• Nicht nur bei der Schweinitzer Kreissparkasse gab es in der Inflationszeit mehr Sichteinlagen als Spareinlagen. (Abb. Siegel der Sparkasse) : © Historisches Archiv des OSV

Giro- und Spareinlagen in der Inflationszeit

Durch einen Erlass erlaubte der preußische Innenminister am 15. April 1921 den Oberpräsidenten der Provinzen des Freistaats, eine Erweiterung des Geschäftsbereichs der Sparkassen zuzulassen. Danach konnte zum Beispiel die Höchstgrenze für die Einlagen im Depositen- und Kontokorrentverkehr entfallen. Diese durften seit dem 10. August 1917 nur 25 Prozent des Gesamtbetrags der vorhandenen Einlagen auf Sparkassenbüchern betragen. Als den preußischen Sparkassen am 20. April 1909 erstmals der Giroverkehr für Kontokorrentguthaben erlaubt wurde, waren es sogar nur zehn Prozent.

Während der Inflation Anfang der 1920er Jahre nahm die Bedeutung der Girokonten bei der Sparkassen stark zu. Damals wollte die Kundschaft ihr Geld wegen der Furcht vor fortschreitender Entwertung gern täglich verfügbar halten. Traditionelles Sparen mit dem Sparkassenbuch hatte keinen Sinn. Wer den Wert des Ersparten retten wollte, erwarb Sachgüter, Devisen oder Wertpapiere. Die Sparkassen profitierten vom Wertpapierkommissionsgeschäft, das ihnen durch den Ministerialerlass erleichtert wurde. Langfristige Hypothekenkredite als Anlage der Sparguthaben waren nicht mehr gefragt. Bedeutung erlangten kurzfristige Kredite, etwa Vorschüsse an Giro- und Kontokorrentkunden.

Am Beispiel der ältesten kommunalen Kreissparkasse im Verbandsgebiet lässt sich das Verhältnis der lang- und kurzfristigen Einlagen verdeutlichen. Betrugen bei der Sparkasse des Schweinitzer Kreises 1921 die Sparguthaben 49,9 Millionen Mark und die Guthaben auf Giro- und Kontokorrentkonten 13,2 Millionen Mark, so waren es ein Jahr später 66,2 beziehungsweise 204,8 Millionen Mark. Nach der Hyperinflation lagen Ende 1923 auf den Sparbüchern mehr als 250 Billionen Mark. Die Giro- und Kontokorrenteinlagen betrugen hingegen fast 173 Billiarden Mark.

  • Die Reichsbank musste seit 1924 für eine ausreichende Deckung ihrer Banknoten durch Gold- und Devisenreserven sorgen. : © Historisches Archiv des OSV

Währungspolitik vor 90 Jahren

Nicht nur in der heutigen Zeit machen sich Sparkassenkundinnen und -kunden Gedanken wegen der Inflation. Auch vor 90 Jahren waren viele Menschen besorgt. Die Währung war im Kern durch Gold- und Devisenvorräte gesichert. 30 Prozent des Banknotenumlaufs musste durch Gold gedeckt sein. Die Mindestdeckung wurde jedoch während der Bankenkrise im Sommer 1931 unterschritten, weil ausländische Investoren das Vertrauen in den Standort Deutschland verloren und deutsche Banken ihre ausländischen Gläubiger auszahlen mussten. Angesichts der Währungskrise ging die Regierung gegen die Kapitalflucht vor und die Reichsbank kontrollierte den Gold- und Devisenverkehr.

Die Reichsmark wurde nicht abgewertet, obwohl die Notendeckung weiter sank. Auch als Großbritannien im Herbst den Goldstandard wegen massiver Kapitalabzüge und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit aufgab, zog das Deutsche Reich nicht nach. Der Staat setzte auf Deflation, um schneller durch die Weltwirtschaftskrise zu kommen. Den Höhepunkt der Deflationspolitik der Regierung von Heinrich Brüning stellte am 8. Dezember 1931 die Senkung aller Tariflöhne und -gehälter sowie der gebundenen Preise, Zinsen und Mieten auf den Stand von Anfang 1927 dar. Durch die sinkenden Preise steigerte sich der Geldwert. Die Regierung war überzeugt davon, dass es zu einem neuen Aufschwung der Konjunktur komme, wenn die Preise niedrig genug waren und deswegen wieder Waren gekauft wurden. Der Konkurs von nicht konkurrenzfähigen Betrieben während der Wirtschaftsdepression wurde als natürlich erachtet und in Kauf genommen.

Reichsbankpräsident Hans Luther propagierte eine stabile Goldwährung und sprach sich gegen eine kontrollierte Inflation aus. Er sah darin eine Manipulation der Währung, um sich notwendigen Maßnahmen in der Wirtschaftspoltik zu entziehen. Jedwede Geldschöpfung und Kreditaufnahme zugunsten des Staates führe wieder zu einer verheerenden Inflation. Eine stabile Währung war wichtig für die Sparkassenkundschaft, die in der Hyperinflation 1923 schweren Schaden erlitten hatte. Durch den Zugriff der Reichsregierung auf die damals von ihr abhängige Zentralbank war sie um den Großteil ihrer Ersparnisse gebracht worden. In Vertrauen auf eine feste Reichsmark sollten die Menschen 1931 ihre Spargelder nicht zu Hause horten, sondern zur Sparkasse bringen, damit diese als Kredite vergeben werden konnten. Die Deflationspolitik verschärfte jedoch die Wirtschaftskrise. Die Sparfähigkeit der Bevölkerung reduzierte sich insbesondere wegen der massiven Arbeitslosigkeit.

  • © Historisches Archiv des OSV

Berg und Tal

Hier sehen Sie eine historische Grafik, die 1950 vom Sächsischen Sparkassenverband erstellt wurde. Sie zeigt eine wechselvolle Geschichte, welche die Sparkassen und ihre Kundinnen und Kunden in 100 Jahren durchlebt hatten. Deutlich markiert sind Spareinlagenrückgänge. Sie bedürfen einiger Erklärungen. Die Ursachen waren nämlich durchaus unterschiedlich. Im Ersten Weltkrieg hob die Kundschaft viel Geld ab, um Kriegsanleihen des Deutschen Reichs zu kaufen. Mit diesen Wertpapieren wurde ein Großteil der Aufwendungen für die Kriegsführung finanziert. 1931 hingegen bewirkte vor allem der Zusammenbruch einer Großbank eine Vertrauenskrise, die sich auch auf die Sparkassen auswirkte. Es wurde vermehrt abgehoben und weniger eingezahlt. 1948 führte schließlich eine Währungsreform zur Reduzierung der Geldmenge.

Große Katastrophen zeichnen sich deutlich durch die Inflation nach dem Ersten Weltkrieg und das Ende des Zweiten Weltkrieges ab. Für die einzelnen Inflationsjahre sind keine konkreten Werte eingetragen. Überliefert ist, dass die Spareinlagen bei den sächsischen Sparkassen infolge der staatlichen Geldpolitik 1923 über 51 Billiarden Mark betrugen. Dies war gar nicht grafisch umzusetzen. Als Umstellungsverhältnis galt dann 1 Billion Mark : 1 Reichsmark. Ganz auf Null ging es jedoch 1945. Gemäß Anweisung der sowjetischen Besatzungsmacht wurden die in den Kriegsjahren enorm angewachsenen Guthaben schlichtweg „eingefroren“. Durch die verbrecherische Politik des NS-Regimes war die Währung ruiniert. Glücklicherweise konnte die krisengeschädigte Kundschaft in beiden Fällen teilweise entschädigt werden.

  • In Millionen Reichsmark sind die Spareinlagen verzeichnet. (Tabelle, grafisch bearbeitet, in: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 1929, S. 326; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Ländervergleich vor 90 Jahren

Nach der Hyperinflation 1923 befanden sich die deutschen Sparkassen vor 90 Jahren in einer Wiederaufbauphase. Die Kundinnen und Kunden bildeten, trotz der Entwertung ihrer alten Guthaben, neue Rücklagen. Wie sich die Spareinlagen vermehrten, können Sie anhand der Tabelle erkennen. Rasant ging es zum Beispiel im Freistaat Sachsen voran. 385,7 Millionen Reichsmark betrugen die Guthaben zur Mitte des Kalenderjahres. Damit lagen die Sachsen im heutigen OSV-Verbandsgebiet an der Spitze. Im Freistaat Mecklenburg-Strelitz hingegen gab es mit 3,2 Millionen Reichsmark vergleichsweise geringe Bestände.

Die unterschiedlichen Einlagen hingen vor allem mit der Größe und Bevölkerungszahl der Länder zusammen. So wohnten im dicht bevölkerten Industrieland Sachsen rund fünf Millionen Menschen auf fast 15.000 km². Mecklenburg-Strelitz hatte zwar ein Fünftel dieser Fläche, aber nur ca. 110.000 Einwohner. Angemerkt werden soll, dass hier jeder Zehnte ein neues Sparkassenbuch besaß. In Sachsen hatte sich nach dem Inflationsende sogar jeder Fünfte eines zugelegt. Wieso gab es solche Unterschiede? Wegen dem unterschiedlich langen Weg zur nächsten Sparkasse? Festzustellen ist jedenfalls, dass 1928 in Sachsen über 600 und in Mecklenburg-Strelitz zwölf Anlaufstellen für die Kundschaft existierten.

  • Nach der Inflation wurden Sparkassenguthaben in Mark entsprechend rechtlicher Vorschriften aufgewertet. : © Historisches Archiv des OSV

Wie aus 25.000 Mark schließlich 60 Reichspfennige wurden

Ein weiteres Sparbuch aus unserem Archivbestand, das seinen Weg in die Sonderausstellung des Deutschen Historischen Museums gefunden hat, möchte ich Ihnen heute vorstellen. Es stammt aus Schwarzenberg im Erzgebirge und verdeutlicht die Wirkungen der Inflation Anfang der 1920er-Jahre. Der Inhaber dieses Buches hatte durch seine Einzahlungen im Jahr der Hyperinflation ganze 25.000 Mark auf dem Konto. Dies waren aber in der neuen Währung lediglich 0,000.000.025 Reichsmark. Eine Billion Mark entsprachen einer Reichsmark.

Inflationsgeschädigte Sparer konnten jedoch auf eine Entschädigung hoffen. Am 1. November 1924 meldete der Kunde sein Sparkassenbuch zur Aufwertung an. Eine Verordnung des Freistaats Sachsen hatte zuvor die Sparkassen zu Anmeldestellen für Aufwertungsansprüche bestimmt. Zunächst sollten gemäß einem Reichsgesetz von 1925 ihre Aktiva, etwa Hypothekenkredite, aufgewertet werden. Erst danach konnte ein Treuhänder unter Aufsicht der obersten Landesbehörde die Einlagenhöhe festlegen. Das Aufwertungsgesetz sah bezüglich der Sparkassenguthaben vor, dass mindestens 12,5 % ihres Goldmarkwertes erstattet werden sollte.

Dieser Mindestsatz findet sich auch 1926 in der ersten sächsischen Ausführungsverordnung zum Gesetz. Anders als zum Beispiel in Preußen, gab es hier aber keinen einheitlichen Aufwertungssatz für alle Sparkassen. Festgelegt wurde, das jedes Institut soweit möglich seine Aktiven wiederherstellte. Die in Goldmark umgerechneten Markeinlagen wurden dann mit dem realen Sparkassenbesitz, der vorhandenen Teilungsmasse, ins Verhältnis gesetzt. So ergab sich ein individueller Aufwertungssatz. Dieser betrug etwa bei der Stadtsparkasse Schwarzenberg 25,7 %.

Zur Guthabenumrechung wurde in Sachsen 1926 ein vom Direktor der Sparkasse Wilhelmshaven entwickeltes System erlaubt.* Demnach waren 10.000 Papiermark am 2. März 1923 genau 1,95 Goldmark. 15.000 Papiermark entsprachen am 3. Juli 1923 wegen der fortschreitenden Inflation nur noch 0,40 Goldmark. Die Sparkasse addierte und trug 2,35 Goldmark ein. Unter Berücksichtigung des oben genannten Aufwertungssatzes erhielt der Kunde am Schluß ganze 60 Reichspfennige.

* Das einfachste Verfahren zur Errechnung des Goldwertes der Spareinlagen nebst Errechnungsmuster und Umrechnungstabellen. Ein Hilfsbuch für Sparkassen von G. Vollhaber, Sparkassendirektor, 3. Auflage, Wilhelmshaven, 1926 (Bestand Historisches Archiv des OSV)

  • Notgeld Kreissparkasse Nauen 1923

    © Historisches Archiv des OSV

Das Notgeld der Nauener Kreissparkasse

Während der Inflation, die nach dem Ende des Ersten Weltkrieges offen ausbrauch, emittierte die Reichsbank immer höhere Banknotenwerte, derweil die Kaufkraft des Geldes immer schneller sank. So erschien Anfang Februar 1923 die erste Reichsbanknote zu 100.000 Mark. Ende des Monats gab es bereits den 1-Million-Mark-Schein. Trotz der Geldvermehrung kam es wegen der Teuerung zu einem Mangel an Zahlungsmitteln.

Darum gaben auch Firmen, Gemeinden sowie Kreditinstitute mit Genehmigung des Reichsfinanzministers Geldersatzmittel heraus. So holte sich zum Beispiel der Landrat des Kreises Osthavelland die Erlaubnis zur Herstellung von Papiergeld im Umfang von einer Milliarde Mark. Der Betrag musste zur Sicherung der späteren Einlösung auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. Die Herausgabe der Notgeldscheine erfolgte durch die Kreissparkasse in Nauen ab dem 2. März 1923.

Es kamen drei Serien in Umlauf, die eine künstlerisch Gestaltung aufwiesen. Städte, Industriezweige und historische Stätten im Kreisgebiet waren Motive. Jede Serie bestand aus Scheinen zu 10.000, 5.000, 1.00, 500 und 100 Mark. Bereits damals hatte dieses Notgeld Sammlerwert und war rasch vergriffen. Bis zur im Sommer 1923 einsetzenden Hochinflation wurden übrigens Ersatzgeldserien oft schön und sorgfältig gestaltet. In der Zeit der immer rasanter werdenden Geldentwertung hatte man dann aber schlichtweg keine Zeit mehr für besonderen Schmuck.