• Denkschrift des DSGV, die am 10. Mai 1990 beim Sparkassenverband der DDR einging; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Gedanken zum kommunalen Sparkassenwesen

Blogserie, Teil 28

Am 6. Mai 1990 fanden die ersten Kommunalwahlen nach demokratischen Grundsätzen in der DDR statt. Im heutigen Gebiet des OSV wurden Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Eine neue Arbeitsgrundlage bekamen die Kommunalparlamente bald mit der Kommunalverfassung, welche das am 18. März erstmals demokratisch gewählte DDR-Parlament, die Volkskammer, beschloss. Die Wahlen und das Gesetz vom 17. Mai* markierten einen Neubeginn der kommunalen Selbstverwaltung in Ostdeutschland. So wurde auch die Voraussetzung für die Wiedereinführung der Gewährträgerhaftung der Kommunen für ihre Sparkassen geschaffen, die zum 1. Juli durch ein Sparkassengesetz festgelegt werden sollte. An der Erarbeitung des neuen Rechtsrahmens hatte der Sparkassenverband der DDR, unterstützt durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband, maßgeblichen Anteil.**

In diesen Zusammenhang ist eine Denkschrift des DSGV einzuordnen, die den zuständigen DDR-Ministerien überreicht wurde.*** Das Werk thematisierte die Bedeutung einer starken kommunalen Selbstverwaltung und eines leistungsfähigen Sparkassenwesens in Ostdeutschland. Es begründete die Notwendigkeit öffentlich-rechtlicher Sparkassen, die im Rahmen der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden für ihr Gebiet eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen gewährleisten sollten. Gerade sie stellten sicher, dass nicht nur die Bevölkerung in Wirtschaftszentren, sondern auch in ländlichen Regionen und strukturschwachen Gebieten ein Geldinstitut hatte. Für eine ausgewogene Wettbewerbsstruktur und zur Verhinderung einer, für Verbraucher und Wirtschaft nachteiligen, Dominanz von Banken brauchte es überall kommunale Sparkassen, die eben nicht auf absolute Gewinnmaximierung, sondern auch auf Gemeinnutz bedacht seien.

„Naturgemäß können auch nur einem entsprechendem Auftrag verpflichtete öffentliche Institute ein wettbewerbspolitisches Gegengewicht zu der Geschäftspolitik privater Geschäftsbanken und auch genossenschaftlicher Institute bilden. Es ist deshalb erforderlich, die Stellung der Sparkassen als aufgabenorientierte, öffentliche, kommunale Institute im Interesse der Verbraucher zu stärken. Die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in anderen westlichen Ländern zeigen, dass der Auftrag der Sicherstellung der finanziellen Infrastruktur der Kreditwirtschaft und eines intensiven Wettbewerbs am besten im Rahmen einer dezentralen Sparkassenorganisation mit kommunaler Bindung der Sparkassen und einer jeweils auf das Gebiet des Trägers beschränkten Geschäftstätigkeit der Sparkassen wahrgenommen werden kann. Dies ist die Voraussetzung für eine intensive Durchdringung des Geschäftsgebietes, eine gute Kenntnis des Marktes und eine ortsnahe Versorgung der Kunden mit Finanzdienstleistungen.“****

Aber nur starke kommunale Sparkassen konnten neben den anderen zwei Gruppen von Kreditinstituten bestehen und ihren öffentlichen Auftrag im Sinne der Gemeinwohlorientierung erfüllen. So wurden notwendige Maßnahmen formuliert, von denen hier drei angesprochen werden. 1. Der Aufbau einer ostdeutschen Sparkassenorganisation war wichtig, denn nur zusammen und als Gruppe konnte man der Konkurrenz überregionaler und internationaler Banken begegnen. Rasch musste eine Verbundsystem entstehen. Man brauchte etwa eine Zentralbank. 2. Kurzfristig war ein rentables Wirtschaften notwendig. Um die Einlagen der Kundschaft nach der Währungsunion marktgerecht verzinsen zu können, mussten logischerweise auch die Kredite marktgerecht verzinst werden. Gewinne waren notwendig, um die steigenden Kosten im Personal- und Sachbereich finanzieren zu können. Das Eigenkapital war knapp. Es bestand dringender Investitionsbedarf bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung. 3. Als letzte und mittelfristig erforderliche Maßnahme wurde die Fusionierung angesprochen, da viele DDR-Sparkassen schlichtweg zu klein waren, um betriebswirtschaftlich effizient arbeiten zu können. In den folgenden Jahren sollte in Zusammenwirkung von Sparkassen und Kommunen daran gearbeitet werden, „die Institute zu leistungs- und wettbewerbsfähigen Einheiten zusammenzufassen“.***** Dabei war darauf zu achten, die Vorteile der Orts- und Kundennähe nicht aufzugeben.

Fortsetzung am 16.05.2020

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* Vgl. Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17.05.1990, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 28, 25.05.1990, S. 255 ff.; Bestand: Historisches Archiv des OSV

** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 124

*** Vgl. Niederschrift über die Verbandsvorsteherkonferenz des DSGV am 28./29.05.1990 in Berlin, S. 6; Bestand: Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum des DSGV, Bonn
Das Exemplar für den Sparkassenverband der DDR ging am 10. Mai 1990 per Fax ein und wurde dann an Sparkassen weitergeleitet.

**** Deutscher Sparkassen- und Giroverband: Denkschrift – Sicherung einer leistungsfähigen Sparkassenorganisation in der DDR, 10.05.1990, S. 7; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

***** ebd., S. 14

  • Einführungstext zur Verordnung über die Gründung der Sächsischen Landesbank und die Abwicklung der bisher bestehenden Banken und sonstigen Geldinstitute vom 14. August 1945, in: Amtliche Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen, 1. Jg, Nr. 3, 15.081945; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Ende und Anfang

Vor 75 Jahren endete der Zweite Weltkrieg für das Deutsche Reich mit der bedingungslosen Kapitulation. Zur Finanzierung der Kriegsführung hatte sich der NS-Staat enorm verschuldet, indem er etwa Anleihen bei den Sammelstellen des Kapitals der Bevölkerung unterbrachte. Das Sparen wurde in den Kriegsjahren forciert, ja sogar steuerlich begünstigt. Das viele Geld, das die gleichgeschaltete Reichsbank herausgab, wurde abgeschöpft. Wegen der verringerten Möglichkeiten, es auszugeben, wuchsen die Ersparnisse der Bevölkerung. In Sachsen vermehrten sich die Sparguthaben bei den Sparkassen zum Beispiel von 1,6 auf 7,2 Milliarden Reichsmark. Die Einlagen wurden, auch weil das traditionelle Kreditgeschäft darbte, in Reichsanleihen und Schatzwechsel investiert. Der gesamte Wertpapierbestand betrug bei Kriegsende drei Milliarden RM, derweil Hypothekendarlehen nur noch mit 762 Millionen RM bestanden.

Die Landesverwaltung Sachsens behauptete drei Monate nach Kriegsende jedoch, sämtliche Sparguthaben seien im Krieg verpulvert worden. Mit einem lesenswerten Propagandatext wurde eine Verordnung zur Neuordnung des Finanzwesens eingeleitet und ein Schlussstrich auch mit der Staatsverschuldung begründet. Tatsächlich überstiegen die Schulden sämtliche Bar- und Buchgeldbestände sogar um rund 100 Milliarden RM. Und das Geldvolumen wiederum war ein Vielfaches des Sozialprodukts. Auf die ruinierte Währung geht der Text indes nicht ein. Dieser wurde übrigens unter der Federführung des Präsidenten Rudolf Friedrichs erarbeitet und gezeichnet. Nicht nur die Mitglieder der Moskauer Exil-KPD, die in der Landesregierung die Schlüsselpositionen besetzten, sondern auch er als linker Sozialdemokrat zielte auf ein Ende des kapitalistischen Systems ab.

Dabei handelten sie im Auftrag der Sowjetische Militäradministration. Bereits am 23. Juli 1945 befahl deren Chef, die Finanz- und Kreditorgane im Sinne der Abschaffung des Kapitalismus neu zu ordnen. Damit begann die sozialistische Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse. Das große Ziel war ein deutscher Staat nach sowjetischem Vorbild. Dazu gab es einen mehrstufigen Plan, der taktisch flexibel umgesetzt wurde. Im sozialistischen Finanzsystem hatten Sparkassen neuen Typs einen Nutzen. Sie sollten den gesellschaftlichen Aufbau finanzieren und damit den sozialistischen Machtanspruch festigen. So erfolgte auch in Sachsen am 14. August die Anordnung ihrer Neugründung ohne Rechtsnachfolge, derweil private Kreditinstitute verstaatlicht wurden, in der Landesbank aufgingen. Was die 7,2 Milliarden betraf, so durften Auszahlungen auf vor dem 8. Mai 1945 entstandene Guthaben nicht stattfinden. Sie waren zunächst „eingefroren“.

  • Bereits im April 1990 erfolgt die Abstimmung zur Gestaltung des neuen Sparkassenbuches zwischen dem Sparkassenverband der DDR und dem Deutschen Sparkassenverlag auf der Grundlage eines händisch bearbeiteten Musters. Am 3. Mai erhält der Verband die Korrekturabzüge. Die Bücher entsprechen nun den eigenen Gestaltungswünschen. Lediglich das Feld für den S-Stempel soll noch für ein Querformat angepasst werden. Mit dieser kleinen Änderung wird die Freigabe zum Druck am 8. Mai erteilt. : © Historisches Archiv des OSV

  • Innenteil des Mustersparbuchs : © Historisches Archiv des OSV

  • Alt und Neu: letztes Sparbuch der DDR und die leuchtend rote Nachfolger-Variante, ausgestellt 1993 : © Historisches Archiv des OSV

Neue Sparkassenbücher braucht das Land

Blogserie, Teil 27

Vor 30 Jahren bedankt sich der Deutsche Sparkassenverlag (DSV) bei den ostdeutschen Sparkassendirektorinnen und -direktoren für ihre Bestellungen und teilt gleichzeitig mit, dass es in Zukunft möglich sein wird, 8- und 12-seitige Sparkassenbücher bei ihm zu ordern. „Um jedoch eine Belieferung aller DDR-Sparkassen bis zum 02.07.1990 gewährleisten zu können, ist augenblicklich nur eine Ausstattung der Sparkassenbücher mit 12 Inhaltsseiten möglich.“ Diese Vorgehensweise sei selbstverständlich mit dem Sparkassenverband der DDR abgestimmt. Zudem könne man die Bücher auch länger einsetzen, heißt es weiter im Schreiben vom 3. Mai 1990.*

Mit den neuen Sparkassenbüchern wird das Sparbuch der DDR, Sp 5201, abgelöst. Letztmalig werden von diesen Büchern „in Anbetracht der entstandenen Lieferrückstände sowie des außerordentlich hohen Verbrauchs an Sparbüchern seit Jahresbeginn 1990“ beim Vordruckverlag Freiberg Ende Februar zusätzlich 300.000 Stück bestellt.** Alle Bezirksdirektionen der Staatsbank der DDR, Abteilung Sparkassen, hatten einen 5-stelligen Mehrbedarf gemeldet. Da absehbar ist, dass die normalen Sparbücher nicht ausreichen würden, gibt es nun auch „Sparkassenbücher in vereinfachter Form“. Diese könne man zügig drucken lassen, da es sich lediglich um reduzierte Faltkarten handelt. 2.000.000 Stück werden schließlich beauftragt und kommen „bereits ab Anfang März in zahlreichen Sparkassen zur Anwendung.“*** Die Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR informiert das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, die Reichsbahn-Sparkasse, den Zentralvorstand des VdgB/BHG sowie den Verband der Genossenschaftskassen in einem Rundschreiben vom 28. Februar 1990 über die Faltkarten, fügt ein Muster bei und teilt mit, dass sie „im Freizügigkeitsverkehr Anerkennung finden sollen.“****

Doch kaum sind die Faltkarten ausgeliefert, sind die zusätzlichen Sparbücher bestellt, wird klar, dass die DDR-Sparbücher überarbeitet werden müssen. Spätestens mit der Vorstellung des DSV-Konzeptes zu möglichen Sofortmaßnahmen in den DDR-Sparkassen auf der Sitzung des Arbeitsausschusses des Zentralen Werbeausschusses in Stuttgart am 6. März 1990 stellt sich diese Erkenntnis ein. Der Deutsche Sparkassenverlag schlägt den Ostdeutschen bei diesem gemeinsamen Treffen vor, „für eine Übergangszeit im Umfang reduzierte Sparkassenbücher zu produzieren.“ Zwei Varianten stehen zur Auswahl.

Die Sparkassenvertreter der DDR haben jedoch ihre eigenen Vorstellungen. Anfang April geht ein Muster mit ganz konkreten Gestaltungswünschen für ein „Einheitsbuch“ nach Stuttgart. Dieses Muster entspricht der Schnelllebigkeit der damaligen Zeit. So soll es neben dem Buch zum Beispiel ein kostengünstig zu produzierendes, austauschbares Einlegeblatt für die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften geben. Gedacht wird außerdem an die Möglichkeit für einen individuellen Firmeneindruck bzw. an ein passendes Stempelfeld. Im Falle einer Fusion und damit einer Namensänderung ließe sich auf diese Weise das Buch weiter nutzen. Auch die Eignung für handschriftliche Buchungen, neben der üblichen maschinellen Verarbeitung, findet Berücksichtigung im Anforderungskatalog.

Der Austausch zwischen dem Sparkassenverlag und dem im März gegründeten Sparkassenverband der DDR ist überaus produktiv, sodass bereits am 24. April 1990 ein Rundschreiben zum Thema „Sparkassenbücher“ an die Bezirksgeschäftsstellen und an alle Sparkassen auf den Weg gebracht werden kann. Darin heißt es: „In Zusammenarbeit mit dem Sparkassenverlag Stuttgart wurde ein Sparkassenbuch entwickelt, welches den Anforderungen der DDR-Sparkassen auch unter den Bedingungen der Währungsunion entspricht.“ Direkt beim Verlag bestellt werden können sowohl 8- als auch 12-seitige Sparkassenbücher mit oder ohne Magnetstreifen. Die Lieferzeit beträgt fünf Wochen und die Kosten belaufen sich pro Buch ohne Magnetstreifen auf 1,30 bzw. 1,41 Mark. Zusätzlich werden Schutzhüllen angeboten. Druck und Lieferung des separaten Einlegeblatts mit den gesetzlichen Bestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt avisiert.

Wie dringend der örtliche Bedarf ist, geht aus einem Schreiben der Kreissparkasse Schmalkalden hervor. Es stammt ebenfalls vom 24. April 1990 und überschneidet sich mit den positiven Nachrichten des Rundschreibens zu Bestellmöglichkeiten rund ums neue Sparbuch. Die Direktorin, die das erste umfassende Informationsseminar als Motivationsquelle für sich und ihre Mitarbeiter nutzte, spürt nun wieder die „Realitäten unseres jetzigen Alltages“. „Wir sind sehr bemüht“, stellt sie heraus, „Imagefragen […] sowie Marketing Aufgaben jetzt schon in kleinen Schritten vorzubereiten.“ Doch dies stehe im Widerspruch „zu den jetzt laufenden sehr schlechten Vordruckbedingungen unserer Sparbuchblanketten“. „Rote Zettel“ ließen sich nicht „mit einem neuen aufzubauenden Sparkassenimage“ vereinbaren. Daher frage sie nun an, ob nicht schnellstmöglich Sparkassenbücher zur Verfügung gestellt werden könnten und was aus den „vor Wochen“ weitergeleiteten Bestellungen geworden sei?

Rainer Voigt, der Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, antwortet umgehend und räumt verständnisvoll ein, dass die „Fragen zur Belieferung der Sparkassen mit Sparkassenbüchern“ berechtigt, jedoch mit Rundschreiben vom 24. April 1990 sicherlich erledigt seien. Gleichzeitig erläutert er die entstandene Verzögerung bei der Umsetzung aller Sparbuchbestellungen. Dabei wird deutlich, dass es dem Verband wichtig gewesen wäre, den Großauftrag in der DDR und damit im Verbandsgebiet zu vergeben. Aus diesem Grund arbeitete er ursprünglich mit einer Druckerei in Leipzig zusammen. „Liefertermin und Ausstattung haben uns jedoch bewogen, von dieser Bestellung Abstand zu nehmen und uns mit dem Sparkassenverlag Stuttgart in Verbindung zu setzen.“ Voigt schließt seinen Brief mit einem Grundsatz, der bis heute für die Arbeit des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gilt: „Ich glaube, daß mit diesen Verhandlungen auch die Interessen Ihrer Sparkasse vertreten wurden.“*****

Fortsetzung am 10.05.2020

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*Bestellbestätigung des Deutschen Sparkassenverlages an alle Direktorinnen und Direktoren der Sparkassen der DDR, Betreff: Sparkassenbücher, Stuttgart, 03.05.90; Bestand: Historisches Archiv des OSV, E 632, Bd. 3.

**Der Vordruckverlag Freiberg ist viele Jahrzehnte in der DDR das Pendant zum bundesdeutschen Sparkassenverlag in Stuttgart. Der Verlag produzierte und koordinierte alle Formulare, die im Sparkassenwesen benötigt wurden.

***Der große Bedarf an Sparbüchern ergibt sich u. a. aus der starken Zunahme der Spareinlagen im 1. Halbjahr 1990, von denen 59 % Buchspareinlagen sind. Insgesamt wird in dem Jahr ein Zuwachs von über 1,5 Mio. Buchsparkonten verzeichnet. Vor der Währungsunion erhalten v. a. Kinder neue Buchsparkonten. Sie werden angelegt, um den für die nach dem 1. Juli 1976 Geborenen festgesetzten Betrag der 1:1-Umstellungen in Höhe von 2000 DM erhalten zu können. Vgl. dazu: Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart 1998, S. 133, 308.

****Div. Schriftverkehr; Bestand: Historisches Archiv des OSV, E 632, Bd. 3.

*****Ebd.

  • Geschäftsstellenübersicht der Sparkasse der Stadt Berlin von 1924; Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Hauptkasse der Sparkasse der Stadt Berlin im Mühlendammgebäude in Berlin-Mitte, 1918; Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Briefkopf der Bezirkssparkasse Lichtenberg, Anfang der 1920 Jahre; Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Vor 100 Jahren: Die Groß-Berliner Sparkasse entsteht

Das Jahr 1920 ist für Berlin und seine Sparkasse ein denkwürdiges Jahr. Mit dem „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ vom 27. April 1920, das am 1. Oktober 1920 in Kraft trat, wurde Groß-Berlin geschaffen. In Folge dieses Gesetzes fusionierten 14 Sparkassen der Vorortgemeinden mit der Sparkasse der Stadt Berlin.

Aufgrund der starken Bevölkerungszunahme Berlins seit der Reichsgründung 1871 befassten sich die zuständigen Stellen bereits vor dem Ersten Weltkrieg mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung Berlins. Mit dem Zweckverbandsgesetz für Groß-Berlin vom 19. Juli 1911 und seinem Inkrafttreten am 1. April 1912 entstand ein lockerer Kommunalverband, dem neben Berlin mehrere Städte und zwei Landkreise im Umland der Hauptstadt angehörten. Damit sollte eine einheitliche städtebauliche Entwicklung und Verkehrsplanung gewährleistet werden. Da jedoch die Nachbargemeinden auf ihrer Eigenständigkeit beharrten und weiterhin zwischen ihnen Konkurrenzdenken vorherrschte sowie konservative Kreise ein erstarktes Berlin verhindern wollten, konnte sich die Idee, ein Groß-Berlin als Einheitsgemeinde zu schaffen, noch nicht durchsetzen. Erst nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs gab es die notwendige Zustimmung für eine umfassende Lösung und am 27. April 1920 votierten die Abgeordneten in der preußischen Landesversammlung für die Bildung von Groß-Berlin.

Im Rahmen dieser Verwaltungsreform wurden im Oktober 1920 in die bisherige Stadtgemeinde Berlin mit seinen 1,9 Millionen Einwohnern die Städte Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Wilmersdorf sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke aus den umliegenden Kreisen Niederbarnim, Osthavelland und Teltow eingemeindet. Hinsichtlich der Einwohnerzahl war Berlin nach der Bildung von Groß-Berlin mit 3,8 Millionen Einwohnern nach London (7,3 Millionen Einwohner) und New York (5,6 Millionen Einwohner) die drittgrößte Stadt der Welt.

Im Jahre 1920 konnte die Berliner Sparkasse als älteste preußische Sparkasse bereits auf über einhundert und die Spandauer Sparkasse auf fast siebzig Geschäftsjahre zurückblicken. Einige Berliner Umlandsparkassen hatten in den letzten Jahren eine sehr erfolgreiche Geschäftsentwicklung genommen und waren recht einlagenstark. Allerdings verschlechterte sich nach dem Ersten Weltkrieg die allgemeine Situation aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage und der zunehmenden Inflation erheblich.

Am 7. Juni 1920 trafen sich auf Einladung des Berliner Sparkassendirektors Schmitt erstmals die Sparkassenleiter der Vorortsparkassen Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Schöneberg, Steglitz, Lichterfelde, Neukölln, Treptow, Köpenick, Lichtenberg, Weißensee, Pankow, Reinickendorf und Tegel zu einer Besprechung. Danach fanden die Treffen regelmäßig statt. Zudem wurden zur Bearbeitung spezieller Themen Unterausschüsse gebildet. Die Zusammenarbeit der einzelnen Sparkassen verlief, obwohl einigen Instituten die Aufgabe der Selbständigkeit nicht leichtfiel, recht harmonisch und konstruktiv. Zunächst mussten die je nach Sparkasse unterschiedlichen Arbeitsabläufe vereinheitlicht und eine zentrale Verwaltung aufgebaut werden. Zudem sollten durch Einsparungen die Wirtschaftlichkeit erhöht sowie die Aus- und Fortbildung der Sparkassenmitarbeiter verbessert werden. Hinzu kam die Erstellung einer den neuen Verhältnissen angepassten Satzung.

Am 1. Oktober 1920 wurde das Ausscheiden der eingemeindeten Vorortsparkassen aus dem Brandenburgisches Sparkassenverband in die Wege geleitet, da sie in den für Berlin bestehenden Sparkassenverband Berlin aufzugehen hatten. Zudem verloren sie ihre Mitgliedschaft beim Brandenburgischen Giroverband. Am 25. November 1920 beschloss die Stadtverordnetenversammlung von Berlin auf Vorlage des Magistrats die zentrale Verwaltung der Sparkasse. 1921 folgten zwei weitere Versammlungen der Sparkassenleiter sowie die Einrichtung eines Organisationsausschusses, der sich aus den Sparkassenleitern und höheren Beamten der Zentrale zusammensetzte.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung am 12. Dezember 1921 verloren die bisherigen Satzungen der zu fusionierenden Sparkassen ihre Geltung. Gleichzeitig erfolgte ihre Vereinigung zur Sparkasse der Stadt Berlin, die sich in zwei Abteilungen gliederte. Die Abteilung A, die Sparkassenzentrale der Stadt Berlin, bestand aus dem Geschäftsbereich allgemeiner Sparverkehr und unterhielt in Berlin als Geschäftsstellen die Bezirks- und Zweigsparkassen. Die Abteilung B, die Girozentrale der Stadt Berlin, führte die Geschäfte der Berliner Girozentrale und war auch neben sonstigen bankmäßigen Aufgaben für den kommunalen Giroverkehr zuständig. Im Stadtgebiet war sie mit eigenen Geschäftsstellen, den Girokassen, vertreten. Geführt wurde die Sparkasse der Stadt Berlin vom Vorstand. Hinzu kam als Kontrollgremium der Aufsichtsrat, der zudem auch die Grundsätze der Geschäftsführung bestimmte.

Die in den einzelnen Bezirken gelegenen Sparkassen wurden fortan als Bezirkssparkassen bezeichnet, von denen es insgesamt 14 Stück gab. Die Bezirkssparkasse Berlin war für sämtliche Bezirke des alten Berlins vor 1920 zuständig. Zu ihr gehörten auch die in diesen Stadtteilen bereits vorhandenen Kassen A bis L der Berliner Sparkasse. Mit Ausnahme von Tempelhof hatte jeder Bezirk eine Bezirkssparkasse. Die bisher selbständige Sparkasse Lichterfelde wurde zur einer Zweigkasse der Bezirkssparkasse Steglitz, die Sparkasse Tegel in die Bezirkssparkasse Reinickendorf eingegliedert und im Juni 1921 die Bezirkssparkasse Zehlendorf neu eröffnet. Alle diese Bezirkssparkassen gaben eigene Sparbücher aus und führten auch die Konten. Daneben standen den Kunden im Berliner Stadtgebiet 72 Zweigkassen, die mit weniger Personal ausgestattet waren, zur Verfügung. Sie stellten ebenfalls eigene Sparbücher aus, wobei aber die Kontenführung überwiegend bei der zugehörigen Bezirkssparkasse lag. Zur Erleichterung des Sparverkehrs existierten im Stadtgebiet zudem 212 von Kaufleuten in ihren Ladengeschäften betriebene Nebenstellen sowie 20 Nebenstellen bei städtischen bzw. staatlichen Behörden für die dort tätigen Beamte. Die Nebenstellen konnten ebenfalls Sparbücher ausgeben, sie führten aber generell keine Konten.

Durch die Eingliederung der Vorortsparkassen entstand in Berlin mit rund 1,9 Millionen Kunden (1 903 902 ausgegebene Sparbücher) und fast zwei Milliarden Mark Spareinlagen „die größte Sparkasse der Welt“, wie Sparkassendirektor Schmitt in der Zeitschrift Sparkasse vom 30. November 1921 schrieb. Die Vorortsparkassen hatten daran mit rund 780 000 Sparbüchern und 772 Millionen Mark Spareinlagen einen Anteil von 41 Prozent. Fast 200 000 Sparbücher kamen von der größten Vorortsparkasse, der Sparkasse Charlottenburg, und nur 1 356 Sparbücher von der erst am 1. Oktober 1919 gegründeten Sparkasse Treptow.

Klaus-Dieter Marten

Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Am 3. Mai 1990 wurde die Presse zur Präsentation der neuen Produktwelt der DDR-Sparkassen eingeladen. : © Historisches Archiv des OSV, Bestand HA-102 1/1999

  • So sah das neue Angebot einer Sparkasse dann aus: Anzeige der Kreissparkasse Eilenburg in den Eilenburger Nachrichten vom 31. August 1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 3/1999

  • Werbeflyer von 1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Deutlich mehr im Angebot

Blogserie, Teil 26

Die Produktpalette der ostdeutschen Sparkassen war vor 30 Jahren sehr begrenzt. Sie war in der DDR-Zeit immer weiter verkleinert worden. Seit 1971 gab es sogar einen einheitlichen Zinssatz für Gelder auf Sparbüchern und Spargirokonten. Es existierten nur täglich fällige Spareinlagen. Die rasche Ausweitung des Angebots war 1990 wichtig, um unter marktwirtschaftlichen Bedingungen neben anderen Kreditinstituten im Konkurrenzkampf bestehen zu können. Es bestand die Gefahr, dass Kunden abwanderten. Weil aber nicht alle vergleichbaren Produkte der bundesdeutschen Sparkassen sofort zum Zeitpunkt der Währungsunion angeboten werden konnten, schlug der DDR-Sparkassenverband den Mitgliedsinstituten in einem Rundschreiben am 26. April vor, das Angebot zunächst schwerpunktmäßig zu erweitern.*

Das bedeutete für das Passivgeschäft zum Beispiel die Einführung von Kündigungseinlagen mit verschiedenen Laufzeiten sowie der gesetzlichen Kündigungsfrist für Spareinlagen. Den Zinssatz für Spargiroeinlagen galt es zu senken. Für das Girokonto als „Fundament einer guten Verbindung“ zwischen Kunde und Sparkasse sollte es einen Dispokredit geben. Ein zusätzlichen Service stellten der eurocheque und die ec-Karte dar.** Mit dem zuständigen EDV-Dienstleister wurde die technische Umsetzung des Angebots vereinbart. Im System wurden unter anderem verschiedene Überziehungslimits oder Kontogebühren sowie differenzierte Sparbuchzinsen durch Zahlen verschlüsselt.***

Verbundpartner ergänzen das Angebot der ostdeutschen Sparkassen. So bot die Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH als zentrale Investmentgesellschaft der bundesdeutschen Sparkassenorganisation ihre Unterstützung an. Mit ihrer Hilfe sollten die Sparkassen in der DDR bald auch SparkassenFonds verkaufen können. Zunächst standen Investitionen in eine Auswahl deutscher Aktien, festverzinslicher Wertpapiere und kommerzieller Immobilien im Mittelpunkt. Werbematerial (Abbildung 3) und Verkaufsunterlagen wollte die Deka bereitstellen. Maßnahmen zur Qualifizierung, etwa zentrale Schulungsveranstaltungen für Teilnehmende aus allen Sparkassen oder Verkaufsschulungen auf regionaler Ebene, wurden vor 30 Jahren geplant.****

Auch zum Thema Bausparen bildeten sich Sparkassenbeschäftigte fort. Dank der Unterstützung der Landesbausparkassen der Bundesrepublik konnte bereits am 11. Juni 1990 die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG gegründet werden.***** Zum 1. Juli genehmigte die DDR-Regierung das Bausparen. Nur zeitweise, von 1954 bis 1970, war es vorher erlaubt und wegen der staatlichen Plan- oder besser Mangelwirtschaft nicht erfolgreich gewesen. Die LBS war das erste Verbundunternmehmen der ostdeutschen Sparkassenorganisation. Auf ihre Bedeutung ging Verbandspräsident Rainer Voigt bei einer Pressekonferenz am 21. Mai 1990 in Berlin ein.

„Die Sparkassen der DDR haben auf ihrer Verbandsversammlung beschlossen, eine eigene Bausparkasse zu gründen. Damit werden die Sparkassen auch ihrer Verantwortung gerecht, insbesondere im kommunalen Bereich, die Bautätigkeit zu unterstützen und so die Wohnverhältnisse der Bürger zu verbessern. Die von den Bürgern der DDR durch das Bausparen gesammelten Fonds werden ausschließlich im Gebiet der DDR zum Einsatz kommen. Je höher der gemeinsame Fonds ist, um so schneller kann die Zuteilung der Bauspardarlehen erfolgen.“ ******

Als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit kommunaler Anbindung hätten die Sparkassen die Aufgabe, im Rahmen der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Kommunen für ihr Gebiet für eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen zu sorgen. Auch die anderen neuen Produkte und Services der Sparkassen thematisierte Voigt. Das Angebot werde selbstverständlich weiter erweitert. Wenn man auf dem Wege sei, eine in allen Geldangelegenheiten der Menschen kompetente, zuverlässige und leistungsstarke Finanzgruppe zu werden, so liege das auch an der Unterstützung des Deutschen Sparkassenverlags.

Der DSV war damals unter anderem mit der Herstellung eines Produkthandbuchs für die Mitarbeiter der Sparkassen der DDR befasst, dass Anfang Juni als Vorabdruck in den Versand gehen sollte. Es beinhaltete zum Beispiel Argumente für die Kundenberatung. Auch die notwendigen Vordrucke, etwa zu Spareinlagen mit Anlagedauer, vereinbarter Kündigungsfrist, Festgeld oder Ratensparverträgen konnten dann bestellt werden.******* Des Weiteren wurden Millionen Prospekte und Flugblätter zur Abgabe an die Bevölkerung produziert, welche über das umfangreichere Angebot informierten. Nicht zu vergessen die Werbeartikel. So sollten etwa 1 Million Kugelschreiber, 100.000 Aschenbecher und 20.000 Zahlteller in den Osten geliefert werden.********

Fortsetzung am 03.05.2020

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* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel, Rundschreiben Nr. 2, 26.04.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

** Vgl. DDR-Produktprospekt, S. 2; Anlage 2 zum Rundschreiben Nr. 3 des Sparkassenverbandes der DDR, undatiert; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

*** Vgl. Sparkassenverband der DDR: Vorgesehene Erweiterungen der derzeitigen EDV-Projekte, 07.05.1990, S. 2 und 4; Anlage 2 zum Rundschreiben Nr. 3 des Sparkassenverbandes der DDR, undatiert; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

**** Vgl. Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH – Geschäftsführung an DDR-Sparkassenverband – Präsident Rainer Voigt, betr. Zusammenarbeit der DDR-Sparkassen mit DekaDespa, 24.04.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

***** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 272 ff.

****** Vgl. Pressegespräch am 21.5.90, S. 6 f.; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 1/1999

******* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel: Rundschreiben Nr. 6, undatiert, S. 3; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

******** Vgl. handschr. Notiz für Geschäftsstellenleiter am 22. Mai; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 4/1999

  • © Historisches Archiv des OSV

Die erste Verbandssatzung

Blogserie, Teil 25

Am 25. April 1990 wird im Gesetzblatt der DDR die „Satzung des Sparkassenverbandes der DDR“ veröffentlicht. Sie war ein Monat zuvor auf der Gründungsversammlung nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen worden. Eine intensive Erarbeitungsphase ging diesem einvernehmlichen Ergebnis voraus.

Ein genauerer Blick auf das Werk lohnt sich, denn es bildet in einer besonderen Übergangszeit die verbindliche Basis* für ein produktives Wirken der ostdeutschen Sparkassenorganisation. Gleichzeitig steht die Satzung für zukünftiges, selbstbestimmtes Handeln. Interessant, wenn auch nicht ohne Schwierigkeiten, ist ohne Zweifel die Mischung aus bisher bekannten Strukturen und neuen Elementen in Anlehnung an die westdeutsche Sparkassenorganisation. Nicht zuletzt stellt diese Satzung einen Meilenstein dar, der im Rückblick zeigt, wie intensiv die Zeiten des Auf- und Umbruchs nach dem 9. November 1989 waren:

Wenn man sich der Abläufe zur Vorbereitung und Gründung des Sparkassenverbandes der DDR im Nachhinein erinnert, erscheint es fast unglaublich, daß man von den ersten Vorstellungen an, in weniger als drei Monaten einen Verband mit seiner Satzung etablieren konnte.**

Die Satzung selbst ist in sieben thematische Abschnitte mit insgesamt 13 Paragrafen gegliedert. Sie beginnt mit der rechtlichen Stellung und dem Verbandssitz in Abschnitt I, zeigt Aufgaben, Befugnisse und Organisation in II und III auf, befasst sich schließlich mit der Leitung und Vertretung in IV sowie mit Einrichtungen in V und endet mit den Kapiteln Revision und Finanzen in VI bzw. VII.

Einige wesentliche Regelungen sollen näher betrachtet werden:

So definiert § 1 Absatz 1 den Verband als „juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR“. Absatz 2 konkretisiert ihn als „Zusammenschluß der Sparkassen der DDR, die entsprechend dem Statut der Sparkassen Einrichtungen der Räte der Stadtkreise bzw. Landkreise sowie des Magistrats von Berlin sind“.

Die Aufgaben und Befugnisse des Verbandes fasst Abschnitt II, § 2 zusammen. Sie waren im Vorfeld durchaus umstritten, denn einige Sparkassenleiter wollten weniger „Zentralismus“. Grundlegend ist – und das gilt bis heute – dass der Verband als „Interessenvertreter der Sparkassen“ auftritt sowie die Sparkassenarbeit „durch Beratung, Information, Unterstützung sowie Organisierung von Betriebsvergleichen und Erfahrungsaustausch“ fördert. Darüber hinaus ist er berechtigt, „verbindliche Regelungen zu treffen, soweit diese für die Lösung der Aufgaben einheitlich notwendig sind“, und Gemeinschaftsunternehmen einzurichten, „die der Förderung der Sparkassen dienen“. Auch Verträge und Vereinbarungen kann der Sparkassenverband für alle verbindlich abschießen.

Zwei Aufgaben werden in § 2 genannt, die in Zusammenhang mit Abschnitt V „Einrichtungen des Verbandes“, § 9 stehen. Denn die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Verantwortung für die Prüfung der Mitgliedssparkassen legen den Grundstein für den Aufbau einer Prüfungsstelle und der Ostdeutschen Sparkassenakademie im Rahmen der Verbandsarbeit.

Eine wichtige Befugnis für alle Sparkassenbeschäftigten ist in § 2 Absatz 9 aufgeführt. Sie besagt, dass der Verband als Tarifpartner für seine Mitgliedssparkassen gegenüber der zuständigen Gewerkschaft fungiert. Dies bedeutet nichts weniger als ein weiterer Schritt in Richtung Loslösung von der Staatsbank und den planwirtschaftlichen Lohnvorgaben. Die Satzung ermöglicht den Verantwortlichen die schnelle und selbständige Aufnahme von Verhandlungen über dringend erforderliche Erhöhungen der Ist-Gehälter.***

Abschnitt III legt die Organisation auf Republik- und Bezirksebene fest. Der Verbandstag, welcher der Mitgliederversammlung westdeutscher Sparkassenverbände entspricht, gilt als höchstes Organ auf Republikebene. In § 4 werden seine weitreichenden Zuständigkeiten näher erläutert. Er „berät und beschließt über die Grundfragen der Sparkassenarbeit“ sowie über alle Angelegenheiten, die der Verbandsrat vorlegt. Darüber hinaus wählt er den Präsidenten und seine beiden Stellvertreter, kann über deren Abwahl und sogar über „die Auflösung des Verbandes mit einer Mehrheit von drei Viertel der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten“ Beschlüsse fassen.

Auf Bezirksebene arbeiten Mitgliederversammlung und Beirat, die sich insbesondere mit regionalspezifischen Fragen auseinandersetzen. Je Bezirk gibt es eine Bezirksgeschäftsstelle mit einem Direktor. „Der Präsident ist gegenüber den Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen weisungsberechtigt“, so die Festlegung in Abschnitt IV, § 8, Absatz 2. Diese Struktur orientiert sich im Wesentlichen am bisherigen Aufbau des Sparkassenwesens in der DDR. Das heißt, die ehemalige Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR wird zur Hauptgeschäftsstelle und die Bezirksstellen der Staatsbank der DDR werden zu Bezirksgeschäftsstellen. Beide Einheiten zusammen ergeben laut Abschnitt V, § 10 die Geschäftsstelle des Verbandes, die vom Präsidenten geleitet wird.

Noch gibt es keine Länderstruktur, ist das alte Statut der Sparkassen der DDR gültig, stehen die ersten freien Kommunalwahlen aus und so fort, sodass ein Kompromiss zwischen „Alt“ und „Neu“ in der ersten Satzung die einzige Möglichkeit ist, um in dieser Übergangszeit arbeitsfähig zu sein. Doch die Dynamik, mit der sich die damaligen Verhältnisse von Monat zu Monat ändern, führt schließlich dazu, dass diese Fassung nicht lange Bestand hat. Als Zeitzeuge stellt Hans-Georg Günther Jahre später fest:

[…] die politischen Entwicklungen zur Einheit Deutschlands verliefen weitaus schneller, als allgemein erwartet werden konnte.****

Insbesondere die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag wirken sich ab Herbst 1990 erheblich auf den  Sparkassenverband und seine Satzung aus. Es beginnt der Kampf um die Existenz …

Fortsetzung am 26.04.2020

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*“Über die Satzung äußern sich die Gesellschafter, also die Eigentümer, verbindlich zu ihren Vorstellungen, wie sie sich die Verfassung ihrer Gesellschaft vorstellen und in deren Rahmen sie selbst innerhalb der Gesellschaft handeln wollen bzw. wie sie wünschen, dass andere Organe […] handeln sollen. Aufgaben, Struktur, Arbeitsweise etc. ihrer Gesellschaft werden also durch sie geprägt.“; Mändle, Eduard: Satzung, in Gabler-Wirtschaftslexikon online, https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/satzung-46124.

**Hans-Georg Günther in seinem Entwurf zum Buch über die Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995; gleichzeitig schreibt er, dass der Prozess „ohne die ständige intensive Hilfe des DSGV vor Ort“ weitaus schwieriger gewesen wäre; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-Günther 1/2004.

***Erste Tarifabschlüsse mit spürbaren Lohnerhöhungen erfolgen bereits im Juni 1990; Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart 1998, S. 194.

****Ebd., S. 66.