• funktionsfähiger Sparautomat aus den 1930er Jahren im Museum der Erzgebirgssparkasse : © Historisches Archiv der Erzgebirgssparkasse

  • Unser Sparautomat befand sich 2017 im Außeneinsatz im Museum Viadrina Frankfurt (Oder). Auch im Deutschen Historischen Museum Berlin und im Schulmuseum Friedrichshafen war er schon. : © Historisches Archiv des OSV

  • Werbung in der Sparkasse, Fachblatt der deutschen Sparkassen- und Giroorganisation, Juli 1925 : © Historisches Archiv des OSV

  • Werbung im Jahrbuch des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes 1927 : © Historisches Archiv des OSV

Sparautomaten made in Berlin

Nach der verheerenden Inflation Anfang der 1920er Jahre bauten die Sparkassen das Spargeschäft neu auf und förderten mit verschiedenen Einrichtungen das Kleinsparen. Dabei kamen unter anderem Sparautomaten zum Einsatz. Diese bot vor 100 Jahren die Firma Hänel & Schwarz aus Berlin an. Das Unternehmen hatte im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes moderne Automaten entwickelt. Im Juli 1925 war die Mengenfabrikation angelaufen. Die Sparkassen konnten sie zum Beispiel für den Einsatz in Schulen bestellen. Dort sollten sie die Jugend zum Sparen erziehen.

Praktisch waren die Geräte, wenn das Schulsparen aufgrund des fehlenden Engagements der Lehrerschaft nicht stattfinden konnte. Üblicherweise hatte sie nämlich Sparmarken zu verkaufen, Buch zu führen, das eingenommene Geld aufzubewahren, an die Sparkasse abzuliefern, … Das bedeutete Arbeit und Verantwortung. Der Sparautomat als direkte Annahmestelle der Sparkasse entlastete. Ein weiterer Vorteil war, dass die Schülerinnen und Schüler diskret in der Pause ihre Einzahlungen tätigen konnten. Sonst fand das Sparen ja vor der versammelten Klasse während einer Schulsparstunde statt.

Bestimmt hatte der mechanische Vorgang seinen Reiz. Die Kurbel wurde nicht umsonst vom Hersteller als sehr stabil bezeichnet. Durch Spielen könne der Apparat nicht beschädigt werden, hieß es. Zunächst musste eine Quittungskarte mit 10 Feldern in den Schlitz geschoben werden. (Bild 2) Sie bekam man beim Rektor oder Lehrer. Nach dem Einwurf einer Münze, meist 10 Reichspfennig, erfolgte ein Stempelaufdruck durch das Drehen der Kurbel an der rechten Seite. Die Sparenden konnten ihre vollgestempelten Karten selbst zur Sparkasse bringen und sich die gesammelten Beträge auf dem Sparbuch gutschreiben lassen. Den Transport bot aber auch Schulpersonal an.

Empfohlen wurde eine Montage am Eingang oder im Flur der Schule. Die Geräte konnten mit Schrauben an der Wand befestigt werden. In Mode kamen dann Exemplare mit Sockeln, die am Boden festgeschraubt wurden.* Die Sparautomaten waren mit einem plombierten Zählwerk für Münzen und Stempelabdrücke ausgestattet. Einen Missbrauch durch Falschgeld schloss der Hersteller aus. Alte 10-Pfennig-Stücke aus Zink, Nickel oder Eisen wurden nicht angenommen. Das Schloss und das Gehäuse des Automaten galten als diebessicher. Sparkassenpersonal war für die Leerung zuständig. Der Beamte notierte den Zählerstand und schüttete die Münzen in einen Beutel. In der Sparkasse erfolgten Kontrolle und Abrechnung.

* Einen Stand-Sparautomaten aus späterer Zeit haben wir, voll einsatzbereit, im Archivbestand. Sie sehen ihn als Bild 2 dieses Beitrags.

  • Das Reichsgesetz regelte vor 100 Jahren unter anderem die Entschädigungen für die Sparkassenkundschaft, deren Ersparnisse in der Inflation entwertet wurden. : © Historisches Archiv des OSV

  • Die alten Guthaben mussten zunächst in Goldmark umgerechnet werden. Ein hilfreiches Tabellenwerk publizierte Gerhard Vollhaber, Sparkassendirektor in Wilhelmshaven. : © Historisches Archiv des OSV

  • Auch dieses Sparbuch der Schweinitzer Kreissparkasse mit Sitz in Herzberg (Elster) in Preußen wurde aufgewertet. Die Kundin bekam 67 Reichsmark. : © Historisches Archiv des OSV

  • Das Aufwertungsgesetz bestimmte eine Aufwertung von mindestens 12,5 Prozent des Goldmarkwertes der Altgutgaben. Bei der Sparkasse im sächsischen Olbersdorf gab es das Doppelte. : © Historisches Archiv des OSV/ Depositum Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Vor 100 Jahren – Das Aufwertungsgesetz regelte Entschädigungen

Zur staatlich verschuldeten Inflation Anfang der 1920er Jahre sind im Laufe der Zeit schon verschiedene Beiträge im Sparkassengeschichtsblog erschienen. Sie befassen sich unter anderem mit Milliarden auf dem Sparbuch oder Billionen-Scheinen. Im Herbst 1923 stoppte die rasante Geldentwertung. Im Folgejahr wurde die Reichsmark neue deutsche Währung. Kundinnen und Kunden konnten alte Mark-Guthaben bei ihrer Sparkasse anmelden, um eine Entschädigung zu erhalten. Bargeld tauschte die Reichsbank im Verhältnis 1 Billion zu 1 um.

Am 16. Juli 1925 wurde dann ein Reichsgesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen veröffentlicht. Es regelte die Aufwertung von Ansprüchen in Mark, die vom Währungsverfall betroffen waren. Voraussetzung war die Errechnung eines sogenannten Goldmark-Wertes. Man schrieb zahlreiche Umrechnungssätze fest. (Bild 2) Ab dem 20. November 1923 entsprach eine Billion Papiermark einer Goldmark.

Das Gesetz befasste sich zudem mit der Aufwertung von Sparkassenguthaben. Zunächst hieß es aber für die Sparkassen, ihre entwerteten Anlagen zum Teil wiederherzustellen. Dies betraf zum Beispiel die Hypothekenkredite. Zu den Aktiva gehörten auch viele Staatspapiere, etwa Anleihen aus der Zeit des Ersten Weltkriegs. Deren Aufwertung regelte vor 100 Jahren ein separates Gesetz. Letztlich sollten sich unter Länderaufsicht Teilungsmassen bei den Sparkassen bilden.

Die Kundschaft musste laut Aufwertungsgesetz prinzipiell mindestens 12,5 Prozent des errechneten Goldmarkwertes ihrer alten Sparguthaben erhalten. Die obersten Landesbehörden bekamen aber die Ermächtigung, von der einheitlichen Regelung abzuweichen. So konnten etwa Gewinne der Geldinstitute oder Beiträge der kommunalen Träger in die Teilungsmasse eingehen. Preußen bestimmte einen Aufwertungssatz für alle Sparkassen. In Sachsen hingegen berechnete jedes einzelne Institut eine individuelle Quote. (Bilder 3, 4) Beides war gesetzlich erlaubt.

Die Aufwertung bedeutete eine Menge Rechenarbeit für die Sparkassen. Es mussten ja sämtliche Ein- und Auszahlungen berücksichtigt werden und nicht nur der Endstand des Kontos. Außerdem erfolgten noch staatliche Verfahrensänderungen, die zu Verzögerungen führten. So zog sich der Entschädigungsprozess bis in die 1930er Jahre. Ältere und bedürftige Sparende mussten aber nicht so lange warten. Sie bekamen Abschlagszahlungen. Sicherlich trug diese freiwillige Maßnahme dazu bei, das Vertrauen in die Sparkassen zu stärken.

  • Die Stadtsparkasse Cottbus (letzte Zeile) hatte Ende 1924 schon fast zwei Millionen Reichsmark Spareinlagen. : © Historisches Archiv des OSV

Geschäftsdaten vor 100 Jahren

Wer sich dafür interessiert, wie Sparkassen vor 100 Jahren dastanden, dem sei eine besondere Quelle zur Sparkassengeschichte empfohlen. Im Deutschen Sparkassen- und Girokalender für 1926 sind nämlich sämtliche deutschen Sparkassen von A bis Z gelistet. Nach dem Rückschlag durch die Hyperinflation finden sich hier die ersten Geschäftsdaten des Aufschwungs.

Damals begann das sogenannte Sparwunder in der Weimarer Republik. Die Menschen sparten wieder, obwohl sie fast ihre ganzen Guthaben wegen der staatliche Geldpolitik verloren hatten. Statt der ruinierten Mark war die stabile Reichsmark nun die deutsche Währung. Die Sparkassen betrieben intensiv Werbung und förderten das Kleinsparen.

Über diese Spareinrichtungen gibt der Kalender ebenfalls Auskunft. So reichte beispielsweise die Stadtsparkasse in Cottbus Heimspardosen aus und unterhielt Schulsparkassen. Bei der Kreissparkasse Cottbus gab es 1924 außerdem noch Sparmarken. Andere Institute stellten unter anderem Sparautomaten in Schulen auf oder verschenkten Sparbücher mit Starteinlage an potentielle junge Neukunden.

Über den weiteren Erfolg der Bemühungen geben die Jahrbücher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes Auskunft, die sich ebenfalls in unserem Archivbestand befinden. So lässt sich die Entwicklung sämtlicher Sparkassen bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 nachvollziehen. Viele interessante Informationen enthalten die Bände, sogar die Gründungsjahre.

  • Gemeindeamt und Sparkasse in Erlbach im Vogtland (Ausschnitt Ansichtskarte Verlag Karl Kurze in Markneukirchen, versendet 1924; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

364 vor 100 Jahren

Hier sehen sie eine der 364 kommunalen Sparkassen im Freistaat Sachsen. Ja, so viele eigenständige Institute existierten vor 100 Jahren noch. Der Höchststand war 1919 mit 369 erreicht. Großstadtsparkassen waren in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen. Sachsen hatte zugleich zahlreiche, oft kleine Sparkassen. Dies lag an der landestypischen Verwaltungsstruktur. Kreissparkassen wie in Preußen gab es nicht.

Auch Gemeinden mit wenigen Einwohnern unterhielten eigene Geldinstitute. Andere hatten sich dazu mit Nachbarorten verbunden. So bestand zum Beispiel in Erlbach im Erzgebirge ab 1921 die Zweigstelle einer der 45 sächsischen Zweckverbandssparkassen. In Erlbach im Vogtland gab es hingegen seit 1908 die abgebildete Gemeindesparkasse. Sie wirkte 35 Jahre lang. Dann wurde sie wie die anderen Kleinsparkassen fusioniert. Im Ergebnis gab es dann 1944 insgesamt 77 sächsische Sparkassen.

  • © Historisches Archiv des OSV

Die Einführung der Reichsmark

Vor 100 Jahren erfolgte in Deutschland eine neue Währungsgesetzgebung. Die Reichsbank wurde eine souveräne, von der Regierung unabhängige Zentralnotenbank. Nicht ein Münzgesetz, wie das vom 4. Dezember 1871, sondern ein Bankgesetz führte neues Geld ein. Die Noten der Reichsbank sollten die Währungsbezeichnung Reichsmark tragen. Anders als bei der Einführung der Mark nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 ging es nicht mehr um eine Münz-, sondern um eine Papierwährung. Ihre bisher ausgegebenen Mark-Scheine sollte die Reichsbank im Verhältnis eine Billion zu eins in Reichsmark umtauschen. Reichsmark-Scheine ware künftig das einzige unbeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel.

Wirksam wurde das Bankgesetz aber erst zum 11. Oktober 1924. Die Reichsdruckerei stellte die ersten neuen Geldscheine im Herbst fertig. Das waren Werte von 10, 20, 50 und 100 Reichsmark. Um sie fälschungssicherer zu machen, verwendete man Hadernpapier aus textilen Rohstoffen. Zwar musste die Reichsbank 30 Prozent des Notenumlaufs durch Goldreserven decken. 1.392 Reichsmark entsprachen dabei einem Pfund Feingold. Die Scheine konnten aber nicht, wie in der Zeit der Mark vor dem Ersten Weltkrieg, in Gold eingelöst werden. Am 11. Oktober trat auch ein neues Münzgesetz vom 30. August 1924 in Kraft. Aber erst im Folgejahr wurden nach einer Bekanntmachung vom 17. April 1925 Geldstücke zu einer Reichsmark aus Silber geprägt.

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Datierung einer Heimspardose

Heimspardosen in dieser klassischen Form liehen Sparkassen im Deutschen Reich ihrer Kundschaft, um das Kleinsparen zu fördern. Üblicherweise sperrten sie dabei einen Betrag von drei Reichsmark als Pfand im Sparkassenbuch. Diese stabile Sparbüchse stellte ein ab 1924 als Bode Panzer AG firmierendes Unternehmen her. Der Name war Programm. Eine spezielle Vorrichtung am Einwurfschlitz rechts sorgte außerdem dafür, dass gesparte Münzen nicht mehr herausgeschüttelt werden konnten. Der Schlüssel zum Schloss auf der Unterseite befand sich im Besitz der Sparkasse. Dort wurde geleert.

Ein Schildchen zeigt ihre Institutsbezeichnung. Es handelt sich um die Sparkasse des Kreises Franzburg in Barth im Geschäftsgebiet der heutigen Sparkasse Vorpommern. Der Sitz der 1860 eröffneten Sparkasse des Kreises Franzburg wurde wahrscheinlich zusammen mit dem Landratsamt am 1. Oktober 1925 von Franzburg nach Barth verlegt. Ab dem 1. Februar 1928 hieß der Kreis dann ofiziell Franzburg-Barth. Infolge wurde auch die Sparkasse umbenannt. Anzunehmen ist, dass die Spardose im Zeitraum zwischen den beiden genannten Daten erstmals zum Einsatz kam.