsident des damaligen Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes (OSGV, ab 2006 Ostdeutscher Sparkassenverband = OSV). Auf der Verbandsversammlung am 5. November 1993 fassten dann die anwesenden Sparkassen- und Kommunalvertreter mehrheitlich den Beschluss zur Gründung. Mit einer Stiftungsurkunde errichtete der OSGV am 14. November 1995 die Ostdeutsche Sparkassenstiftung als Gemeinschaftswerk aller Mitgliedssparkassen. Bis zum 11. Juli 1996 wurden sämtliche Gremien besetzt. Der Hallenser Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen war zum Beispiel Vorsitzender des Stiftungsrats, Rainer Voigt Vorsitzender des Vorstandes und Friedrich-Wilhelm von Rauch Geschäftsführer. Er leitet bis heute die Geschäftsstelle der OSS in Berlin.

Aufgabe der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung künstlerischer, kultureller und wissenschaftlicher Zwecke im Verbandsgebiet. 1996 wurden bereits 68 Projekte und Fördermaßnahmen bewilligt. Man ergriff selbst die Initiative, organisierte Veranstaltungen und lobte einen Preis sowie zwei Stipendien aus. Auch erste Kunstwerke und andere Kulturgüter wurden angekauft, um sie Museen, Kultureinrichtungen oder Archiven als Leihgaben zur Verfügung zu stellen. So konnte etwa Martin Luther, der vor fast 500 Jahren seine Thesen zur Kirchenreform veröffentlichte, ins Schloss Güstrow heimkehren. Das Renaissance-Bildnis war 1945 kriegsbedingt abhanden gekommen und wurde über den Kunstmarkt zurückerworben. Dies ermöglichte die Ostdeutsche Sparkassenstiftung zusammen mit der OstseeSparkasse Rostock. Projektbezogene Zusatzspenden gab es schon 1996. Zur Förderung nutzt die OSS seit damals die Erträge des Stiftungsvermögens. Außerdem erhält sie einen Teil des Zweckertrags des PS-Lotterie-Sparens, erstmalig aus dem Jahr 1995.

„Die neue Stiftung hat breite öffentliche Beachtung gefunden. So haben die Ministerpräsidenten aller vier Bundesländer, in denen die Ostdeutsche Sparkassenstiftung tätig ist, der Chef des Bundespräsidialamtes und das Bundeskanzleramt die Stiftungserrichtung als einen wichtigen Impuls der ostdeutschen Sparkassen für eine konzeptionell und langfristig angelegte Kulturförderung in den neuen Ländern gewürdigt.“ (Tätigkeitsbericht der Ostdeutschen Sparkassenstiftung 1995/96)

Schnell entwickelte sie sich zu einer sehr bedeutenden nichtstaatlichen Fördereinrichtung in Ostdeutschland. Die Stiftung hilft seit zwei Jahrzehnten, die kulturelle Infrastruktur zu sichern und dadurch unsere Heimat für Bevölkerung und Gäste attraktiver zu machen. Die OSS pflegt die Kulturlandschaft, erhält ostdeutsche Kulturgüter. In den Landeshauptstädten, den größeren Städten und dezentral wurden und werden von und mit ihr viele Projekte verwirklicht – bis Ende 2015 über 1.800. Schon in der Anfangszeit hatte die Ostdeutsche Sparkassenstiftung keine Solistenrolle. Es fand eine Zusammenarbeit mit Sparkassen, Landesverwaltungen, Kreisen und Kommunen statt. Es gab projektbezogene Allianzen mit anderen Stiftungen. Seit 2002 kooperiert die OSS sogar mit dem World Monuments Fund. So wird gemeinsam zum Erhalt ausgewählter Baudenkmäler mit herausragender kulturhistorischer Bedeutung im Verbandsgebiet beigetragen.

  • Brandenburg Potsdam Landkarte

    In Brandenburg an der Havel und in Potsdam entstanden die ersten Stadtsparkassen im heutigen Geschäftsgebiet der MBS. (Ausschnitt Landkarte der preuß. Provinz Brandenburg; Druck und Verlag von C. Flemming in Glogau, 1844) : © Historisches Archiv des OSV

  • Luebben Schlossinsel Sparkasse

    Die älteste Wurzel der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam liegt im Spreewald. In Lübben wurde bereits 1824 eine Flächensparkasse gegründet. (Ansichtskarte Verlag W. Charles in Lübben, versendet 1909; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

  • Die Sparkasse des Teltower Kreises wurde 1905 zur größten in Brandenburg. Sie hatte damals ihren Hauptsitz in Berlin und zahlreiche Nebenstellen im MBS-Gebiet. (Abb. Sparbuch von 1907) : © Historisches Archiv des OSV

Die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam wird 25

Heute ist es soweit. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam hat Geburtstag. Wir gratulieren und wünschen alles Gute! Ein Vierteljahrhundert besteht sie nun schon, die flächenmäßig größte Sparkasse im OSV-Gebiet. Und dieses Jubiläum ist Anlass, einmal in die jüngere und ältere brandenburgische Sparkassengeschichte zurückzublicken.

Fünf Institute waren es, die sich am 1.7.1991 zur MBS zusammenschlossen: die Kreissparkassen Belzig, Nauen und Oranienburg, die Stadt- und Kreissparkasse Brandenburg sowie die Sparkasse Potsdam. 1993 kam noch die Kreissparkasse Gransee dazu und im Folgejahr die Kreissparkasse Rathenow. 2004 folgte die Kreissparkasse Teltow-Fläming mit Hauptsitz in Luckenwalde und schließlich 2005 die Sparkasse Dahme-Spreewald in Königs Wusterhausen. Und so reicht das Geschäftsgebiet vom Ruppiner Land bis in die Niederlausitz, vom Fläming bis an der Rand der Schorfheide.

Weit in die Geschichte reichen die Wurzeln der Flächensparkasse. So wurde in Lübben bereits 1824 die Ständische Hauptsparkasse der Niederlausitz eröffnet. Eine erste Stadtsparkasse entstand schon 1830 in Brandenburg an der Havel, eine zweite 1840 am heutigen MBS-Hauptsitz Potsdam. Die erste Kreissparkasse begann 1848 im Kreis Jüterbog-Luckenwalde ihr Geschäft. Sitz war Jüterbog. Zur größten brandenburgischen Sparkasse entwickelte sich im Wilhelminischen Kaiserreich die Sparkasse des Teltower Kreises.

Noch mehr Gründungsdaten können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen. Sie zeigt, geordnet nach Gründungsjahr (Genehmigung bzw. Eröffnung), welche relevanten „Vorgängersparkassen“ vor 100 Jahren in Brandenburg existierten.

1824    Lübben, Ständische Hauptsparkasse der Niederlausitz
1830    Brandenburg a. H., Stadtsparkasse
1840    Potsdam, Stadtsparkasse
1848    Jüterbog, Kreissparkasse Jüterbog-Luckenwalde
1851    Treuenbrietzen, Stadtsparkasse
1852    Rathenow, Stadtsparkasse
1857    Rathenow, Kreissparkasse Westhavelland
1857    Nauen, Stadtsparkasse
1858    Belzig, Sparkasse des Kreises Zauch-Belzig
1877    Dahme, Stadtsparkasse
1878    Jüterbog, Stadtsparkasse
1880    Ketzin a. H., Stadtsparkasse
1883    Niemegk, Stadtsparkasse
1883    Plaue a. H., Stadtsparkasse
1883    Zehdenick, Stadtsparkasse
1884    Luckenwalde, Stadtsparkasse
1885    Belzig, Stadtsparkasse
1886    Werder a. H., Stadtsparkasse
1887    Velten, Gemeindesparkasse
1888    Kremmen, Stadtsparkasse
1889    Oranienburg, Stadtsparkasse
1901    Nauen, Kreissparkasse Osthavelland
1907    Luckau, Stadtsparkasse
1907    Luckau, Kreissparkasse
1909    Beelitz, Stadtsparkasse
1912    Gransee, Stadtsparkasse
1914    Hennigsdorf b. Berlin, Gemeindesparkasse

Übrigens: in Berlin hatten damals zwei Kreissparkassen ihren Sitz, die Nebenstellen im heutigen Geschäftsgebiet der MBS unterhielten:

1857    Berlin, Sparkasse des Kreises Niederbarnim
1858    Berlin, Sparkasse des Teltower Kreises

  • Bekanntmachung Zwickau 1866

    Die Regierungsbehörden wiesen die Kundschaft 1866 auf die Sicherheit der Sparkassen hin. (Abb. aus: Müller, Gottwald: Handbuch für die sächsischen Sparkassen, 1908, S. 142; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

  • Kronprinz Sachsen Koeniggraetz

    Kronprinz Albert von Sachsen vor der Schlacht bei Königgrätz (Stahlstich von A. Beck, 1866) : © Historisches Archiv des OSV

„Die Preußen kommen!“

… hieß es vor 150 Jahren in Sachsen. Nach einer Kriegserklärung rückten ab dem 16. Juni 1866 preußische Truppen im Königreich ein. Das Land wurde besetzt. Die sächsische Armee hatte sich nach Böhmen zurückgezogen. Zusammen mit österreichischen Truppen sollte sie dann am 3. Juli den Preußen in der entscheidenden Schlacht bei Königgrätz gegenübertreten. Der Hintergrund des Krieges war die Rivalität zwischen Berlin und Wien. Und die Sachsen hatte wieder einmal das Pech, auf der Verliererseite zu stehen.

Wie bei allen Kriegen, so kam es auch 1866 zu Angstabhebungen. Kunden befürchtete, dass das Ersparte bei der Sparkasse nicht sicher sei. Überliefert ist zum Beispiel, dass Bauern ihre Sparbücher „plünderten“ und die Taler vergruben. Der Staat mahnte zu Besonnenheit. Eine Bekanntmachung der südwestsächsischen Kreisverwaltung ist uns im Nachdruck überliefert. Sie hob die Sicherheit der Einlagen hervor.

Nur ein Bruchteil der Einlagen der Kundinnen und Kunden (ca. 2 %) lag damals als barer Kassenbestand in den Sparkassen selbst, natürlich gut verschlossen. Der Großteil war sicher angelegt, vor allem in Hypotheken. Daneben spielten Staats- und andere Wertpapiere eine Rolle. Und es gab durch Pfänder und Bürgen gesicherte Kredite. Für eventuelle Verluste waren Reservefonds vorhanden. Außerdem hafteten die Träger für die Sicherheit der Guthaben. Wenn tatsächlich viele Menschen in Panik gerieten und an ihr Erspartes wollten, das Bare bei den Sparkassen knapp wurde, konnten Wertpapiere „flüssig gemacht“, also verkauft oder beliehen werden.

Der Krieg dauerte allerdings nicht lange. Er endete am 23. August 1866 mit einem Friedensvertrag zugunsten Preußens. Sächsische Sparkassen verzeichneten aber weiterhin Auszahlungsüberschüsse. Warum? Es gab eine Missernte. Weil ein enger Zusammenhang zwischen dem Wohlergehen der Landwirtschaft und den Sparkassen bestand, wirkte sich auch dieses Ereignis auf die Einlagenentwicklung aus.

  • Schwerin Grossherzog Friedrich Franz

    Friedrich Franz I., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin (Umrisskupferstich, 1825) : © Historisches Archiv des OSV

Der Großherzog und die Sparkassen

Darf ich vorstellen: Hier sehen Sie den mecklenburgischen Großherzog Friedrich Franz I.  Er regierte von 1785 bis 1837. Sein Herrschaftssitz war in Schwerin. Die Stadt ist auch heute noch Landeshauptstadt. Und genau dort wurde vor 195 Jahren die erste Sparkasse im Gebiet des jetzigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern eröffnet.

Was der Monarch damit zu schaffen hatte? Nun, die Erlaubnis des Landesherrn war damals notwendig, damit die sogenannte Ersparniß-Casse in Schwerin überhaupt erst gegründet werden konnte. Er selbst erachtete deren Einrichtung für seine Untertanen als nützlich und genehmigte ihr Reglement am 14. Mai 1821. Erst danach durfte die Sparkasse die Geschäftstätigkeit aufnehmen. Die Eröffnung war am 5. Juni 1821 im Hofmarschallamtsgebäude.

Weitere mecklenburgische Ersparnis-Anstalten folgten. Bis zum Ende seiner Regentschaft genehmigte die Landesregierung unter Friedrich Franz I. noch die Statuten von Sparkassen in:

Rostock am 30.06.1825
Wismar am 24.04.1826
Güstrow am 09.10.1826
Grabow am 06.03.1830
Kröpelin am 21.09.1830
Neubukow am 06.05.1831
Goldberg am 23.11.1831
Röbel am 13.09.1832
Boizenburg am 13.03.1833
Plau am 07.02.1834
Rehna am 11.04.1834
Teterow am 11.11.1834
Bützow am 24.12.1834
Wittenburg am 21.10.1836

Diese Daten finden sich in den Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalendern.