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Vor 90 Jahren: Das „Berufsbeamtengesetz“

Am 7. April 1933 erließ die Reichsregierung unter Reichskanzler Adolf Hitler das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Der Titel ist irreführend. Es war nicht zur Wiederherstellung, sondern zur Verfolgung gedacht. Es handelte sich um das erste Gesetz des NS-Regimes, das ein Sonderrecht gegen Menschen schuf, die aus rassistischen und politischen Gründen unerwünscht waren. Das sogenannte Berufsbeamtengesetz betraf letztlich auch die Sparkassenbeamten, außerdem die bei den kommunalen Geldinstituten beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Wahlbeamte der Gemeinden, die zum Beispiel als Bürgermeister Vorstandsvorsitzende von Stadtsparkassen waren, konnten ebenfalls Probleme bekommen. So wurden die Sparkassen personell gleichgeschaltet.

Entfernt werden konnten diejenigen Beamten, „die nicht arischer Abstammung sind“ (§ 3), wenn sie ab dem 1. August 1914 verbeamtet worden waren und nicht im Ersten Weltkrieg an der Front gekämpft hatten beziehungsweise Vater oder Kind im Krieg verloren hatten. Des Weiteren betraf das Gesetz Beamte, „die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit für den nationalen Staat eintreten“ (§ 4). Diese dehnbare Formulierung ermöglichte willkürliche Entlassungen von politischen Gegnern der Nationalsozialisten. Als ungeignet galten Personen, die seit der Novemberrevolution 1918 „ohne die für ihre Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Vorbildung oder sonstige Eignung“ (§ 2) Beamte geworden waren.

Auf das Gesetz folgten zahlreiche Regelungen zur Durchführung sowie Ergänzungen und Änderungen. Hier soll lediglich auf die erste zeitnahe Durchführungsverordnung vom 11. April 1933 eingegangen werden. Hinsichtlicht § 2 wurde festgelegt, dass Mitglieder der KPD sowie kommunistischer Ersatz- oder Hilfsorganisationen prinzipiell ungeeignet waren. Zu § 4 stand nun fest, dass die gesamte Betätigung in der Vergangenheit, insbesondere seit dem 9. November 1918, beurteilt werden sollte. Alle Beamten wurden verpflichtet, der obersten Reichs- oder Landesbehörde auf deren Verlangen hin Auskunft zu geben, welcher Partei oder politischen Organisation sie bisher angehörten. Beim § 3 wurde definiert, wer als „Nichtarier“ galt. Man forderte einen Nachweis der „arischen“ Abstammung, etwa mittels Geburts- und Heiratsurkunden.

„Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelterneil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat. […] Ist die arische Abstammung zweifelhaft, so ist ein Gutachten des beim Reichsministerium des Innern bestellten Sachverständigen für Rasseforschung einzuholen.“

  • Tischläufer und Handtuch der Sparkasse Obercunnersdorf von 1933 : © Historisches Archiv des OSV

Waschtag im Archiv

Pflege ist angebracht. Denn diese Textilien sind nicht im besten Zustand. Entstanden sind sie anlässlich des 50. Jubiläums der Sparkasse Obercunnersdorf in der Oberlausitz am 1. April 1933, als gerade die nationalsozialistische Gleichschaltung der kommunalen Geldinstitute stattfand. Ihre Herstellung erfolgte in der Region, die für ihre Textilindustrie bekannt war. Zum Glück gibt es in unserem Historischen Archiv zeitgenössische Hinweise zur Säuberung solcher Objekte. So werden sich die Verfärbungen gewiss entfernen lassen. Da die Sachen aus Sachsen stammen, kann es sich nur um Kaffee handeln. Die verlinkte Fleckenuhr empfiehlt, ältere Kaffeeflecken über Nacht in konzentriertem Glycerin einzuweichen und dann in warmem Wasser mit Borax nachzuwaschen.

Beide Zutaten habe ich aus der örtlichen Apotheke besorgt und musste dabei seltsamerweise meine Ausweisdaten hinterlegen. Wofür ich denn solche Stoffe brauche? Da gestand ich, dass ich jetzt im Sinne der Gleichberechtigung im Historischen Archiv des OSV die Aufgabe der Textilpflege übernehmen muss. Dabei wurde ich im Rahmen des jährlichen Frühjahrsputzes gleich zum samstäglichen Waschtag verpflichtet. Nun sitze ich also hier in Potsdam mit einem Eimer Glycerin und einer Kanne Borax und hoffe auf gute Wirkung. Nebenbei kann ich aber auch gleich im Blog etwas für unsere Öffentlichkeitsarbeit tun. Vielleicht sind solche Waschhinweise ja auch für andere Archive interessant?

[ Nachtrag: Tatsächlich stimmen die historischen Fleckentipps. Und auch die Jubiläumswerbeartikel existieren. Der Rest aber wurde im Sinne eines Aprilscherzes frei erfunden. Bei uns muss der Historiker keine braune Wäsche waschen. 😉 ]

  • Später hatte die Sparkasse ihren Sitz im 1895 errichteten Kreishaus. Das ist das rosafarbene Gebäude. (Ansichtskarte Verlag Reinicke & Rubin in Dresden, 1911; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Die Gründung der Ruppiner Kreissparkasse

Heute vor 175 Jahren begann die erste Sparkasse im Gebiet der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ihre Geschäftstätigkeit. Es handelte sich um die Sparkasse des Ruppiner Kreises, die gemäß ihrer Satzung den Sitz im Neuruppiner Kreishaus hatte. Ein richtiges Landratsamt gab es damals allerdings noch nicht. Landrat Friedrich Wilhelm von Schenckendorff hielt im Haus Ludwigstraße 20 (heute August-Bebel-Straße) zwar seine Sprechstunden ab, war aber sonst auf dem Landgut in Wulkow, seinem Wohn- und Amtssitz, zu finden. Qua Satzung wirkte er als Vorsitzender des Kuratoriums, welches die Sparkasse verwaltete.

Diese eröffnete im oben genannten Gebäude in Neuruppin. Die Kassenstunden fanden jeden Tag, ausgenommen Sonn- und Feiertage, von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Der Rendant der Kreiskasse war zugleich der einzige Beamte der Kreissparkasse. Er hinterlegte stattliche 500 Taler als Sicherheitskaution. Nicht eine feste Vergütung, sondern eine jährliche Tantieme in Höhe von 0,5 Prozent der Einlagen sah man für ihn vor. Die Kundschaft wiederum bekam 3 1/3 Prozent Sparzinsen. Pro Taler Einlage war das ein Silbergroschen, denn 30 Silbergroschen ergaben einen Taler.

Wie bei anderen preußischen Sparkassen, so beinhaltete auch die Satzung des Neuruppiner Instituts eine soziale Zweckbestimmung. Den ärmeren Einwohnern des Ruppiner Kreises sollte Gelegenheit verschafft werden, selbst kleine Ersparnisse anzulegen und so für Notfälle oder Lebensziele vorzusorgen. Dabei war festgelegt, dass jedes Mal höchstens 50 und insgesamt maximal 300 Taler aufs Sparkassenbuch eingezahlt werden konnten. Jeder Kunde durfte nur eines besitzen. Ob das half, Vermögende fernzuhalten? Abgesegnet hatte diese Regelungen übrigens am 24. Januar 1848 König Friedrich Wilhelm IV. höchstpersönlich. Die Genehmigung der Statuten von Kreissparkassen fiel nämlich in seine Zuständigkeit.

  • Barrikadenkampf in Berlin am 18. März 1848 (Ausschnitt Stich von C. Becker; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Auf die Barrikaden!

In mehreren Beiträgen ist bereits thematisiert worden, dass Ereignisse vor 175 Jahren zu Angstabhebungen von Sparkassenkunden führten. In Preußen war es unter anderem die Nachricht von der Erhebung in Berlin, welche viele Menschen verunsicherte. Nach Erfolgen der revolutionären Bewegungen in Paris und Wien heizte sich die Stimmung in Berlin im März auf. Bei Volksversammlungen im Tiergarten vor der Stadt wurden zum Beispiel Forderungen nach Presse-, Rede- und Versammlungsfreiheit sowie politischer Mitsprache laut. Insbesondere Menschen aus der Unterschicht radikalisierten sich. Sie wollten auch ihre sozialen Bedingungen verbessern. Ein Arbeitsministerium, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichberechtigt vertreten sein sollten, war eine Forderung.

Es kam zu ersten Auseinandersetzungen zwischen Soldaten und Demonstranten. Immer mehr Militär wurde nach Berlin befohlen, was die Lage noch verschärfte. Der König Friedrich Wilhelm IV. musste sich letztlich kompromissbereit zeigen und kündigte politische Reformen an. Unter anderem sollte die Pressezensur aufgehoben und eine Verfassung mit Volksvertretung eingeführt werden. Doch viele der Menschen, die sich am Nachmittag des 18. März 1848 zu einer Demonstration vor dem Stadtschloss versammelten, wussten das noch nicht. Oder es war ihnen nicht genug. Die tumultartigen Zustände auf dem Platz führten zur Auflösung der Veranstaltung. Der König gab den Befehl. Die Soldaten nutzten auch Waffen. Die Menge flüchtete. Die Aufständischen bewaffneten sich mit dem was sie in die Hände bekamen und errichteten Barrikaden. Es tobte ein blutiger Straßen- und Häuserkampf. Von Dächern und aus Fenstern flogen Wurfgeschosse. Schusswaffen hatten die Rebellen aus Lagern erbeutet. Auch einige Kanonen nutzten sie.

Das Militär ging mit großer Brutalität vor. Sogar mit Schrot (Kartätschen) geladene Kanonen wurden eingesetzt, um die Straßen zu säubern. Doch ganz Berlin ließ sich nicht erobern. Die Soldaten waren zwar zahlenmäßig weit überlegen, jedoch mit der Kriegsführung in einer Stadt überfordert. So empfahl der örtliche Befehlshaber General Karl von Prittwitz schließlich dem König, die Berliner durch schweren Artilleriebeschuss aus der Distanz zur Kapitulation zu zwingen. Der ließ jedoch in der Nacht seine Truppen die Kämpfe einstellen. Am Vormittag des Folgetages erfolgte eine Übereinkunft, die Barrikaden zu beseitigen, wenn das Militär abzog. Aufständische trugen ihre Toten in den Schlosshof und Friedrich Wilhelm IV. musste ihnen die Ehre erweisen. Diese 183 sogenannten Märzgefallenen wurden schließlich am 22. März bei einer Trauerfeier mit riesiger Anteilnahme der Bevölkerung auf den Gedarmenmarkt und dann zum Stadtschloss gebracht, später in Friedrichshain vor den Toren der Stadt bestattet.

  • Marktplatz und Rathaus in Finsterwalde (Ausschnitt Ansichtskarte Kunstdruckerei Gebrüder Isenbeck in Wiesbaden, vers. 1907; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Die ersten Überschüsse der Stadtsparkasse Finsterwalde

Die Sängerstadt Finsterwalde ist Hauptsitz der Sparkasse Elbe-Elster, mit deren Geschichte wir uns in der Vergangenheit viel beschäftigt haben. Für die Erstellung einer Chronik sind umfangreiche Recherchen in Archiven erfolgt, die sich natürlich auch den Anfängen des gesellschaftlichen Engagements widmeten. Einen Beitrag zum Standort Kirchhain finden Sie beispielsweise hier im Blog.

Auch bei der Stadtsparkasse Finsterwalde dauerte es eine Weile – zwei Jahrzehnte – ehe sie der Kommune Geld zur Verfügung stellen konnte. Für die Überschüsse des Geschäftsjahres 1905 in Höhe von 7.200 Mark genehmigte die Aufsichtsbehörde 1906 die Verwendung. Damit konnte dann ein Bebauungsplan für die Stadt finanziert werden.

Diese Informationen lieferte die „Acta des Magistrats der Fabrikstadt Finsterwalde betreffend: die Verwaltung der Sparkasse“ im Kreisarchiv in Herzberg (Elster). Ein Glücksfall, denn zu vielen Vorgängerinstituten der Sparkasse Elbe-Elster gibt es keine regionale Überlieferung vor Ort. In der Akte, die von 1899 bis 1911 geführt wurde, fanden sich der Jahresabschluss der Sparkasse (Blatt 100) sowie das Genehmigungsschreiben des Regierungspräsidenten (Blatt 131).

Im Vorbericht zum Jahresabschluss steht, dass der Garantieverband erstmals Geld erhielt. Dies wurde verifiziert. Das Brandenburgische Landeshauptarchiv in Potsdam verwahrt die „Nachweisung über den Geschäftsbetrieb und die Ergebnisse der Sparkassen im Regierungsbezirke Frankfurt a./Oder für das Kalenderjahr 1905″ aus dem Jahr 1906. Die Statistik belegt, dass die Stadtsparkasse Finsterwalde tatsächlich zum ersten Mal Überschüsse von 7.200 Mark bereitstellte.

  • Schließfächer für Sparbücher in der Stahlkammer der Teltower Kreissparkasse (Abb. in: Petersilie, Erich: Die Sparkasse des Kreises Teltow von 1858-1908, Berlin, 1908; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

  • Aufstellung der Mieterinnen und Mieter der Schließfächer der Teltower Kreissparkasse 1909 : © Historisches Archiv des OSV

Sichere Unterbringung von Sparbüchern, Dokumenten, Wertpapieren, Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck, …

Im Deutschen Reich der Kaiserzeit erweiterten viele große Sparkassen den Service und bauten in ihre Gebäude Tresoranlagen ein, um der Kundschaft Mietfächer anzubieten. Beispielsweise vermietete die einlagenstärkste Kreissparkasse Brandenburgs in ihrer neuen Zentrale in Berlin diebes- und feuersichere Schrankfächer, die von den Kundinnen und Kunden sowie der Sparkasse des Teltower Kreises nur gemeinsam geöffnet werden konnten.

Es gab einen kleineren Tresor, in dem ausschließlich Sparkassenbücher aufbewahrt wurden. Die Fächer dort waren 5 Zentimeter hoch, 17 Zentimeter breit und 23 Zentimeter tief. Die Jahresmiete betrug drei Mark. 1908 waren bereits 811 Stück vermietet. Im größeren Tresor mietete man zum Preis von 7, 10, 14 beziehungsweise 20 Mark verschieden große Schließfächer und brachte darin auch andere Wertsachen unter. Dafür gab es 1908 zunächt 68 Interessierte. In den teuersten Fächern konnten sie viele Dinge deponieren, denn diese waren 25,5 Zentimeter hoch, 29 Zentimeter breit und 50 Zentimeter tief.

Insgesamt wurden 1909 bereits 1.428 Schließfächer genutzt, davon 1.301 zur Verwahrung der Sparbücher. Die Kreissparkasse wusste nicht nur, was bei ihr hinterlegt wurde. Im Geschäftsbericht listete sie auf, welche Berufsgruppen die Fächer nutzten. Da gab es etwa 229 Handwerkerinnen und 163 Handwerker, 137 Arbeiterinnen und 84 Arbeiter sowie 134 Beamte und 8 Beamtinnen. Die Sparkasse notierte tatsächlich, wie viele Kundinnen und Kunden sie hatte. In der Aufstellung tauchen zeittypisch auch Tätigkeiten auf, die nur einem Geschlecht vorbehalten waren. Wenn Sie sich dafür interessieren, so klicken Sie gern zu Bild 2 des Beitrags.