• Seite eines Sparkassen-Buchs der Gemeindesparkasse Sehma im Erzgebirge : © Historisches Archiv des OSV

100 Jahre Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Form der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Vor 100 Jahren wurde sie im Deutschen Reich eingeführt. Am 29. März 1920 beschloss die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung Gesetze zur Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer, welche nach Zustimmung des Reichsrats verkündet wurden. Zinsen waren steuerbare Kapitalerträge.* Steuerpflichtig war der Gläubiger des Kapitalertrags, etwa der Sparer. Konkret wurde zu Gunsten des Reichs eine Steuer von zehn Prozent erhoben. Dies betraf Erträge ab dem 31. März 1920. Geregelt war zum Beispiel für dieses sächsische Sparbuch, dass nach Ablauf des Geschäftsjahrs die Sparkasse zehn Prozent der an den Kunden zu entrichtenden Zinsen an das Finanzamt abführte. Dies wurde natürlich ordentlich im Sparkassenbuch quittiert.

* Vgl. Kapitalertragsteuergesetz vom 29. März 1920, § 2 I.1., in: Reichsgesetzblatt Nr. 54 1920, S. 345

  • Der Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, Rainer Voigt, wird zu seiner Wahl beglückwünscht. : © Fotograf: Klaus-Peter Matte

Endlich wieder ein Sparkassenverband!

Blogserie, Teil 19

1952 waren die Länder und die regionalen Sparkassenverbände in der DDR abgeschafft worden. Erst vor 30 Jahren konnten die ostdeutschen Sparkassen sich aus der Abhängigkeit von der Staatsbank lösen und eine unabhängige Interessenvertretung ins Leben rufen. Am 20. März 1990 fand die Gründungsversammlung des Sparkassenverbandes der DDR statt. Eingeladen waren die 196 Direktoren und Direktorinnen* der Sparkassen ins Tagungszentrum des Ministeriums für Nationale Verteidigung im Norden Strausbergs bei Berlin. Auch der für die Sparkassenaufsicht zuständige Präsident der Staatsbank, Horst Kaminsky, war anwesend. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Dr. h. c. Helmut Geiger, der die Gründung des Sparkassenverbandes im Osten Deutschlands tatkräftig unterstützte, war Ehrengast.

Die Einladungskarte sowie ein Begleitschreiben, dem die Tagesordnung, die Satzung und Beschlussentwürfe beilagen, hatten der Direktor Heinz Oswald von der Stadtsparkasse Frankfurt (Oder) und die Direktorin Eva Borchert von der Kreissparkasse Wernigerode im Namen des Vorbereitungskomitees versendet. Damit auch niemand zu spät kam, gab es Hinweise zur Anreise, etwa mit der S-Bahn.** Zehn Minuten vor Beginn der Veranstaltung um 10:00 Uhr sollten bitte die Plätze eingenommen sein. Der Direktor der Sparkasse der Stadt Berlin, Siegfried Zausch, war Versammlungsleiter. Ihm konnten möglichst vorher Wortmeldungen und Änderungsvorschläge zu den verschickten Dokumenten übergeben werden.

Bei der Veranstaltung waren sämtliche Sparkassen vertreten, von A bis Z. Direktor der Kreissparkasse Altenburg im Bezirk Leipzig war zum Beispiel Direktor Günter Hiller. Die Stadt- und Kreissparkasse Zwickau im Bezirk Karl-Marx-Stadt leitete Ekkehard Behr.*** Er wurde vertreten. Die bilanzmäßig größte Sparkasse im heutigen Gebiet des OSV war die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig. Hier war Gerhard Krüger Direktor. Die kleinste Sparkasse war die Kreissparkasse Röbel/Müritz. Der Direktor hieß Heinz Berner. Auch Rainer Voigt, der Leiter der Abteilung Sparkassen der Staatsbank, hatte als Sparkassendirektor gewirkt, bis 1987 bei der Kreissparkasse Angermünde in der Uckermark.

Nachdem die Tagesordnung bestätigt worden war, referierte Voigt zum Sparkassenwesen in der DDR und ging auch auf die systembedingten Missstände ein, welche die Versammelten aus dem Arbeitsalltag kannten. Aber es galt, nicht zurückzublicken, sondern nach vorn zu schauen. Die Sparkassen standen bekanntlich am Beginn einer geschäftspolitischen Neuorientierung, dem Übergang von der Planwirtschaft zur freien Marktwirtschaft. Schwierige Aufgaben waren rasch zu bewältigen. Veränderungswille war gefragt. Die ostdeutschen Sparkassen hatten Vorteile im nun beginnenden harten Wettbewerb. Kundennähe und Kundenvertrauen seien hier beispielhaft genannt.**** Ein Nachteil war die technische Rückständigkeit. Aber bald sollte es solidarische Hilfe des DSGV, der westdeutschen Regionalverbände und Sparkassen geben, wofür Voigt im Namen der Sparkassenvertreter dankte.

Es galt, die traditionell enge Bindung an die Kommunen wiederherzustellen und Verwaltungsräte einzusetzen. Den rechtlichen Rahmen sollte ein neues Sparkassenstatut bilden, das der Verband im Auftrag der Mitgliedsinstitute erarbeiten wollte. Dabei waren die Rechtsverhältnisse der Sparkassen in der Bundesrepublik zu beachten. Nicht nur diese Aufgabe wurde dem Verband vor 30 Jahren übertragen. Die grundlegende Bedeutung eines Verbandes machte Rainer Voigt in seiner Rede klar. Um die Interessen aller Sparkassen gemeinsam durchzusetzen und sich gegenüber der Konkurrenz der privaten Banken zu behaupten, wurde er gebraucht. Ein einheitliches Auftreten der ostdeutschen Sparkassen war wichtig.

„Der Sparkassenverband ist ein Spitzenverband der Sparkassen, der ihre Interessen vertritt, sich für die Lösung ihrer Probleme engagiert und der über die notwendigen demokratischen Organe verfügt, die die echte Interessenvertretung auch sichern. Der Sparkassenverband ist kein Verband, der administrativ nach stalinistischem Strickmuster Dinge durchsetzen will, die die Selbstständigkeit der kommunal eingebundenen Sparkassen beeinträchtigen.“

Auch die Beschlussvorlagen thematisierte Voigt, zum Beispiel die Einführung des bundesdeutschen Sparkassenlogos, welches in der Öffentlichkeit für soliden und vorbildlichen Service stehe. Um hinsichtlich der anderen Wettbewerber keinen Boden zu verlieren, sollte eine Bausparkasse als erste gemeinschaftliche Einrichtung der ostdeutschen Sparkassen gegründet werden und ihre Produkte schnell auf den Markt bringen. Auch die anderen marktwirtschaftlich erforderlichen Dienstleistungen, etwa Kredite für den Mittelstand, sprach er an. Das Kreditgeschäft sah Voigt als Hauptgeschäft der Sparkassen. Die Rede schloss mit folgenden aufmunterndem Worten:

„Uns allen steht ein riesiger Berg an Arbeit bevor, den wir mit gemeinsamer Kraft bewältigen müssen und können. Ich wünsche uns dafür Erfolg, Tatkraft, eine gute Gesundheit und eine Portion Glück.“

Erinnert hatte er eingangs an die ersten demokratischen Parlamentswahlen in der DDR zwei Tage zuvor. Auch am 20. März standen freie und geheime Wahlen an. Eine Wahlkommission wurde zusammengestellt. Die Auszählung der Stimmergebnisse erfolgte öffentlich. Es gab Raum für Diskussionen. Als mögliche Verbandspräsidenten wurden von Sparkassenvertretern Rainer Voigt und Helmut Weiß, Direktor der Stadtsparkasse Magdeburg, vorgeschlagen. Für den ersten Kandidaten entschieden sich 183 Stimmberechtigte. Auch sein Stellvertreter, Hans-Georg Günther, wurde mit überwältigender Mehrheit gewählt.*****

Die grundlegende Verbandssatzung, die bereits basisdemokratisch mit den Direktoren und Direktorinnen der Sparkassen abgestimmt war, wurde nach kurzer Besprechung mit allen 196 Stimmen angenommen. Die Gründungsversammlung widmete sich, wie erwähnt, mehreren wichtigen Beschlussvorlagen. So wurde der Präsident beauftragt, sich um die Bildung der satzungsmäßigen Verbandsorgane zu kümmern. Und weil ein Verband letztlich auch finanziert werden muss, wurden Umlagen beschlossen.

Fortsetzung am 01.04.2020

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* Laut Wysocki, Josef/ Günther, Hans-Georg: Geschichte der Sparkassen in der DDR 1945 bis 1995, 1995, S. 245 waren immerhin 38 % der Direktoren weiblich.

** Vgl. Schreiben des Vorbereitungskomitees zur Gründung des Sparkassenverbandes der DDR an die Sparkassendirektoren zur Ergänzung der Einladung und zum organisatorischen Ablauf; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004 Bd. 1

*** Vgl. Anwesenheitsliste der Sparkassendirektoren zum Gründungsverbandstag 20.3.90; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004 Bd. 1

**** Vgl. Rede zum Verbandstag, S. 4; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004 Bd. 1

***** Vgl. Geiger, Walter/Günther, Hans-Georg: Die Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, 1998, S. 65

  • Am 8. März 1990 wurde der Sparkassenverband im Sparkassenstatut rechtlich verankert. : © Historisches Archiv des OSV

Rechtliche Weichenstellungen

Blogserie, Teil 17

Am 6. März 1990 beschloss die Volkskammer der DDR (Parlament) einstimmig die Änderung des Gesetzes über die Staatsbank. Das stellte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem freien Bankenmarkt im Osten dar. Die Staatsbank sollte nicht mehr von der Regierung abhängig sein. Die Tätigkeit als Emissionsbank, als Kredit- und Verrechnungszentrum wurde festgeschrieben. Die Erhaltung der Stabilität der Währung stand im Mittelpunkt. Bisherige Aufgaben konnten Geschäftsbanken übertragen werden. Die Aufsicht über die Tätigkeit der Geschäftsbanken und Sparkassen wurde von der Staatsbank wahrgenommen.*

Am 9. März verkündete der Vorsitzende des Staatsrates die Regelungen. Bereits am Tag zuvor hatte der Ministerrat der DDR (Regierung) Änderungen des Statuts der DDR-Sparkassen bekanntgegeben. Die Sparkassen sollten zwar ihre Aufgaben nicht mehr in Durchführung der Beschlüsse der SED erfüllen, galten aber weiterhin als volkseigene Kreditinstitute.** Die Aufsichtsfunktion der Staatsbank und ihres Präsidenten wurde festgelegt. Auch § 12 des Einheitsstatuts von 1975 erhielt eine neue Fassung.

„Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR

  • Die Sparkassen sind Mitglied des Sparkassenverbandes. Die Aufgaben des Verbandes sind in der Satzung des Sparkassenverbandes geregelt.
  • Der Verband ist in den Bezirken durch Bezirksgeschäftsstellen vertreten. Ihnen obliegt die Durchführung der Verbandsarbeit in den Bezirken.“

Am 20. März 1990 sollten diese Neuerungen gültig werden. An diesem Tag fand die Gründungsversammlung des Sparkassenverbandes der DDR statt, welche ursprünglich für den 15. März avisiert war.*** Auch der Ort war ein anderer. Nicht ins Haus der Ministerien in Ost-Berlin, sondern ins Tagungszentrum des Ministeriums für Nationale Verteidigung in Strausberg wurden die Direktoren und Direktorinnen der 196 Sparkassen eingeladen, um die Verbandssatzung zu beschließen. Über den Ablauf des Tages wird natürlich hier im Blog am 20. März 2020 berichtet werden.

Fortsetzung am 12.03.2020

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* Vgl. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Staatsbank der deutschen Demokratischen Republik vom 6. März 1990, § 5, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 16, 12.03.1990, S. 125; Bestand: Historisches Archiv des OSV

** Vgl. Bekanntmachung über die Änderung des Statuts der Sparkassen der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. März 1990, § 1, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 19, 23.03.1990, S. 174; Bestand: Historisches Archiv des OSV

*** Vgl. Zeitlicher Ablaufplan zur Vorbereitung der Bildung des Sparkassenverbandes vom 23.01.1990, in: Historisches Archiv des OSV Akte HA 69/2004, Bd. 1

  • Motive von Werbepostkarten der LBS Sachsen, 1930er-Jahre : © Historisches Archiv des OSV

Vom Beginn des Bausparens in Chemnitz

Genau vor 90 Jahren nahm die Landesbausparkasse Sachsen ihre Tätigkeit auf. Dass sie in Form eines Zweckverbandes gegründet werden konnte, ist vor allem dem Engagement des sächsischen Verbandspräsidenten Dr. Johann Christian Eberle zu verdanken. Er wirkte nicht nur durch die Verbreitung des Giroverkehrs als Sparkassenreformer. Auch das Bauspargeschäft ergänzte die Tätigkeit der Sparkassen in ihrem Geschäftsgebiet. Durch das vertragliche, gemeinsame Sparen sollten der Neubau, der Kauf, der Umbau sowie die Entschuldung von Wohngebäuden gefördert werden. Das war in der Zeit der Weltwirtschaftskrise, die sich im Industrieland Sachsen besonders schädlich auswirkte, nicht ganz einfach.

Dies berichtete etwa die Stadtsparkasse Chemnitz im Geschäftsbericht für 1930. So wurden lediglich von 7 Bausparern 14 Bausparverträge mit einer Gesamtvertragssumme von 100.000 Reichsmark abgeschlossen. Doch es gab Schützenhilfe. Um die örtliche Wohnungsbautätigkeit zu stärken, schlossen damals Gemeinden Verträge aus Mitteln ihrer Sparkassen ab. Diese Vorratsverträge wurden nach der Zuteilung an private Bausparer übergeleitet. Die Stadt Chemnitz schloss 300 Verträge über insgesamt 1,5 Mio. Reichsmark ab. Bei der ersten Baugeldzuteilung am 14. Dezember 1930 sollten dann zwei Verträge über 20.000 Reichsmark zugeteilt werden und der örtlichen Wohnungswirtschaft zugutekommen.

  • Auszug aus dem Regulativ der Stadtsparkasse Markneukirchen, 1903 : © Historisches Archiv des OSV

Kontenobergrenzen zur Einlagenabwehr

Lange Zeit wurde den kommunalen Sparkassen vom Staat eine sozialpolitische Funktion zugemessen, die sich in Einlagenobergrenzen manifestierte. So sollten Wohlhabende ferngehalten werden. Besonders streng zeigte sich dabei das Königreich Sachsen. So wurde 1860 vom Innenministerium vorgeschrieben, dass Sparkonten von Privatkunden 500 Taler nicht übersteigen durften. Mit der Umstellung der Währung 1875 waren das 1.500 Mark. Diese Regelung galt bis 1902, also über 40 Jahre. Es gab schrittweise Erhöhungen, 1902 auf 3.000 Mark und 1912 auf 5.000 Mark. Dies erfolgte mit dem Verweis, dass sich Gehälter und Löhne verbessert hatten und auch Arbeiter mittlerweile mehr sparen konnten.

„Die Regierung will also unbedingt daran festhalten, dass die Sparkasse nur die ersten Sparpfennige aufzunehmen und zu sammeln hat. Hat der Sparer ein kleines Kapital aufgespeichert, das groß genug ist, eine andere Anlage zu benutzen, so wird es aus dem Schutz der Sparkasse entlassen und muss selbstständig seinen Weg suchen.“*

In der Realität wurden die Sparkassen nicht nur von der „Unterschicht“ zum Sparen, sondern auch von der „Mittelschicht“ zur Geldanlage genutzt. Überliefert ist, dass die Obergrenzen wohl geschickt umgangen wurden, indem Kapital auf mehrere Sparbücher verteilt wurde. So bekam etwa jedes Familienmitglied eines ausgestellt. Oder man verwendete verschiedene Namen. Personalausweise existierten noch nicht. Eine andere Möglichkeit stellte die Nutzung mehrerer Sparkassen dar. Der Weg war nicht weit. In Sachsen bestanden besonders viele eigenständige Sparkassen.

Erwähnenswert ist, dass am Anfang des 20. Jahrhunderts gerade in wirtschaftlichen Krisenjahren die Einlagen zunahmen, weil Sachsen Geld aus Banken und industriellen Anlagen abzogen und bei den Sparkassen parkten. Gleichzeitig kam es, bedingt durch den Rückgang von Einkommen in diesen Zeiten, zu einem Rückgang der normalen Spartätigkeit. Übrigens suchten damals Anleger auch im Zuge von Zusammenbrüchen von Banken in Dresden und Leipzig einen „sicheren Hafen“.

* Braedt, Felix: Das Sparkassenwesen im Königreich Sachsen, 1912, S. 17

  • Mitarbeiterinnen der Kreissparkasse Quedlinburg in der Wendezeit : © Harzsparkasse; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Lohnerhöhungen mit Nachdruck gefordert

Blogserie, Teil 11

Am 13. Februar zwischen 14:00 und 15:00 Uhr sollte er stattfinden, der Warnstreik aller Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der DDR. Bereits am 23. Januar hatten einzelne Sparkassen ihren Betrieb für eine Stunde eingestellt. Die Kreissparkasse Quedlinburg informierte im Nachgang alle anderen Sparkassen von ihrem Streik und über die Beweggründe. Im Mittelpunkt stand die Arbeits- und Lohnsituation.

„Dieser Warnstreik wurde letztlich auch im Interesse unserer Kunden geführt, denn wie sollten wir sonst unsere qualifizierten Mitarbeiter halten, wenn der Verdienst in anderen Bereichen weitaus höher ist. Das Einkommen unserer Kollegen liegt weit unter dem Republikdurchschnitt. Neueinstellungen scheitern immer wieder an diesem Problem. Deshalb leidet unser Institut an einer permanenten Unterbesetzung.“*

Des Weiteren wollte die Kreissparkasse „die Ablösung unserer Vor- und Nachkriegsbestände an Arbeitsmitteln durch moderne Büromöbel und -technik“. Unter anderem wurde eine Konzentration auf die eigentlichen Aufgaben und Dienstleistungen einer Sparkasse gefordert. Dazu gehörte zum Beispiel nicht der Verkauf von FDGB-Marken. Auch die Eigenständigkeit der Institute in der DDR mahnte das Schreiben an. Über den Verlauf des Streiks, für den sich sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse ausgesprochen hatten, heißt es:

„In den Tageszeitungen informierten wir die Kunden und baten um Unterstützung durch Vertrauen und Verständnis für diese Maßnahme. An den Schaltern brachten wir Aushänge rechtzeitig an und in den 2 größten Betrieben des Kreises machte zusätzlich der Betriebsfunk auf unseren Streik aufmerksam. Am 23. Januar trat dann von 14.00 – 15.00 Uhr die Belegschaft im gesamten Kreisgebiet vor die Tür und brachte auf Transparenten ihre Forderungen zum Ausdruck. […] Von den Kunden erhielten wir nur Zuspruch und Befürwortung. Dieser 1-stündige Warnstreik wurde von unseren Mitarbeitern vor- oder nachgearbeitet.“  

Bis zum 13. Februar wurden annehmbare Vorschläge von der Staatsbank und der Zentralstelle der zuständigen Gewerkschaft gefordert. Sonst sollte der Warnstreik wiederholt werden. „Wir hoffen, dass sich alle Mitarbeiter der Sparkassen an diese Forderungen anschließen.“ Die von der Kreissparkasse Quedlinburg benannten Probleme kannten auch die anderen DDR-Sparkassen. Viele Institute schlossen sich letztlich dem Aufruf an, andere erklärten sich zumindest mit den Kolleginnen und Kollegen solidarisch und schickten Beschwerdeschreiben nach Berlin.

Was die Forderung nach mehr Geld betraf, so kündigte der Ministerrat der DDR am 1. Februar 1990 grundsätzliche Verbesserungen an. Eine Woche später fanden die Tarifpartner – der Präsident der Staatsbank und der Zentralvorstand der „Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft“ – eine Vereinbarung zu den Löhnen und Gehältern in Banken und Sparkassen. Demnach sollten gewerblich Beschäftigte zum 1. März durchschnittlich 150,00 Mark mehr bekommen. Für alle anderen Beschäftigten der Sparkassen waren zum 1. Juni durchschnittlich 200,00 Mark mehr Gehalt angedacht.**

Nicht nur wegen des späten Termins für die Angestellten regte sich Widerstand bei den Sparkassen. Man forderte auch deutlich mehr Geld. Es hagelte Protestschreiben. Weitere Arbeitsniederlegungen drohten. So wurde etwa für den 6. März ein vierstündiger Generalstreik angekündigt.*** Letztlich beugte sich der Staatsbankpräsident dem Druck, nachdem Vertreter, unter anderem aus Quedlinburg, persönlich zu einem Gespräch in Berlin erschienen waren.**** Zum 1. März 1990 wurden die Lohn- und Gehaltserhöhungen erkämpft.

Fortsetzung am 16.02.2020
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* Schreiben der Kreissparkasse Quedlinburg: An alle Mitarbeiter der Sparkassen!, 25.1.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-191/2010

** Vgl. Schreiben des Leiters der Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR, Rainer Voigt, an die Kreissparkasse Pirna, 13.2.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-191/2010

*** Vgl. Resolution der Kreissparkasse Sangerhausen an den Präsidenten der Staatsbank der DDR, 13.2.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004 c

**** So berichtete etwa die Deister- und Weserzeitung in einem Artikel am 19.2.1990 vom Erfolg der Quedlinburger in Berlin; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004 c