• © Historisches Archiv des OSV

Der Kaiser in Silber

Der Kaiser in Gold wurde Ihnen ja bereits in einem Blogbeitrag zur Währungsgeschichte vorgestellt. In der Münzsammlung des Historischen Archivs befinden sich noch weitere Geldstücke aus der Zeit des Deutschen Reichs. Sie werden öfters ausgeliehen und ergänzen die Wanderausstellung Geldgeschichte(n). Hier sehen Sie ein 150 Jahre altes 5-Mark-Stück mit dem Bildnis des preußischen Königs und deutschen Kaisers Wilhelm I.

Hergestellt wurde es mit dem Prägezeichen A in Berlin. Gemäß dem Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 entstanden aus einem Pfund Feinsilber 20 Münzen. Eine beinhaltete 25 Gramm. Damals gab es übrigens auch Geldstücke zu 5 Mark aus Gold. Bei der Prägung von 279 Stücken kam ein Pfund Feingold zum Einsatz. Es waren also nur 1,79 Gramm enthalten. Im Gegensatz zu den kleinen Geldstücken aus Gold waren die großen aus Silber unterwertig. Der aufgeprägte Wert entsprach nicht dem Metallwert. Es handelte sich um sogenannte Scheidemünzen.

Interessanterweise war kein Bürger verpflichtet, Reichssilbermünzen im Betrag von mehr als 20 Mark anzunehmen. Auch dies stand im Gesetz. Hinsichtlich der Gestaltung gab es vor, dass auf einer Seite die Hoheitszeichen der freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck beziehungsweise die jeweiligen Landesherren abgebildet wurden. Somit trugen die Deutschen nicht nur den Kaiser aus Preußen, sondern zum Beispiel auch den König aus Sachsen in der Geldbörse.

  • Das älteste Sparbuch im Bestand des Sparkassenmuseum wurde 1835 eröffnet. : © Sparkassenmuseum Muldental/ Foto: Historisches Archiv des OSV

Das Älteste im Muldental

Gestern waren wir anlässlich einer Besprechung bei der Sparkasse Muldental in Grimma. Es ging um unsere Unterstützungsleistungen vor dem 200. Geburtstag der Sparkasse im Jahr 2026. Am Nachmittag stand dann ein Besuch des örtlichen Sparkassenmuseums auf dem Programm. Dieses gibt es schon seit 1997. 2019 wurde es vom Sparkassenmuseum Muldental e.V. übernommen. Die Vereinsvorsitzende, Angela Elsner, begleitete uns. Für mich gab es viel Neues in den Räumen des Museums zu sehen, liegt doch der letzte Besuch fast zwölf Jahre zurück. Damals sichtete ich im Auftrag des Geschäftsführenden Präsidenten unseres Verbandes Sparkassenunterlagen aus der NS-Zeit in Sachsen.

Zwischenzeitlich wurde das Museum neugestaltet. 2019 fand die Wiedereröffnung statt. Ein Highlight in der Sammlung stellt für mich das älteste Sparkassenbuch dar, das in einer Vitrine ausgestellt ist. Es wurde am 1. September 1835 für Emil Schaditz eröffnet. Die Einlage, zu der in den Folgejahren keine weiteren des Kunden hinzukamen, betrug vier Taler. Der Kassierer und der Buchhalter der Grimmaer Spar- und Leihkasse quittierten mit ihren Unterschriften. Sitz des Instituts war damals das Privathaus des ehemaligen Bürgermeisters Caspar Gottfried Füllkruß am Markt. Die Sparkasse bestand seinerzeit als Aktiengesellschaft eines Vereins. Füllkruß war dessen Vorsteher. Die zugrunde liegende Satzung finden Sie hier im Bestand der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden.

Das Dokument bestimmte, dass es 3,125 Prozent Zinsen gab. Die Verzinsung begann im Monat nach der Einzahlung. Der Kunde bekam zunächst neun Pfennige gutgeschrieben. 288 Pfennige entsprachen zu der Zeit in Sachsen einem Rechnungstaler (Abkürzung rthl. im Sparbuch). Zwölf Pfennige machten einen Groschen, 24 Groschen den Taler. Die Zinsen wurde satzungsgemäß „nach erfolgtem Jahresschlusse, wenn sie im Laufe des Monats Januar nicht zurückgenommen werden, als neue Einlage dem Capitale zugeschrieben und vom 1sten Februar des neuen Jahres wieder mit verzinset“. Mit der Einführung des sächsischen Neugroschens (Abkürzung ngr. im Sparbuch), der zehn Pfennige ergab, erfolgte 1841 ein Schritt in Richtung Dezimalsystem. Der Taler, für den ein neuer Münzfuß galt, bestand fortan aus 30 Neugroschen.

  • Mehrfach-Wumms vor der Hauptwache in Wismar. Rechts im Rathaus wurde 1824 die Sparkasse gegründet. (Ausschnitt Ansichtskarte Verlag Reinicke & Rubin in Magdeburg, versendet 1909; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Zwei Doppeljubiläen

Nun ist das neue Jahr bereits einige Tage alt und die Sparkasse Wittenberg mittlerweile 30 Jahre jung. Sie entstand am 1. Januar 1994 aus den Kreissparkassen Jessen und Wittenberg. Einen gewichtigeren Anlass für ein Jubiläum gibt es jedoch bald. Die Sparkasse gibt nämlich als ursprüngliches Gründungsjahr 1824 an und wird demnach bald 200. Am 10. März 1824 beschloss die Stadt Wittenberg die Gründung einer Sparkasse. Die erste Einzahlung fand nach der Eröffnung am 5. Januar 1825 im Rathaus statt.

Auch die Sparkasse der Stadt Wismar nahm den Geschäftsbetrieb im Rathaus auf, am 2. Januar 1825. Der Beschluss des Stadtrates zur Einrichtung dieses Geldinstitutes war am 23. Juni 1824 erfolgt. Ebenfalls im Juni, und zwar am 1. im Jahr 1994, verschmolzen die Kreissparkassen Gadebusch und Grevesmühlen sowie die Sparkasse Wismar zur heutigen Sparkasse Mecklenburg-Nordwest. Sie beruft sich ebenfalls auf die kommunale Entscheidung im Jahr 1824, wenn es um das Datum ihrer historischen Gründung geht.

  • Landkreise und Sparkassen, 1995 : © Historisches Archiv des OSV

Die Kreisreform vor 30 Jahren

Heute gibt es im Bundesland Brandenburg 14 Landkreise und vier kreisfreie Städte. Diese Gliederung wurde vor 30 Jahren eingeführt. Vorher gab es 38 Landkreise und sechs kreisfreie Städte. Die Grundlage für die Kreisgebietsreform war ein Gesetz vom Dezember 1992, das aber noch nicht die Namen der neuen Kreise festlegte. Diese sowie die Kreisstädte bestimmte der Landesgesetzgeber im Frühjahr 1993. Man erließ dazu 14 Einzelgesetze. So entstand etwa der Landkreis Uckermark aus den Kreisen Angermünde, Prenzlau und Templin sowie der bis dahin kreisfreien Stadt Schwedt/Oder. Auch Eisenhüttenstadt wurde eingekreist, in den neuen Landkreis Oder-Spree. Die vier Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam blieben kreisfrei.

Die Gebietsreform trat am 5. Dezember 1993 mit vorgezogenen Kommunalwahlen in den neuen Landkreisen in Kraft. Brandenburg war damals das erste ostdeutsche Bundesland, das die seit einer Verwaltungsreform in der DDR 1952 bestehende kleinteilige Struktur der Kreise beendete. Der neuen Gliederung der Gewährträger von 1993 folgte eine Anpassung von Sparkassen. Es kam also zu Fusionen. Üblicherweise gab es eine Sparkasse in einem Landkreis. Die Stadt Schwedt/Oder erstritt jedoch die Trägerschaft ihrer Sparkasse vor dem Brandenburgischen Verfassungsgericht. Bei einigen Sparkassen dauerten die Verschmelzungen etwas. So entstanden zum Beispiel die Sparkasse Spree-Neiße und die Sparkasse Elbe-Elster am 1. Januar 1995.

  • Dieses Zittauer Sparkassenbuch erhielt die neue Institutsbezeichnung aufgestempelt. : © Historisches Archiv des OSV

Die Neuordnung der sächsischen Sparkassen und Girokassen

Im Sächsischen Verwaltungsblatt erschien vor 80 Jahren eine Verordnung des Reichswirtschaftsministers, welche die Zusammenlegung der Sparkassen und Girokassen sowie ihrer Verbände betraf. In Sachsen bestanden Institute für den Spar- und Giroverkehr seit mehr als drei Jahrzehnten nebeneinander. Es existierten Hunderte selbstständige Kassen, selbst in kleineren Gemeinden. Auf Wunsch der Regierung sollte die besondere sächsische Organisationsform an die in den anderen Teilen des Reiches angepasst werden. Konzentration und Leistungssteigerung waren die Ziele der Fusionen am 31. Dezember 1943.

Ausgenommen waren die großen Sparkassen der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen, Zwickau, Crimmitschau, Meerane sowie die Stadtbank Dresden. Die Sparkasse des Plauenschen Grundes in Freital wechselte ihren Gewährträger und ihren Namen, weil an die Stelle des Zweckverbandes die Stadt Freital trat. Alle anderen Kassen hörten mit dem Jahresende auf zu bestehen, auch die 1825 gegründete Stadtsparkasse Zittau. An ihre Stelle trat die Kreisspar- und Girokasse Zittau. Auf sie gingen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Sparkassen und Girokassen in Hirschfelde, Kurort Jonsdorf, Olbersdorf, Ostritz, Reichenau und Zittau über.

Insgesamt entstanden sieben Kreisspar- und Girokassen, bei denen Stadt- und Landkreis gemeinsam Träger waren. Bei weiteren 19 Kreisspar- und Girokassen war es der Landkreis. 42 Zweckverbandsspar- und Girokassen wurden gegründet. In sechs Fällen, nämliche Aue, Mittweida, Radebeul, Reichenbach, Riesa und Werdau, gehörten diesen auch Stadtkreise an. In den Städten Hainichen, Oelsnitz im Vogtland und Wurzen wurden nur die örtlichen Sparkassen und Girokassen zu Spar- und Girokassen zusammengelegt. Die Neuordnung brachte also 71 neue Institute, die aber erst kurz vor Jahresende die offizielle staatliche Durchführungsbestimmung mit Erläuterungen und Richtlinien erhielten.

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Die Einführung der Rentenmark

Vor 100 Jahren wurde sie eingeführt, die Rentenmark. Ursprünglich waren Bezeichnungen wie Roggenmark, Neumark oder Bodenmark für die Währung im Gespräch. Es wurde schließlich die Rentenmark der neu gegründeten Deutschen Rentenbank, einer juristische Person des Privatrechts. Ihr Grundkapital und ihre Rücklage in Höhe von 3,2 Milliarden Rentenmerk sollten Forst- und Landwirtschaft sowie Industrie, Handel und Gewerbe aufbringen. Sie hatten dazu eine Grundschuld zu übernehmen beziehungsweise Schuldverschreibungen auszustellen.

Auf dieser Grundlage und maximal bis zu dem genannten Geldbetrag konnte die Bank auf mindestens 500 Goldmark lautende und verzinsliche Rentenbriefe ausstellen, die als Deckung der Banknoten dienten. Die Rentenbriefe waren aber nicht in Gold einlösbar. Die Rentenmark war der stabilen goldgedeckten Mark aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg nur theoretisch gleichgestellt. Eine Rentenmark entsprach einer Goldmark, was 1/2790 Kilogramm Feingold bedeutete.

Die Rentenmark war im Gegensatz zur Mark, neben die sie trat, kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie wurde aber von öffentlichen Kassen angenommen. Münzen gab es zu 1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennig. Die Rentenbank durfte Scheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1.000 Rentenmark emittieren. Die Einführung verlief aber schleppend, was auch an einem vom 10. bis 18. November dauernden Buchdruckerstreik lag. Deswegen standen am 1. Dezember erst 680,4 Millionen Rentenmark zur Verfügung. Am Jahresende waren es dann 2,2 Milliarden.

Die Notenpresse für die Reichsregierung war indes stillgelegt, da die Reichsbank ab dem 15. November 1923 keine Schatzanweisungen des Reichs mehr diskontierte. Die Regierung bekam 196,5 Millionen Rentenmark als unverzinsliches Darlehen von der Rentenbank, um ihre Schatzanweisungen bei der Reichsbank abzulösen. Mit dem Geld kaufte die Reichsbank Markbestände auf und sorgte für eine Verknappung des heruntergewirtschafteten Zahlungsmittels. Schließlich konnte am 20. November der Kurs des Dollars auf 4,2 Billionen Mark festgelegt und ein Verhältnis eine Billion Mark = eine Rentenmark dauerhaft geschaffen werden. Damit endete die verheerende Inflation des Jahres 1923.