• Nicht nur über die Ausbürgerung von Dr. Albert Sommer informierte die sächsischen Spar- und Girokassen dieses Verbandsrundschreiben. Das Schreiben liegt im Historischen Archiv der Erzgebirgssparkasse. Im Historischen Archiv des OSV sind die Rundschreiben der Jahre 1939 bis 1944 als Digitalisate vorhanden.

Der Fall Dr. Albert Sommer

Im Krisenjahr 1931 führte die Regierung Brüning die Reichsfluchtsteuer ein, um der Kapitalflucht ins Ausland entgegenzuwirken. Ein Viertel des Vermögens sollte abgetreten werden. Dies sollte abschreckend wirken. Um die Zahlung zu erzwingen, konnten die Finanzämter sogar Steckbriefe zur Ergreifung erlassen und das gesamte inländische Vermögen beschlagnahmen. Über diese Fälle konnten sich die Sparkassen unter anderem in der Deutschen Sparkassenzeitung informieren. Sie waren verpflichtet, das zuständige Finanzamt, das Vermögensbeschlagnahmen verfügte, über Forderungen und Ansprüche des Betreffenden zu informieren. Zahlungen an ihn durften nicht erfolgen.

Das NS-Regime nutzte die rechtlichen Regelungen aus der Weimarer Zeit, um zur Auswanderung gezwungene jüdische Bürgerinnen und Bürger zu berauben. Dies sollte dem Staat erhebliche Einnahmen verschaffen. Allein 841.569 Reichsmark Reichsfluchtsteuer plus Zinsen wollte man zum Beispiel von Dr. Albert Sommer erpressen. Er war der erste Sachse, auf dessen Fall 1933 in der Sparkassenzeitung hingewiesen wurde. Der in Dresden promovierte Chemiker hatte die Kaltasphalttechnik in Europa eingeführt und war Aufsichtsratsvorsitzender beziehungsweise Aufsichtsratsmitglied zahlreicher Bau- und Asphaltfirmen. Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten hatte er Deutschland verlassen.

Da die Finanzbehörden ein erhebliches Interesse am Besitz des jüdischen Firmeninhabers hatten, versuchten sie ihn schließlich 1938 durch die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit gänzlich zu enteignen. Grundlage war ein 1933 erschaffenes Gesetz, das bald nicht mehr vorrangig gegen politische Emigranten, sondern zur finanziellen Judenverfolgung genutzt wurde. Es erfolgte eine Massenausbürgerung, die auf das Vermögen der Geflohenen abzielte. Juden, die zum Beispiel gegen Steuer- und Devisenrecht verstießen, um Vermögen ins Ausland zu retten, sollten konsequent ausgebürgert werden. Auch über Devisenvergehen informierte übrigens die Sparkassenzeitung.

Wie alle anderen Kreditinstitute, so hatten auch die kommunalen nachzuprüfen, ob sie Vermögen ausgebürgerter Menschen verwalteten. Dazu gab es in Sachsen von 1937 bis 1939 Verbandsrundschreiben mit Namenslisten. Ab 1939 wurden die umfangreichen Namensverzeichnise der Gestapo den Mitgliedsinstituten per Umlauf zur Verfügung gestellt. Konten mussten sofort gesperrt und gemeldet werden. Für die Durchführung der Beschlagnahme war dann die Ausbürgerungsabteilung beim Finanzamt Moabit-West in Berlin zuständig. Deren Unterlagen befinden sich heute im Berliner Landesarchiv. Auch eine Akte zum Fall des Dresdeners Dr. Albert Sommer ist erhalten und wurde von mir eingesehen.

Er hatte das Glück, in der Schweiz Zuflucht gefunden zu haben. Dort lebte er bis 1968. Die noch im Deutschen Reich wohnhaften Juden, die während des Zweiten Weltkriegs in die Todeslager im Osten deportiert wurden, verloren in dem Augenblick, in dem sie die Landesgrenze überquerten, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Zugleich waren sie kollektiv enteignet. Auch dafür hatten die Nationalsozialisten rechtliche Voraussetzungen geschaffen, durch eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1941. Wie zum Beispiel die sächsischen Spar- und Girokassen infolge mit dem jüdischen Besitz zu verfahren hatten, wird in einem anderen Blogbeitrag beleuchtet.

  • In Millionen Reichsmark sind die Spareinlagen verzeichnet. (Tabelle, grafisch bearbeitet, in: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 1929, S. 326; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Ländervergleich vor 90 Jahren

Nach der Hyperinflation 1923 befanden sich die deutschen Sparkassen vor 90 Jahren in einer Wiederaufbauphase. Die Kundinnen und Kunden bildeten, trotz der Entwertung ihrer alten Guthaben, neue Rücklagen. Wie sich die Spareinlagen vermehrten, können Sie anhand der Tabelle erkennen. Rasant ging es zum Beispiel im Freistaat Sachsen voran. 385,7 Millionen Reichsmark betrugen die Guthaben zur Mitte des Kalenderjahres. Damit lagen die Sachsen im heutigen OSV-Verbandsgebiet an der Spitze. Im Freistaat Mecklenburg-Strelitz hingegen gab es mit 3,2 Millionen Reichsmark vergleichsweise geringe Bestände.

Die unterschiedlichen Einlagen hingen vor allem mit der Größe und Bevölkerungszahl der Länder zusammen. So wohnten im dicht bevölkerten Industrieland Sachsen rund fünf Millionen Menschen auf fast 15.000 km². Mecklenburg-Strelitz hatte zwar ein Fünftel dieser Fläche, aber nur ca. 110.000 Einwohner. Angemerkt werden soll, dass hier jeder Zehnte ein neues Sparkassenbuch besaß. In Sachsen hatte sich nach dem Inflationsende sogar jeder Fünfte eines zugelegt. Wieso gab es solche Unterschiede? Wegen dem unterschiedlich langen Weg zur nächsten Sparkasse? Festzustellen ist jedenfalls, dass 1928 in Sachsen über 600 und in Mecklenburg-Strelitz zwölf Anlaufstellen für die Kundschaft existierten.

  • Im Rathaus von Greifswald wurde vor 190 Jahren erstmals eine Sparkasse eröffnet. (Ansichtskarte Verlag Albert Erdmann & Otto Abb in Greifswald, versendet 1906; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Die Greifswalder Sparkassen

Hier sehen Sie eine historische Ansichtskarte mit dem Motiv des Rathauses der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Im zweiten Stock des Gebäudes ist vor 190 Jahren eine kommunale Sparkasse eröffnet worden. Es handelte sich um die zweite Gründung im Gebiet der jetzigen Sparkasse Vorpommern. Am 30. Juni 1828 begann um 10:00 Uhr der Geschäftsbetrieb im Raum der Stadtkämmerei. Geöffnet war zunächst nur montags zwei Stunden für Ein- und donnerstags zwei Stunden für Auszahlungen.

„Der Zweck der Errichtung dieser Sparkasse ist, den hiesigen Einwohnern eine Gelegenheit zu eröffnen, ihre kleinen Ersparnisse zinsbar und sicher unterzubringen und sich dadurch ein Kapital zu ihrem Fortkommen oder für Fälle, welche sie ausser Erwerb setzen, zu sammeln, es dürfen daher auch nur hiesige Einwohner daran Theil nehmen.“*

So steht es in Paragraf 1 der Satzung des Geldinstituts geschrieben. Und im Vorwort verwiesen Bürgermeister und Stadtrat darauf, dass Sparkassen bereits in anderen Städten „einen wohlthätigen Einfluss auf Sittlichkeit und Sparsamkeit besonders bei der weniger bemittelten Classe der Einwohner gezeigt“ hätten. Man hoffte, insbesondere den nicht vermögenden, allein von der Arbeit lebenden Teil der Einwohnerschaft zum Vorsorgen animieren zu können. Damals gab es noch keine Arbeitslosenversicherung. Natürlich wurde nicht nur für Notzeiten gespart.

Zehn Jahre gingen ins Land. Die gute Geschäftsentwicklung fand dann ein, wenn auch vorübergehendes, Ende. Mit dem Sparkassenrahmengesetz, das am 12. Dezember 1838 in Preußen erlassen wurde, hatte der Magistrat nämlich erhebliche Probleme. Er fürchtete die staatliche Beaufsichtigung und um die städtischen Freiheiten. Auf keinen Fall wollte er die Sparkasse umgestalten oder um Ausnahmeregelungen bei der Regierung in Stralsund bitten. Ende 1838 betrugen die Einlagen bereits 116.028 Taler. Rund 6.000 Sparbücher waren bis dahin ausgestellt worden. Obwohl die Bürgerschaft die erfolgreiche Sparkasse gern erhalten wollte, wurde sie geschlossen.

Erst am 1. Juli 1892 erfolgte die Neueröffnung, wieder im Rathaus. Das Geschäftszimmer befand sich nun im ersten Stock hinter dem Steuerbüro. Glücklicherweise hatte die Greifswalder Bevölkerung nicht jahrzehntelang auf eine Sparkasse verzichten müssen. Seit dem 5. Januar 1856 wirkte hier nämlich eine Kreissparkasse. Ihre Hauptgeschäftsstelle befand sich Am Markt 10, also schräg gegenüber des Rathauses.

* Acta der königlichen Regierung zu Stralsund betr. die Errichtung einer Sparkasse in der Stadt Greifswald, Blatt 10, in: Vorpommersches Landesarchiv Greifswald, Rep 65 c. Stralsund

  • Die Währungsreform 1948 bedeutete für einen Kunden der Kreissparkasse Löbau die Umstellung des Sparbuchs von Reichsmark auf Deutsche Mark. 100 Mark wurden 1 zu 1 übertragen. Vom Mehrbetrag verblieben 20 Prozent. : © Historisches Archiv des OSV

Die Währungsreform vor 70 Jahren

Zum 21. Juni 1948 war gemäß einem Währungsgesetz der drei Westalliierten in ihren Besatzungszonen die Deutsche-Mark-Währung gültig. Die Sowjets zogen nach. Ihre Militärverwaltung befahl, dass ab 24. Juni in der Ostzone und in ganz Berlin mit Spezialkupons versehene alte Reichsmark- und Rentenmarkscheine Zahlungsmittel wurden. Man beanspruchte tatsächlich die Währungshoheit auch über die Sektoren der Franzosen, Briten und Amerikaner, da ja Berlin wirtschaftlich einen Teil der sowjetischen Besatzungszone darstelle. Die Reaktion der Gegner im „kalten Krieg“ folgte. Die Anordnung wurde für Westberlin ungültig erklärt und auch hier zum 25. Juni 1948 die DM eingeführt. Als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel galt sie jedoch erst ab dem 20. März 1949. Es gab also während der Berlin-Blockade der Sowjets ein Nebeneinander.

Dabei hatten die Währungen sogar eine fast gleiche Bezeichnung. Nach einem Geldumtausch zwischen dem 24. und 28. Juni 1948 in „Kuponmark“ erfolgte einen Monat später ein weiterer in Deutsche Mark der Deutschen Notenbank. In den Tagen vom 25. bis 28. Juli wurde das provisorische Papiergeld durch frisch gedrucktes ersetzt. Weil die Zahlungsmittel relativ zeitnah bereitstanden, lässt sich vermuten, dass die Sowjets den Auftrag zur Herstellung bereits vor der westlichen Währungsreform erteilt hatten. In dem Zusammenhang soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass bereits im Herbst 1947 DM-Scheine in den USA gedruckt wurden.

Wie im Westen, so war auch im Osten Deutschlands zur Identifizierung die Lebensmittelkarte vorzulegen, wenn man im Sommer 1948 Geld umtauschen wollte. Es gab aber Unterschiede bei den Tauschrelationen. So war im Ergebnis die Menge an Bar- und Buchgeld im sowjetisch besetzten Teil des Landes verhältnismäßig hoch. Staatliche Einrichtungen und Unternehmen wurden bei der Währungsreform bevorteilt. Was den „volkseigenen“ Sektor betraf, war man bei der Umwertung großzügig. Parteikonten wurden übrigens 1 zu 1 umgestellt. Aber wie erging es zum Beispiel dem Kleinsparer?

Sein Guthaben, das bis Kriegsende entstanden war, hatte die sowjetische Militäradministration bereits im Sommer 1945 „eingefroren“. Ein Auszahlungsbefehl gab im März 1946 als Unterstützungsleistung für Sparer mit kleineren Guthaben 300 Reichsmark frei. Durch die Währungsreform 1948 wurde das Altguthaben dann auf zehn Prozent abgewertet und in eine Zwangsanleihe umgewandelt. Für Spareinlagen, die nach dem 8. Mai 1945 entstanden waren, gab es gestaffelte Umtauschverhältnisse. Lediglich die ersten 100 Reichsmark wurden 1 zu 1 umgeschrieben. Bei Einlagen über 3.000 RM war der rechtmäßige Erwerb nachzuweisen.

Und wie verhielt es sich mit dem Bargeld? Auch wer im Juni 1948 mehr als 5.000 Reichsmark zur Sparkasse brachte, galt als verdächtig. Jeder Mensch bekam damals als Kopfquote 70 RM im Verhältnis 1 zu 1 in „Kuponmark“ umgetauscht. Größere Barbestände wurden abgewertet. Beim Umtausch einen Monat später erhielt man dann nur 70 Deutsche Mark der Deutschen Notenbank, weil noch nicht genügend neue Geldscheine vorhanden waren. Größere Beträge wurden auf dem Sparbuch gutgeschrieben und waren ab Mitte August 1948 freigegeben.

Die Währungsreform war für die Sparkassen eine große Herausforderung. Überliefert ist, dass in der ersten Phase allein bei den sächsischen Instituten an fast 2.000 Schaltern auf 2,15 Millionen Lebensmittelkarten 865 Millionen Mark Altgeld eingereicht wurden. Die Schalter waren mindestens zehn Stunden am Tag offen zu halten. In der zweiten Phase tauschten die Sparkassen in Sachsen schließlich auf 2,7 Millionen Lebensmittelkarten mehr als 293 Millionen „Kuponmark“ in neues Geld um. Über 10.000 Arbeitskräfte waren vor 70 Jahren mit der Währungsreform beschäftigt.

  • Nach der Auswertung der Überleitungsberichte ergab sich für die Vorgängerinstitute der Sparkasse Mittelsachsen (Rochlitz, Hainichen, Flöha, Freiberg, Brand-Erbisdorf) dieses Bild. Die Kreissparkasse Freiberg wurde infolge der Verwaltungsreform zergliedert. : © Historisches Archiv des OSV

Die Neuordnung des sächsischen Sparkassenwesens …

… im Zweiten Weltkrieg, der Besatzungszeit und der frühen DDR war das Thema, das ich gestern an der TU Berguniversität Freiberg beleuchten konnte.* Im Auftrag der Sparkasse Mittelsachsen war ich diesmal mit einem wissenschaftlichen Vortrag in die Bergstadt gereist. Im Gepäck hatte ich eine Präsentation, die allerhand aufschlussreiche Dokumente aus unserem Archiv vorstellte. Natürlich stand auch die regionale Sparkassengeschichte im Fokus. Innerhalb weniger Jahre durchlebten die kommunalen Sparkassen in Sachsen, konkret im Geschäftsgebiet der heutigen Sparkasse Mittelsachsen, entscheidende Veränderungen.

Verschiedene Zusammenlegungen beziehungsweise Neugründungen von Instituten, von 1943 bis 1952, wurden besprochen. Wie das NS- und das SED-Regime die Sparkassen für ihre Zwecke nutzten, konnte erklärt werden. Die Integration in die zentralistische Planwirtschaft ab 1948 und die rechtlichen Rahmenbedingungen habe ich thematisiert. Auf der Agenda stand auch die Entnazifizierung der Verwaltung und des Personals der sächsischen Sparkassen und ihres Verbandes. Diesbezüglich war zu bemerken, dass die Entnazifizierung als Instrument zur Durchsetzung des kommunistischen Herrschaftsanspruchs genutzt wurde. Bereits am Anfang des Vortrags hatte ich verdeutlicht, wie die Sparkassen schon im Nationalsozalismus auch personell „gleichgeschaltet“ worden waren.

1945 begann mit der Schließung und Neugründung der Institute, ohne Rechtsnachfolge, die Neuausrichtung des sächsischen Sparkassenwesens. Das Ende der Entwicklung markierte gestern das Einheitsstatut von 1956, das die Sparkassen in der DDR als volkseigene Geldinstitute bezeichnete. Zu dieser Zeit gab es bereits keine Länder und keine Sparkassenverbände mehr. Die föderale Struktur hatte die Zentralregierung durch eine Verwaltungsreform beseitigt. Kleinere Bezirksverwaltungen existierten fortan. Auch die bisherigen Kreise und ihre Sparkassen wurden 1952 zergliedert. So musste etwa die Kreissparkasse Freiberg damals an fünf, zumeist neugegründete, Institute in der Nachbarschaft Filialen abtreten.

 

* Frau Dr. Indra Frey, Pressesprecherin der Sparkasse Mittelsachsen, leitete mit einer Einführung über die Wurzeln ihrer und der sächsischen Sparkasse/n zum Thema hin und endete dann mit einem Blick auf die heutige Zeit.

  • Im Jubiläumsjahr präsentierten Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin, und Dr. Johannes Evers, Vorsitzender des Vorstandes der Berliner Sparkasse, das Genehmigungsschreiben für die Errichtung einer Sparkasse in Berlin von 1818 der Öffentlichkeit. : © Berliner Sparkasse

  • Das Dokument befindet sich heute im Bestand des Brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam. : © Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

  • Die Gerichtslaube am alten Berliner Rathaus ist der Sitz der Sparkasse im Gründungsjahr 1818. : © Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Am 15. Juni 1818 fing alles an

200 Jahre Berliner Sparkasse

Die Nachwirkungen der Napoleonischen Kriege, die Umsetzung der preußischen Reformen und die zunehmende Industrialisierung der Wirtschaft prägen die Zeit um 1818 im Königreich Preußen. Seit der Städtereform des Freiherrn von Stein im Jahre 1808 ist die Einrichtung einer städtischen Selbstverwaltung möglich, die verbunden ist mit der Wahl einer Stadtverordnetenversammlung und eines Magistrats. Damit sind auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Sparkassen geschaffen.

Berlin als preußische Hauptstadt ist zwar bedeutender Verwaltungssitz und Garnisonsstandort, steht aber im Schatten Potsdams und seiner Schlösser. Flächenmäßig umfasst die Stadt gerade einmal das, was heute dem Stadtteil Mitte entspricht. Die Stadtfinanzen sind, da die erhobenen Kommunalsteuern nicht ausreichen, angespannt und viele der rund 200.000 Einwohner leiden unter einer erdrückenden Armut. Die Stadtverordnetenversammlung will dieser Situation durch die Gründung einer Sparkasse entgegenwirken. Ärmere Bevölkerungskreise sollen, wenn es ihnen finanziell möglich ist, zum Sparen angeregt werden, um für schlechtere Zeiten vorzusorgen. Zudem möchte der Magistrat durch die Sparkassengründung die Finanzierungsmöglichkeiten der Stadt verbessern, da die eingezahlten Spargelder nur in Stadtobligationen angelegt werden dürfen.

Nach vielen Vorberatungen unter Einbeziehung von Fachleuten beschließt die Stadtverordnetenversammlung deshalb in ihrer Sitzung vom 31. Juli 1817 eine „Sparkasse für die ärmere Klasse der hiesigen Einwohner zu errichten“. Am 9. Dezember 1817 bittet der Magistrat schriftlich bei der preußischen Regierung um die Erlaubnis, eine Sparkasse eröffnen zu können. Am 5. Januar 1818 erhält der Magistrat die Antwort, dass keine Einwände gegen die Gründungspläne bestehen. So kann der Berliner Magistrat unter dem Oberbürgermeister Johann Gottfried Büsching seine Vorstellungen umsetzen und am 6. Juni 1818 wird  im Berliner Intelligenzblatt die Gründung der Sparkasse bekannt gegeben. Die Bekanntmachung des Magistrats trägt das Datum vom 28. Mai 1818.

Am 15. Juni 1818 öffnet als erste Sparkasse in Preußen die städtische Sparkasse zu Berlin im oberen Stockwerk der Gerichtslaube, einem Anbau des alten Berliner Rathauses an der König-, Ecke Spandauer Straße, erstmals ihre Pforten. Heute steht dort das Rote Rathaus. Am Ende des Jahres 1818 zählt die Sparkasse 551 Kunden. Eines der ersten Sparbücher gehörte der Kirchengemeinde Stralau. Bis 1825 sind bereits rund 19.000 Sparbücher, die damals noch Quittungsbücher heißen, ausgegeben.

Im Februar 1819 geht der erste Brief eines Berliner Bürgers bei der Sparkasse ein.  Der geheime königliche Sekretär im Kriegsministerium Paulig bittet um die Aushändigung eines Exemplars des Statuts der Sparkasse. Ob er sich dann allerdings ein Sparkassenbuch einrichten ließ, ist nicht überliefert.

Seit damals hat die Berliner Sparkasse alle Höhen und Tiefen der deutschen Geschichte direkt miterlebt: Zunächst den Aufstieg Berlins zu einer wirtschaftlichen und politischen europäischen Metropole während des Kaiserreichs, dann den Ersten Weltkrieg, das Zerbrechen der Weimarer Republik und den Aufstieg des Nationalsozialismus, die Verheerungen des Zweiten Weltkriegs und den Wiederaufbau in der Nachkriegszeit. Danach die deutsche Teilung, die zugleich auch die Berliner Sparkasse in Ost und West zerschneidet, und die Wiedervereinigung, die auch die beiden Berliner Sparkassen wieder zusammenführt.

Genau 200 Jahre später wird der denkwürdige Tag der Geschäftseröffnung am 15. Juni 2018 mit einem Festakt im Deutschen Historischen Museum gewürdigt. Informationen zu weiteren Aktionen im Jubiläumsjahr finden sich auf der Internetseite der Berliner Sparkasse.

Klaus-Dieter Marten
Historisches Archiv der Berliner Sparkasse